Das Planungsrecht bildet seit mehr als 40 Jahren den Schwerpunkt der wissenschaftlichen Tätigkeit Willi Blümels. Die überwiegende Zahl seiner Publikationen ist planungsrechtlichen Probleme gewidmet, insbesondere die 1961 erschienene Dissertation sowie die daran anknüpfende Habilitationsschrift aus dem Jahre 1967 über die Planfeststellung. Die wichtigsten weiteren Beiträge des Planungsrechtlers Willi Blümel sind aus Anlass seines 75. Geburtstags in diesem Band zusammengefasst und belegen eindrucksvoll, dass ihr Verfasser nicht allein mit der Rechtsentwicklung immer Schritt hielt, sondern sie vielfach vorweg nahm.
Die erneute Veröffentlichung dieser an unterschiedlichen Stellen erschienen Abhandlungen, die trotz Zeitablauf ihre grundlegende Bedeutung nicht verloren haben, spiegelt zum einen die Entwicklung des Planungsrechts wider und verdeutlicht zum anderen den prägenden Einfluss ihres Autors auf diese Materie; ihre Zusammenfassung dient zugleich dem steten Anliegen Willi Blümels an der Bewahrung eines rechtstaatlichen Planungsrechts.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das wissenschaftliche Werk Willi Blümels ist - ebenso wie seine gutachterliche und forensische Tätigkeit - in erheblichem Umfang durch die Beschäftigung mit Rechtsproblemen der kommunalen Selbstverwaltung geprägt. Es lag deshalb nahe, anläßlich des 65. Geburtstages von Willi Blümel, am 6. Januar 1994, ein Symposium mit seinen Kollegen und Schülern diesem Thema zu widmen, zu dem er auch in zahlreichen Vorträgen und Veröffentlichungen Maßgebliches beigetragen hat. Die Referate und Diskussionsbeiträge dieses Symposiums sind in dem vorliegenden Band zusammengefaßt; sie sind nicht nur eine momentane Situationsbeschreibung zur kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland und Europa, sondern sie werden auch für die weitere Entwicklung richtungweisend sein. Die Erörterungen durch ausgewiesene Sachkenner betreffen grundsätzliche und zugleich aktuelle Fragen und führen die Beschäftigung von Willi Blümel auf kommunalrechtlichem Gebiet fort: Zunächst werden die europäischen Bezüge der kommunalen Selbstverwaltung angesprochen (Siegfried Magiera), von denen in der deutschen rechtswissenschaftlichen Literatur teilweise eine zusätzliche Beschränkung der eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung von Gemeinden und Kreisen befürchtet wird, und hieran schließt sich eine Darstellung der Situation in den neuen Bundesländern (von Günter Püttner) an; weiterhin werden die - ungeachtet einer umfänglichen Judikatur nach wie vor umstrittenen - Probleme des verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes (von Werner Hoppe) behandelt sowie Aspekte aus dem Bereich von Planung und kommunaler Selbstverwaltung (durch Udo Steiner) näher betrachtet, mit denen Rechtsprechung und Schrifttum in neuerer Zeit befaßt sind. Die im Wortlaut wiedergegebene eingehende Diskussion der Referate verdeutlicht nicht nur das Für und Wider in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung, sondern sie enthält auch deutliche Hinweise für den weiteren Gang der Debatte um Stellung und Aufgaben von Gemeinden und Gemeindeverbänden unter dem Grundgesetz und im Rahmen des europäischen Einigungsprozesses.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Willi Blümel hat sich seit 40 Jahren immer wieder mit dem den modernen Staat kennzeichnenden Element der Planung, mit deren rechtlichen Erscheinungsformen und ihren Auswirkungen auf die Rechtsstellung Betroffener befaßt, vor allem in seiner Dissertation und seiner Habilitationsschrift zur Planfeststellung. Sein wissenschaftliches Werk ist aber nicht allein durch die Beschäftigung mit dem Planungsrecht geprägt; weitere Schwerpunkte bilden vielmehr das Kommunal- und das Verwaltungsverfahrensrecht, ergänzt insbesondere durch Arbeiten auf den Gebieten des Staatsorganisations-, des Eisenbahn- und des Straßen- sowie des Beamten- und des Hochschulrechts. Charakteristisch ist dabei namentlich der Aspekt des Rechtsschutzes: In Forschung und Lehre, als Berater der Politik und Gutachter in der Praxis hat Blümel stets auch den Möglichkeiten einer Abwehr von Rechtsbeeinträchtigungen besondere Aufmerksamkeit gewidmet.
