Das mittlerweile 7. Regensburger Symposium für europäisches Familienrecht (30. 9. bis 2. 10. 2004) widmete sich dem Thema „From Status to Contract? – Die Bedeutung des Vertrages im Familienrecht“. Nach der Entscheidung des BGH vom 11. 2. 2004 zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen ging es damit um einen Bereich von ganz besonderer Aktualität.
Den Beiträgen über die deutsche Rechtslage
- Privatautonomie als Prinzip für Vereinbarungen
zwischen Ehegatten (Sibylle Hofer)
- Die Ehevertragsfreiheit und ihre Grenzen
(Günter Brambring)
- Vereinbarungen über Elternschaft und elterliche
Sorge (Dieter Schwab)
folgen Berichte über die Möglichkeiten vertraglicher Vereinbarungen zu Eheführung, Güterrecht, Auflösung der Ehe, Unterhaltspflicht oder elterliche Sorge für
- Schweiz (Heinz Hausheer)
- Österreich (Susanne Ferrari)
- Belgien u. Frankreich (Walter Pintens)
- Slowenien (Barbara Novak)
- Tschechien (Milana Hrusáková)
- Ungarn (Emilia Weiss)
- Nordische Länder (Jens M. Scherpe)
- Italien (Salvatore Patti)
- Spanien (Josep Ferrer i Riba)
- Griechenland (Achilles G. Koutsouradis)
und abschließend der europäische Vergleich
(Dieter Henrich).
Den Referaten vorangestellte Übersichten ermöglichen es dabei, den umfangreichen Inhalt des Bandes rasch zu erschließen.
Diese hervorragende Zusammenschau bietet sowohl demjenigen, der sich dem Familienvertragsrecht rechtsvergleichend oder rechtspolitsch widmet, als auch dem, der in der Praxis (vor allem Notariat) mit den zahlreichen Fällen mit Auslandsbezug zu tun hat, eine Fundgrube zuverlässiger Angaben sowie wertvolle Orientierungshilfe bei der Bewältigung konkreter Fallkonstellationen!
Aktualisiert: 2023-07-01
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Das mittlerweile 7. Regensburger Symposium für europäisches Familienrecht (30. 9. bis 2. 10. 2004) widmete sich dem Thema „From Status to Contract? – Die Bedeutung des Vertrages im Familienrecht“. Nach der Entscheidung des BGH vom 11. 2. 2004 zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen ging es damit um einen Bereich von ganz besonderer Aktualität.
Den Beiträgen über die deutsche Rechtslage
- Privatautonomie als Prinzip für Vereinbarungen
zwischen Ehegatten (Sibylle Hofer)
- Die Ehevertragsfreiheit und ihre Grenzen
(Günter Brambring)
- Vereinbarungen über Elternschaft und elterliche
Sorge (Dieter Schwab)
folgen Berichte über die Möglichkeiten vertraglicher Vereinbarungen zu Eheführung, Güterrecht, Auflösung der Ehe, Unterhaltspflicht oder elterliche Sorge für
- Schweiz (Heinz Hausheer)
- Österreich (Susanne Ferrari)
- Belgien u. Frankreich (Walter Pintens)
- Slowenien (Barbara Novak)
- Tschechien (Milana Hrusáková)
- Ungarn (Emilia Weiss)
- Nordische Länder (Jens M. Scherpe)
- Italien (Salvatore Patti)
- Spanien (Josep Ferrer i Riba)
- Griechenland (Achilles G. Koutsouradis)
und abschließend der europäische Vergleich
(Dieter Henrich).
Den Referaten vorangestellte Übersichten ermöglichen es dabei, den umfangreichen Inhalt des Bandes rasch zu erschließen.
Diese hervorragende Zusammenschau bietet sowohl demjenigen, der sich dem Familienvertragsrecht rechtsvergleichend oder rechtspolitsch widmet, als auch dem, der in der Praxis (vor allem Notariat) mit den zahlreichen Fällen mit Auslandsbezug zu tun hat, eine Fundgrube zuverlässiger Angaben sowie wertvolle Orientierungshilfe bei der Bewältigung konkreter Fallkonstellationen!
