Zum Werk
Das neue Handbuch beleuchtet das Unternehmensrecht - also das Recht der Organisation und Führung von Unternehmen - aus öffentlich-rechtlicher Sicht.
Insbesondere beschäftigt es sich mit dem verfassungsrechtlichen Schutz, den gerade privatwirtschaftliche Unternehmen genießen, und ausführlich mit den (und zwar in signifikant wachsender Zahl) vorhandenen verwaltungsrechtliche Vorgaben, die nicht die wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmens betreffen, sondern das Unternehmen selbst. Durch die europarechtlich massiv forcierten Pflichten zur Entwicklung und Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien (ESG = Environmental Social Governance) kommen immer mehr Vorgaben dazu, wie das jüngst beschlossene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
Vorteile auf einen BlickHandbuch für Wissenschaft und Praxisbietet Antworten auf praktisch relevante Fragestellungenhochversiertes Autorenteam
Zur Neuerscheinung
Das Handbuch beschäftigt sich in einem einführenden ersten Teil überblicksartig mit privatrechtlichen Vorgaben für Organisation und Unternehmensführung sowie auch mit privatrechtlichen Nachhaltigkeitsvorgaben und verwaltungsrechtlichen Vorgaben betreffend Unternehmen.
Im Anschluss wird der verfassungsrechtliche Schutz im EU-Recht und unter dem Grundgesetz beleuchtet, den gerade privatwirtschaftliche Unternehmen genießen.
Die wachsenden verwaltungsrechtlichen Vorgaben betreffend das privatwirtschaftliche Unternehmen in spezifischen Bereichen - die nicht die wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmens betreffen, sondern das Unternehmen selbst - werden im dritten Teil des Buches untersucht: Solche Vorgaben finden sich insbesondere u.a. im Umweltrecht, in verschiedenen Bereichen des Wirtschaftsverwaltungsrechts, Finanz- und Energiewirtschaftsrecht sowie im Datenschutzrecht.
Teil 4 - Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Öffentlichen Unternehmens - behandelt mit besonderer Intensität Fragen der Organisation und der Unternehmensführung sowie der dort deutlich gesteigerten Pflicht zur Nachhaltigkeit (u.a. höhere Frauenquote und Transparenz).
Auch bietet das Buch in den jeweiligen Kapiteln Ausführungen zu (behördlichen) Sanktionsinstrumenten sowie vor allem Rechtsschutzmöglichkeiten gegen betreffende Maßnahmen der Behörden.
Zielgruppe
Für Rechtsabteilungen von privatwirtschaftlichen und öffentlichen Unternehmen, Verbände, Rechtsanwaltschaft, Behörden, Richterschaft, Interessierte aus Politik und Wissenschaft.
Aktualisiert: 2023-06-30
Autor:
Stefan Altenschmidt,
Florian Becker,
Martin Burgi,
Wolfgang Durner,
Andreas Gaß,
Mathias Habersack,
Karsten Hardraht,
Ann-Katrin Kaufhold,
Jens Koch,
Christoph Krönke,
Johannes Linnartz,
Markus Ludwigs,
Thomas Mann,
Felix Siebler,
Birgit Spießhofer,
Christoph Teichmann,
Christian Walter,
Daniel Wolff
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Das neue Handbuch beleuchtet das Unternehmensrecht - also das Recht der Organisation und Führung von Unternehmen - aus öffentlich-rechtlicher Sicht.
