Das Buch zeigt, wie die Stasi die Umweltprobleme im Chemie-Revier der DDR zu vertuschen versuchte
Aktualisiert: 2023-06-28
Autor:
Nancy Aris,
Katrin Budde,
Siegmund Ehrmann,
Iris Gleicke,
Martin Gutzeit,
Thomas Häcker,
Kai Langer,
Horst Möller,
Petra Morawe,
Jörn Mothes,
Astrid Rothe-Beinlich,
Uwe Schwabe,
Florian Steger,
Martin Stief,
Bodo Walther,
Manfred Wilke
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Aktualisiert: 2023-06-28
Autor:
Nancy Aris,
Katrin Budde,
Siegmund Ehrmann,
Iris Gleicke,
Martin Gutzeit,
Thomas Häcker,
Kai Langer,
Horst Möller,
Jörn Mothes,
Daniela Münkel,
Astrid Rothe-Beinlich,
Mark Schiefer,
Uwe Schwabe,
Florian Steger,
Martin Stief,
Bodo Walther,
Manfred Wilke,
Jörn Wunderlich
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Aktualisiert: 2023-06-28
Autor:
Nancy Aris,
Katrin Budde,
Siegmund Ehrmann,
Iris Gleicke,
Martin Gutzeit,
Thomas Häcker,
Kai Langer,
Horst Möller,
Jörn Mothes,
Daniela Münkel,
Astrid Rothe-Beinlich,
Mark Schiefer,
Uwe Schwabe,
Florian Steger,
Martin Stief,
Bodo Walther,
Manfred Wilke,
Jörn Wunderlich
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Aktualisiert: 2023-06-28
Autor:
Nancy Aris,
Katrin Budde,
Siegmund Ehrmann,
Iris Gleicke,
Martin Gutzeit,
Thomas Häcker,
Kai Langer,
Horst Möller,
Jörn Mothes,
Daniela Münkel,
Astrid Rothe-Beinlich,
Mark Schiefer,
Uwe Schwabe,
Florian Steger,
Martin Stief,
Bodo Walther,
Manfred Wilke,
Jörn Wunderlich
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Aktualisiert: 2023-06-28
Autor:
Nancy Aris,
Katrin Budde,
Siegmund Ehrmann,
Iris Gleicke,
Martin Gutzeit,
Thomas Häcker,
Kai Langer,
Horst Möller,
Jörn Mothes,
Daniela Münkel,
Astrid Rothe-Beinlich,
Mark Schiefer,
Uwe Schwabe,
Florian Steger,
Martin Stief,
Bodo Walther,
Manfred Wilke,
Jörn Wunderlich
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Das Buch analysiert die Rolle und Wirkung des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) im KSZE-Prozess.
Aktualisiert: 2023-06-28
Autor:
Nancy Aris,
Katrin Budde,
Siegmund Ehrmann,
Iris Gleicke,
Martin Gutzeit,
Thomas Häcker,
Kai Langer,
Horst Möller,
Petra Morawe,
Jörn Mothes,
Astrid Rothe-Beinlich,
Uwe Schwabe,
Douglas Selvage,
Florian Steger,
Walter Süß,
Bodo Walther,
Manfred Wilke,
Jörn Wunderlich
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Das Buch analysiert die Rolle und Wirkung des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) im KSZE-Prozess.
Aktualisiert: 2023-06-28
Autor:
Nancy Aris,
Katrin Budde,
Siegmund Ehrmann,
Iris Gleicke,
Martin Gutzeit,
Thomas Häcker,
Kai Langer,
Horst Möller,
Petra Morawe,
Jörn Mothes,
Astrid Rothe-Beinlich,
Uwe Schwabe,
Douglas Selvage,
Florian Steger,
Walter Süß,
Bodo Walther,
Manfred Wilke,
Jörn Wunderlich
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Das Buch analysiert die Rolle und Wirkung des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) im KSZE-Prozess.
