Deliktsrecht dient auch dem objektiven Zweck des Schutzes der Handlungsfreiheit. Bei der Prüfung deliktischer Ansprüche sind deshalb regelmäßig mögliche Auswirkungen auf Handlungsspielräume (potentieller Schädiger) zu beachten. In vorliegender Arbeit wird der Versuch unternommen, diese bereits von einigen erhobene Zweckbehauptung zu begründen. Allerdings ist objektiv-teleologische Argumentation trotz ihrer Bedeutung und Häufigkeit nicht unumstritten. "Objektive" Zwecke werden auch nicht selten lediglich "behauptet". Vor dogmatischen Ausführungen zu einem Zweck Freiheitsschutz wird hier deshalb das "Wie" einer methodisch einwandfreien Zweckbegründung erörtert. Es wird dabei ein Verständnis objektiv-teleologischer Argumentation herausgearbeitet, das die Einwände gegen diese Argumentationsform widerlegt: Zwecke werden als "bewertete Folgen" verstanden. Weiter werden die Anforderungen an eine methodisch korrekte Begründung von Zwecken, insbesondere von Normengruppen, dargestellt. Die Stärken objektiv teleologischer Argumentation werden verdeutlicht: Umstände des konkreten Sachverhalts lassen sich in die juristische Argumentation mit einbeziehen, der Bereich juristischen Argumentierens wird methodisch kontrolliert für die allgemeine rationale praktische Argumentation geöffnet. In einem zweiten Hauptteil geht es um die Umsetzung der bisher entwickelten methodischen Vorgaben anhand der Begründung des deliktsrechtlichen Zwecks Freiheitsschutz. Nach Ausführungen zu Deliktsrecht und Handlungsfreiheit wird die Behauptung eines Zwecks Freiheitsschutz empirisch und normativ begründet. Dabei zeigt der Autor die Schwierigkeiten, die Zweckbegründungen häufig in empirischer Hinsicht stellen. Weiter werden Auswirkungen eines Zwecks Freiheitsschutz angesprochen. Es zeigt sich im Ergebnis, daß ein Zweck Freiheitsschutz begründbar und seine Verwendung als Argument somit zulässig ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Deliktsrecht dient auch dem objektiven Zweck des Schutzes der Handlungsfreiheit. Bei der Prüfung deliktischer Ansprüche sind deshalb regelmäßig mögliche Auswirkungen auf Handlungsspielräume (potentieller Schädiger) zu beachten. In vorliegender Arbeit wird der Versuch unternommen, diese bereits von einigen erhobene Zweckbehauptung zu begründen. Allerdings ist objektiv-teleologische Argumentation trotz ihrer Bedeutung und Häufigkeit nicht unumstritten. "Objektive" Zwecke werden auch nicht selten lediglich "behauptet". Vor dogmatischen Ausführungen zu einem Zweck Freiheitsschutz wird hier deshalb das "Wie" einer methodisch einwandfreien Zweckbegründung erörtert. Es wird dabei ein Verständnis objektiv-teleologischer Argumentation herausgearbeitet, das die Einwände gegen diese Argumentationsform widerlegt: Zwecke werden als "bewertete Folgen" verstanden. Weiter werden die Anforderungen an eine methodisch korrekte Begründung von Zwecken, insbesondere von Normengruppen, dargestellt. Die Stärken objektiv teleologischer Argumentation werden verdeutlicht: Umstände des konkreten Sachverhalts lassen sich in die juristische Argumentation mit einbeziehen, der Bereich juristischen Argumentierens wird methodisch kontrolliert für die allgemeine rationale praktische Argumentation geöffnet. In einem zweiten Hauptteil geht es um die Umsetzung der bisher entwickelten methodischen Vorgaben anhand der Begründung des deliktsrechtlichen Zwecks Freiheitsschutz. Nach Ausführungen zu Deliktsrecht und Handlungsfreiheit wird die Behauptung eines Zwecks Freiheitsschutz empirisch und normativ begründet. Dabei zeigt der Autor die Schwierigkeiten, die Zweckbegründungen häufig in empirischer Hinsicht stellen. Weiter werden Auswirkungen eines Zwecks Freiheitsschutz angesprochen. Es zeigt sich im Ergebnis, daß ein Zweck Freiheitsschutz begründbar und seine Verwendung als Argument somit zulässig ist.