Insbesondere beschäftigt es sich mit dem verfassungsrechtlichen Schutz, den gerade privatwirtschaftliche Unternehmen genießen, und ausführlich mit den (und zwar in signifikant wachsender Zahl) vorhandenen verwaltungsrechtliche Vorgaben, die nicht die wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmens betreffen, sondern das Unternehmen selbst. Durch die europarechtlich massiv forcierten Pflichten zur Entwicklung und Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien (ESG = Environmental Social Governance) kommen immer mehr Vorgaben dazu, wie das jüngst beschlossene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
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Die wachsenden verwaltungsrechtlichen Vorgaben betreffend das privatwirtschaftliche Unternehmen in spezifischen Bereichen - die nicht die wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmens betreffen, sondern das Unternehmen selbst - werden im dritten Teil des Buches untersucht: Solche Vorgaben finden sich insbesondere u.a. im Umweltrecht, in verschiedenen Bereichen des Wirtschaftsverwaltungsrechts, Finanz- und Energiewirtschaftsrecht sowie im Datenschutzrecht.
Teil 4 - Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Öffentlichen Unternehmens - behandelt mit besonderer Intensität Fragen der Organisation und der Unternehmensführung sowie der dort deutlich gesteigerten Pflicht zur Nachhaltigkeit (u.a. höhere Frauenquote und Transparenz).
Auch bietet das Buch in den jeweiligen Kapiteln Ausführungen zu (behördlichen) Sanktionsinstrumenten sowie vor allem Rechtsschutzmöglichkeiten gegen betreffende Maßnahmen der Behörden.
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Für Rechtsabteilungen von privatwirtschaftlichen und öffentlichen Unternehmen, Verbände, Rechtsanwaltschaft, Behörden, Richterschaft, Interessierte aus Politik und Wissenschaft.
Aktualisiert: 2023-06-30
Autor:
Stefan Altenschmidt,
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Wolfgang Durner,
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Markus Ludwigs,
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Die wachsenden verwaltungsrechtlichen Vorgaben betreffend das privatwirtschaftliche Unternehmen in spezifischen Bereichen - die nicht die wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmens betreffen, sondern das Unternehmen selbst - werden im dritten Teil des Buches untersucht: Solche Vorgaben finden sich insbesondere u.a. im Umweltrecht, in verschiedenen Bereichen des Wirtschaftsverwaltungsrechts, Finanz- und Energiewirtschaftsrecht sowie im Datenschutzrecht.
Teil 4 - Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Öffentlichen Unternehmens - behandelt mit besonderer Intensität Fragen der Organisation und der Unternehmensführung sowie der dort deutlich gesteigerten Pflicht zur Nachhaltigkeit (u.a. höhere Frauenquote und Transparenz).
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Für Rechtsabteilungen von privatwirtschaftlichen und öffentlichen Unternehmen, Verbände, Rechtsanwaltschaft, Behörden, Richterschaft, Interessierte aus Politik und Wissenschaft.
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Autor:
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Andreas Gaß,
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Johannes Linnartz,
Markus Ludwigs,
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Felix Siebler,
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Andreas Gaß,
Mathias Habersack,
Karsten Hardraht,
Ann-Katrin Kaufhold,
Jens Koch,
Christoph Krönke,
Johannes Linnartz,
Markus Ludwigs,
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Felix Siebler,
Birgit Spießhofer,
Christoph Teichmann,
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Das neue Handbuch beleuchtet das Unternehmensrecht - also das Recht der Organisation und Führung von Unternehmen - aus öffentlich-rechtlicher Sicht.
Insbesondere beschäftigt es sich mit dem verfassungsrechtlichen Schutz, den gerade privatwirtschaftliche Unternehmen genießen, und ausführlich mit den (und zwar in signifikant wachsender Zahl) vorhandenen verwaltungsrechtliche Vorgaben, die nicht die wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmens betreffen, sondern das Unternehmen selbst. Durch die europarechtlich massiv forcierten Pflichten zur Entwicklung und Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien (ESG = Environmental Social Governance) kommen immer mehr Vorgaben dazu, wie das jüngst beschlossene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
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Im Anschluss wird der verfassungsrechtliche Schutz im EU-Recht und unter dem Grundgesetz beleuchtet, den gerade privatwirtschaftliche Unternehmen genießen.
