Der Sühnebegriff in der Rechtsprechung.

Der Sühnebegriff in der Rechtsprechung. von Grommes,  Sabine
Die Verhängung von Strafen stellt den massivsten Eingriff des Staates in die Rechte des Einzelnen überhaupt dar. Dennoch fristet die Strafzumessung in der Strafrechtswissenschaft eher ein Schattendasein. Während es unzählige Aufsätze zu den diversen Tatbestandsproblemen, die in Urteilen entschieden werden, gibt, existieren kaum Abhandlungen, die sich ausführlich mit der Strafbegründung auseinandersetzen. Es handelt sich dabei um einen Bereich, der sich mit juristischen Kenntnissen allein nicht vollständig erschließen lässt. Erforderlich ist hier vielmehr ein Blick über den juristischen Tellerrand hinaus in andere Fachgebiete wie z. B. die Sprachwissenschaft. Warum bedient sich ein Gericht bestimmter Begriffe in seinem Urteil, während es andere eher zu meiden scheint? Dieser Frage widmet sich Sabine Grommes im Rahmen einer interdisziplinären Untersuchung des Sühnebegriffs und seiner Verwendung durch die Gerichte. "Sühne" stellt eine in unserer Alltagssprache nicht besonders geläufige Vokabel dar. Dennoch findet man den Sühnebegriff in gerichtlichen Entscheidungen außergewöhnlich oft, während andere Begriffe, die man dort sehr viel häufiger vermuten würde, wie z. B. "Vergeltung" oder "Genugtuung", überraschend selten genannt werden. Um dieses Phänomen näher zu untersuchen, betrachtet die Autorin die Verwendung des Sühnebegriffs durch die Rechtsprechung näher, indem sie sich zunächst mit den sprachwissenschaftlichen, theologischen und rechtshistorischen sowie rechtstheoretischen Hintergründen der Sühne auseinandersetzt und sich danach einer detaillierten Untersuchung von BGH-Entscheidungen zuwendet. Grommes zeigt anhand einer umfassenden interdisziplinären Untersuchung auf, dass die Kritik sprachlicher Unrichtigkeiten im Bereich der Strafzumessung nicht nur eine kleinliche Haarspalterei darstellt, sondern die Verwendung von sog. "Transferbegriffen", durch die Begriffe mit weniger positiven Konnotationen in Urteilen umgangen werden, ein auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten bedenkliches Vorgehen darstellt, das von der Rechtsprechung nach Möglichkeit vermieden werden sollte.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Sühnebegriff in der Rechtsprechung.

Der Sühnebegriff in der Rechtsprechung. von Grommes,  Sabine
Die Verhängung von Strafen stellt den massivsten Eingriff des Staates in die Rechte des Einzelnen überhaupt dar. Dennoch fristet die Strafzumessung in der Strafrechtswissenschaft eher ein Schattendasein. Während es unzählige Aufsätze zu den diversen Tatbestandsproblemen, die in Urteilen entschieden werden, gibt, existieren kaum Abhandlungen, die sich ausführlich mit der Strafbegründung auseinandersetzen. Es handelt sich dabei um einen Bereich, der sich mit juristischen Kenntnissen allein nicht vollständig erschließen lässt. Erforderlich ist hier vielmehr ein Blick über den juristischen Tellerrand hinaus in andere Fachgebiete wie z. B. die Sprachwissenschaft. Warum bedient sich ein Gericht bestimmter Begriffe in seinem Urteil, während es andere eher zu meiden scheint? Dieser Frage widmet sich Sabine Grommes im Rahmen einer interdisziplinären Untersuchung des Sühnebegriffs und seiner Verwendung durch die Gerichte. "Sühne" stellt eine in unserer Alltagssprache nicht besonders geläufige Vokabel dar. Dennoch findet man den Sühnebegriff in gerichtlichen Entscheidungen außergewöhnlich oft, während andere Begriffe, die man dort sehr viel häufiger vermuten würde, wie z. B. "Vergeltung" oder "Genugtuung", überraschend selten genannt werden. Um dieses Phänomen näher zu untersuchen, betrachtet die Autorin die Verwendung des Sühnebegriffs durch die Rechtsprechung näher, indem sie sich zunächst mit den sprachwissenschaftlichen, theologischen und rechtshistorischen sowie rechtstheoretischen Hintergründen der Sühne auseinandersetzt und sich danach einer detaillierten Untersuchung von BGH-Entscheidungen zuwendet. Grommes zeigt anhand einer umfassenden interdisziplinären Untersuchung auf, dass die Kritik sprachlicher Unrichtigkeiten im Bereich der Strafzumessung nicht nur eine kleinliche Haarspalterei darstellt, sondern die Verwendung von sog. "Transferbegriffen", durch die Begriffe mit weniger positiven Konnotationen in Urteilen umgangen werden, ein auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten bedenkliches Vorgehen darstellt, das von der Rechtsprechung nach Möglichkeit vermieden werden sollte.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Münchener Kommentar zur Strafprozessordnung Bd. 3: §§ 333-500 StPO