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Deliktsrecht dient auch dem objektiven Zweck des Schutzes der Handlungsfreiheit. Bei der Prüfung deliktischer Ansprüche sind deshalb regelmäßig mögliche Auswirkungen auf Handlungsspielräume (potentieller Schädiger) zu beachten. In vorliegender Arbeit wird der Versuch unternommen, diese bereits von einigen erhobene Zweckbehauptung zu begründen. Allerdings ist objektiv-teleologische Argumentation trotz ihrer Bedeutung und Häufigkeit nicht unumstritten. "Objektive" Zwecke werden auch nicht selten lediglich "behauptet". Vor dogmatischen Ausführungen zu einem Zweck Freiheitsschutz wird hier deshalb das "Wie" einer methodisch einwandfreien Zweckbegründung erörtert. Es wird dabei ein Verständnis objektiv-teleologischer Argumentation herausgearbeitet, das die Einwände gegen diese Argumentationsform widerlegt: Zwecke werden als "bewertete Folgen" verstanden. Weiter werden die Anforderungen an eine methodisch korrekte Begründung von Zwecken, insbesondere von Normengruppen, dargestellt. Die Stärken objektiv teleologischer Argumentation werden verdeutlicht: Umstände des konkreten Sachverhalts lassen sich in die juristische Argumentation mit einbeziehen, der Bereich juristischen Argumentierens wird methodisch kontrolliert für die allgemeine rationale praktische Argumentation geöffnet. In einem zweiten Hauptteil geht es um die Umsetzung der bisher entwickelten methodischen Vorgaben anhand der Begründung des deliktsrechtlichen Zwecks Freiheitsschutz. Nach Ausführungen zu Deliktsrecht und Handlungsfreiheit wird die Behauptung eines Zwecks Freiheitsschutz empirisch und normativ begründet. Dabei zeigt der Autor die Schwierigkeiten, die Zweckbegründungen häufig in empirischer Hinsicht stellen. Weiter werden Auswirkungen eines Zwecks Freiheitsschutz angesprochen. Es zeigt sich im Ergebnis, daß ein Zweck Freiheitsschutz begründbar und seine Verwendung als Argument somit zulässig ist.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das vorliegende Operationelle EFRE-Programm wurde unter der Federführung der ÖROK-Geschäftsstelle
gemeinsam mit den Programmverantwortlichen Landesstellen unter Einbeziehung der relevanten
Bundesstellen und unter Heranziehung organisatorischer und inhaltlicher Expertenleistungen
entwickelt sowie partnerschaftlich abgestimmt. Gestützt auf entsprechende positive Beschlüsse
des Bundes und der Länder wurde die Einreichversion am 1. April 2014 an die Europäische Kommission
übermittelt. Nach einer Verhandlungsrunde und Überarbeitungsschleife wurde es schließlich am
16. Dezember 2014 von der Europäischen Kommission mit Durchführungsbeschluss [C(2014) 9935]
genehmigt.
Bei der Programmorganisation wurden – insbesondere aufgrund der steigenden administrativen
Anforderungen bei gleichzeitig geringer werdenden EFRE-Mittel – intensive Überlegungen für Vereinfachungen
angestellt, mit einem besonders signifikanten Ergebnis: Während in den vorherigen
Strukturfondsperioden die EFRE-Mittel aufgrund der föderalen Struktur durch neun separate regionale
Programme umgesetzt wurden, erzielte man nach Beschluss der Landeshauptleutekonferenz
vom Juli 2013 eine Vereinbarung über die Einrichtung eines gemeinsamen, österreichweiten IWB/
EFRE-Regionalprogramms mit der Verwaltungsbehörde in der ÖROK-Geschäftsstelle.
