Archivgesetz (ArchG-ProfE).

Archivgesetz (ArchG-ProfE). von Garstka,  Hansjürgen, Kloepfer,  Michael, Schoch,  Friedrich
Archive bilden das »Gedächtnis des Staates«. In der zunehmenden öffentlichen Kommunikation der Informationsgesellschaft gewinnen sie kontinuierlich an Bedeutung. Archive erfüllen Aufgaben der Informationsvorsorge und Informationsversorgung; sie sichern die Wahrnehmung von Bildungsaufgaben und gewährleisten die zeitgenössische historische Forschung. Archivgut stellt ein wichtiges Kulturgut dar. Angesichts seiner dokumentarischen und kulturstaatlichen Funktion kommt dem öffentlichen Archivwesen ein staatspolitischer Rang zu. Das deutsche Archivrecht steht vor großen Herausforderungen. Die Archivgesetze des Bundes und der Länder erfüllen nicht die Anforderungen der Informationsgesellschaft. Sie sind lückenhaft und uneinheitlich. Zudem hat die Informationsfreiheitsgesetzgebung mittlerweile auch das Archivrecht erreicht. Dies erfordert eine Novellierung der Archivgesetze des Bundes und der Länder; eine grundlegende Modernisierung des deutschen Archivrechts ist dringlich geboten. Friedrich Schoch, Michael Kloepfer und Hansjürgen Garstka legen mit diesem Professorenentwurf für ein Archivgesetz des Bundes (ArchG-ProfE) ein »Modellgesetz« für ein zeitgemäßes Archivrecht vor. Entwickelt wird ein Mustergesetzentwurf, der das Archivrecht der Informationszugangsfreiheit anpasst, das Bundesarchiv stärkt, privates Archivgut in den Geltungsbereich des Gesetzes einbezieht, elektronische Unterlagen einer Regelung unterzieht, die Beweiskraft von Archivgut sicherstellt und einen Sonderstatus öffentlichen Archivguts prägt, der in die Schaffung öffentlichen Eigentums mündet. Der Entwurf entstand im Austausch mit der archivarischen Praxis. Der ArchG-ProfE dient als Grundlage für die bevorstehende Diskussion zur Modernisierung des Archivrechts in Deutschland. Er ist Teil des Gesamtprojekts für ein Informationsgesetzbuch (IGB), das 2008 bei Duncker & Humblot erscheinen wird.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Informationsfreiheitsgesetz (IFG-ProfE).

Informationsfreiheitsgesetz (IFG-ProfE). von Garstka,  Hansjürgen, Kloepfer,  Michael, Schoch,  Friedrich
Die individuelle Informationsfreiheit gegenüber öffentlichen Stellen ist in vielen Staaten Europas, in den USA und im weiteren angloamerikanischen Rechtskreis sowie mittlerweile auch im Europäischen Gemeinschaftsrecht eine Selbstverständlichkeit. Der allgemeine Grundsatz der Informationszugangsfreiheit erfährt seine konkrete Ausprägung im Anspruch auf Informationszugang, der von keinen materiellrechtlichen Voraussetzungen wie z. B. einem "berechtigten Interesse" abhängig ist. Gilt danach die Informationszugangsfreiheit als Grundsatz, wird dem Schutz öffentlicher Interessen (insbesondere dem behördlichen Entscheidungsprozess) und dem Schutz privater Belange (personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, geistiges Eigentum) durch Ausnahmebestimmungen Rechnung getragen. In Deutschland dominiert nach wie vor das Prinzip der Geheimhaltung von Verwaltungsinformationen. Als Grundsatz gilt die begrenzte Aktenöffentlichkeit. Lediglich im Umweltinformationsrecht hat die deutsche Rechtsordnung Anschluss an die internationale Entwicklung zur Informationszugangsfreiheit gefunden. In anderen Rechtsgebieten sind allenfalls punktuelle Durchbrechungen der Informationsgeheimhaltung zu registrieren. In der jüngeren Vergangenheit mehren sich jedoch die Anzeichen für ein Umdenken. Offenbar wird erkannt, dass die Informationsgesellschaft bei Beibehaltung des Prinzips der Geheimhaltung von Informationen öffentlicher Stellen