Der Autor untersucht umfassend die Rechtsetzungs-, Verwaltungs- und Ertragshoheit der EG in bezug auf Umweltabgaben. Ausgehend von einer EG-eigenen Abgabentypologie wird der Umfang der entsprechenden autonomen Rechtsetzungskompetenzen der EG untersucht. Zur Abgrenzung der einschlägigen Kompetenzgrundlagen wird ein materielles Kriterium entwickelt, das eine angemessene Berücksichtigung des großen Gestaltungsspielraumes bei Umweltabgaben ermöglicht und zu einer einheitlichen Anwendung der Kompetenzgrundlagen mit Einstimmigkeitsregel im Rat führt. Des weiteren werden die Grenzen einer EG-Abgabenverwaltungshoheit, insbesondere für parafiskalische Einrichtungen, und der Übernahme der Finanzierungszuständigkeit aufgezeigt.
Bezüglich der EG-Ertragshoheit an Umweltabgaben als Eigenmitteln differenziert der Verfasser zwischen einer umfassenden Regelung im Eigenmittelbeschluß und einem kombinierten Vorgehen: Zuweisung der Ertragshoheit im Eigenmittelbeschluß und Rechtsetzung über die autonomen EG-Rechtsetzungskompetenzen. Die Abgrenzung der beiden Verfahren erfolgt im wesentlichen nach dem oben entwickelten materiellen Kriterium. Jenseits dieser Verfahren kann sich die EG die Erträge von Umweltabgaben als sonstige Einnahmen nur in engen Grenzen und nur bezüglich bestimmter Abgabentypen indirekt über die Bestimmung des Verwendungszweckes zuweisen, sofern sie die Finanzierungszuständigkeit trägt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Autor untersucht umfassend die Rechtsetzungs-, Verwaltungs- und Ertragshoheit der EG in bezug auf Umweltabgaben. Ausgehend von einer EG-eigenen Abgabentypologie wird der Umfang der entsprechenden autonomen Rechtsetzungskompetenzen der EG untersucht. Zur Abgrenzung der einschlägigen Kompetenzgrundlagen wird ein materielles Kriterium entwickelt, das eine angemessene Berücksichtigung des großen Gestaltungsspielraumes bei Umweltabgaben ermöglicht und zu einer einheitlichen Anwendung der Kompetenzgrundlagen mit Einstimmigkeitsregel im Rat führt. Des weiteren werden die Grenzen einer EG-Abgabenverwaltungshoheit, insbesondere für parafiskalische Einrichtungen, und der Übernahme der Finanzierungszuständigkeit aufgezeigt.
Bezüglich der EG-Ertragshoheit an Umweltabgaben als Eigenmitteln differenziert der Verfasser zwischen einer umfassenden Regelung im Eigenmittelbeschluß und einem kombinierten Vorgehen: Zuweisung der Ertragshoheit im Eigenmittelbeschluß und Rechtsetzung über die autonomen EG-Rechtsetzungskompetenzen. Die Abgrenzung der beiden Verfahren erfolgt im wesentlichen nach dem oben entwickelten materiellen Kriterium. Jenseits dieser Verfahren kann sich die EG die Erträge von Umweltabgaben als sonstige Einnahmen nur in engen Grenzen und nur bezüglich bestimmter Abgabentypen indirekt über die Bestimmung des Verwendungszweckes zuweisen, sofern sie die Finanzierungszuständigkeit trägt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Autor untersucht umfassend die Rechtsetzungs-, Verwaltungs- und Ertragshoheit der EG in bezug auf Umweltabgaben. Ausgehend von einer EG-eigenen Abgabentypologie wird der Umfang der entsprechenden autonomen Rechtsetzungskompetenzen der EG untersucht. Zur Abgrenzung der einschlägigen Kompetenzgrundlagen wird ein materielles Kriterium entwickelt, das eine angemessene Berücksichtigung des großen Gestaltungsspielraumes bei Umweltabgaben ermöglicht und zu einer einheitlichen Anwendung der Kompetenzgrundlagen mit Einstimmigkeitsregel im Rat führt. Des weiteren werden die Grenzen einer EG-Abgabenverwaltungshoheit, insbesondere für parafiskalische Einrichtungen, und der Übernahme der Finanzierungszuständigkeit aufgezeigt.
