Im Mittelpunkte der Arbeit stehen mit dem Einlagenrückgewährverbot (§ 57 Abs. 1, 3 AktG) und dem Verbot der finanziellen Unterstützung (§ 71a Abs. 1 AktG) zwei Normen, die den Schutz der Minderheitsaktionäre und Gläubiger bei einer fremdfinanzierten Übernahme ("Leveraged Buyout") gewährleisten sollen.
Doch wie weit reichen die Anwendungsbereiche der beiden kapitalschützenden Vorschriften? Finden sie auf die in der Praxis beliebten mehrstufigen Erwerbstatbestände Anwendung? Ob Up-/Downstream Merger, Formwechsel, anwachsende Verschmelzung, übertragende Auflösung, die Übernahme von Transaktionsgebühren oder die "Flucht" ins Konzernrecht - die Akquisitionspraxis sucht Strategien, den strengen Kapitalerhaltungsvorschriften zu entgehen. Wie der Fall der Babcock Borsig AG gegen HDW zeigt, besteht hierbei für alle Parteien - einschließlich der finanzierenden Banken - eine erhebliche Rechtsunsicherheit.
Der Verfasser widmet sich diesen Fragen, indem er sich an der traditionellen Rechtsdogmatik orientiert. Dabei kommt er u. a. zu dem verblüffenden Ergebnis, dass sich die beiden zentralen Vorschriften der Untersuchung nicht überschneiden, sondern zu einem in sich schlüssigen Kapitalschutzsystem ergänzen.
2010 ausgezeichnet durch das Deutsche Aktieninstitut und die Reinhold-und-Maria-Teufel-Stiftung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Im Mittelpunkte der Arbeit stehen mit dem Einlagenrückgewährverbot (§ 57 Abs. 1, 3 AktG) und dem Verbot der finanziellen Unterstützung (§ 71a Abs. 1 AktG) zwei Normen, die den Schutz der Minderheitsaktionäre und Gläubiger bei einer fremdfinanzierten Übernahme ("Leveraged Buyout") gewährleisten sollen.
Doch wie weit reichen die Anwendungsbereiche der beiden kapitalschützenden Vorschriften? Finden sie auf die in der Praxis beliebten mehrstufigen Erwerbstatbestände Anwendung? Ob Up-/Downstream Merger, Formwechsel, anwachsende Verschmelzung, übertragende Auflösung, die Übernahme von Transaktionsgebühren oder die "Flucht" ins Konzernrecht - die Akquisitionspraxis sucht Strategien, den strengen Kapitalerhaltungsvorschriften zu entgehen. Wie der Fall der Babcock Borsig AG gegen HDW zeigt, besteht hierbei für alle Parteien - einschließlich der finanzierenden Banken - eine erhebliche Rechtsunsicherheit.
Der Verfasser widmet sich diesen Fragen, indem er sich an der traditionellen Rechtsdogmatik orientiert. Dabei kommt er u. a. zu dem verblüffenden Ergebnis, dass sich die beiden zentralen Vorschriften der Untersuchung nicht überschneiden, sondern zu einem in sich schlüssigen Kapitalschutzsystem ergänzen.
2010 ausgezeichnet durch das Deutsche Aktieninstitut und die Reinhold-und-Maria-Teufel-Stiftung.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Im Mittelpunkte der Arbeit stehen mit dem Einlagenrückgewährverbot (§ 57 Abs. 1, 3 AktG) und dem Verbot der finanziellen Unterstützung (§ 71a Abs. 1 AktG) zwei Normen, die den Schutz der Minderheitsaktionäre und Gläubiger bei einer fremdfinanzierten Übernahme ("Leveraged Buyout") gewährleisten sollen.
Doch wie weit reichen die Anwendungsbereiche der beiden kapitalschützenden Vorschriften? Finden sie auf die in der Praxis beliebten mehrstufigen Erwerbstatbestände Anwendung? Ob Up-/Downstream Merger, Formwechsel, anwachsende Verschmelzung, übertragende Auflösung, die Übernahme von Transaktionsgebühren oder die "Flucht" ins Konzernrecht - die Akquisitionspraxis sucht Strategien, den strengen Kapitalerhaltungsvorschriften zu entgehen. Wie der Fall der Babcock Borsig AG gegen HDW zeigt, besteht hierbei für alle Parteien - einschließlich der finanzierenden Banken - eine erhebliche Rechtsunsicherheit.