Mit ihrem Titel "Planung - Recht - Rechtsschutz" läßt die Festschrift zum 70. Geburtstag Willi Blümels daher nicht lediglich die Spannweite seines Werkes erkennen, sondern betont zugleich die spezifischen Akzente seiner Tätigkeit. Innerhalb dieses Spektrums behandeln die insgesamt 30 Beiträge von Schülern, Freunden und Kollegen aus der Wissenschaft und aus der Praxis Themen, denen ebenso das wissenschaftliche Interesse des Jubilars wiederholt gegolten hat, wie ihnen weiterhin besondere Bedeutung in Forschung und Rechtsanwendung zukommt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Verfassung des Saarlandes ist am 15. Dezember 1997 fünfzig Jahre alt geworden. Sie ist damit eine derjenigen Verfassungen, die vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes beschlossen wurden, und sie weist - wie vergleichbare Landesverfassungen - etliche Vorschriften zum Schutz und zur Förderung von Arbeitnehmerinteressen auf: vom Recht auf Arbeit über die Gewährleistung der Arbeitsgerichtsbarkeit, Bestimmungen zu den Arbeitsbedingungen und zum Anspruch auf bezahlte Feiertage und bezahlten Urlaub bis hin zur Existenzgarantie von Betriebsräten und der Vertretung von Arbeitnehmerinteressen durch die Arbeitskammer. Freilich sind derartige Regelungen vielfach schon durch Bundesrecht getroffen, so daß sich die Frage stellt, ob die landesverfassungsrechtlichen Normen insoweit noch ihre Existenzberechtigung besitzen. Darüber hinaus hat der Landtag des Saarlandes im Jahre 1996 einstimmig eine Enquête-Kommission zur Reform der Landesverfassung eingesetzt, die die Möglichkeiten einer Fortentwicklung der Verfassung überprüfen und geeignete Vorschläge erarbeiten soll. Ob und inwieweit diese Kommission eine Änderung oder Streichung auch der Vorschriften zum Schutz und zur Förderung von Arbeitnehmerinteressen vorschlagen wird, ist noch nicht abzusehen, aber ebensowenig auszuschließen, weil im Landtag ausdrücklich hervorgehoben wurde, die Verfassung müsse insgesamt der gesellschaftlichen Entwicklung angepaßt werden und dürfe nicht lediglich Überkommenes festschreiben.
Diese Aspekte waren für die Herausgeber hinreichender Anlaß, im Rahmen einer generellen Erörterung von Arbeitnehmerinteressen und Verfassung auch über den Schutz und die Förderung dieser Interessen durch die saarländische Verfassung zu diskutieren: Zwar sind die bestehenden einschlägigen Vorschriften betagt und vielleicht überholt, es mag aber in einer Zeit erheblicher struktureller Veränderungen des Arbeitsmarktes und hoher Arbeitslosigkeit geboten sein, an den vorhandenen Bestimmungen festzuhalten und sie anzupas
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Das wissenschaftliche Werk Willi Blümels ist - ebenso wie seine gutachterliche und forensische Tätigkeit - in erheblichem Umfang durch die Beschäftigung mit Rechtsproblemen der kommunalen Selbstverwaltung geprägt. Es lag deshalb nahe, anläßlich des 65. Geburtstages von Willi Blümel, am 6. Januar 1994, ein Symposium mit seinen Kollegen und Schülern diesem Thema zu widmen, zu dem er auch in zahlreichen Vorträgen und Veröffentlichungen Maßgebliches beigetragen hat. Die Referate und Diskussionsbeiträge dieses Symposiums sind in dem vorliegenden Band zusammengefaßt; sie sind nicht nur eine momentane Situationsbeschreibung zur kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland und Europa, sondern sie werden auch für die weitere Entwicklung richtungweisend sein. Die Erörterungen durch ausgewiesene Sachkenner betreffen grundsätzliche und zugleich aktuelle Fragen und führen die Beschäftigung von Willi Blümel auf kommunalrechtlichem Gebiet fort: Zunächst werden die europäischen Bezüge der kommunalen Selbstverwaltung angesprochen (Siegfried Magiera), von denen in der deutschen rechtswissenschaftlichen Literatur teilweise eine zusätzliche Beschränkung der eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung von Gemeinden und Kreisen befürchtet wird, und hieran schließt sich eine Darstellung der Situation in den neuen Bundesländern (von Günter Püttner) an; weiterhin werden die - ungeachtet einer