Aktualisiert: 2023-07-01
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Der Leitfaden stellt zentrale Rechtstexte aus der Zeit vom 5. Jahrhundert v. Chr. bis zum Ende des 20. Jahrhunderts vor, wobei in geographischer Hinsicht ein Schwerpunkt auf dem Gebiet der heutigen Länder Deutschland, Österreich und der Schweiz liegt. Diese Quellen bilden gleichzeitig die Basis für eine Gliederung der Rechtsgeschichte in Epochen. Für die einzelnen Epochen werden sodann Grundzüge der Rechtsordnung aufgezeigt. Dies geschieht an Hand von drei Aspekten: Die Möglichkeit von Privatpersonen, Verträge oder Eigentumsverfügungen vornehmen zu können; das Gerichtswesen sowie die Verfolgung von Straftaten. Bei der Ausgestaltung dieser Themenbereiche kommt die Ausbildung staatlicher Strukturen bzw. das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern zum Ausdruck.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Der Leitfaden stellt zentrale Rechtstexte aus der Zeit vom 5. Jahrhundert v. Chr. bis zum Ende des 20. Jahrhunderts vor, wobei in geographischer Hinsicht ein Schwerpunkt auf dem Gebiet der heutigen Länder Deutschland, Österreich und der Schweiz liegt. Diese Quellen bilden gleichzeitig die Basis für eine Gliederung der Rechtsgeschichte in Epochen. Für die einzelnen Epochen werden sodann Grundzüge der Rechtsordnung aufgezeigt. Dies geschieht an Hand von drei Aspekten: Die Möglichkeit von Privatpersonen, Verträge oder Eigentumsverfügungen vornehmen zu können; das Gerichtswesen sowie die Verfolgung von Straftaten. Bei der Ausgestaltung dieser Themenbereiche kommt die Ausbildung staatlicher Strukturen bzw. das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern zum Ausdruck.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Der Leitfaden stellt zentrale Rechtstexte aus der Zeit vom 5. Jahrhundert v. Chr. bis zum Ende des 20. Jahrhunderts vor, wobei in geographischer Hinsicht ein Schwerpunkt auf dem Gebiet der heutigen Länder Deutschland, Österreich und der Schweiz liegt. Diese Quellen bilden gleichzeitig die Basis für eine Gliederung der Rechtsgeschichte in Epochen. Für die einzelnen Epochen werden sodann Grundzüge der Rechtsordnung aufgezeigt. Dies geschieht an Hand von drei Aspekten: Die Möglichkeit von Privatpersonen, Verträge oder Eigentumsverfügungen vornehmen zu können; das Gerichtswesen sowie die Verfolgung von Straftaten. Bei der Ausgestaltung dieser Themenbereiche kommt die Ausbildung staatlicher Strukturen bzw. das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern zum Ausdruck.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Vom 10.-12. Oktober 2002 fand in Regensburg das mittlerweile 6. Symposium für Europäisches Familienrecht statt.
Mit dem Thema "Ehescheidung und nachehelicher Unterhalt im europäischen Vergleich" galt es einem zentralen Bereich des Familienrechts, in dem die Kenntnis ausländischer Rechtsordnungen für Praxis und Wissenschaft besonders wichtig und deshalb von besonderem Interesse ist.