Aktualisiert: 2020-04-20
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Der AKADEMIKER-GUIDE 2014 von CAREER ist seit 25 Jahren die Informationsbasis für AbsolventInnen, StudentInnen und JobeinsteigerInnen und liefert auf einen Blick alle Tipps und Trix für einen dynamischen Karriereaufschwung. Worauf es am jungen Arbeitsmarkt ankommt und was man für den beruflichen Erfolg tun muss zeigt Österreichs Karriereratgeber Nr1.
Facts, Trends, klare Analysen und die Vorstellung der 250 TOP-Arbeitgeber Österreichs verschaffen den entscheidenden Vorteil bei der Jobauswahl und -suche.
Aktualisiert: 2019-11-23
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Der AKADEMIKER-GUIDE 2016 von CAREER ist seit 27 Jahren die Informationsbasis für AbsolventInnen, StudentInnen und JobeinsteigerInnen und liefert auf einen Blick alle Tipps und Trix für einen dynamischen Karriereaufschwung. Worauf es am jungen Arbeitsmarkt ankommt und was man für den beruflichen Erfolg tun muss zeigt Österreichs Karriereratgeber Nr 1.
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Aktualisiert: 2019-11-23
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Seit 2000 erscheint jährlich das COMIC!-Jahrbuch mit Interviews, Porträts und Analysen zum deutschsprachigen Comic. 2013 mit dem PENG!-Preis des Münchner Comicfestivals ausgezeichnet. Herausgegeben vom Interessenverband Comic e.V. ICOM
Aktualisiert: 2020-02-19
Autor:
Andreas Alt,
Enno Berndt,
Björn Bischoff,
Alexander Christian,
Christian Endres,
Markus Gruber,
Dietrich Grünewald,
Thorsten Hanisch,
Clemens Heydenreich,
Burkhard Ihme,
Marcus Kirzynowski,
Thorsten Krings,
Heiner Lünstedt,
Ralf Marczinczik,
Christian Muschweck,
Stefan Pannor,
Frank Pfeifer,
Rik Sanders,
Achim Schnurrer,
Dirk Seliger
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Im harten globalen Wettbewerb der Unternehmen und Wirtschaftssysteme kommt es für den nachhaltigen Erfolg nicht nur auf die klassischen Standortfaktoren an. Es kommt auch auf die oft übersehenen nicht-ökonomischen Voraussetzungen für wirtschaftlichen Erfolg an. Auf Werte, Haltungen und Mindsets, die Treiber dafür sind, was in einer Gesellschaft unternommen und was unterlassen wird. Solche nicht-wirtschaftlichen Voraussetzungen aus unterschiedlichsten Perspektiven aufzuzeigen und zu diskutieren ist die erklärte Mission der Millstätter Wirtschaftsgespräche.
Die beteiligten Netzwerkorganisationen setzen laufend Aktivitätenzum Nutzen und Zusammentreffen ihrer Mitglieder. Einmal im Jahr – nämlich im Rahmen der Millstätter Wirtschaftsgespräche – treffen sich ihre Repräsentanten und interessierte Mitglieder, um über das eigene Netzwerk hinaus gezielt mit anderen Organisationen in Kontakt zu treten. Auch das macht die Millstätter Wirtschaftsgespräche besonders – und besonders attraktiv.