Münchener Kommentar zur Strafprozessordnung Bd. 3: §§ 333-500 StPO von Daimagüler,  Mehmet Gürcan, Eckstein,  Ken, Engländer,  Armin, Grau,  Carsten, Grommes,  Sabine, Knauer,  Christoph, Kudlich,  Hans, Langlitz,  Carolin, Maier,  Stefan, Nestler,  Nina, Putzke,  Holm, Scheinfeld,  Jörg, Schneider,  Hartmut, Singelnstein,  Tobias, Valerius,  Brian, Zimmermann,  Till
Zum Gesamtwerk Der Großkommentar, angelegt auf vier Bände mit einem Gesamtumfang von rund 8.900 Seiten, erläutert die Strafprozessordnung wissenschaftlich fundiert und zugleich mit präzisem Blick auf die Bedürfnisse der Praxis. Band 4 wird darüber hinaus Kommentierungen weiterer strafverfahrensrechtlich relevanter Vorschriften enthalten, etwa des GVG, EGGVG, der EMRK und des Strafverfolgungs-Entschädigungsgesetzes. Der einheitliche systematische Aufbau aller Einzelkommentierungen gewährleistet hervorragende Übersichtlichkeit und Lesbarkeit des Werkes. Die neueste Rechtsprechung und Literatur sind umfassend ausgewertet. Wo keine gesicherte Judikatur vorhanden ist, bietet das Werk praxisnahe eigene Lösungsvorschläge. Vorteile auf einen Blickpraxisgerecht und zugleich wissenschaftlich vertieftübersichtlich und hervorragend lesbarmit praktikablen Lösungsvorschlägen auch bei noch nicht gefestigter Rechtsprechung Zu Band 3 Band 3 umfasst die Erläuterungen zum Rechtsmittel der Revision (§§ 333-358 StPO), zum Wiederaufnahmeverfahren (§§ 359-373a StPO), zur Beteiligung des Verletzten am Verfahren (§§ 374-406l), zu den besonderen Arten des Verfahrens (§§ 407-444) sowie zu den im 7. Buch der StPO enthaltenen strafvollstreckungsrechtlichen und kostenrechtlichen Regelungen. Zielgruppe Für Strafrechtlerinnen und Strafrechtler in Justiz, Anwaltschaft, Wirtschaft und Wissenschaft.
Aktualisiert: 2023-05-26
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Münchener Kommentar zur Strafprozessordnung Bd. 4: GVG, EGGVG, EMRK, EGStPO, EGStGB, ZSHG, StrEG, JGG, G10, AO, BZRG, DolmetscherG, VerSanG

Münchener Kommentar zur Strafprozessordnung Bd. 4: GVG, EGGVG, EMRK, EGStPO, EGStGB, ZSHG, StrEG, JGG, G10, AO, BZRG, DolmetscherG, VerSanG von Bock,  Dennis, Brocke,  Holger, Ellbogen,  Klaus, Engländer,  Armin, Gaede,  Karsten, Gerhold,  Sönke Florian, Grommes,  Sabine, Günther,  Ralf, Höffler,  Katrin, Kämpfer,  Simone, Kaspar,  Johannes, Knauer,  Christoph, Kreicker,  Helmut, Kudlich,  Hans, Kulhanek,  Tobias, Lepper,  Christoph, Oğlakcıoğlu,  Mustafa Temmuz, Pflaum,  Ulrich, Pohlit,  Jochen, Putzke,  Holm, Roggan,  Fredrik, Rückert,  Christian, Schneider,  Hartmut, Schuster,  Thomas, Zimmermann,  Till
Zum Gesamtwerk Der Großkommentar, angelegt auf vier Bände mit einem Gesamtumfang von rund 8.900 Seiten, erläutert die Strafprozessordnung wissenschaftlich fundiert und zugleich mit präzisem Blick auf die Bedürfnisse der Praxis. Der einheitliche systematische Aufbau aller Einzelkommentierungen gewährleistet hervorragende Übersichtlichkeit und Lesbarkeit des Werkes. Die neueste Rechtsprechung und Literatur sind umfassend ausgewertet. Wo keine gesicherte Judikatur vorhanden ist, bietet das Werk praxisnahe eigene Lösungsvorschläge. Vorteile auf einen Blickpraxisgerecht und zugleich wissenschaftlich vertieftübersichtlich und hervorragend lesbarmit praktikablen Lösungsvorschlägen auch bei noch nicht gefestigter Rechtsprechung Zu Band 4 Band 4 umfasst alle relevanten Kommentierungen weiterer für die strafverfahrensrechtliche Praxis bedeutender Vorschriften, etwa des GVG, EGGVG, der EMRK und des Strafverfolgungs-Entschädigungsgesetzes. Zielgruppe Für Strafrechtlerinnen und Strafrechtler in Anwaltschaft, Justiz, Wirtschaft und Wissenschaft.
