Strafrecht I (PrintPlu§)

Strafrecht I (PrintPlu§) von Donatsch,  Andreas, Godenzi,  Gunhild, Tag,  Brigitte
Das Lehrbuch «Strafrecht I» wurde wie die Vorauflagen in der bewährten Konzeption als konzise Darstellung der Verbrechenslehre neu aufgelegt. Wie bisher werden die für die Handhabung der einschlägigen Bestimmungen des StGB wesentlichen Gesichtspunkte unter Einbezug der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie der Lehre erörtert. Weiterhin werden wichtige Begriffe der strafrechtlichen Terminologie jeweils in französischer, italienischer und englischer Sprache aufgeführt. Erfahrungsgemäss entspricht die Art der Darstellung, mithin die verständliche und mit Beispielen versehene Veranschaulichung der Verbrechenslehre, dem Bedürfnis der Studierenden. Den praktisch tätigen Juristinnen und Juristen ermöglicht der Grundriss eine erste Orientierung. Lehre und Rechtsprechung wurden bis Januar 2022, zum Teil auch darüber hinaus berücksichtigt.
Aktualisiert: 2022-08-18
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Sackgasse Verwahrung/Internement: Dans l’impasse?

Sackgasse Verwahrung/Internement: Dans l’impasse? von Brägger,  Benjamin F, Godenzi,  Gunhild, Hostettler,  Ueli, Marti,  Irene, Mona,  Martino, Rohner,  Barbara, Torriani,  Deborah, Weber,  Jonas, Zangger,  Tanja
Vollzugslockerungen in der Verwahrung sind zwar gesetzlich vorgesehen, finden aber in der Praxis fast nur noch über eine Umwandlung in eine stationäre Behandlungsmassnahme oder im sehr hohen Alter eines Betroffenen statt – dies als Folge der derzeitigen Null-Risiko-Mentalität. Damit erweist sich die Verwahrung zunehmend als Sackgasse. Diese Entwicklung missachtet die Freiheitsrechte der Betroffenen und illustriert das Dilemma zwischen Sicherheitserwägungen und grundrechtsgebundener, liberaler Rechtsstaatlichkeit. Um die Rechtmässigkeit der Verwahrung diskutieren zu können, ist es zentral, die Ausgestaltung des Verwahrungsvollzugs in der Schweiz zu kennen, wozu neben der Perspektive der Institutionen und der Professionellen auch das Erleben der Verwahrten selbst gehört. Eine interessante Vergleichsgrösse bildet dabei Deutschland, wo das Verfassungsgericht das Abstandsgebot, die Therapiegerichtetheit sowie die Freiheitsorientierung als Voraussetzungen für die Rechtsmässigkeit des Verwahrungsvollzugs statuiert hat. Die grundrechtlich gebotenen und gesetzlich möglichen Vollzugslockerungen stehen in der Schweiz in Kontrast zu deren faktischen Umsetzung. Vollzugsöffnungen und eine reale Entlassungsperspektive sind jedoch Voraussetzung für deren Rechtmässigkeit. Les allégements dans l’exécution de l’internement sont prévus par la loi, mais en pratique, cependant, ils ne se font presque que par la conversion à une mesure thérapeutiques institutionnelle ou ont lieu à un âge très avancé de la personne concernée – ceci est une conséquence du discours actuel de risque zéro. Ainsi, l’internement apparaît donc de plus en plus comme sans issue. Cette évolution ne tient pas compte des droits fondamentaux de la liberté des personnes concernées. Elle met egalement en lumière le dilemme entre les considérations de sécurité et l’État de droit libéral, lié par les droits fondamentaux. Afin de pouvoir discuter de la légalité de l’internement, il est essentiel de connaître la structure de l’exécution de l’internement en Suisse, ce qui inclut le point de vue des institutions et des professionnels ainsi que l’expérience des détenus. Le cas de l’Allemagne offre une comparaison intéressante: la Cour constitutionnelle a établi le «Abstandsgebot», l'orientation thérapeutique et l’orientation vers la liberté comme conditions préalables à la légalité de l’internement. En Suisse, les allégements exigés par le droit fondamental et autoriséss par la loi ne sont pas mis en œuvre de facon effective. Cependant, les allégements et une réelle perspective de liberation sont des conditions préalables à leur légalité.
Aktualisiert: 2021-03-25
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Schweizerisches Strafgesetzbuch – Handkommentar