nicht überzeugend zu entwickeln ist. Auf Landesebene sind in den letzten Jahren vereinzelt Informationsfreiheitsgesetze geschaffen worden. Der im Bundesinnenministerium bereits im Jahr 2000 erarbeitete Entwurf eines allgemeinen Informationsfreiheitsgesetzes ist noch nicht Gesetz geworden. Mit dem Professorenentwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) soll seitens der Rechtswissenschaft ein Beitrag zur Behebung des Entwicklungsrückstands der deutschen Rechtsordnung beim Zugang zu Informationen öffentlicher Stellen geleistet werden. Der in Form eines ausformulierten Gesetzesvorschlags (mit ausführlicher Begründung und umfangreichen, zum Teil nur schwer zugänglichen Materialien) unternommene Innovationsversuch ist von der Überzeugung getragen, dass der Grundsatz der Informationszugangsfreiheit und nicht das Modell der Geheimhaltung von Informationen öffentlicher Stellen den Standard eines modernen demokratischen Staates adäquat markiert.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Informationsfreiheitsgesetz (IFG-ProfE).

Informationsfreiheitsgesetz (IFG-ProfE). von Garstka,  Hansjürgen, Kloepfer,  Michael, Schoch,  Friedrich
Die individuelle Informationsfreiheit gegenüber öffentlichen Stellen ist in vielen Staaten Europas, in den USA und im weiteren angloamerikanischen Rechtskreis sowie mittlerweile auch im Europäischen Gemeinschaftsrecht eine Selbstverständlichkeit. Der allgemeine Grundsatz der Informationszugangsfreiheit erfährt seine konkrete Ausprägung im Anspruch auf Informationszugang, der von keinen materiellrechtlichen Voraussetzungen wie z. B. einem "berechtigten Interesse" abhängig ist. Gilt danach die Informationszugangsfreiheit als Grundsatz, wird dem Schutz öffentlicher Interessen (insbesondere dem behördlichen Entscheidungsprozess) und dem Schutz privater Belange (personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, geistiges Eigentum) durch Ausnahmebestimmungen Rechnung getragen. In Deutschland dominiert nach wie vor das Prinzip der Geheimhaltung von Verwaltungsinformationen. Als Grundsatz gilt die begrenzte Aktenöffentlichkeit. Lediglich im Umweltinformationsrecht hat die deutsche Rechtsordnung Anschluss an die internationale Entwicklung zur Informationszugangsfreiheit gefunden. In anderen Rechtsgebieten sind allenfalls punktuelle Durchbrechungen der Informationsgeheimhaltung zu registrieren. In der jüngeren Vergangenheit mehren sich jedoch die Anzeichen für ein Umdenken. Offenbar wird erkannt, dass die Informationsgesellschaft bei Beibehaltung des Prinzips der Geheimhaltung von Informationen öffentlicher Stellen nicht überzeugend zu entwickeln ist. Auf Landesebene sind in den letzten Jahren vereinzelt Informationsfreiheitsgesetze geschaffen worden. Der im Bundesinnenministerium bereits im Jahr 2000 erarbeitete Entwurf eines allgemeinen Informationsfreiheitsgesetzes ist noch nicht Gesetz geworden. Mit dem Professorenentwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) soll seitens der Rechtswissenschaft ein Beitrag zur Behebung des Entwicklungsrückstands der deutschen Rechtsordnung beim Zugang zu Informationen öffentlicher Stellen geleistet werden. Der in Form eines ausformulierten Gesetzesvorschlags (mit ausführlicher Begründung und umfangreichen, zum Teil nur schwer zugänglichen Materialien) unternommene Innovationsversuch ist von der Überzeugung getragen, dass der Grundsatz der Informationszugangsfreiheit und nicht das Modell der Geheimhaltung von Informationen öffentlicher Stellen den Standard eines modernen demokratischen Staates adäquat markiert.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Archivgesetz (ArchG-ProfE).