Aktualisiert: 2023-05-26
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Der Sühnebegriff in der Rechtsprechung.

Der Sühnebegriff in der Rechtsprechung. von Grommes,  Sabine
Die Verhängung von Strafen stellt den massivsten Eingriff des Staates in die Rechte des Einzelnen überhaupt dar. Dennoch fristet die Strafzumessung in der Strafrechtswissenschaft eher ein Schattendasein. Während es unzählige Aufsätze zu den diversen Tatbestandsproblemen, die in Urteilen entschieden werden, gibt, existieren kaum Abhandlungen, die sich ausführlich mit der Strafbegründung auseinandersetzen. Es handelt sich dabei um einen Bereich, der sich mit juristischen Kenntnissen allein nicht vollständig erschließen lässt. Erforderlich ist hier vielmehr ein Blick über den juristischen Tellerrand hinaus in andere Fachgebiete wie z. B. die Sprachwissenschaft. Warum bedient sich ein Gericht bestimmter Begriffe in seinem Urteil, während es andere eher zu meiden scheint? Dieser Frage widmet sich Sabine Grommes im Rahmen einer interdisziplinären Untersuchung des Sühnebegriffs und seiner Verwendung durch die Gerichte. "Sühne" stellt eine in unserer Alltagssprache nicht besonders geläufige Vokabel dar. Dennoch findet man den Sühnebegriff in gerichtlichen Entscheidungen außergewöhnlich oft, während andere Begriffe, die man dort sehr viel häufiger vermuten würde, wie z. B. "Vergeltung" oder "Genugtuung", überraschend selten genannt werden. Um dieses Phänomen näher zu untersuchen, betrachtet die Autorin die Verwendung des Sühnebegriffs durch die Rechtsprechung näher, indem sie sich zunächst mit den sprachwissenschaftlichen, theologischen und rechtshistorischen sowie rechtstheoretischen Hintergründen der Sühne auseinandersetzt und sich danach einer detaillierten Untersuchung von BGH-Entscheidungen zuwendet. Grommes zeigt anhand einer umfassenden interdisziplinären Untersuchung auf, dass die Kritik sprachlicher Unrichtigkeiten im Bereich der Strafzumessung nicht nur eine kleinliche Haarspalterei darstellt, sondern die Verwendung von sog. "Transferbegriffen", durch die Begriffe mit weniger positiven Konnotationen in Urteilen umgangen werden, ein auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten bedenkliches Vorgehen darstellt, das von der Rechtsprechung nach Möglichkeit vermieden werden sollte.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Der Sühnebegriff in der Rechtsprechung.