umfänglichen Judikatur nach wie vor umstrittenen - Probleme des verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes (von Werner Hoppe) behandelt sowie Aspekte aus dem Bereich von Planung und kommunaler Selbstverwaltung (durch Udo Steiner) näher betrachtet, mit denen Rechtsprechung und Schrifttum in neuerer Zeit befaßt sind. Die im Wortlaut wiedergegebene eingehende Diskussion der Referate verdeutlicht nicht nur das Für und Wider in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung, sondern sie enthält auch deutliche Hinweise für den weiteren Gang der Debatte um Stellung und Aufgaben von Gemeinden und Gemeindeverbänden unter dem Grundgesetz und im Rahmen des europäischen Einigungsprozesses.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Das Planungsrecht bildet seit mehr als 40 Jahren den Schwerpunkt der wissenschaftlichen Tätigkeit Willi Blümels. Die überwiegende Zahl seiner Publikationen ist planungsrechtlichen Probleme gewidmet, insbesondere die 1961 erschienene Dissertation sowie die daran anknüpfende Habilitationsschrift aus dem Jahre 1967 über die Planfeststellung. Die wichtigsten weiteren Beiträge des Planungsrechtlers Willi Blümel sind aus Anlass seines 75. Geburtstags in diesem Band zusammengefasst und belegen eindrucksvoll, dass ihr Verfasser nicht allein mit der Rechtsentwicklung immer Schritt hielt, sondern sie vielfach vorweg nahm.
Die erneute Veröffentlichung dieser an unterschiedlichen Stellen erschienen Abhandlungen, die trotz Zeitablauf ihre grundlegende Bedeutung nicht verloren haben, spiegelt zum einen die Entwicklung des Planungsrechts wider und verdeutlicht zum anderen den prägenden Einfluss ihres Autors auf diese Materie; ihre Zusammenfassung dient zugleich dem steten Anliegen Willi Blümels an der Bewahrung eines rechtstaatlichen Planungsrechts.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Aktualisiert: 2023-05-20
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Willi Blümel hat sich seit 40 Jahren immer wieder mit dem den modernen Staat kennzeichnenden Element der Planung, mit deren rechtlichen Erscheinungsformen und ihren Auswirkungen auf die Rechtsstellung Betroffener befaßt, vor allem in seiner Dissertation und seiner Habilitationsschrift zur Planfeststellung. Sein wissenschaftliches Werk ist aber nicht allein durch die Beschäftigung mit dem Planungsrecht geprägt; weitere Schwerpunkte bilden vielmehr das Kommunal- und das Verwaltungsverfahrensrecht, ergänzt insbesondere durch Arbeiten auf den Gebieten des Staatsorganisations-, des Eisenbahn- und des Straßen- sowie des Beamten- und des Hochschulrechts. Charakteristisch ist dabei namentlich der Aspekt des Rechtsschutzes: In Forschung und Lehre, als Berater der Politik und Gutachter in der Praxis hat Blümel stets auch den Möglichkeiten einer Abwehr von Rechtsbeeinträchtigungen besondere Aufmerksamkeit gewidmet.
Mit ihrem Titel "Planung - Recht - Rechtsschutz" läßt die Festschrift zum 70. Geburtstag Willi Blümels daher nicht lediglich die Spannweite seines Werkes erkennen, sondern betont zugleich die spezifischen Akzente seiner Tätigkeit. Innerhalb dieses Spektrums behandeln die insgesamt 30 Beiträge von Schülern, Freunden und Kollegen aus der Wissenschaft und aus der Praxis Themen, denen ebenso das wissenschaftliche Interesse des Jubilars wiederholt gegolten hat, wie ihnen weiterhin besondere Bedeutung in Forschung und Rechtsanwendung zukommt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das Planungsrecht bildet seit mehr als 40 Jahren den Schwerpunkt der wissenschaftlichen Tätigkeit Willi Blümels. Die überwiegende Zahl seiner Publikationen ist planungsrechtlichen Probleme gewidmet, insbesondere die 1961 erschienene Dissertation sowie die daran anknüpfende Habilitationsschrift aus dem Jahre 1967 über die Planfeststellung. Die wichtigsten weiteren Beiträge des Planungsrechtlers Willi Blümel sind aus Anlass seines 75. Geburtstags in diesem Band zusammengefasst und belegen eindrucksvoll, dass ihr Verfasser nicht allein mit der Rechtsentwicklung immer Schritt hielt, sondern sie vielfach vorweg nahm.