Der Verfasser widmet sich diesen Fragen, indem er sich an der traditionellen Rechtsdogmatik orientiert. Dabei kommt er u. a. zu dem verblüffenden Ergebnis, dass sich die beiden zentralen Vorschriften der Untersuchung nicht überschneiden, sondern zu einem in sich schlüssigen Kapitalschutzsystem ergänzen.
2010 ausgezeichnet durch das Deutsche Aktieninstitut und die Reinhold-und-Maria-Teufel-Stiftung.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Im Mittelpunkte der Arbeit stehen mit dem Einlagenrückgewährverbot (§ 57 Abs. 1, 3 AktG) und dem Verbot der finanziellen Unterstützung (§ 71a Abs. 1 AktG) zwei Normen, die den Schutz der Minderheitsaktionäre und Gläubiger bei einer fremdfinanzierten Übernahme ("Leveraged Buyout") gewährleisten sollen.
Doch wie weit reichen die Anwendungsbereiche der beiden kapitalschützenden Vorschriften? Finden sie auf die in der Praxis beliebten mehrstufigen Erwerbstatbestände Anwendung? Ob Up-/Downstream Merger, Formwechsel, anwachsende Verschmelzung, übertragende Auflösung, die Übernahme von Transaktionsgebühren oder die "Flucht" ins Konzernrecht - die Akquisitionspraxis sucht Strategien, den strengen Kapitalerhaltungsvorschriften zu entgehen. Wie der Fall der Babcock Borsig AG gegen HDW zeigt, besteht hierbei für alle Parteien - einschließlich der finanzierenden Banken - eine erhebliche Rechtsunsicherheit.
Der Verfasser widmet sich diesen Fragen, indem er sich an der traditionellen Rechtsdogmatik orientiert. Dabei kommt er u. a. zu dem verblüffenden Ergebnis, dass sich die beiden zentralen Vorschriften der Untersuchung nicht überschneiden, sondern zu einem in sich schlüssigen Kapitalschutzsystem ergänzen.
2010 ausgezeichnet durch das Deutsche Aktieninstitut und die Reinhold-und-Maria-Teufel-Stiftung.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Die Gefahr, dass Verantwortliche im Unternehmen Strafbarkeitsgrenzen überschreiten, ist groß. Das Gesetzeschaos ist mit den Jahren immer undurchdringlicher geworden, die Anforderungen an Compliance kaum noch zu erfüllen. Dieses Werk bringt Struktur in das brisante, über zahlreiche Normenkomplexe verstreute Rechtsgebiet – durch seine kluge Systematik, die sich am Lebenszyklus eines Unternehmens orientiert. Von der Gründung bis zur Beendigung wird chronologisch jedes mögliche Strafbarkeitsrisiko bis ins Detail durchleuchtet und die gigantische Stofffülle von Praktikern für Praktiker aufbereitet. Z.B.:
- Europäisches und internationales Wirtschaftsstrafrecht
- Verfahren in Wirtschaftsstrafsachen
- Pflichtverstöße bei Gründung des Unternehmens, u.a. bei Anlage von Rechnungswesen oder Kapitalbeschaffung
- Pflichtverstöße beim Betrieb des Unternehmens, u.a. bei Geschäftsleitung (inkl. Compliance), Rechnungs- und Finanzwesen, Steuern, Beschaffung (z.B. Zahlungsverkehr, Geldwäsche), Erzeugung (z.B. Umweltrecht, Produkthaftung) oder Absatz (z.B. Wettbewerbsrecht, Auslandsgeschäfte)
- Pflichtverstöße bei Beendigung, Insolvenz und Sanierung
- Berater: Rechte, Pflichten, Risiken
Aktualisiert: 2022-07-13
Autor:
Thorsten Alexander,
Aniello Ambrosio,
Joachim Dittrich,
Marc Engelhart,
Johannes Fridrich,
Gabriele Grätsch,
Andreas Grube,
Jens Gruhl,
Markus Haaß,
Anke Hadamitzky,
Klaus Heitmann,
Oliver Henzler,
Peter Holzwarth,
Ilka Ludwig,
Manfred Muhler,
Christian Müller-Gugenberger,
Alexander Nogrady,
Michael Pfohl,
Alexander Retemeyer,
Hans Richter,
Wolfgang Schmid,
Andreas Thul-Epperlein,
Heiko Wagenpfeil,
Michael Wahl,
Beate Weik,
Thomas Wolf
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Im Mittelpunkte der Arbeit stehen mit dem Einlagenrückgewährverbot (§ 57 Abs. 1, 3 AktG) und dem Verbot der finanziellen Unterstützung (§ 71a Abs. 1 AktG) zwei Normen, die den Schutz der Minderheitsaktionäre und Gläubiger bei einer fremdfinanzierten Übernahme ("Leveraged Buyout") gewährleisten sollen.