Der Sühnebegriff in der Rechtsprechung. von Grommes,  Sabine
Die Verhängung von Strafen stellt den massivsten Eingriff des Staates in die Rechte des Einzelnen überhaupt dar. Dennoch fristet die Strafzumessung in der Strafrechtswissenschaft eher ein Schattendasein. Während es unzählige Aufsätze zu den diversen Tatbestandsproblemen, die in Urteilen entschieden werden, gibt, existieren kaum Abhandlungen, die sich ausführlich mit der Strafbegründung auseinandersetzen. Es handelt sich dabei um einen Bereich, der sich mit juristischen Kenntnissen allein nicht vollständig erschließen lässt. Erforderlich ist hier vielmehr ein Blick über den juristischen Tellerrand hinaus in andere Fachgebiete wie z. B. die Sprachwissenschaft. Warum bedient sich ein Gericht bestimmter Begriffe in seinem Urteil, während es andere eher zu meiden scheint? Dieser Frage widmet sich Sabine Grommes im Rahmen einer interdisziplinären Untersuchung des Sühnebegriffs und seiner Verwendung durch die Gerichte. "Sühne" stellt eine in unserer Alltagssprache nicht besonders geläufige Vokabel dar. Dennoch findet man den Sühnebegriff in gerichtlichen Entscheidungen außergewöhnlich oft, während andere Begriffe, die man dort sehr viel häufiger vermuten würde, wie z. B. "Vergeltung" oder "Genugtuung", überraschend selten genannt werden. Um dieses Phänomen näher zu untersuchen, betrachtet die Autorin die Verwendung des Sühnebegriffs durch die Rechtsprechung näher, indem sie sich zunächst mit den sprachwissenschaftlichen, theologischen und rechtshistorischen sowie rechtstheoretischen Hintergründen der Sühne auseinandersetzt und sich danach einer detaillierten Untersuchung von BGH-Entscheidungen zuwendet. Grommes zeigt anhand einer umfassenden interdisziplinären Untersuchung auf, dass die Kritik sprachlicher Unrichtigkeiten im Bereich der Strafzumessung nicht nur eine kleinliche Haarspalterei darstellt, sondern die Verwendung von sog. "Transferbegriffen", durch die Begriffe mit weniger positiven Konnotationen in Urteilen umgangen werden, ein auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten bedenkliches Vorgehen darstellt, das von der Rechtsprechung nach Möglichkeit vermieden werden sollte.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

Wirtschafts- und Steuerstrafrecht von Allgayer,  Peter, Bär,  Wolfgang, Bock,  Dennis, Böse,  Martin, Bücherl,  Alexandra, Bülte,  Jens, Conrad-Graf,  Daniela, Cornelius,  Kai, Dannecker,  Gerhard, Diversy,  Judith, Ebner,  Markus, Ernst,  Stefan, Eschelbach,  Ralf, Euler,  Marc, Ganter,  Alexander, Glaser,  Michael, Graf,  Catharina, Graf,  Jürgen-Peter, Grommes,  Sabine, Häfen,  Mario von, Heine,  Sonja, Hoffmann-Holland,  Klaus, Ibold,  Victoria, Jaeger,  Markus, Köpferl,  Georg, Krell,  Paul, Merz,  Malte, Mosbacher,  Andreas, Niesler,  Lars, Olbermann,  Thomas, Papathanasiou,  Konstantina, Pohlit,  Jochen, Reinhart,  Michael, Rolletschke,  Stefan, Rotsch,  Thomas, Sackreuther,  Kai, Sahan,  Oliver, Schubert,  Torsten, Singelnstein,  Tobias, Straßer,  Andreas, Temming,  Dieter, Tully,  Marc, Valerius,  Brian, Volkmer,  Mathias, Waßmer,  Martin Paul, Weyand,  Raimund, Wiedner,  Stefan, Winkler,  Klaus, Wittig,  Petra, Zimmermann,  Georg
Zum Werk Der Kommentar zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht erläutert alle relevanten straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Normen, Gesetze, Verordnungen und Richtlinien in einem Band. Der Kommentar bietet somit einen verlässlichen Überblick über den aktuellen Meinungsstand zu allen wesentlichen Normen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Neben dem StGB werden sämtliche relevanten Nebengesetze und Verordnungen mit strafrechtlichen Vorschriften besprochen. Die steuerrechtlichen Strafnormen werden ebenso berücksichtigt wie europarechtliche