Die erneute Veröffentlichung dieser an unterschiedlichen Stellen erschienen Abhandlungen, die trotz Zeitablauf ihre grundlegende Bedeutung nicht verloren haben, spiegelt zum einen die Entwicklung des Planungsrechts wider und verdeutlicht zum anderen den prägenden Einfluss ihres Autors auf diese Materie; ihre Zusammenfassung dient zugleich dem steten Anliegen Willi Blümels an der Bewahrung eines rechtstaatlichen Planungsrechts.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das wissenschaftliche Werk Willi Blümels ist - ebenso wie seine gutachterliche und forensische Tätigkeit - in erheblichem Umfang durch die Beschäftigung mit Rechtsproblemen der kommunalen Selbstverwaltung geprägt. Es lag deshalb nahe, anläßlich des 65. Geburtstages von Willi Blümel, am 6. Januar 1994, ein Symposium mit seinen Kollegen und Schülern diesem Thema zu widmen, zu dem er auch in zahlreichen Vorträgen und Veröffentlichungen Maßgebliches beigetragen hat. Die Referate und Diskussionsbeiträge dieses Symposiums sind in dem vorliegenden Band zusammengefaßt; sie sind nicht nur eine momentane Situationsbeschreibung zur kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland und Europa, sondern sie werden auch für die weitere Entwicklung richtungweisend sein. Die Erörterungen durch ausgewiesene Sachkenner betreffen grundsätzliche und zugleich aktuelle Fragen und führen die Beschäftigung von Willi Blümel auf kommunalrechtlichem Gebiet fort: Zunächst werden die europäischen Bezüge der kommunalen Selbstverwaltung angesprochen (Siegfried Magiera), von denen in der deutschen rechtswissenschaftlichen Literatur teilweise eine zusätzliche Beschränkung der eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung von Gemeinden und Kreisen befürchtet wird, und hieran schließt sich eine Darstellung der Situation in den neuen Bundesländern (von Günter Püttner) an; weiterhin werden die - ungeachtet einer umfänglichen Judikatur nach wie vor umstrittenen - Probleme des verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes (von Werner Hoppe) behandelt sowie Aspekte aus dem Bereich von Planung und kommunaler Selbstverwaltung (durch Udo Steiner) näher betrachtet, mit denen Rechtsprechung und Schrifttum in neuerer Zeit befaßt sind. Die im Wortlaut wiedergegebene eingehende Diskussion der Referate verdeutlicht nicht nur das Für und Wider in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung, sondern sie enthält auch deutliche Hinweise für den weiteren Gang der Debatte um Stellung und Aufgaben von Gemeinden und Gemeindeverbänden unter dem Grundgesetz und im Rahmen des europäischen Einigungsprozesses.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Verfassung des Saarlandes ist am 15. Dezember 1997 fünfzig Jahre alt geworden. Sie ist damit eine derjenigen Verfassungen, die vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes beschlossen wurden, und sie weist - wie vergleichbare Landesverfassungen - etliche Vorschriften zum Schutz und zur Förderung von Arbeitnehmerinteressen auf: vom Recht auf Arbeit über die Gewährleistung der Arbeitsgerichtsbarkeit, Bestimmungen zu den Arbeitsbedingungen und zum Anspruch auf bezahlte Feiertage und bezahlten Urlaub bis hin zur Existenzgarantie von Betriebsräten und der Vertretung von Arbeitnehmerinteressen durch die Arbeitskammer. Freilich sind derartige Regelungen vielfach schon durch Bundesrecht getroffen, so daß sich die Frage stellt, ob die landesverfassungsrechtlichen Normen insoweit noch ihre Existenzberechtigung besitzen. Darüber hinaus hat der Landtag des Saarlandes im Jahre 1996 einstimmig eine Enquête-Kommission zur Reform der Landesverfassung eingesetzt, die die Möglichkeiten einer Fortentwicklung der Verfassung überprüfen und geeignete Vorschläge erarbeiten soll. Ob und inwieweit diese Kommission eine Änderung oder Streichung auch der Vorschriften zum Schutz und zur Förderung von Arbeitnehmerinteressen vorschlagen wird, ist noch nicht abzusehen, aber ebensowenig auszuschließen, weil im Landtag ausdrücklich hervorgehoben wurde, die Verfassung müsse insgesamt der gesellschaftlichen Entwicklung angepaßt werden und dürfe nicht lediglich Überkommenes festschreiben.