Aktualisiert: 2023-06-28
Autor:
Nancy Aris,
Katrin Budde,
Siegmund Ehrmann,
Iris Gleicke,
Martin Gutzeit,
Thomas Häcker,
Kai Langer,
Horst Möller,
Petra Morawe,
Jörn Mothes,
Astrid Rothe-Beinlich,
Uwe Schwabe,
Douglas Selvage,
Florian Steger,
Walter Süß,
Bodo Walther,
Manfred Wilke,
Jörn Wunderlich
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Beim Arbeitsverhältnis, einem Dauerschuldverhältnis mit typischerweise längerfristiger Laufzeit, unterbleibt immer wieder die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers. Ob der Arbeitgeber dennoch die Vergütung schuldet, ist eine oftmals schwierige Frage. Die Antwort hängt zunächst von den Ursachen der Nichtleistung ab. Krankheit, Urlaub, Betriebsratstätigkeit u. a. m. können einen Lohnanspruch bestehen lassen. Streik, unentschuldigtes Fernbleiben u. a. m. führen regelmäßig zum Wegfall des Anspruchs.
Die Rechtsprechung hat sich bei der Bewältigung der damit verbundenen Probleme häufig über das geschriebene Recht hinweggesetzt. Stichworte wie Betriebsrisiko- und Arbeitskampfrisikolehre belegen dies. Die Rückführung des Systems der Lohnfortzahlung in das geschriebene Recht ist ein zentrales Anliegen des Autors.
Dabei muß das System in sich stimmig sein und die Probleme der Praxis bewältigen können. Besondere Schwierigkeiten bereiten Konstellationen, bei denen nicht nur eine Ursache zum Arbeitsausfall geführt hat, sondern mehrere kumulativ oder nur hypothetisch zusammentrafen. Was hat das für Konsequenzen für den jeweiligen Lohnfortzahlungsanspruch? Soweit bislang solche Fragen überhaupt diskutiert wurden, ging es um das Zusammentreffen zweier Ursachen, von denen nur eine den Lohnanspruch aufrecht erhielt. Was aber zu geschehen hat, wenn jeweils alle Ursachen den Anspruch bestehen lassen, der Lohn jedoch in unterschiedlicher Höhe fortgezahlt werden müßte, ist ein bislang ungelöstes Problem. Der Autor entwickelt den Grundsatz: Ausgehend von der Wertung des § 323 Abs. 1 BGB hat der Arbeitgeber nur das geringste Risiko zu tragen.
Die gefundenen Antworten haben auch Konsequenzen für die Behandlung des Arbeitskampfrisikos. Gewerkschaft und Arbeitnehmer können über "Minimax"-Strategien nicht zu einem Lohnerhalt gelangen. Es gilt: Fällt der Arbeitsausfall in ein hypothetisches Kampfgebiet und hätte sich der Arbeitnehmer an diesem Arbeitskampf beteiligt, so erhält er keinen Lohn. Über Beweisregeln kann dieser Ansatz für die Praxis handhabbar gemacht werden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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All volumes of commentary on Book3 of the German Civil Code (BGB) may also be purchased by partial subscription. The reduced partial subscription price applies.
Aktualisiert: 2023-05-29
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All volumes of commentary on Book3 of the German Civil Code (BGB) may also be purchased by partial subscription. The reduced partial subscription price applies.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Das Buch analysiert die Rolle und Wirkung des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) im KSZE-Prozess.
Aktualisiert: 2023-05-28
Autor:
Nancy Aris,
Katrin Budde,
Siegmund Ehrmann,
Iris Gleicke,
Martin Gutzeit,
Thomas Häcker,
Kai Langer,
Horst Möller,
Petra Morawe,
Jörn Mothes,
Astrid Rothe-Beinlich,
Uwe Schwabe,
Douglas Selvage,
Florian Steger,
Walter Süß,
Bodo Walther,
Manfred Wilke,
Jörn Wunderlich
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Das Buch zeigt, wie die Stasi die Umweltprobleme im Chemie-Revier der DDR zu vertuschen versuchte
Aktualisiert: 2023-05-28
Autor:
Nancy Aris,
Katrin Budde,
Siegmund Ehrmann,
Iris Gleicke,
Martin Gutzeit,
Thomas Häcker,
Kai Langer,
Horst Möller,
Petra Morawe,
Jörn Mothes,
Astrid Rothe-Beinlich,
Uwe Schwabe,
Florian Steger,
Martin Stief,
Bodo Walther,
Manfred Wilke
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Aktualisiert: 2023-05-28
Autor:
Nancy Aris,
Katrin Budde,
Siegmund Ehrmann,
Iris Gleicke,
Martin Gutzeit,
Thomas Häcker,
Kai Langer,
Horst Möller,
Jörn Mothes,
Daniela Münkel,
Astrid Rothe-Beinlich,
Mark Schiefer,
Uwe Schwabe,
Florian Steger,
Martin Stief,
Bodo Walther,
Manfred Wilke,
Jörn Wunderlich
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Beim Arbeitsverhältnis, einem Dauerschuldverhältnis mit typischerweise längerfristiger Laufzeit, unterbleibt immer wieder die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers. Ob der Arbeitgeber dennoch die Vergütung schuldet, ist eine oftmals schwierige Frage. Die Antwort hängt zunächst von den Ursachen der Nichtleistung ab. Krankheit, Urlaub, Betriebsratstätigkeit u. a. m. können einen Lohnanspruch bestehen lassen. Streik, unentschuldigtes Fernbleiben u. a. m. führen regelmäßig zum Wegfall des Anspruchs.