Archivgesetz (ArchG-ProfE). von Garstka,  Hansjürgen, Kloepfer,  Michael, Schoch,  Friedrich
Archive bilden das »Gedächtnis des Staates«. In der zunehmenden öffentlichen Kommunikation der Informationsgesellschaft gewinnen sie kontinuierlich an Bedeutung. Archive erfüllen Aufgaben der Informationsvorsorge und Informationsversorgung; sie sichern die Wahrnehmung von Bildungsaufgaben und gewährleisten die zeitgenössische historische Forschung. Archivgut stellt ein wichtiges Kulturgut dar. Angesichts seiner dokumentarischen und kulturstaatlichen Funktion kommt dem öffentlichen Archivwesen ein staatspolitischer Rang zu. Das deutsche Archivrecht steht vor großen Herausforderungen. Die Archivgesetze des Bundes und der Länder erfüllen nicht die Anforderungen der Informationsgesellschaft. Sie sind lückenhaft und uneinheitlich. Zudem hat die Informationsfreiheitsgesetzgebung mittlerweile auch das Archivrecht erreicht. Dies erfordert eine Novellierung der Archivgesetze des Bundes und der Länder; eine grundlegende Modernisierung des deutschen Archivrechts ist dringlich geboten. Friedrich Schoch, Michael Kloepfer und Hansjürgen Garstka legen mit diesem Professorenentwurf für ein Archivgesetz des Bundes (ArchG-ProfE) ein »Modellgesetz« für ein zeitgemäßes Archivrecht vor. Entwickelt wird ein Mustergesetzentwurf, der das Archivrecht der Informationszugangsfreiheit anpasst, das Bundesarchiv stärkt, privates Archivgut in den Geltungsbereich des Gesetzes einbezieht, elektronische Unterlagen einer Regelung unterzieht, die Beweiskraft von Archivgut sicherstellt und einen Sonderstatus öffentlichen Archivguts prägt, der in die Schaffung öffentlichen Eigentums mündet. Der Entwurf entstand im Austausch mit der archivarischen Praxis. Der ArchG-ProfE dient als Grundlage für die bevorstehende Diskussion zur Modernisierung des Archivrechts in Deutschland. Er ist Teil des Gesamtprojekts für ein Informationsgesetzbuch (IGB), das 2008 bei Duncker & Humblot erscheinen wird.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Informationsfreiheitsgesetz (IFG-ProfE).

Informationsfreiheitsgesetz (IFG-ProfE). von Garstka,  Hansjürgen, Kloepfer,  Michael, Schoch,  Friedrich
Die individuelle Informationsfreiheit gegenüber öffentlichen Stellen ist in vielen Staaten Europas, in den USA und im weiteren angloamerikanischen Rechtskreis sowie mittlerweile auch im Europäischen Gemeinschaftsrecht eine Selbstverständlichkeit. Der allgemeine Grundsatz der Informationszugangsfreiheit erfährt seine konkrete Ausprägung im Anspruch auf Informationszugang, der von keinen materiellrechtlichen Voraussetzungen wie z. B. einem "berechtigten Interesse" abhängig ist. Gilt danach die Informationszugangsfreiheit als Grundsatz, wird dem Schutz öffentlicher Interessen (insbesondere dem behördlichen Entscheidungsprozess) und dem Schutz privater Belange (personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, geistiges Eigentum) durch Ausnahmebestimmungen Rechnung getragen. In Deutschland dominiert nach wie vor das Prinzip der Geheimhaltung von Verwaltungsinformationen. Als Grundsatz gilt die begrenzte Aktenöffentlichkeit. Lediglich im Umweltinformationsrecht hat die deutsche Rechtsordnung Anschluss an die internationale Entwicklung zur Informationszugangsfreiheit gefunden. In anderen Rechtsgebieten sind allenfalls punktuelle Durchbrechungen der Informationsgeheimhaltung zu registrieren. In der jüngeren Vergangenheit mehren sich jedoch die Anzeichen für ein Umdenken. Offenbar wird erkannt, dass die Informationsgesellschaft bei Beibehaltung des Prinzips der Geheimhaltung von Informationen öffentlicher Stellen nicht überzeugend