Richtlinien sowie lebensmittelrechtliche, gesellschaftsrechtliche, urheberrechtliche oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften. Inhalt - Wirtschaftsstrafrechtliche Normen des StGB werden ausführlich kommentiert - Kommentierung aller relevanten Nebengesetze und Verordnungen mit strafrechtlichen Normen (z.B. Lebensmittelstrafrecht) - Ausführliche Kommentierung der strafrechtlichen Normen im Steuerrecht als eigener Teil - Die gesetzlichen Änderungen der Regelungen über die strafbefreiende Selbstanzeige im Mai 2011 und Januar 2015 einschließlich der Regelung über die Einstellung des Verfahrens nach Selbstanzeige (§ 398a AO) werden ausführlich kommentiert - Berücksichtigung europarechtlicher Normen und Richtlinien in ihren Auswirkungen auf das deutsche Recht - gesellschafts-, wertpapier-, urheber- und wettbewerbsrechtliche Straf-, Ordnungswidrigkeits- und Steuervorschriften werden ausführlich erörtert Vorteile auf einen Blick - komplette Kommentierung der Normen im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht mit strafrechtlicher Bedeutung - die Bibliothek zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht in einem Band Zur Neuauflage Die 2. Auflage bringt den bewährten Kommentar auf den Rechtsstand Mai 2016. Neben einer grundlegenden Aktualisierung der bisherigen Inhalte sind zahlreiche neue Aspekte behandelt, z.B. geplante Neuregelung der Bestechlichkeit und Korruption (neuer § 299a StGB), Verschärfung der Wirksamkeitsvoraussetzungen für die strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 AO). Neu kommentiert werden u.a. Normen zum EStG, ZollVG, BPO, TabStG und LMIDV. Daneben gab es zahlreiche Änderungen in den Nebengesetzen und Verordnungen (z.B. Lebensmittelstrafrecht, Chemikalien-Sanktionsverordnung, ProdSG). Zielgruppe Für Richter und Staatsanwälte, strafrechtlich orientierte Rechtsanwälte, Wirtschaftsjuristen in Unternehmen, Syndikusanwälte, Juristen in Handwerks-, Industrie- und Handelskammern, Universitäten, Rechtswissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-05-12
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Münchener Kommentar zur Strafprozessordnung Bd. 4: GVG, EGGVG, EMRK, EGStPO, EGStGB, ZSHG, StrEG, JGG, G10, AO, BZRG, DolmetscherG, VerSanG

Münchener Kommentar zur Strafprozessordnung Bd. 4: GVG, EGGVG, EMRK, EGStPO, EGStGB, ZSHG, StrEG, JGG, G10, AO, BZRG, DolmetscherG, VerSanG von Bock,  Dennis, Brocke,  Holger, Ellbogen,  Klaus, Engländer,  Armin, Gaede,  Karsten, Gerhold,  Sönke Florian, Grommes,  Sabine, Günther,  Ralf, Höffler,  Katrin, Kämpfer,  Simone, Kaspar,  Johannes, Knauer,  Christoph, Kreicker,  Helmut, Kudlich,  Hans, Kulhanek,  Tobias, Lepper,  Christoph, Oğlakcıoğlu,  Mustafa Temmuz, Pflaum,  Ulrich, Pohlit,  Jochen, Putzke,  Holm, Roggan,  Fredrik, Rückert,  Christian, Schneider,  Hartmut, Schuster,  Thomas, Zimmermann,  Till
Zum Gesamtwerk Der Großkommentar, angelegt auf vier Bände mit einem Gesamtumfang von rund 8.900 Seiten, erläutert die Strafprozessordnung wissenschaftlich fundiert und zugleich mit präzisem Blick auf die Bedürfnisse der Praxis. Der einheitliche systematische Aufbau aller Einzelkommentierungen gewährleistet hervorragende Übersichtlichkeit und Lesbarkeit des Werkes. Die neueste Rechtsprechung und Literatur sind umfassend ausgewertet. Wo keine gesicherte Judikatur vorhanden ist, bietet das Werk praxisnahe eigene Lösungsvorschläge. Vorteile auf einen Blickpraxisgerecht und zugleich wissenschaftlich vertieftübersichtlich und hervorragend lesbarmit praktikablen Lösungsvorschlägen auch bei noch nicht gefestigter Rechtsprechung Zu Band 4 Band 4 umfasst alle relevanten Kommentierungen weiterer für die strafverfahrensrechtliche Praxis bedeutender Vorschriften, etwa des GVG, EGGVG, der EMRK und des Strafverfolgungs-Entschädigungsgesetzes. Zielgruppe Für Strafrechtlerinnen und Strafrechtler in Anwaltschaft, Justiz, Wirtschaft und Wissenschaft.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Münchener Kommentar zur Strafprozessordnung Bd. 3: §§ 333-500 StPO