Doch wie weit reichen die Anwendungsbereiche der beiden kapitalschützenden Vorschriften? Finden sie auf die in der Praxis beliebten mehrstufigen Erwerbstatbestände Anwendung? Ob Up-/Downstream Merger, Formwechsel, anwachsende Verschmelzung, übertragende Auflösung, die Übernahme von Transaktionsgebühren oder die "Flucht" ins Konzernrecht - die Akquisitionspraxis sucht Strategien, den strengen Kapitalerhaltungsvorschriften zu entgehen. Wie der Fall der Babcock Borsig AG gegen HDW zeigt, besteht hierbei für alle Parteien - einschließlich der finanzierenden Banken - eine erhebliche Rechtsunsicherheit.
Der Verfasser widmet sich diesen Fragen, indem er sich an der traditionellen Rechtsdogmatik orientiert. Dabei kommt er u. a. zu dem verblüffenden Ergebnis, dass sich die beiden zentralen Vorschriften der Untersuchung nicht überschneiden, sondern zu einem in sich schlüssigen Kapitalschutzsystem ergänzen.
2010 ausgezeichnet durch das Deutsche Aktieninstitut und die Reinhold-und-Maria-Teufel-Stiftung.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Dem Handbuch Wirtschaftsstrafrecht liegt der Gedanke zugrunde, die Masse von Straf- und Bußgeldtatbeständen, die ein Unternehmer im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit zu beachten hat, die aber gleichzeitig seinem Schutz dienen, praxisnah nach „Lebensabschnitten“ eines Unternehmens und nach den typischen Bereichen unternehmerischer Betätigung gegliedert aufzubereiten. Von der Gründung bis zur Beendigung des Unternehmens werden chronologisch die relevanten Strafbarkeitsrisiken beleuchtet und die gigantische Stofffülle von Praktikern für Praktiker aufbereitet.
Zum Beispiel:
> Europäisches und internationales Wirtschaftsstrafrecht (inkl. Amts- und Rechtshilfe)
> Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen
> Pflichtverstöße bei Gründung des Unternehmens, z.B. Anlage des Rechnungswesens, Kapitalbeschaffung und Kapitalanlagen, Schein- und Strohmanngeschäfte
> Pflichtverstöße beim Betrieb des Unternehmens, Geschäftsleitung/Personalwesen (inkl. Compliance), Rechnungs- und Finanzwesen, Steuern und Abgaben, Beschaffung (z.B. Wareneinkauf, Kredite, Zahlungsverkehr, Geldwäsche), Erzeugung (z.B. Umweltrecht, Produkthaftung), Absatz (z.B. Wettbewerbsrecht, Werbung, Auslandsgeschäfte), Besondere Geschäftszweige (z.B. Kreditgeschäfte, Börsengeschäfte, Lebensmittel und Gesundheit, Kriegsund Chemiewaffen)
> Pflichtverstöße bei Beendigung, Insolvenz und Sanierung
> Berater: Rechte, Pflichten, Risiken
Aktualisiert: 2020-12-17
Autor:
Thorsten Alexander,
Sandra Bischoff,
Manfred Büttner,
Joachim Dittrich,
Marc Engelhart,
Johannes Fridrich,
Jens Gruhl,
Markus Haaß,
Johannes Häcker,
Anke Hadamitzky,
Ulrich Hebenstreit,
Klaus Heitmann,
Oliver Henzler,
Peter Holzwarth,
Ilka Ludwig,
Manfred Muhler,
Christian Müller-Gugenberger,
Jürgen Niemeyer,
Alexander Nogrady,
Michael Pfohl,
Alexander Retemeyer,
Hans Richter,
Wolfgang Schmid,
Alexander Schumann,
Andreas Thul,
Thomas Trück,
Heiko Wagenpfeil,
Michael Wahl,
Wolfgang Winkelbauer,
Thomas Wolf
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