Die wachsenden verwaltungsrechtlichen Vorgaben betreffend das privatwirtschaftliche Unternehmen in spezifischen Bereichen - die nicht die wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmens betreffen, sondern das Unternehmen selbst - werden im dritten Teil des Buches untersucht: Solche Vorgaben finden sich insbesondere u.a. im Umweltrecht, in verschiedenen Bereichen des Wirtschaftsverwaltungsrechts, Finanz- und Energiewirtschaftsrecht sowie im Datenschutzrecht.
Teil 4 - Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Öffentlichen Unternehmens - behandelt mit besonderer Intensität Fragen der Organisation und der Unternehmensführung sowie der dort deutlich gesteigerten Pflicht zur Nachhaltigkeit (u.a. höhere Frauenquote und Transparenz).
Auch bietet das Buch in den jeweiligen Kapiteln Ausführungen zu (behördlichen) Sanktionsinstrumenten sowie vor allem Rechtsschutzmöglichkeiten gegen betreffende Maßnahmen der Behörden.
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Autor:
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Felix Siebler,
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Das neue Handbuch beleuchtet das Unternehmensrecht - also das Recht der Organisation und Führung von Unternehmen - aus öffentlich-rechtlicher Sicht.
Insbesondere beschäftigt es sich mit dem verfassungsrechtlichen Schutz, den gerade privatwirtschaftliche Unternehmen genießen, und ausführlich mit den (und zwar in signifikant wachsender Zahl) vorhandenen verwaltungsrechtliche Vorgaben, die nicht die wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmens betreffen, sondern das Unternehmen selbst. Durch die europarechtlich massiv forcierten Pflichten zur Entwicklung und Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien (ESG = Environmental Social Governance) kommen immer mehr Vorgaben dazu, wie das jüngst beschlossene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
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Das Handbuch beschäftigt sich in einem einführenden ersten Teil überblicksartig mit privatrechtlichen Vorgaben für Organisation und Unternehmensführung sowie auch mit privatrechtlichen Nachhaltigkeitsvorgaben und verwaltungsrechtlichen Vorgaben betreffend Unternehmen.
Im Anschluss wird der verfassungsrechtliche Schutz im EU-Recht und unter dem Grundgesetz beleuchtet, den gerade privatwirtschaftliche Unternehmen genießen.
Die wachsenden verwaltungsrechtlichen Vorgaben betreffend das privatwirtschaftliche Unternehmen in spezifischen Bereichen - die nicht die wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmens betreffen, sondern das Unternehmen selbst - werden im dritten Teil des Buches untersucht: Solche Vorgaben finden sich insbesondere u.a. im Umweltrecht, in verschiedenen Bereichen des Wirtschaftsverwaltungsrechts, Finanz- und Energiewirtschaftsrecht sowie im Datenschutzrecht.
Teil 4 - Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Öffentlichen Unternehmens - behandelt mit besonderer Intensität Fragen der Organisation und der Unternehmensführung sowie der dort deutlich gesteigerten Pflicht zur Nachhaltigkeit (u.a. höhere Frauenquote und Transparenz).
Auch bietet das Buch in den jeweiligen Kapiteln Ausführungen zu (behördlichen) Sanktionsinstrumenten sowie vor allem Rechtsschutzmöglichkeiten gegen betreffende Maßnahmen der Behörden.
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Für Rechtsabteilungen von privatwirtschaftlichen und öffentlichen Unternehmen, Verbände, Rechtsanwaltschaft, Behörden, Richterschaft, Interessierte aus Politik und Wissenschaft.