Schweizerisches Strafgesetzbuch – Handkommentar von Godenzi,  Gunhild, Schlegel,  Stephan, Wohlers,  Wolfgang
Die Neuauflage des Handkommentars zum Schweizerischen Strafgesetzbuch ist nach dem Tod von Günter Stratenwerth von Wolfgang Wohlers, Gunhild Godenzi und Stephan Schlegel übernommen worden. Die gegenüber der Vorauflage vollständig neu bearbeitete Kommentierung versteht sich weiterhin als ein Instrument, mit dem sich Praktiker und Studierende auf schnellem Wege über den aktuellen Stand der Rechtsprechung informieren können. Der Kommentierung liegt der Gesetzesstand vom Juli 2019 zugrunde, die Rechtsprechung ist bis Ende Juni 2019 ausgewertet worden.
Aktualisiert: 2021-03-05
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Schweizerisches Strafgesetzbuch – Handkommentar

Schweizerisches Strafgesetzbuch – Handkommentar von Godenzi,  Gunhild, Schlegel,  Stephan, Wohlers,  Wolfgang
Die Neuauflage des Handkommentars zum Schweizerischen Strafgesetzbuch ist nach dem Tod von Günter Stratenwerth von Wolfgang Wohlers, Gunhild Godenzi und Stephan Schlegel übernommen worden. Die gegenüber der Vorauflage vollständig neu bearbeitete Kommentierung versteht sich weiterhin als ein Instrument, mit dem sich Praktiker und Studierende auf schnellem Wege über den aktuellen Stand der Rechtsprechung informieren können. Der Kommentierung liegt der Gesetzesstand vom Juli 2019 zugrunde, die Rechtsprechung ist bis Ende Juni 2019 ausgewertet worden.
Aktualisiert: 2020-02-21
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Die schwere psychische Störung als Voraussetzung von therapeutischen Massnahmen

Die schwere psychische Störung als Voraussetzung von therapeutischen Massnahmen von Bernard,  Stephan, Borchard,  Bernd, Gerth,  Juliane, Godenzi,  Gunhild, Graf,  Marc, Habermeyer,  Elmar, Hachtel,  Henning, Heer,  Marianne, Koller,  Matthias, Lau,  Steffen, Lehner,  Chris
Therapeutische Massnahmen im Sinne von Art. 59 und Art. 63 StGB sind an das Erfordernis einer schweren psychischen Störung gebunden. Weder der Gesetzgeber, die Mehrheit der forensischen Psychiater noch das Bundesgericht wollen darauf verzichten. Probleme wirft in der Praxis immer noch die mittlerweile unbestrittene Forderung nach einer objektiven und wertfreien Definition der psychischen Störung auf, obwohl Justizangehörige sich hier weitgehend psychiatrischen Feststellungen anschliessen wollen. In Kreisen der Justiz praktisch ungelöst ist bisher die Frage nach deren Quantifizierung. Diskutiert werden in diesem Zusammenhang eine Kompetenzabgrenzung zwischen Justiz und Psychiatrie. Darüber hinaus werden aber auch eine Nachvollziehbarkeit entsprechender gutachterlicher Feststellungen und damit verbunden klare Kriterien für eine Umschreibung des Schweregrades einer psychischen Störung als unabdingbar erachtet. Es sollen nicht nur gegensätzliche Meinungen zu diesen Themen und Lösungsvorschläge aufgezeigt, sondern die Diskussion dazu auch weiter angeregt werden. Vorschläge für einen sachgerechten Umgang mit dieser Voraussetzung einer therapeutischen Massnahme sollen die Rechtsprechung bereichern.
Aktualisiert: 2021-03-05
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Die schwere psychische Störung als Voraussetzung von therapeutischen Massnahmen