Münchener Kommentar zur Strafprozessordnung Bd. 3: §§ 333-500 StPO von Daimagüler,  Mehmet Gürcan, Eckstein,  Ken, Engländer,  Armin, Grau,  Carsten, Grommes,  Sabine, Knauer,  Christoph, Kudlich,  Hans, Langlitz,  Carolin, Maier,  Stefan, Nestler,  Nina, Putzke,  Holm, Scheinfeld,  Jörg, Schneider,  Hartmut, Singelnstein,  Tobias, Valerius,  Brian, Zimmermann,  Till
Zum Gesamtwerk Der Großkommentar, angelegt auf vier Bände mit einem Gesamtumfang von rund 8.900 Seiten, erläutert die Strafprozessordnung wissenschaftlich fundiert und zugleich mit präzisem Blick auf die Bedürfnisse der Praxis. Band 4 wird darüber hinaus Kommentierungen weiterer strafverfahrensrechtlich relevanter Vorschriften enthalten, etwa des GVG, EGGVG, der EMRK und des Strafverfolgungs-Entschädigungsgesetzes. Der einheitliche systematische Aufbau aller Einzelkommentierungen gewährleistet hervorragende Übersichtlichkeit und Lesbarkeit des Werkes. Die neueste Rechtsprechung und Literatur sind umfassend ausgewertet. Wo keine gesicherte Judikatur vorhanden ist, bietet das Werk praxisnahe eigene Lösungsvorschläge. Vorteile auf einen Blickpraxisgerecht und zugleich wissenschaftlich vertieftübersichtlich und hervorragend lesbarmit praktikablen Lösungsvorschlägen auch bei noch nicht gefestigter Rechtsprechung Zu Band 3 Band 3 umfasst die Erläuterungen zum Rechtsmittel der Revision (§§ 333-358 StPO), zum Wiederaufnahmeverfahren (§§ 359-373a StPO), zur Beteiligung des Verletzten am Verfahren (§§ 374-406l), zu den besonderen Arten des Verfahrens (§§ 407-444) sowie zu den im 7. Buch der StPO enthaltenen strafvollstreckungsrechtlichen und kostenrechtlichen Regelungen. Zielgruppe Für Strafrechtlerinnen und Strafrechtler in Justiz, Anwaltschaft, Wirtschaft und Wissenschaft.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Ordnungswidrigkeitengesetz

Ordnungswidrigkeitengesetz von Bär,  Wolfgang, Beck,  Susanne, Bücherl,  Alexandra, Bücherl,  Lothar, Coen,  Christoph, Euler,  Marc, Ganter,  Alexander, Gerhold,  Sönke, Gertler,  Nils Fabian, Goers,  Matthias, Graf,  Catharina, Graf,  Jürgen, Grommes,  Sabine, Henn,  Jeanie, Hettenbach,  Christoph, Inhofer,  Dieter, Kudlich,  Hans, Merkt,  Albrecht, Meyberg,  Alexander, Nestler,  Nina, Noltensmeier-von Osten,  Silke, Oehme,  Stefan, Preisner,  Damian, Sackreuther,  Kai, Straßer,  Andreas, Valerius,  Brian, Weiner,  Bernhard
Zum Werk Der Kommentar erläutert umfassend und fundiert alle Vorschriften des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) sowie der im Ordnungswidrigkeitenrecht relevanten Bundesgesetze wie u.a. AO, GKG, GWB, JGG, RVG, StVG, WiStG. Zusätzlich werden die im Ordnungswidrigkeitenrecht relevanten Landesvorschriften nicht nur abgedruckt, sondern ausführlich kommentiert. Das Werk gibt dabei einen verlässlichen Überblick und eine an der Praxis orientierte Auswertung der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung und Literatur. Der dreistufige Aufbau sorgt für eine schnelle, kompakte Übersicht:Überblicksebene mit knapper KurzerläuterungStandardebene mit ausführlicher KommentierungDetailebene mit Rechtsprechung, Beispielen, Checklisten und weiteren Erläuterungen Vorteile auf einen Blickhöchste Aktualitätschneller Überblick Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft und Richterschaft, Verwaltungsfachleute und -juristinnen und -juristen, Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte, Rechtsabteilungen von Unternehmen sowie fortgeschrittene Studierende und Referendarinnen und Referendare.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Münchener Kommentar zur Strafprozessordnung Bd. 3/1: §§ 333-499 StPO