Der "Einführung in die Thematik" (Sibylle Hofer) und dem Beitrag "Grenzen vertraglicher Gestaltung von Scheidung und Scheidungsfolgen" (Max Braeuer) folgen Berichte für Belgien (Walter Pintens), England (Nigel V. Lowe), Frankreich (Frédérique Ferrand), Griechenland (Achilles G. Koutsouradis), Italien(Maria Giovanna Cubeddu-Wiedemann), Jugoslawien (Olga Cvejic Jancic), die Niederlande (Katharina Boele-Woelki), Österreich (Susanne Ferrari), Polen (Andrzej Maczynski), Rumänien (Dan C. Oancea), Schweden (Maarit Jänterä-Jareborg), die Schweiz (Heinz Hausheer), Slowenien (Suzana Kraljic), Tschechien (Milana Hrusakova), die Türkei (Mehmet Besir Acabey), Ungarn (Emilia Weiss) und abschließend der europäische Vergleich (Dieter Henrich)
Aktualisiert: 2023-07-01
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Der Leitfaden stellt zentrale Rechtstexte aus der Zeit vom 5. Jahrhundert v. Chr. bis zum Ende des 20. Jahrhunderts vor, wobei in geographischer Hinsicht ein Schwerpunkt auf dem Gebiet der heutigen Länder Deutschland, Österreich und der Schweiz liegt. Diese Quellen bilden gleichzeitig die Basis für eine Gliederung der Rechtsgeschichte in Epochen. Für die einzelnen Epochen werden sodann Grundzüge der Rechtsordnung aufgezeigt. Dies geschieht an Hand von drei Aspekten: Die Möglichkeit von Privatpersonen, Verträge oder Eigentumsverfügungen vornehmen zu können; das Gerichtswesen sowie die Verfolgung von Straftaten. Bei der Ausgestaltung dieser Themenbereiche kommt die Ausbildung staatlicher Strukturen bzw. das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern zum Ausdruck.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Der Leitfaden stellt zentrale Rechtstexte aus der Zeit vom 5. Jahrhundert v. Chr. bis zum Ende des 20. Jahrhunderts vor, wobei in geographischer Hinsicht ein Schwerpunkt auf dem Gebiet der heutigen Länder Deutschland, Österreich und der Schweiz liegt. Diese Quellen bilden gleichzeitig die Basis für eine Gliederung der Rechtsgeschichte in Epochen. Für die einzelnen Epochen werden sodann Grundzüge der Rechtsordnung aufgezeigt. Dies geschieht an Hand von drei Aspekten: Die Möglichkeit von Privatpersonen, Verträge oder Eigentumsverfügungen vornehmen zu können; das Gerichtswesen sowie die Verfolgung von Straftaten. Bei der Ausgestaltung dieser Themenbereiche kommt die Ausbildung staatlicher Strukturen bzw. das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern zum Ausdruck.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Der Leitfaden stellt zentrale Rechtstexte aus der Zeit vom 5. Jahrhundert v. Chr. bis zum Ende des 20. Jahrhunderts vor, wobei in geographischer Hinsicht ein Schwerpunkt auf dem Gebiet der heutigen Länder Deutschland, Österreich und der Schweiz liegt. Diese Quellen bilden gleichzeitig die Basis für eine Gliederung der Rechtsgeschichte in Epochen. Für die einzelnen Epochen werden sodann Grundzüge der Rechtsordnung aufgezeigt. Dies geschieht an Hand von drei Aspekten: Die Möglichkeit von Privatpersonen, Verträge oder Eigentumsverfügungen vornehmen zu können; das Gerichtswesen sowie die Verfolgung von Straftaten. Bei der Ausgestaltung dieser Themenbereiche kommt die Ausbildung staatlicher Strukturen bzw. das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern zum Ausdruck.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Der Leitfaden stellt zentrale Rechtstexte aus der Zeit vom 5. Jahrhundert v. Chr. bis zum Ende des 20. Jahrhunderts vor, wobei in geographischer Hinsicht ein Schwerpunkt auf dem Gebiet der heutigen Länder Deutschland, Österreich und der Schweiz liegt. Diese Quellen bilden gleichzeitig die Basis für eine Gliederung der Rechtsgeschichte in Epochen. Für die einzelnen Epochen werden sodann Grundzüge der Rechtsordnung aufgezeigt. Dies geschieht an Hand von drei Aspekten: Die Möglichkeit von Privatpersonen, Verträge oder Eigentumsverfügungen vornehmen zu können; das Gerichtswesen sowie die Verfolgung von Straftaten. Bei der Ausgestaltung dieser Themenbereiche kommt die Ausbildung staatlicher Strukturen bzw. das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern zum Ausdruck.