Diese Aspekte waren für die Herausgeber hinreichender Anlaß, im Rahmen einer generellen Erörterung von Arbeitnehmerinteressen und Verfassung auch über den Schutz und die Förderung dieser Interessen durch die saarländische Verfassung zu diskutieren: Zwar sind die bestehenden einschlägigen Vorschriften betagt und vielleicht überholt, es mag aber in einer Zeit erheblicher struktureller Veränderungen des Arbeitsmarktes und hoher Arbeitslosigkeit geboten sein, an den vorhandenen Bestimmungen festzuhalten und sie anzupas
Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-04-15
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Die Verfassung des Saarlandes ist am 15. Dezember 1997 fünfzig Jahre alt geworden. Sie ist damit eine derjenigen Verfassungen, die vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes beschlossen wurden, und sie weist - wie vergleichbare Landesverfassungen - etliche Vorschriften zum Schutz und zur Förderung von Arbeitnehmerinteressen auf: vom Recht auf Arbeit über die Gewährleistung der Arbeitsgerichtsbarkeit, Bestimmungen zu den Arbeitsbedingungen und zum Anspruch auf bezahlte Feiertage und bezahlten Urlaub bis hin zur Existenzgarantie von Betriebsräten und der Vertretung von Arbeitnehmerinteressen durch die Arbeitskammer. Freilich sind derartige Regelungen vielfach schon durch Bundesrecht getroffen, so daß sich die Frage stellt, ob die landesverfassungsrechtlichen Normen insoweit noch ihre Existenzberechtigung besitzen. Darüber hinaus hat der Landtag des Saarlandes im Jahre 1996 einstimmig eine Enquête-Kommission zur Reform der Landesverfassung eingesetzt, die die Möglichkeiten einer Fortentwicklung der Verfassung überprüfen und geeignete Vorschläge erarbeiten soll. Ob und inwieweit diese Kommission eine Änderung oder Streichung auch der Vorschriften zum Schutz und zur Förderung von Arbeitnehmerinteressen vorschlagen wird, ist noch nicht abzusehen, aber ebensowenig auszuschließen, weil im Landtag ausdrücklich hervorgehoben wurde, die Verfassung müsse insgesamt der gesellschaftlichen Entwicklung angepaßt werden und dürfe nicht lediglich Überkommenes festschreiben.
Diese Aspekte waren für die Herausgeber hinreichender Anlaß, im Rahmen einer generellen Erörterung von Arbeitnehmerinteressen und Verfassung auch über den Schutz und die Förderung dieser Interessen durch die saarländische Verfassung zu diskutieren: Zwar sind die bestehenden einschlägigen Vorschriften betagt und vielleicht überholt, es mag aber in einer Zeit erheblicher struktureller Veränderungen des Arbeitsmarktes und hoher Arbeitslosigkeit geboten sein, an den vorhandenen Bestimmungen festzuhalten und sie anzupas
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Willi Blümel hat sich seit 40 Jahren immer wieder mit dem den modernen Staat kennzeichnenden Element der Planung, mit deren rechtlichen Erscheinungsformen und ihren Auswirkungen auf die Rechtsstellung Betroffener befaßt, vor allem in seiner Dissertation und seiner Habilitationsschrift zur Planfeststellung. Sein wissenschaftliches Werk ist aber nicht allein durch die Beschäftigung mit dem Planungsrecht geprägt; weitere Schwerpunkte bilden vielmehr das Kommunal- und das Verwaltungsverfahrensrecht, ergänzt insbesondere durch Arbeiten auf den Gebieten des Staatsorganisations-, des Eisenbahn- und des Straßen- sowie des Beamten- und des Hochschulrechts. Charakteristisch ist dabei namentlich der Aspekt des Rechtsschutzes: In Forschung und Lehre, als Berater der Politik und Gutachter in der Praxis hat Blümel stets auch den Möglichkeiten einer Abwehr von Rechtsbeeinträchtigungen besondere Aufmerksamkeit gewidmet.