Die Rechtsprechung hat sich bei der Bewältigung der damit verbundenen Probleme häufig über das geschriebene Recht hinweggesetzt. Stichworte wie Betriebsrisiko- und Arbeitskampfrisikolehre belegen dies. Die Rückführung des Systems der Lohnfortzahlung in das geschriebene Recht ist ein zentrales Anliegen des Autors.
Dabei muß das System in sich stimmig sein und die Probleme der Praxis bewältigen können. Besondere Schwierigkeiten bereiten Konstellationen, bei denen nicht nur eine Ursache zum Arbeitsausfall geführt hat, sondern mehrere kumulativ oder nur hypothetisch zusammentrafen. Was hat das für Konsequenzen für den jeweiligen Lohnfortzahlungsanspruch? Soweit bislang solche Fragen überhaupt diskutiert wurden, ging es um das Zusammentreffen zweier Ursachen, von denen nur eine den Lohnanspruch aufrecht erhielt. Was aber zu geschehen hat, wenn jeweils alle Ursachen den Anspruch bestehen lassen, der Lohn jedoch in unterschiedlicher Höhe fortgezahlt werden müßte, ist ein bislang ungelöstes Problem. Der Autor entwickelt den Grundsatz: Ausgehend von der Wertung des § 323 Abs. 1 BGB hat der Arbeitgeber nur das geringste Risiko zu tragen.
Die gefundenen Antworten haben auch Konsequenzen für die Behandlung des Arbeitskampfrisikos. Gewerkschaft und Arbeitnehmer können über "Minimax"-Strategien nicht zu einem Lohnerhalt gelangen. Es gilt: Fällt der Arbeitsausfall in ein hypothetisches Kampfgebiet und hätte sich der Arbeitnehmer an diesem Arbeitskampf beteiligt, so erhält er keinen Lohn. Über Beweisregeln kann dieser Ansatz für die Praxis handhabbar gemacht werden.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Beim Arbeitsverhältnis, einem Dauerschuldverhältnis mit typischerweise längerfristiger Laufzeit, unterbleibt immer wieder die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers. Ob der Arbeitgeber dennoch die Vergütung schuldet, ist eine oftmals schwierige Frage. Die Antwort hängt zunächst von den Ursachen der Nichtleistung ab. Krankheit, Urlaub, Betriebsratstätigkeit u. a. m. können einen Lohnanspruch bestehen lassen. Streik, unentschuldigtes Fernbleiben u. a. m. führen regelmäßig zum Wegfall des Anspruchs.
Die Rechtsprechung hat sich bei der Bewältigung der damit verbundenen Probleme häufig über das geschriebene Recht hinweggesetzt. Stichworte wie Betriebsrisiko- und Arbeitskampfrisikolehre belegen dies. Die Rückführung des Systems der Lohnfortzahlung in das geschriebene Recht ist ein zentrales Anliegen des Autors.
Dabei muß das System in sich stimmig sein und die Probleme der Praxis bewältigen können. Besondere Schwierigkeiten bereiten Konstellationen, bei denen nicht nur eine Ursache zum Arbeitsausfall geführt hat, sondern mehrere kumulativ oder nur hypothetisch zusammentrafen. Was hat das für Konsequenzen für den jeweiligen Lohnfortzahlungsanspruch? Soweit bislang solche Fragen überhaupt diskutiert wurden, ging es um das Zusammentreffen zweier Ursachen, von denen nur eine den Lohnanspruch aufrecht erhielt. Was aber zu geschehen hat, wenn jeweils alle Ursachen den Anspruch bestehen lassen, der Lohn jedoch in unterschiedlicher Höhe fortgezahlt werden müßte, ist ein bislang ungelöstes Problem. Der Autor entwickelt den Grundsatz: Ausgehend von der Wertung des § 323 Abs. 1 BGB hat der Arbeitgeber nur das geringste Risiko zu tragen.