zu entwickeln ist. Auf Landesebene sind in den letzten Jahren vereinzelt Informationsfreiheitsgesetze geschaffen worden. Der im Bundesinnenministerium bereits im Jahr 2000 erarbeitete Entwurf eines allgemeinen Informationsfreiheitsgesetzes ist noch nicht Gesetz geworden. Mit dem Professorenentwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) soll seitens der Rechtswissenschaft ein Beitrag zur Behebung des Entwicklungsrückstands der deutschen Rechtsordnung beim Zugang zu Informationen öffentlicher Stellen geleistet werden. Der in Form eines ausformulierten Gesetzesvorschlags (mit ausführlicher Begründung und umfangreichen, zum Teil nur schwer zugänglichen Materialien) unternommene Innovationsversuch ist von der Überzeugung getragen, dass der Grundsatz der Informationszugangsfreiheit und nicht das Modell der Geheimhaltung von Informationen öffentlicher Stellen den Standard eines modernen demokratischen Staates adäquat markiert.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Informationsfreiheitsgesetz (IFG-ProfE).

Informationsfreiheitsgesetz (IFG-ProfE). von Garstka,  Hansjürgen, Kloepfer,  Michael, Schoch,  Friedrich
Die individuelle Informationsfreiheit gegenüber öffentlichen Stellen ist in vielen Staaten Europas, in den USA und im weiteren angloamerikanischen Rechtskreis sowie mittlerweile auch im Europäischen Gemeinschaftsrecht eine Selbstverständlichkeit. Der allgemeine Grundsatz der Informationszugangsfreiheit erfährt seine konkrete Ausprägung im Anspruch auf Informationszugang, der von keinen materiellrechtlichen Voraussetzungen wie z. B. einem "berechtigten Interesse" abhängig ist. Gilt danach die Informationszugangsfreiheit als Grundsatz, wird dem Schutz öffentlicher Interessen (insbesondere dem behördlichen Entscheidungsprozess) und dem Schutz privater Belange (personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, geistiges Eigentum) durch Ausnahmebestimmungen Rechnung getragen. In Deutschland dominiert nach wie vor das Prinzip der Geheimhaltung von Verwaltungsinformationen. Als Grundsatz gilt die begrenzte Aktenöffentlichkeit. Lediglich im Umweltinformationsrecht hat die deutsche Rechtsordnung Anschluss an die internationale Entwicklung zur Informationszugangsfreiheit gefunden. In anderen Rechtsgebieten sind allenfalls punktuelle Durchbrechungen der Informationsgeheimhaltung zu registrieren. In der jüngeren Vergangenheit mehren sich jedoch die Anzeichen für ein Umdenken. Offenbar wird erkannt, dass die Informationsgesellschaft bei Beibehaltung des Prinzips der Geheimhaltung von Informationen öffentlicher Stellen nicht überzeugend zu entwickeln ist. Auf Landesebene sind in den letzten Jahren vereinzelt Informationsfreiheitsgesetze geschaffen worden. Der im Bundesinnenministerium bereits im Jahr 2000 erarbeitete Entwurf eines allgemeinen Informationsfreiheitsgesetzes ist noch nicht Gesetz geworden. Mit dem Professorenentwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) soll seitens der Rechtswissenschaft ein Beitrag zur Behebung des Entwicklungsrückstands der deutschen Rechtsordnung beim Zugang zu Informationen öffentlicher Stellen geleistet werden. Der in Form eines ausformulierten Gesetzesvorschlags (mit ausführlicher Begründung und umfangreichen, zum Teil nur schwer zugänglichen Materialien) unternommene Innovationsversuch ist von der Überzeugung getragen, dass der Grundsatz der Informationszugangsfreiheit und nicht das Modell der Geheimhaltung von Informationen öffentlicher Stellen den Standard eines modernen demokratischen Staates adäquat markiert.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Archivgesetz (ArchG-ProfE).