Münchener Kommentar zur Strafprozessordnung Bd. 3/1: §§ 333-499 StPO von Daimagüler,  Mehmet Gürcan, Eckstein,  Ken, Engländer,  Armin, Grau,  Carsten, Grommes,  Sabine, Knauer,  Christoph, Kudlich,  Hans, Langlitz,  Carolin, Maier,  Stefan, Nestler,  Nina, Putzke,  Holm, Scheinfeld,  Jörg, Singelnstein,  Tobias, Valerius,  Brian, Zimmermann,  Till
Vorteile auf einen Blick - praxisgerecht und zugleich wissenschaftlich vertieft - Übersichtlichkeit - mit praktikablen Lösungsvorschlägen auch bei noch nicht gefestigter Rechtsprechung Zu Band 3/1 Band 3/1 umfasst die Erläuterungen zum Rechtsmittel der Revision (§§ 333-358 StPO), zum Wiederaufnahmeverfahren (§§ 359-373a StPO), zur Beteiligung des Verletzten am Verfahren (§§ 374-406l), zu den besonderen Arten des Verfahrens (§§ 407-444) sowie zu den im 7. Buch der StPO enthaltenen strafvollstreckungsrechtlichen und kostenrechtlichen Regelungen. Eingearbeitet sind u.a. - das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung mit dem neuen Abschnitt der §§ 421-442 StPO zum Verfahren bei Einziehung und Vermögensbeschlagnahme sowie den neugefassten §§ 459g-459o - das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens, u.a. mit Änderungen zur Revisionsbeschwerde (§ 347), zur Unterbrechung der Vollstreckung von Freiheitsstrafen (§ 454b) und zur Verwendung und Übermittlung gespeicherter Daten (§§ 481, 487) Zielgruppe Für alle Strafrechtler in Anwaltschaft, Justiz, Wirtschaft und Wissenschaft.
Aktualisiert: 2022-07-22
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Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

Wirtschafts- und Steuerstrafrecht von Allgayer,  Peter, Bär,  Wolfgang, Bock,  Dennis, Böse,  Martin, Bücherl,  Alexandra, Bülte,  Jens, Conrad-Graf,  Daniela, Cornelius,  Kai, Dannecker,  Gerhard, Diversy,  Judith, Ebner,  Markus, Ernst,  Stefan, Eschelbach,  Ralf, Euler,  Marc, Ganter,  Alexander, Glaser,  Michael, Graf,  Catharina, Graf,  Jürgen-Peter, Grommes,  Sabine, Häfen,  Mario von, Heine,  Sonja, Hoffmann-Holland,  Klaus, Ibold,  Victoria, Jaeger,  Markus, Köpferl,  Georg, Krell,  Paul, Merz,  Malte, Mosbacher,  Andreas, Niesler,  Lars, Olbermann,  Thomas, Papathanasiou,  Konstantina, Pohlit,  Jochen, Reinhart,  Michael, Rolletschke,  Stefan, Rotsch,  Thomas, Sackreuther,  Kai, Sahan,  Oliver, Schubert,  Torsten, Singelnstein,  Tobias, Straßer,  Andreas, Temming,  Dieter, Tully,  Marc, Valerius,  Brian, Volkmer,  Mathias, Waßmer,  Martin Paul, Weyand,  Raimund, Wiedner,  Stefan, Winkler,  Klaus, Wittig,  Petra, Zimmermann,  Georg
Zum Werk Der Kommentar zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht erläutert alle relevanten straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Normen, Gesetze, Verordnungen und Richtlinien in einem Band. Der Kommentar bietet somit einen verlässlichen Überblick über den aktuellen Meinungsstand zu allen wesentlichen Normen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Neben dem StGB werden sämtliche relevanten Nebengesetze und Verordnungen mit strafrechtlichen Vorschriften besprochen. Die steuerrechtlichen Strafnormen werden ebenso berücksichtigt wie europarechtliche Richtlinien sowie lebensmittelrechtliche, gesellschaftsrechtliche, urheberrechtliche oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften. Inhalt - Wirtschaftsstrafrechtliche Normen des StGB werden ausführlich kommentiert - Kommentierung aller relevanten Nebengesetze und Verordnungen mit strafrechtlichen Normen (z.B. Lebensmittelstrafrecht) - Ausführliche Kommentierung der strafrechtlichen Normen im Steuerrecht als eigener Teil - Die gesetzlichen Änderungen der Regelungen über die strafbefreiende Selbstanzeige im Mai 2011 und Januar 2015 einschließlich