Die gefundenen Antworten haben auch Konsequenzen für die Behandlung des Arbeitskampfrisikos. Gewerkschaft und Arbeitnehmer können über "Minimax"-Strategien nicht zu einem Lohnerhalt gelangen. Es gilt: Fällt der Arbeitsausfall in ein hypothetisches Kampfgebiet und hätte sich der Arbeitnehmer an diesem Arbeitskampf beteiligt, so erhält er keinen Lohn. Über Beweisregeln kann dieser Ansatz für die Praxis handhabbar gemacht werden.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Zum Werk
Gegenstand des Sozialgerichtsgesetztes sind die umfangreichen Vorschriften zur Gerichtsverfassung, zu den gemeinsamen Verfahrensvorschriften, zu den Rechtsmitteln, zum Themenkomplex der Wiederaufnahme des Verfahrens und der besonderen Verfahrensvorschriften sowie zu den Kosten und der Vollstreckung und zu den Übergangs- und Schlussvorschriften.
Dieser Online-Großkommentar zum Sozialgerichtsgesetz (BeckOGK SGG) wird nunmehr in der dritten Printausgabe ausgeliefert. Das Werk erläutert die unterschiedlichen Themenbereiche des Sozialgerichtsgesetzes sowohl rechtspraktisch als auch rechtswissenschaftlich fundiert und anspruchsvoll.
Dabei wird besonderer Wert auf die in der Praxis auftretenden Probleme gelegt, die unter umfassender Auswertung der weitreichenden Rechtsprechung erörtert werden. Die Kommentierungen weisen auch auf parallele Regelungen in anderen Verfahrensordnungen hin und berücksichtigen insbesondere jene Vorschriften der ZPO, die auch im sozialgerichtlichen Verfahren Anwendung finden.
Dieser Kommentar ist damit nicht nur für alle Richter der Sozialgerichtsbarkeit und für Fachanwälte für Sozialrecht ein unverzichtbares Arbeitsmittel, sondern gibt auch Vertretern von Behörden, Gewerkschaften und Sozialversicherungsträgern ein wertvolles Arbeitsmittel zur erfolgreichen Lösung aller prozessualen Fragestellungen im Sozialgerichtsverfahren an die Hand.
Vorteile auf einen Blickumfassende Auswertung der maßgeblichen Rechtsprechung des BSG und der Obergerichtefachlich besonders ausgewiesene Autorinnen und Autoren aus der PraxisVerweise auf parallele Verfahrensordnungen
Zur Neuauflage
Die dritte Auflage des Kommentars enthält insbesondere:die umfassende Neukommentierung des aktuellen E-Justice-Rechtsdie Rechtsprechung zum elektronischen Rechtsverkehr, sowie aufgrund der zunehmenden Verbreitung elektronischer Behörden- und Gerichtsakten, die weiteren Folgen der COVID-19-Pandemie sowie die Nutzung von Videokonferenztechnik in der mündlichen Verhandlung.
Zielgruppe
Für Sozial- und Verwaltungsgerichte, Rechtsanwaltschaft, Agenturen für Arbeit sowie alle Behörden, Gewerkschaften und Sozialversicherungsträgerschaft.
Aktualisiert: 2023-05-02
Autor:
Joachim Becker,
Dirk Bieresborn,
Christian Burkiczak,
Alexander Diehm,
Christian Evers,
Martin Gutzeit,
Knut Haack,
Erik Hahn,
Karin Hannappel,
Thomas Harks,
Andreas Heinz,
Ulrich Hübschmann,
Hans-Peter Jung,
Carsten Karmanski,
Jan Krauß,
Anders Leopold,
Henning Müller,
Elke Roos,
Bernhard-Joachim Scholz,
Thomas Sommer,
Elisabeth Straßfeld,
Stefanie Vogl,
Volker Wahrendorf
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Zum Werk
Gegenstand des Sozialgerichtsgesetztes sind die umfangreichen Vorschriften zur Gerichtsverfassung, zu den gemeinsamen Verfahrensvorschriften, zu den Rechtsmitteln, zum Themenkomplex der Wiederaufnahme des Verfahrens und der besonderen Verfahrensvorschriften sowie zu den Kosten und der Vollstreckung und zu den Übergangs- und Schlussvorschriften.