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Der Leitfaden stellt zentrale Rechtstexte aus der Zeit vom 5. Jahrhundert v. Chr. bis zum Ende des 20. Jahrhunderts vor, wobei in geographischer Hinsicht ein Schwerpunkt auf dem Gebiet der heutigen Länder Deutschland, Österreich und der Schweiz liegt. Diese Quellen bilden gleichzeitig die Basis für eine Gliederung der Rechtsgeschichte in Epochen. Für die einzelnen Epochen werden sodann Grundzüge der Rechtsordnung aufgezeigt. Dies geschieht an Hand von drei Aspekten: Die Möglichkeit von Privatpersonen, Verträge oder Eigentumsverfügungen vornehmen zu können; das Gerichtswesen sowie die Verfolgung von Straftaten. Bei der Ausgestaltung dieser Themenbereiche kommt die Ausbildung staatlicher Strukturen bzw. das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern zum Ausdruck.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Eugen Huber (1849–1923) ist der bekannteste Jurist der Schweiz. Aus seiner Feder stammt das Zivilgesetzbuch (ZGB), das 1912 in Kraft getreten ist. Es brachte erstmals landesweit einheitliche Regelungen für zentrale Bereiche des privaten Lebens: Ehe und Familie, Eigentum und Erbschaft. Diese Themen betrafen heftig diskutierte Fragen der damaligen Zeit. Sie verlangten Stellungnahmen zur Agrarkrise, zur Frauenbewegung, zu sozialistischen Staatskonzepten und zur Energiegewinnung aus Wasserkraft. Die Autorin zeigt auf, welche Positionen Huber bezog und wie sich seine gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Vorstellungen im Gesetz niederschlugen. Sie schildert ausserdem taktische Schachzüge, mit denen Huber für seinen Entwurf kämpfte und die Schweizer Bevölkerung von der Wichtigkeit eines einheitlichen Zivilrechts zu überzeugen suchte. Hubers intensiver Einsatz war von Erfolg gekrönt. Das ZGB wurde vom Parlament einstimmig angenommen und im Ausland als Vorzeigemodell gefeiert. Insbesondere die Volkstümlichkeit des Gesetzestextes erhielt Zuspruch und Lob. Viele der von Eugen Huber geschaffenen Normen gelten bis heute unverändert weiter.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Eugen Huber (1849–1923) ist der bekannteste Jurist der Schweiz. Aus seiner Feder stammt das Zivilgesetzbuch (ZGB), das 1912 in Kraft getreten ist. Es brachte erstmals landesweit einheitliche Regelungen für zentrale Bereiche des privaten Lebens: Ehe und Familie, Eigentum und Erbschaft. Diese Themen betrafen heftig diskutierte Fragen der damaligen Zeit. Sie verlangten Stellungnahmen zur Agrarkrise, zur Frauenbewegung, zu sozialistischen Staatskonzepten und zur Energiegewinnung aus Wasserkraft. Die Autorin zeigt auf, welche Positionen Huber bezog und wie sich seine gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Vorstellungen im Gesetz niederschlugen. Sie schildert ausserdem taktische Schachzüge, mit denen Huber für seinen Entwurf kämpfte und die Schweizer Bevölkerung von der Wichtigkeit eines einheitlichen Zivilrechts zu überzeugen suchte. Hubers intensiver Einsatz war von Erfolg gekrönt. Das ZGB wurde vom Parlament einstimmig angenommen und im Ausland als Vorzeigemodell gefeiert. Insbesondere die Volkstümlichkeit des Gesetzestextes erhielt Zuspruch und Lob. Viele der von Eugen Huber geschaffenen Normen gelten bis heute unverändert weiter.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Eugen Huber (1849–1923) ist der bekannteste Jurist der Schweiz. Aus seiner Feder stammt das Zivilgesetzbuch (ZGB), das 1912 in Kraft getreten ist. Es brachte erstmals landesweit einheitliche Regelungen für zentrale Bereiche des privaten Lebens: Ehe und Familie, Eigentum und Erbschaft. Diese Themen betrafen heftig diskutierte Fragen der damaligen Zeit. Sie verlangten Stellungnahmen zur Agrarkrise, zur Frauenbewegung, zu sozialistischen Staatskonzepten und zur Energiegewinnung aus Wasserkraft. Die Autorin zeigt auf, welche Positionen Huber bezog und wie sich seine gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Vorstellungen im Gesetz niederschlugen. Sie schildert ausserdem taktische Schachzüge, mit denen Huber für seinen Entwurf kämpfte und die Schweizer Bevölkerung von der Wichtigkeit eines einheitlichen Zivilrechts zu überzeugen suchte. Hubers intensiver Einsatz war von Erfolg gekrönt. Das ZGB wurde vom Parlament einstimmig angenommen und im Ausland als Vorzeigemodell gefeiert. Insbesondere die Volkstümlichkeit des Gesetzestextes erhielt Zuspruch und Lob. Viele der von Eugen Huber geschaffenen Normen gelten bis heute unverändert weiter.