Aktualisiert: 2020-02-25
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Deliktsrecht dient auch dem objektiven Zweck des Schutzes der Handlungsfreiheit. Bei der Prüfung deliktischer Ansprüche sind deshalb regelmäßig mögliche Auswirkungen auf Handlungsspielräume (potentieller Schädiger) zu beachten. In vorliegender Arbeit wird der Versuch unternommen, diese bereits von einigen erhobene Zweckbehauptung zu begründen. Allerdings ist objektiv-teleologische Argumentation trotz ihrer Bedeutung und Häufigkeit nicht unumstritten. "Objektive" Zwecke werden auch nicht selten lediglich "behauptet". Vor dogmatischen Ausführungen zu einem Zweck Freiheitsschutz wird hier deshalb das "Wie" einer methodisch einwandfreien Zweckbegründung erörtert. Es wird dabei ein Verständnis objektiv-teleologischer Argumentation herausgearbeitet, das die Einwände gegen diese Argumentationsform widerlegt: Zwecke werden als "bewertete Folgen" verstanden. Weiter werden die Anforderungen an eine methodisch korrekte Begründung von Zwecken, insbesondere von Normengruppen, dargestellt. Die Stärken objektiv teleologischer Argumentation werden verdeutlicht: Umstände des konkreten Sachverhalts lassen sich in die juristische Argumentation mit einbeziehen, der Bereich juristischen Argumentierens wird methodisch kontrolliert für die allgemeine rationale praktische Argumentation geöffnet. In einem zweiten Hauptteil geht es um die Umsetzung der bisher entwickelten methodischen Vorgaben anhand der Begründung des deliktsrechtlichen Zwecks Freiheitsschutz. Nach Ausführungen zu Deliktsrecht und Handlungsfreiheit wird die Behauptung eines Zwecks Freiheitsschutz empirisch und normativ begründet. Dabei zeigt der Autor die Schwierigkeiten, die Zweckbegründungen häufig in empirischer Hinsicht stellen. Weiter werden Auswirkungen eines Zwecks Freiheitsschutz angesprochen. Es zeigt sich im Ergebnis, daß ein Zweck Freiheitsschutz begründbar und seine Verwendung als Argument somit zulässig ist.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Pralinen für alle! Einfache, aber ungewöhnliche Rezepte zur Herstellung von Pralinen & Co., "gewürzt" mit raffinierten Tipps und Tricks aus Markus Grubers Schoko-Werkstatt.
Aktualisiert: 2019-01-24
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Der Igelbär erlebt unter seinem Lieblingsrieseneukalyptusbaum fantastische Geschichten mit schmatzenden Koalabären, den temperamentvollen Windkindern, Frau Giraffe aus Afrika, den Zucker-Spinnen & Co. So richtig abenteuerlich wird es jedoch erst, wenn er neue Wege geht...
Drei vergnügliche Minutengeschichten mit zahlreichen Illustrationen zum Vorlesen, Anschauen und Mitmachen für Kinder ab 3 Jahren.
Umschlag: Handsiebdruck mit Scherenschnitt auf Irispapier
Aktualisiert: 2019-01-24
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DAMIT WAS WEITERGEHT. CAREER 2012 zeigt, wie Studierende und junge AkademikerInnen auch in fordernden Zeiten richtig durchstarten können: mit smarten Analysen, mit den detaillierten Anforderungsprofilen der attraktivsten ArbeitgeberInnen und praktischen Tipps für alle Karrieresituationen.
Exklusiv: Wer am meisten zahlt und wer am besten rekrutiert!Neu: Das Most-Wanted-Ranking präsentiert, in welchen Bereichen die PersonalistInnen den größten Bedarf haben. So geht was weiter!
Aktualisiert: 2019-11-23
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Dieser Band enthält die Abstracts aller Vorträge, Workshops und Posterpräsentationen vom 21. Sportwissenschaftlichen Hochschultag der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft an der Universität Konstanz (25.-27. September 2013).
Aktualisiert: 2019-11-06
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CAREER, der Karriereratgeber Österreichs, ist seit mehr als zwei Jahrzehnten die Informationsbasis für AbsolventInnen, StudentInnen und JobeinsteigerInnen und liefert auf einen Blick alle Facts zum akademischen Arbeitsmarkt, informiert über Trends, erleichtert die Jobsuche mit praktischen Tipps für alle Karrieresituationen und bietet eine Übersicht über die Top-Arbeitgeber Österreichs.