Bezüglich der EG-Ertragshoheit an Umweltabgaben als Eigenmitteln differenziert der Verfasser zwischen einer umfassenden Regelung im Eigenmittelbeschluß und einem kombinierten Vorgehen: Zuweisung der Ertragshoheit im Eigenmittelbeschluß und Rechtsetzung über die autonomen EG-Rechtsetzungskompetenzen. Die Abgrenzung der beiden Verfahren erfolgt im wesentlichen nach dem oben entwickelten materiellen Kriterium. Jenseits dieser Verfahren kann sich die EG die Erträge von Umweltabgaben als sonstige Einnahmen nur in engen Grenzen und nur bezüglich bestimmter Abgabentypen indirekt über die Bestimmung des Verwendungszweckes zuweisen, sofern sie die Finanzierungszuständigkeit trägt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der Autor untersucht umfassend die Rechtsetzungs-, Verwaltungs- und Ertragshoheit der EG in bezug auf Umweltabgaben. Ausgehend von einer EG-eigenen Abgabentypologie wird der Umfang der entsprechenden autonomen Rechtsetzungskompetenzen der EG untersucht. Zur Abgrenzung der einschlägigen Kompetenzgrundlagen wird ein materielles Kriterium entwickelt, das eine angemessene Berücksichtigung des großen Gestaltungsspielraumes bei Umweltabgaben ermöglicht und zu einer einheitlichen Anwendung der Kompetenzgrundlagen mit Einstimmigkeitsregel im Rat führt. Des weiteren werden die Grenzen einer EG-Abgabenverwaltungshoheit, insbesondere für parafiskalische Einrichtungen, und der Übernahme der Finanzierungszuständigkeit aufgezeigt.
Bezüglich der EG-Ertragshoheit an Umweltabgaben als Eigenmitteln differenziert der Verfasser zwischen einer umfassenden Regelung im Eigenmittelbeschluß und einem kombinierten Vorgehen: Zuweisung der Ertragshoheit im Eigenmittelbeschluß und Rechtsetzung über die autonomen EG-Rechtsetzungskompetenzen. Die Abgrenzung der beiden Verfahren erfolgt im wesentlichen nach dem oben entwickelten materiellen Kriterium. Jenseits dieser Verfahren kann sich die EG die Erträge von Umweltabgaben als sonstige Einnahmen nur in engen Grenzen und nur bezüglich bestimmter Abgabentypen indirekt über die Bestimmung des Verwendungszweckes zuweisen, sofern sie die Finanzierungszuständigkeit trägt.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Europas Grundrechte im Blick.
Das Handbuch
stellt den Stand des Europäischen Grundrechtsschutzes umfassend dar. Es basiert auf der Analyse des geltenden EU-Rechts, der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes sowie der mitgliedstaatlichen Verfassungstraditionen. Berücksichtigt wird dabei neben der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) auch die seit Lissabon verbindlich geltende Grundrechtecharta.
Ausführliche Gesamtdarstellung
In einem allgemeinen Teil werden die wesentlichen grundrechtsdogmatischen Fragen, einschließlich der prozessualen Durchsetzung der EU-Grundrechte behandelt. Im besonderen Teil werden die Schutzgewährleistungen der einzelnen Grundrechte ausführlich dargestellt und bewertet.
Vorteile auf einen Blick
- grundrechtsübergreifende Darstellungsweise
- rechtsvergleichender Ansatz
- angepasste Struktur
Zur Neuauflage
Die Neuauflage bringt das Werk auf den Stand des Lissabonner Vertrags und berücksichtigt die stetige Weiterentwicklung des EU-Grundrechtsschutzes. Behandelt wird die hierzu ergangene aktuelle Rechtsprechung sowie der weiterhin in Verhandlung befindliche Beitritt der EU zur EMRK samt des zweiten EuGH-Gutachtens zu dieser Frage.
Ideal für
Rechtsanwälte, Richter, Wissenschaftler, Dozenten und Studierende.