Aktualisiert: 2023-06-15
Autor:
Stefan Altenschmidt,
Florian Becker,
Martin Burgi,
Wolfgang Durner,
Andreas Gaß,
Mathias Habersack,
Karsten Hardraht,
Ann-Katrin Kaufhold,
Jens Koch,
Christoph Krönke,
Johannes Linnartz,
Markus Ludwigs,
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Felix Siebler,
Birgit Spießhofer,
Christoph Teichmann,
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Die Problematik der sog. "in-house-Geschäfte" betrifft eine zentrale vergaberechtliche Fragestellung im Umfeld von Privatisierungen: Können öffentliche Auftraggeber mit juristischen Personen, die ihnen gesellschaftsrechtlich oder auf andere Weise verbundenen sind, Verträge schließen, ohne zuvor ein förmliches Vergabeverfahren durchgeführt zu haben? Im Anschluss an das Urteil des EuGH in der Rs. "Teckal" geht die überwiegende Auffassung im Wege einer ungeschriebenen Ausnahme unter bestimmten Voraussetzungen davon aus, dass das nicht der Fall ist.
Gegenstand der Untersuchung von Karsten Hardraht ist in erster Linie die dogmatische Verankerung dieser Ausnahme im Gefüge des Gemeinschaftsrechts. Hardraht kommt auf der Grundlage einer Analyse der Vergaberichtlinien, der Ziele des EG-Vertrages und der Grundfreiheiten zu dem Ergebnis, dass das durch die Vergaberichtlinien statuierte System der Ausnahmetatbestände abschließenden Charakter hat und eng auszulegen ist. Er sieht daher keinen Raum für ungeschriebene Ausnahmen oder die analoge Anwendung von Ausnahmetatbeständen. Hardraht ist jedoch der Ansicht, dass das europäische Vergaberecht wegen des kompetentiell verstandenen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gemäß Art. 5 Abs. 3 EG bestimmte Vorgänge von vornherein nicht erfassen darf. Hierzu zählt er Verträge, die ein öffentlicher Auftraggeber mit einer Einheit schließt, die mit ihm funktionell identisch ist. Hardraht kommt dabei zu dem Ergebnis, dass Voraussetzung hierfür allein organisatorische Aspekte sind, entgegen dem EuGH jedoch nicht, dass die beauftragte Einheit ihre Tätigkeit im Wesentlichen gegenüber dem beauftragenden öffentlichen Auftraggeber erbringt. Neben den bisherigen berücksichtigt der Verfasser auch die neuen Vergaberichtlinien vom 30. April 2004, deren Entstehungsgeschichte Hardraht in Bezug auf das Thema im Einzelnen nachzeichnet. Erfasst ist auch das Urteil des EuGH in der Rs. "Stadt Hall u. a." vom 11. Januar 2005. Der Autor schließt mit einem thesenartigen Ausblick auf das deutsche Recht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Problematik der sog. "in-house-Geschäfte" betrifft eine zentrale vergaberechtliche Fragestellung im Umfeld von Privatisierungen: Können öffentliche Auftraggeber mit juristischen Personen, die ihnen gesellschaftsrechtlich oder auf andere Weise verbundenen sind, Verträge schließen, ohne zuvor ein förmliches Vergabeverfahren durchgeführt zu haben? Im Anschluss an das Urteil des EuGH in der Rs. "Teckal" geht die überwiegende Auffassung im Wege einer ungeschriebenen Ausnahme unter bestimmten Voraussetzungen davon aus, dass das nicht der Fall ist.