Archivgesetz (ArchG-ProfE). von Garstka,  Hansjürgen, Kloepfer,  Michael, Schoch,  Friedrich
Archive bilden das »Gedächtnis des Staates«. In der zunehmenden öffentlichen Kommunikation der Informationsgesellschaft gewinnen sie kontinuierlich an Bedeutung. Archive erfüllen Aufgaben der Informationsvorsorge und Informationsversorgung; sie sichern die Wahrnehmung von Bildungsaufgaben und gewährleisten die zeitgenössische historische Forschung. Archivgut stellt ein wichtiges Kulturgut dar. Angesichts seiner dokumentarischen und kulturstaatlichen Funktion kommt dem öffentlichen Archivwesen ein staatspolitischer Rang zu. Das deutsche Archivrecht steht vor großen Herausforderungen. Die Archivgesetze des Bundes und der Länder erfüllen nicht die Anforderungen der Informationsgesellschaft. Sie sind lückenhaft und uneinheitlich. Zudem hat die Informationsfreiheitsgesetzgebung mittlerweile auch das Archivrecht erreicht. Dies erfordert eine Novellierung der Archivgesetze des Bundes und der Länder; eine grundlegende Modernisierung des deutschen Archivrechts ist dringlich geboten. Friedrich Schoch, Michael Kloepfer und Hansjürgen Garstka legen mit diesem Professorenentwurf für ein Archivgesetz des Bundes (ArchG-ProfE) ein »Modellgesetz« für ein zeitgemäßes Archivrecht vor. Entwickelt wird ein Mustergesetzentwurf, der das Archivrecht der Informationszugangsfreiheit anpasst, das Bundesarchiv stärkt, privates Archivgut in den Geltungsbereich des Gesetzes einbezieht, elektronische Unterlagen einer Regelung unterzieht, die Beweiskraft von Archivgut sicherstellt und einen Sonderstatus öffentlichen Archivguts prägt, der in die Schaffung öffentlichen Eigentums mündet. Der Entwurf entstand im Austausch mit der archivarischen Praxis. Der ArchG-ProfE dient als Grundlage für die bevorstehende Diskussion zur Modernisierung des Archivrechts in Deutschland. Er ist Teil des Gesamtprojekts für ein Informationsgesetzbuch (IGB), das 2008 bei Duncker & Humblot erscheinen wird.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Informationsfreiheitsgesetz (IFG-ProfE).

Informationsfreiheitsgesetz (IFG-ProfE). von Garstka,  Hansjürgen, Kloepfer,  Michael, Schoch,  Friedrich
Die individuelle Informationsfreiheit gegenüber öffentlichen Stellen ist in vielen Staaten Europas, in den USA und im weiteren angloamerikanischen Rechtskreis sowie mittlerweile auch im Europäischen Gemeinschaftsrecht eine Selbstverständlichkeit. Der allgemeine Grundsatz der Informationszugangsfreiheit erfährt seine konkrete Ausprägung im Anspruch auf Informationszugang, der von keinen materiellrechtlichen Voraussetzungen wie z. B. einem "berechtigten Interesse" abhängig ist. Gilt danach die Informationszugangsfreiheit als Grundsatz, wird dem Schutz öffentlicher Interessen (insbesondere dem behördlichen Entscheidungsprozess) und dem Schutz privater Belange (personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, geistiges