Aktualisiert: 2019-11-23
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Das 7. COMIC!-Jahrbuch des ICOM enthält einen Manga-Schwerpunkt und natürlich wieder Artikel, Porträts und Interviews aus den Bereichen Comic, Cartoon und Trickfilm.
Aktualisiert: 2019-01-09
Autor:
Werner P Berres,
Michael Bregel,
Andreas Dierks,
Marius von der Forst,
Martin Frenzel,
Markus Gruber,
Clemens Heydenreich,
Michael Hüster,
Burkhard Ihme,
Carmen Jonas,
Heiner Lünstedt,
Stefan Neuhaus,
Stefan Pannor,
Rik Sanders,
Klaus Schikowski,
Achim Schnurrer,
Hermann Stange
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Aktualisiert: 2019-11-23
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Der B2B Verkauf steht unmittelbar vor einem tiefgreifenden Wandel.
Als gäbe es keine Erkenntnisse aus der Praxis, aus der Verhaltensforschung oder der Verkaufspsychologie. Noch immer wird im B2B Verkauf gearbeitet wie vor 30 Jahren. Der "Verkauf" als Taktgeber von Unternehmen ist dabei, sich neu zu erfinden.
Verkaufserfolg mit Methode! Die beiden Vertriebsprofis und Autoren Manz/Gruber haben ihre Erfahrungen der letzten Jahrzehnte analysiert und in ihrem Buch Erfolg zu verkaufen! veröffentlicht. Dabei kommen sie zu dem Schluss: Verkaufen im B2B Sektor wird noch immer mit Betreuen verwechselt, der aktive Verkauf ist meist völlig unmethodisch und noch immer reden wir über "Kundenorientierung" statt über eine "typengerechte" Ansprache des Kunden. Unternehmen verschwenden Unsummen für Neukundengewinnung mit Verkaufsmitarbeitern, die dazu nicht ausgebildet wurden.
"Die enthaltenen Erkenntnisse, Tipps und Erfahrungen sind deshalb von besonderer Bedeutung, weil ich weiß, dass hier keine Theoretiker Weisheiten absondern - Nein, sie schreiben das nieder, was sie als die wesentlichsten Erfolgsfaktoren für den Vertrieb erkannt haben", schreibt Stefan Verra im Vorwort des Buches.
Die beiden Autoren stellen eine zeitgemäße, erfolgsfokussierte und wertebasierte Methode vor.
"Manz/Gruber analysieren mit ihrer Methode die komplexen Beziehungen des Verkaufsprozesses und schlagen dazu erfolgsversprechende Verhaltensmuster und Handlungsweisen für den progressiven Verkäufer vor", sagt Dr. Wolfgang Marka, Geschäftsführer der Green Building Group über das Buch.
Junge und selbstmotivierte Mitarbeiter werden rasch desillusioniert, wenn sie erkennen, wie laienhaft und unstrukturiert im B2B Verkauf vorgegangen wird. Progressivität ist eine konkrete Erfolgsmethode, die Manz/Gruber selbst in ihrer täglichen Vertriebsarbeit leben und damit messbare Erfolge erzielen. Das Buch Erfolg zu verkaufen! können Interessierte ab sofort in allen Buchhandlungen oder im Internet bestellen.
Ing. Markus Gruber ist als wohl einer der jüngsten, national verantwortlichen Vertriebsleiter für den Premiumanbieter im Dachflächenfenstersektor tätig und verzeichnet mit seinem Team durch die Anwendung der Erfolgsmethode laufend Zuwächse bei der Neukundengewinnung. Mag. Dieter Manz als langjähriger Vertriebsleiter und Geschäftsführer ist selbständiger Managementberater.
Aktualisiert: 2020-02-22
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Aktualisiert: 2019-11-23
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Aktualisiert: 2019-11-23
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