Gegenstand der Untersuchung von Karsten Hardraht ist in erster Linie die dogmatische Verankerung dieser Ausnahme im Gefüge des Gemeinschaftsrechts. Hardraht kommt auf der Grundlage einer Analyse der Vergaberichtlinien, der Ziele des EG-Vertrages und der Grundfreiheiten zu dem Ergebnis, dass das durch die Vergaberichtlinien statuierte System der Ausnahmetatbestände abschließenden Charakter hat und eng auszulegen ist. Er sieht daher keinen Raum für ungeschriebene Ausnahmen oder die analoge Anwendung von Ausnahmetatbeständen. Hardraht ist jedoch der Ansicht, dass das europäische Vergaberecht wegen des kompetentiell verstandenen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gemäß Art. 5 Abs. 3 EG bestimmte Vorgänge von vornherein nicht erfassen darf. Hierzu zählt er Verträge, die ein öffentlicher Auftraggeber mit einer Einheit schließt, die mit ihm funktionell identisch ist. Hardraht kommt dabei zu dem Ergebnis, dass Voraussetzung hierfür allein organisatorische Aspekte sind, entgegen dem EuGH jedoch nicht, dass die beauftragte Einheit ihre Tätigkeit im Wesentlichen gegenüber dem beauftragenden öffentlichen Auftraggeber erbringt. Neben den bisherigen berücksichtigt der Verfasser auch die neuen Vergaberichtlinien vom 30. April 2004, deren Entstehungsgeschichte Hardraht in Bezug auf das Thema im Einzelnen nachzeichnet. Erfasst ist auch das Urteil des EuGH in der Rs. "Stadt Hall u. a." vom 11. Januar 2005. Der Autor schließt mit einem thesenartigen Ausblick auf das deutsche Recht.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Die Problematik der sog. "in-house-Geschäfte" betrifft eine zentrale vergaberechtliche Fragestellung im Umfeld von Privatisierungen: Können öffentliche Auftraggeber mit juristischen Personen, die ihnen gesellschaftsrechtlich oder auf andere Weise verbundenen sind, Verträge schließen, ohne zuvor ein förmliches Vergabeverfahren durchgeführt zu haben? Im Anschluss an das Urteil des EuGH in der Rs. "Teckal" geht die überwiegende Auffassung im Wege einer ungeschriebenen Ausnahme unter bestimmten Voraussetzungen davon aus, dass das nicht der Fall ist.
Gegenstand der Untersuchung von Karsten Hardraht ist in erster Linie die dogmatische Verankerung dieser Ausnahme im Gefüge des Gemeinschaftsrechts. Hardraht kommt auf der Grundlage einer Analyse der Vergaberichtlinien, der Ziele des EG-Vertrages und der Grundfreiheiten zu dem Ergebnis, dass das durch die Vergaberichtlinien statuierte System der Ausnahmetatbestände abschließenden Charakter hat und eng auszulegen ist. Er sieht daher keinen Raum für ungeschriebene Ausnahmen oder die analoge Anwendung von Ausnahmetatbeständen. Hardraht ist jedoch der Ansicht, dass das europäische Vergaberecht wegen des kompetentiell verstandenen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gemäß Art. 5 Abs. 3 EG bestimmte Vorgänge von vornherein nicht erfassen darf. Hierzu zählt er Verträge, die ein öffentlicher Auftraggeber mit einer Einheit schließt, die mit ihm funktionell identisch ist. Hardraht kommt dabei zu dem Ergebnis, dass Voraussetzung hierfür allein organisatorische Aspekte sind, entgegen dem EuGH jedoch nicht, dass die beauftragte Einheit ihre Tätigkeit im Wesentlichen gegenüber dem beauftragenden öffentlichen Auftraggeber erbringt. Neben den bisherigen berücksichtigt der Verfasser auch die neuen Vergaberichtlinien vom 30. April 2004, deren Entstehungsgeschichte Hardraht in Bezug auf das Thema im Einzelnen nachzeichnet. Erfasst ist auch das Urteil des EuGH in der Rs. "Stadt Hall u. a." vom 11. Januar 2005. Der Autor schließt mit einem thesenartigen Ausblick auf das deutsche Recht.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das neue Handbuch beleuchtet das Unternehmensrecht - also das Recht der Organisation und Führung von Unternehmen - aus öffentlich-rechtlicher Sicht.