Eigentum) durch Ausnahmebestimmungen Rechnung getragen. In Deutschland dominiert nach wie vor das Prinzip der Geheimhaltung von Verwaltungsinformationen. Als Grundsatz gilt die begrenzte Aktenöffentlichkeit. Lediglich im Umweltinformationsrecht hat die deutsche Rechtsordnung Anschluss an die internationale Entwicklung zur Informationszugangsfreiheit gefunden. In anderen Rechtsgebieten sind allenfalls punktuelle Durchbrechungen der Informationsgeheimhaltung zu registrieren. In der jüngeren Vergangenheit mehren sich jedoch die Anzeichen für ein Umdenken. Offenbar wird erkannt, dass die Informationsgesellschaft bei Beibehaltung des Prinzips der Geheimhaltung von Informationen öffentlicher Stellen nicht überzeugend zu entwickeln ist. Auf Landesebene sind in den letzten Jahren vereinzelt Informationsfreiheitsgesetze geschaffen worden. Der im Bundesinnenministerium bereits im Jahr 2000 erarbeitete Entwurf eines allgemeinen Informationsfreiheitsgesetzes ist noch nicht Gesetz geworden. Mit dem Professorenentwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) soll seitens der Rechtswissenschaft ein Beitrag zur Behebung des Entwicklungsrückstands der deutschen Rechtsordnung beim Zugang zu Informationen öffentlicher Stellen geleistet werden. Der in Form eines ausformulierten Gesetzesvorschlags (mit ausführlicher Begründung und umfangreichen, zum Teil nur schwer zugänglichen Materialien) unternommene Innovationsversuch ist von der Überzeugung getragen, dass der Grundsatz der Informationszugangsfreiheit und nicht das Modell der Geheimhaltung von Informationen öffentlicher Stellen den Standard eines modernen demokratischen Staates adäquat markiert.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Handbuch Datenschutzrecht

Handbuch Datenschutzrecht von Abel,  Ralf-Bernd, Arlt,  Ute, Bär,  Wolfgang, Bäumler,  Helmut, Breinlinger,  Astrid, Brühann,  Ulf, Büllesbach,  Alfred, Burkert,  Herbert, Dembowski,  Barbara, Dix,  Alexander, Dühr,  Elisabeth, Eiermann,  Helmut, Ernestus,  Walter, Eul,  Harald, Federrath,  Hannes, Garstka,  Hansjürgen, Gerling,  Rainer, Gill,  David, Globig,  Klaus, Groß,  Thomas, Gundermann,  Lukas, Hansen,  Marit, Hartig,  Judith, Heibey,  Hanns-Wilhelm, Heil,  Helmut, Herb,  Armin, Hillenbrand-Beck,  Renate, Hoeren,  Thomas, Holznagel,  Bernd, Königshofen,  Thomas, Krader,  Gabriele, Kranz,  Hans Jürgen, Linnenkohl,  Karl, Miedbrodt,  Anja, Müller,  Ulrike, Naujok,  Helga, Opaschowski,  Horst W., Petersdorff,  Ulrich von, Pfitzmann,  Andreas, Poppenhäger,  Holger, Probst,  Thomas, Rasmussen,  Heike, Riegel,  Reinhard, Rieß ,  Joachim, Roßnagel ,  Alexander, Schild,  Hans-Hermann, Schirmer,  Horst Dieter, Schneider,  Werner, Scholz,  Philip, Sokol,  Bettina, Sonntag,  Matthias, Tinnefeld,  Marie-Theres, Tolzmann,  Gudrun, Topp,  Cornelia, Trute,  Hans-Heinrich, Wedde,  Peter, Weichert,  Thilo, Werner,  Marcus, Wollweber,  Harald, Zezschwitz,  Friedrich v.