Mit ihrem Titel "Planung - Recht - Rechtsschutz" läßt die Festschrift zum 70. Geburtstag Willi Blümels daher nicht lediglich die Spannweite seines Werkes erkennen, sondern betont zugleich die spezifischen Akzente seiner Tätigkeit. Innerhalb dieses Spektrums behandeln die insgesamt 30 Beiträge von Schülern, Freunden und Kollegen aus der Wissenschaft und aus der Praxis Themen, denen ebenso das wissenschaftliche Interesse des Jubilars wiederholt gegolten hat, wie ihnen weiterhin besondere Bedeutung in Forschung und Rechtsanwendung zukommt.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Aktualisiert: 2019-02-12
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Das wissenschaftliche Werk Willi Blümels ist - ebenso wie seine gutachterliche und forensische Tätigkeit - in erheblichem Umfang durch die Beschäftigung mit Rechtsproblemen der kommunalen Selbstverwaltung geprägt. Es lag deshalb nahe, anläßlich des 65. Geburtstages von Willi Blümel, am 6. Januar 1994, ein Symposium mit seinen Kollegen und Schülern diesem Thema zu widmen, zu dem er auch in zahlreichen Vorträgen und Veröffentlichungen Maßgebliches beigetragen hat. Die Referate und Diskussionsbeiträge dieses Symposiums sind in dem vorliegenden Band zusammengefaßt; sie sind nicht nur eine momentane Situationsbeschreibung zur kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland und Europa, sondern sie werden auch für die weitere Entwicklung richtungweisend sein. Die Erörterungen durch ausgewiesene Sachkenner betreffen grundsätzliche und zugleich aktuelle Fragen und führen die Beschäftigung von Willi Blümel auf kommunalrechtlichem Gebiet fort: Zunächst werden die europäischen Bezüge der kommunalen Selbstverwaltung angesprochen (Siegfried Magiera), von denen in der deutschen rechtswissenschaftlichen Literatur teilweise eine zusätzliche Beschränkung der eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung von Gemeinden und Kreisen befürchtet wird, und hieran schließt sich eine Darstellung der Situation in den neuen Bundesländern (von Günter Püttner) an; weiterhin werden die - ungeachtet einer umfänglichen Judikatur nach wie vor umstrittenen - Probleme des verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes (von Werner Hoppe) behandelt sowie Aspekte aus dem Bereich von Planung und kommunaler Selbstverwaltung (durch Udo Steiner) näher betrachtet, mit denen Rechtsprechung und Schrifttum in neuerer Zeit befaßt sind. Die im Wortlaut wiedergegebene eingehende Diskussion der Referate verdeutlicht nicht nur das Für und Wider in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung, sondern sie enthält auch deutliche Hinweise für den weiteren Gang der Debatte um Stellung und Aufgaben von Gemeinden und Gemeindeverbänden unter dem Grundgesetz und im Rahmen des europäischen Einigungsprozesses.
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Das Planungsrecht bildet seit mehr als 40 Jahren den Schwerpunkt der wissenschaftlichen Tätigkeit Willi Blümels. Die überwiegende Zahl seiner Publikationen ist planungsrechtlichen Probleme gewidmet, insbesondere die 1961 erschienene Dissertation sowie die daran anknüpfende Habilitationsschrift aus dem Jahre 1967 über die Planfeststellung. Die wichtigsten weiteren Beiträge des Planungsrechtlers Willi Blümel sind aus Anlass seines 75. Geburtstags in diesem Band zusammengefasst und belegen eindrucksvoll, dass ihr Verfasser nicht allein mit der Rechtsentwicklung immer Schritt hielt, sondern sie vielfach vorweg nahm.
Die erneute Veröffentlichung dieser an unterschiedlichen Stellen erschienen Abhandlungen, die trotz Zeitablauf ihre grundlegende Bedeutung nicht verloren haben, spiegelt zum einen die Entwicklung des Planungsrechts wider und verdeutlicht zum anderen den prägenden Einfluss ihres Autors auf diese Materie; ihre Zusammenfassung dient zugleich dem steten Anliegen Willi Blümels an der Bewahrung eines rechtstaatlichen Planungsrechts.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die Neuerscheinung:
Prof. Dr. Reinhard Mußgnug wird anläßlich seines 70. Geburtstages mit Beiträgen von Freunden und Kollegen in einer Festschrift gewürdigt.
Aktualisiert: 2020-10-12
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