Dieser neue Online-Großkommentar zum Sozialgerichtsgesetz (BeckOGK SGG) wird nunmehr in der zweite Printausgabe ausgeliefert. Das Werk erläutert die unterschiedlichen Themenbereiche des Sozialgerichtsgesetzes sowohl rechtspraktisch als auch rechtswissenschaftlich fundiert und anspruchsvoll.
Dabei wird besonderer Wert auf die in der Praxis auftretenden Probleme gelegt, die unter umfassender Auswertung der weitreichenden Rechtsprechung erörtert werden. Die Kommentierungen weisen auch auf parallele Regelungen in anderen Verfahrensordnungen hin und berücksichtigen insbesondere jene Vorschriften der ZPO, die auch im sozialgerichtlichen Verfahren Anwendung finden.
Dieser Kommentar ist damit nicht nur für alle Richter der Sozialgerichtsbarkeit und für Fachanwälte für Sozialrecht ein unverzichtbares Arbeitsmittel, sondern gibt auch Vertretern von Behörden, Gewerkschaften und Sozialversicherungsträgern ein wertvolles Arbeitsmittel zur erfolgreichen Lösung aller prozessualen Fragestellungen im Sozialgerichtsverfahren an die Hand.
Vorteile auf einen Blickumfassende Auswertung der maßgeblichen Rechtsprechung des BSG und der Obergerichtefachlich besonders ausgewiesene Autoren aus der Praxis
Zielgruppe
Für Sozial- und Verwaltungsgerichte, Rechtsanwälte, Agenturen für Arbeit sowie alle Behörden, Gewerkschaften und Sozialversicherungsträger.
Aktualisiert: 2022-10-06
Autor:
Joachim Becker,
Dirk Bieresborn,
Christian Burkiczak,
Martin Gutzeit,
Stephan Gutzler,
Knut Haack,
Karin Hannappel,
Thomas Harks,
Andreas Heinz,
Ulrich Hübschmann,
Susanne Jaritz,
Hans-Peter Jung,
Carsten Karmanski,
Jan-Michel Krauß,
Anders Leopold,
Henning Müller,
Elke Roos,
Bernhard-Joachim Scholz,
Thomas Sommer,
Elisabeth Straßfeld,
Stefanie Vogl,
Volker Wahrendorf
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Zu den anstehenden Betriebsratswahlen im Jahre 2022 berücksichtigt der Gemeinschaftskommentar zum BetrVG
die neuesten Entwicklungen in Rechtsprechung und Literatur.
Der Zweibänder bietet als wissenschaftliches Standardwerk eine umfassende Kommentierung des BetrVG unter Berücksichtigung der in den letzten vier Jahren ergangenen Rechtsprechung.
Band I: Kommentierung der §§ 1-73b BetrVG (Schwerpunkte auf den für die Praxis wichtigen Vorschriften, wie z.B. die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern und das Wahlverfahren)
Band II: Kommentierung der §§ 74-132 BetrVG (Schwerpunkte: die Mitbestimmungsrechte des § 87 BetrVG,
die Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten insbesondere bei Betriebsänderungen).
NEU in der 12. Auflage:
Kommentiert wird vor dem Hintergrund der Corona-Krise u.a.
• die Möglichkeit virtueller Sitzungen betriebsverfassungsrechtlicher Organe sowie
• virtuelle Betriebsversammlungen im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung
Aktualisiert: 2021-12-31
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Aktualisiert: 2023-04-28
Autor:
Nancy Aris,
Katrin Budde,
Siegmund Ehrmann,
Iris Gleicke,
Martin Gutzeit,
Thomas Häcker,
Kai Langer,
Horst Möller,
Jörn Mothes,
Daniela Münkel,
Astrid Rothe-Beinlich,
Mark Schiefer,
Uwe Schwabe,
Florian Steger,
Martin Stief,
Bodo Walther,
Manfred Wilke,
Jörn Wunderlich
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von Gutzeit, Martin .
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