Insbesondere beschäftigt es sich mit dem verfassungsrechtlichen Schutz, den gerade privatwirtschaftliche Unternehmen genießen, und ausführlich mit den (und zwar in signifikant wachsender Zahl) vorhandenen verwaltungsrechtliche Vorgaben, die nicht die wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmens betreffen, sondern das Unternehmen selbst. Durch die europarechtlich massiv forcierten Pflichten zur Entwicklung und Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien (ESG = Environmental Social Governance) kommen immer mehr Vorgaben dazu, wie das jüngst beschlossene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
Vorteile auf einen BlickHandbuch für Wissenschaft und Praxisbietet Antworten auf praktisch relevante Fragestellungenhochversiertes Autorenteam
Zur Neuerscheinung
Das Handbuch beschäftigt sich in einem einführenden ersten Teil überblicksartig mit privatrechtlichen Vorgaben für Organisation und Unternehmensführung sowie auch mit privatrechtlichen Nachhaltigkeitsvorgaben und verwaltungsrechtlichen Vorgaben betreffend Unternehmen.
Im Anschluss wird der verfassungsrechtliche Schutz im EU-Recht und unter dem Grundgesetz beleuchtet, den gerade privatwirtschaftliche Unternehmen genießen.
Die wachsenden verwaltungsrechtlichen Vorgaben betreffend das privatwirtschaftliche Unternehmen in spezifischen Bereichen - die nicht die wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmens betreffen, sondern das Unternehmen selbst - werden im dritten Teil des Buches untersucht: Solche Vorgaben finden sich insbesondere u.a. im Umweltrecht, in verschiedenen Bereichen des Wirtschaftsverwaltungsrechts, Finanz- und Energiewirtschaftsrecht sowie im Datenschutzrecht.
Teil 4 - Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Öffentlichen Unternehmens - behandelt mit besonderer Intensität Fragen der Organisation und der Unternehmensführung sowie der dort deutlich gesteigerten Pflicht zur Nachhaltigkeit (u.a. höhere Frauenquote und Transparenz).
Auch bietet das Buch in den jeweiligen Kapiteln Ausführungen zu (behördlichen) Sanktionsinstrumenten sowie vor allem Rechtsschutzmöglichkeiten gegen betreffende Maßnahmen der Behörden.
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Für Rechtsabteilungen von privatwirtschaftlichen und öffentlichen Unternehmen, Verbände, Rechtsanwaltschaft, Behörden, Richterschaft, Interessierte aus Politik und Wissenschaft.
Aktualisiert: 2023-05-10
Autor:
Stefan Altenschmidt,
Florian Becker,
Martin Burgi,
Wolfgang Durner,
Andreas Gaß,
Mathias Habersack,
Karsten Hardraht,
Ann-Katrin Kaufhold,
Jens Koch,
Christoph Krönke,
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Markus Ludwigs,
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Insbesondere beschäftigt es sich mit dem verfassungsrechtlichen Schutz, den gerade privatwirtschaftliche Unternehmen genießen, und ausführlich mit den (und zwar in signifikant wachsender Zahl) vorhandenen verwaltungsrechtliche Vorgaben, die nicht die wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmens betreffen, sondern das Unternehmen selbst. Durch die europarechtlich massiv forcierten Pflichten zur Entwicklung und Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien (ESG = Environmental Social Governance) kommen immer mehr Vorgaben dazu, wie das jüngst beschlossene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
Vorteile auf einen BlickHandbuch für Wissenschaft und Praxisbietet Antworten auf praktisch relevante Fragestellungenhochversiertes Autorenteam
Zur Neuerscheinung
Das Handbuch beschäftigt sich in einem einführenden ersten Teil überblicksartig mit privatrechtlichen Vorgaben für Organisation und Unternehmensführung sowie auch mit privatrechtlichen Nachhaltigkeitsvorgaben und verwaltungsrechtlichen Vorgaben betreffend Unternehmen.
Im Anschluss wird der verfassungsrechtliche Schutz im EU-Recht und unter dem Grundgesetz beleuchtet, den gerade privatwirtschaftliche Unternehmen genießen.
Die wachsenden verwaltungsrechtlichen Vorgaben betreffend das privatwirtschaftliche Unternehmen in spezifischen Bereichen - die nicht die wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmens betreffen, sondern das Unternehmen selbst - werden im dritten Teil des Buches untersucht: Solche Vorgaben finden sich insbesondere u.a. im Umweltrecht, in verschiedenen Bereichen des Wirtschaftsverwaltungsrechts, Finanz- und Energiewirtschaftsrecht sowie im Datenschutzrecht.