Aktualisiert: 2020-07-01
Autor:
Manfred Baldus,
Ayse-Martina Böhringer,
Marten Breuer,
Marc Bungenberg,
Wolfram Cremer,
Kerstin von der Decken,
Jasper Finke,
Annette Guckelberger,
Andreas Haratsch,
Martin Heger,
F. Sebastian M. Heselhaus,
Sebastian Heselhaus,
Christian Hilbrandt,
Jürgen Kühling,
Thilo Marauhn,
Hanns Peter Nehl,
Gert Nicolaysen,
Carsten Nowak,
Gregor Julius Ostermann,
Eckhard Pache,
Sarah Progin-Theuerkauf,
Markus Rau,
Stephan Rixen,
Markus Schreiber,
Peter Szczekalla,
Carmen Thiele
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Der Autor untersucht umfassend die Rechtsetzungs-, Verwaltungs- und Ertragshoheit der EG in bezug auf Umweltabgaben. Ausgehend von einer EG-eigenen Abgabentypologie wird der Umfang der entsprechenden autonomen Rechtsetzungskompetenzen der EG untersucht. Zur Abgrenzung der einschlägigen Kompetenzgrundlagen wird ein materielles Kriterium entwickelt, das eine angemessene Berücksichtigung des großen Gestaltungsspielraumes bei Umweltabgaben ermöglicht und zu einer einheitlichen Anwendung der Kompetenzgrundlagen mit Einstimmigkeitsregel im Rat führt. Des weiteren werden die Grenzen einer EG-Abgabenverwaltungshoheit, insbesondere für parafiskalische Einrichtungen, und der Übernahme der Finanzierungszuständigkeit aufgezeigt.
Bezüglich der EG-Ertragshoheit an Umweltabgaben als Eigenmitteln differenziert der Verfasser zwischen einer umfassenden Regelung im Eigenmittelbeschluß und einem kombinierten Vorgehen: Zuweisung der Ertragshoheit im Eigenmittelbeschluß und Rechtsetzung über die autonomen EG-Rechtsetzungskompetenzen. Die Abgrenzung der beiden Verfahren erfolgt im wesentlichen nach dem oben entwickelten materiellen Kriterium. Jenseits dieser Verfahren kann sich die EG die Erträge von Umweltabgaben als sonstige Einnahmen nur in engen Grenzen und nur bezüglich bestimmter Abgabentypen indirekt über die Bestimmung des Verwendungszweckes zuweisen, sofern sie die Finanzierungszuständigkeit trägt.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Zum Werk
Das Handbuch stellt umfassend den Stand des Europäischen Grundrechtsschutzes dar. Es basiert auf der Analyse des geltenden EU-Rechts, der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes sowie der mitgliedstaatlichen Verfassungstraditionen. Berücksichtigt wird dabei neben der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) auch die seit Lissabon verbindlich geltende Grundrechtecharta.
Das Werk behandelt in einem allgemeinen Teil die wesentlichen grundrechtsdogmatischen Fragen, einschließlich der prozessualen Durchsetzung der EU-Grundrechte. Im besonderen Teil sind die Schutzgewährleistungen der einzelnen Grundrechte ausführlich dargestellt und bewertet. Insgesamt bietet das Werk nicht nur eine ausführliche Gesamtdarstellung des geltenden Grundrechtsschutzes in der EU, sondern kann auch als Grundlage für einen Vergleich mit dem nationalen Grundrechtsschutz herangezogen werden.
Vorteile auf einen Blick
- grundrechtsübergreifende Darstellungsweise
- rechtsvergleichender Ansatz
- angepasste Struktur
Zur Neuauflage
Seit dem Erscheinen der ersten Auflage des Handbuches der Europäischen Grundrechte ist eine stetige Entwicklung und wachsende Bedeutung des EU-Grundrechtsschutzes im Allgemeinen und der EMRK und der GRCh im Besonderen zu verzeichnen. Die Neuauflage berücksichtigt diese Entwicklung mit einer entsprechend angepassten strukturellen Gewichtung.
Auf der Basis des Vertrages von Lissabon wurden die in der Charta aufgeführten Grundrechte auf eine feste Grundlage gestellt. Auf dieser Basis hat die Rechtsprechung in vielen Entscheidungen die EU-Grundrechte weiter konkretisiert und fortentwickelt. Diese in der Öffentlichkeit viel beachteten Urteile werden in der Neuauflage ebenso behandelt wie der weiterhin in Verhandlung befindliche Beitritt der EU zur EMRK samt der hierzu ergangenen EuGH-Gutachten.
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Richter, Wissenschaftler, Dozenten und Studierende.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Manfred Baldus,
Ayse-Martina Böhringer,
Marten Breuer,
Marc Bungenberg,
Wolfram Cremer,
Kerstin von der Decken,
Jasper Finke,
Annette Guckelberger,
Andreas Haratsch,
Martin Heger,
F. Sebastian M. Heselhaus,
Sebastian Heselhaus,
Christian Hilbrandt,
Jürgen Kühling,
Thilo Marauhn,
Hanns Peter Nehl,
Gert Nicolaysen,
Carsten Nowak,
Gregor Julius Ostermann,
Eckhard Pache,
Sarah Progin-Theuerkauf,
Markus Rau,
Stephan Rixen,
Markus Schreiber,
Peter Szczekalla,
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