Die schwere psychische Störung als Voraussetzung von therapeutischen Massnahmen von Bernard,  Stephan, Borchard,  Bernd, Gerth,  Juliane, Godenzi,  Gunhild, Graf,  Marc, Habermeyer,  Elmar, Hachtel,  Henning, Heer,  Marianne, Koller,  Matthias, Lau,  Steffen, Lehner,  Chris
Therapeutische Massnahmen im Sinne von Art. 59 und Art. 63 StGB sind an das Erfordernis einer schweren psychischen Störung gebunden. Weder der Gesetzgeber, die Mehrheit der forensischen Psychiater noch das Bundesgericht wollen darauf verzichten. Probleme wirft in der Praxis immer noch die mittlerweile unbestrittene Forderung nach einer objektiven und wertfreien Definition der psychischen Störung auf, obwohl Justizangehörige sich hier weitgehend psychiatrischen Feststellungen anschliessen wollen. In Kreisen der Justiz praktisch ungelöst ist bisher die Frage nach deren Quantifizierung. Diskutiert werden in diesem Zusammenhang eine Kompetenzabgrenzung zwischen Justiz und Psychiatrie. Darüber hinaus werden aber auch eine Nachvollziehbarkeit entsprechender gutachterlicher Feststellungen und damit verbunden klare Kriterien für eine Umschreibung des Schweregrades einer psychischen Störung als unabdingbar erachtet. Es sollen nicht nur gegensätzliche Meinungen zu diesen Themen und Lösungsvorschläge aufgezeigt, sondern die Diskussion dazu auch weiter angeregt werden. Vorschläge für einen sachgerechten Umgang mit dieser Voraussetzung einer therapeutischen Massnahme sollen die Rechtsprechung bereichern.
Aktualisiert: 2020-07-01
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Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO)

Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) von Bosshard,  Thomas, Brüschweiler,  Daniela, Cavallo,  Angela, Donatsch,  Andreas, Fingerhuth,  Thomas, Godenzi,  Gunhild, Griesser,  Yvona, Gut,  Beat, Hansjakob,  Thomas, Heimgartner,  Stefan, Hug,  Markus, Keller,  Andreas J., Landshut,  Nathan, Lieber,  Viktor, Scheidegger,  Alexandra, Schwarzenegger,  Christian, Summers,  Sarah, Weder,  Ulrich, Wohlers,  Wolfgang
Am 1.1.2011 ist die Schweizerische Strafprozessordnung (Strafprozessordnung, StPO) vom 5. Oktober 2007 in Kraft getreten. Seit der ersten Auflage dieses Werkes im Jahre 2010 sind nicht nur Gesetzesrevisionen durchgeführt worden, sondern auch zahlreiche Urteile zur StPO ergangen – vereinzelt kaum vorauszusehende, wie diejenigen zur Rechtsmittellegitimation im Haftrecht oder zur Zuständigkeit des Bundesgerichts bei der Siegelung. Die 2. Auflage des Kommentars trägt neben den zur StPO seither publizierten Kommentaren und Lehrbüchern auch den unmittelbar bevorstehenden Entwicklungen (z.B. Entwurf der Änderungen zum BÜPF [Art. 269bis und 269ter]) Rechnung. Wie bisher werden die einzelnen Normen dieses Gesetzes in konziser Weise und eingehend kommentiert. Die Literatur und Praxis werden analysiert und bei der Auslegung der einzelnen Gesetzesbestimmungen mit berücksichtigt. Der Gesetzestext ist wiederum in deutscher, französischer und italienischer Sprache abgedruckt. Zusätzlich ist er in die englische Sprache übersetzt worden. Dies mag vorab im Zusammenhang mit der Rechtshilfe in Strafsachen hilfreich sein. Bei der Gestaltung wurde Wert auf eine übersichtliche Darstellung und eine verständliche Sprache gelegt. Der Kommentar dürfte sowohl für den Praktiker wie auch für den wissenschaftlich tätigen Juristen ein unentbehrliches Arbeitsinstrument darstellen.
Aktualisiert: 2021-07-29
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Strafbare Beteiligung am kriminellen Kollektiv

Strafbare Beteiligung am kriminellen Kollektiv von Godenzi,  Gunhild
Gruppendelinquenz, organisiertes Verbrechen, Terrorismus – kollektive Kriminalität hat viele Gesichter. Das Strafrecht erfasst das Zusammenwirken der Akteure vorab über die allgemeinen Regeln zur Täterschaft und Teilnahme. Flankierend dazu hat der Gesetzgeber mit den Banden-, Organisations- und Vereinigungsdelikten aber noch ein System von Tatbeständen bereitgestellt, für die ein kollektives Verhalten konstitutiv ist: Verlangt wird die Beteiligung an einer Bande, einer kriminellen Organisation oder einer rechtswidrigen Vereinigung. Mit diesem Beteiligungsverhalten und der eigentümlichen Zurechnungsstruktur dieser „Kollektivdelikte“ befasst sich das vorliegende Werk. Es geht einen Dialog ein mit den empirischen Wissenschaften zum Verhalten des Menschen in der Gruppe und entwickelt Aussagen zum Anwendungsbereich der Kollektivdelikte, die tatbestandsübergreifend gelten und eine kohärente Interpretation der Einzeltatbestände erleichtern können.
Aktualisiert: 2018-07-13
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