Teil 4 - Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Öffentlichen Unternehmens - behandelt mit besonderer Intensität Fragen der Organisation und der Unternehmensführung sowie der dort deutlich gesteigerten Pflicht zur Nachhaltigkeit (u.a. höhere Frauenquote und Transparenz).
Auch bietet das Buch in den jeweiligen Kapiteln Ausführungen zu (behördlichen) Sanktionsinstrumenten sowie vor allem Rechtsschutzmöglichkeiten gegen betreffende Maßnahmen der Behörden.
Zielgruppe
Für Rechtsabteilungen von privatwirtschaftlichen und öffentlichen Unternehmen, Verbände, Rechtsanwaltschaft, Behörden, Richterschaft, Interessierte aus Politik und Wissenschaft.
Aktualisiert: 2023-05-03
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Stefan Altenschmidt,
Florian Becker,
Martin Burgi,
Wolfgang Durner,
Andreas Gaß,
Mathias Habersack,
Karsten Hardraht,
Ann-Katrin Kaufhold,
Jens Koch,
Christoph Krönke,
Johannes Linnartz,
Markus Ludwigs,
Thomas Mann,
Felix Siebler,
Birgit Spießhofer,
Christoph Teichmann,
Christian Walter,
Daniel Wolff
> findR *
Die Problematik der sog. "in-house-Geschäfte" betrifft eine zentrale vergaberechtliche Fragestellung im Umfeld von Privatisierungen: Können öffentliche Auftraggeber mit juristischen Personen, die ihnen gesellschaftsrechtlich oder auf andere Weise verbundenen sind, Verträge schließen, ohne zuvor ein förmliches Vergabeverfahren durchgeführt zu haben? Im Anschluss an das Urteil des EuGH in der Rs. "Teckal" geht die überwiegende Auffassung im Wege einer ungeschriebenen Ausnahme unter bestimmten Voraussetzungen davon aus, dass das nicht der Fall ist.
Gegenstand der Untersuchung von Karsten Hardraht ist in erster Linie die dogmatische Verankerung dieser Ausnahme im Gefüge des Gemeinschaftsrechts. Hardraht kommt auf der Grundlage einer Analyse der Vergaberichtlinien, der Ziele des EG-Vertrages und der Grundfreiheiten zu dem Ergebnis, dass das durch die Vergaberichtlinien statuierte System der Ausnahmetatbestände abschließenden Charakter hat und eng auszulegen ist. Er sieht daher keinen Raum für ungeschriebene Ausnahmen oder die analoge Anwendung von Ausnahmetatbeständen. Hardraht ist jedoch der Ansicht, dass das europäische Vergaberecht wegen des kompetentiell verstandenen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gemäß Art. 5 Abs. 3 EG bestimmte Vorgänge von vornherein nicht erfassen darf. Hierzu zählt er Verträge, die ein öffentlicher Auftraggeber mit einer Einheit schließt, die mit ihm funktionell identisch ist. Hardraht kommt dabei zu dem Ergebnis, dass Voraussetzung hierfür allein organisatorische Aspekte sind, entgegen dem EuGH jedoch nicht, dass die beauftragte Einheit ihre Tätigkeit im Wesentlichen gegenüber dem beauftragenden öffentlichen Auftraggeber erbringt. Neben den bisherigen berücksichtigt der Verfasser auch die neuen Vergaberichtlinien vom 30. April 2004, deren Entstehungsgeschichte Hardraht in Bezug auf das Thema im Einzelnen nachzeichnet. Erfasst ist auch das Urteil des EuGH in der Rs. "Stadt Hall u. a." vom 11. Januar 2005. Der Autor schließt mit einem thesenartigen Ausblick auf das deutsche Recht.
Aktualisiert: 2023-04-15
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