der Regelung über die Einstellung des Verfahrens nach Selbstanzeige (§ 398a AO) werden ausführlich kommentiert - Berücksichtigung europarechtlicher Normen und Richtlinien in ihren Auswirkungen auf das deutsche Recht - gesellschafts-, wertpapier-, urheber- und wettbewerbsrechtliche Straf-, Ordnungswidrigkeits- und Steuervorschriften werden ausführlich erörtert Vorteile auf einen Blick - komplette Kommentierung der Normen im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht mit strafrechtlicher Bedeutung - die Bibliothek zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht in einem Band Zur Neuauflage Die 2. Auflage bringt den bewährten Kommentar auf den Rechtsstand Mai 2016. Neben einer grundlegenden Aktualisierung der bisherigen Inhalte sind zahlreiche neue Aspekte behandelt, z.B. geplante Neuregelung der Bestechlichkeit und Korruption (neuer § 299a StGB), Verschärfung der Wirksamkeitsvoraussetzungen für die strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 AO). Neu kommentiert werden u.a. Normen zum EStG, ZollVG, BPO, TabStG und LMIDV. Daneben gab es zahlreiche Änderungen in den Nebengesetzen und Verordnungen (z.B. Lebensmittelstrafrecht, Chemikalien-Sanktionsverordnung, ProdSG). Zielgruppe Für Richter und Staatsanwälte, strafrechtlich orientierte Rechtsanwälte, Wirtschaftsjuristen in Unternehmen, Syndikusanwälte, Juristen in Handwerks-, Industrie- und Handelskammern, Universitäten, Rechtswissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Der Sühnebegriff in der Rechtsprechung.

Der Sühnebegriff in der Rechtsprechung. von Grommes,  Sabine
Die Verhängung von Strafen stellt den massivsten Eingriff des Staates in die Rechte des Einzelnen überhaupt dar. Dennoch fristet die Strafzumessung in der Strafrechtswissenschaft eher ein Schattendasein. Während es unzählige Aufsätze zu den diversen Tatbestandsproblemen, die in Urteilen entschieden werden, gibt, existieren kaum Abhandlungen, die sich ausführlich mit der Strafbegründung auseinandersetzen. Es handelt sich dabei um einen Bereich, der sich mit juristischen Kenntnissen allein nicht vollständig erschließen lässt. Erforderlich ist hier vielmehr ein Blick über den juristischen Tellerrand hinaus in andere Fachgebiete wie z. B. die Sprachwissenschaft. Warum bedient sich ein Gericht bestimmter Begriffe in seinem Urteil, während es andere eher zu meiden scheint? Dieser Frage widmet sich Sabine Grommes im Rahmen einer interdisziplinären Untersuchung des Sühnebegriffs und seiner Verwendung durch die Gerichte. "Sühne" stellt eine in unserer Alltagssprache nicht besonders geläufige Vokabel dar. Dennoch findet man den Sühnebegriff in gerichtlichen Entscheidungen außergewöhnlich oft, während andere Begriffe, die man dort sehr viel häufiger vermuten würde, wie z. B. "Vergeltung" oder "Genugtuung", überraschend selten genannt werden. Um dieses Phänomen näher zu untersuchen, betrachtet die Autorin die Verwendung des Sühnebegriffs durch die Rechtsprechung näher, indem sie sich zunächst mit den sprachwissenschaftlichen, theologischen und rechtshistorischen sowie rechtstheoretischen Hintergründen der Sühne auseinandersetzt und sich danach einer detaillierten Untersuchung von BGH-Entscheidungen zuwendet. Grommes zeigt anhand einer umfassenden interdisziplinären Untersuchung auf, dass die Kritik sprachlicher Unrichtigkeiten im Bereich der Strafzumessung nicht nur eine kleinliche Haarspalterei darstellt, sondern die Verwendung von sog. "Transferbegriffen", durch die Begriffe mit weniger positiven Konnotationen in Urteilen umgangen werden, ein auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten bedenkliches Vorgehen darstellt, das von der Rechtsprechung nach Möglichkeit vermieden werden sollte.
Aktualisiert: 2023-04-15
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