Datenschutz ist eine Aufgabe in nahezu jedem Bereich von Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft. Als Querschnittsmaterie wirkt er in fast alle Rechtsbereiche. Das Handbuch des Datenschutzrechts bietet einen bisher einmaligen aktuellen und systematischen praxisorientierten Überblick über das geltende Datenschutzrecht. Es bietet auf der Grundlage des BDSG 2001 sowohl Ausführungen zu den Grundlagen, Begriffen und Konzepten des Datenschutzes als auch zu dessen Ausprägungen in einzelnen Bereichen von Wirtschaft und Verwaltung sowie Brennpunkte der Datenschutzdiskussion. Die 73 Beiträge bieten sowohl eine systematische Einführung in die Geschichte, Struktur, Grundlagen und Sachfragen des jeweils untersuchten Datenschutzthemas als auch durch einen einheitlichen Aufbau die gezielte Suche nach praktikablen Lösungen. Dabei greift das Handbuch vor allem die neuen Herausforderungen durch die technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen der Informationsverarbeitung auf. - Grundlagen und Konzepte des Datenschutzes - Datenschutzkontrolle - Datenschutz in der betrieblichen Datenverarbeitung - Datenschutz bei Telearbeit - Datenschutz in der Wirtschaft - Datenschutz in Verwaltung und Rechtsprechung - Brennpunkte des Datenschutzes: - Kryptokontroverse - Cybercrime-Bekämpfung - Videoüberwachung - Biometrie - Grenzüberschreitender Datenver- kehr Der Herausgeber, Prof. Dr. Alexander Roßnagel, ist Professor für Öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt Recht der Technik und des Umweltschutzes an der Universität GH Kassel, wissenschaftlicher Leiter der "Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet)" und wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Europäisches Medienrecht (EMR) in Saarbrücken. Die 52 Autoren sind namhafte Wissenschaftler und erfahrene Praktiker des Datenschutzrechts aus Unternehmen, Verwaltungen und Datenschutzbehörden. Für betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte, Rechtsanwälte, Unternehmensberater sowie alle, die für Informationsprozesse in Wirtschaft und Verwaltung Verantwortung tragen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Archivgesetz (ArchG-ProfE).

Archivgesetz (ArchG-ProfE). von Garstka,  Hansjürgen, Kloepfer,  Michael, Schoch,  Friedrich
Archive bilden das »Gedächtnis des Staates«. In der zunehmenden öffentlichen Kommunikation der Informationsgesellschaft gewinnen sie kontinuierlich an Bedeutung. Archive erfüllen Aufgaben der Informationsvorsorge und Informationsversorgung; sie sichern die Wahrnehmung von Bildungsaufgaben und gewährleisten die zeitgenössische historische Forschung. Archivgut stellt ein wichtiges Kulturgut dar. Angesichts seiner dokumentarischen und kulturstaatlichen Funktion kommt dem öffentlichen Archivwesen ein staatspolitischer Rang zu. Das deutsche Archivrecht steht vor großen Herausforderungen. Die Archivgesetze des Bundes und der Länder erfüllen nicht die Anforderungen der Informationsgesellschaft. Sie sind lückenhaft und uneinheitlich. Zudem hat die Informationsfreiheitsgesetzgebung mittlerweile auch das Archivrecht erreicht. Dies erfordert eine Novellierung der Archivgesetze des Bundes und der Länder; eine grundlegende Modernisierung des deutschen Archivrechts ist dringlich geboten. Friedrich Schoch, Michael Kloepfer und Hansjürgen Garstka legen mit diesem Professorenentwurf für ein Archivgesetz des Bundes (ArchG-ProfE) ein »Modellgesetz« für ein zeitgemäßes Archivrecht vor. Entwickelt wird ein Mustergesetzentwurf, der das Archivrecht der Informationszugangsfreiheit anpasst, das Bundesarchiv stärkt, privates Archivgut in den Geltungsbereich des Gesetzes einbezieht, elektronische Unterlagen einer Regelung unterzieht, die Beweiskraft von Archivgut sicherstellt und einen Sonderstatus öffentlichen Archivguts prägt, der in die Schaffung öffentlichen Eigentums mündet. Der Entwurf entstand im Austausch mit der archivarischen Praxis. Der ArchG-ProfE dient als Grundlage für die bevorstehende Diskussion zur Modernisierung des Archivrechts in Deutschland. Er ist Teil des Gesamtprojekts für ein Informationsgesetzbuch (IGB), das 2008 bei Duncker & Humblot erscheinen wird.
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