Aktualisiert: 2023-05-23
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Die Ansicht, daß die Rechtswissenschaft im 19. Jahrhundert von unbeschränkter individueller Freiheit als Prinzip des Privatrechts ausging, ist weit verbreitet. Sibylle Hofer zeigt, daß es sich bei dieser Annahme um einen Mythos handelt. Nicht Freiheit ohne Grenzen, sondern vielmehr die Vorstellung von Freiheit in Grenzen kennzeichnet die Privatrechtswissenschaft jener Zeit. Zu diesem Ergebnis kommt die Autorin aufgrund einer Analyse von Stellungnahmen zum Prinzip der Vertragsfreiheit. Dabei kann sie sich nicht auf ausdrückliche Äußerungen zu Privatautonomie und Vertragsfreiheit stützen, da solche in privatrechtswissenschaftlichen Werken des 19. Jahrhunderts erstaunlicherweise fehlen. Stattdessen müssen grundsätzliche Positionen indirekt erschlossen werden. Sibylle Hofer untersucht daher die Diskussionen um römisches und deutsches Privatrecht sowie um einzelne dogmatische Fragen und vermittelt auf diese Weise einen Einblick in die vorherrschenden Ansichten über die prinzipielle Gestaltung des Privatrechts. In ihre Untersuchung bezieht sie auch die Nationalökonomie jener Zeit ein, in der die Grundsätze des Privatrechts intensiv erörtert wurden. Dieser Blick über die Grenzen der Rechtswissenschaft macht deutlich, daß die Gedanken der Ökonomen vielfach die juristische Debatte beeinflußten. Aus der Untersuchung ergeben sich verschiedene Auffassungen über die grundsätzliche Konzeption des Privatrechts. Abschließend ordnet Sibylle Hofer diese Auffassungen vier Grundmodellen zu, wobei Parallelen zwischen privatrechtstheoretischen Ansätzen des 19. und 20. Jahrhunderts deutlich werden.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Eugen Huber (1849–1923) ist der bekannteste Jurist der Schweiz. Aus seiner Feder stammt das Zivilgesetzbuch (ZGB), das 1912 in Kraft getreten ist. Es brachte erstmals landesweit einheitliche Regelungen für zentrale Bereiche des privaten Lebens: Ehe und Familie, Eigentum und Erbschaft. Diese Themen betrafen heftig diskutierte Fragen der damaligen Zeit. Sie verlangten Stellungnahmen zur Agrarkrise, zur Frauenbewegung, zu sozialistischen Staatskonzepten und zur Energiegewinnung aus Wasserkraft. Die Autorin zeigt auf, welche Positionen Huber bezog und wie sich seine gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Vorstellungen im Gesetz niederschlugen. Sie schildert ausserdem taktische Schachzüge, mit denen Huber für seinen Entwurf kämpfte und die Schweizer Bevölkerung von der Wichtigkeit eines einheitlichen Zivilrechts zu überzeugen suchte. Hubers intensiver Einsatz war von Erfolg gekrönt. Das ZGB wurde vom Parlament einstimmig angenommen und im Ausland als Vorzeigemodell gefeiert. Insbesondere die Volkstümlichkeit des Gesetzestextes erhielt Zuspruch und Lob. Viele der von Eugen Huber geschaffenen Normen gelten bis heute unverändert weiter.
Aktualisiert: 2022-12-21
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Eugen Huber (1849–1923) ist der bekannteste Jurist der Schweiz. Aus seiner Feder stammt das Zivilgesetzbuch (ZGB), das 1912 in Kraft getreten ist. Es brachte erstmals landesweit einheitliche Regelungen für zentrale Bereiche des privaten Lebens: Ehe und Familie, Eigentum und Erbschaft. Diese Themen betrafen heftig diskutierte Fragen der damaligen Zeit. Sie verlangten Stellungnahmen zur Agrarkrise, zur Frauenbewegung, zu sozialistischen Staatskonzepten und zur Energiegewinnung aus Wasserkraft. Die Autorin zeigt auf, welche Positionen Huber bezog und wie sich seine gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Vorstellungen im Gesetz niederschlugen. Sie schildert ausserdem taktische Schachzüge, mit denen Huber für seinen Entwurf kämpfte und die Schweizer Bevölkerung von der Wichtigkeit eines einheitlichen Zivilrechts zu überzeugen suchte. Hubers intensiver Einsatz war von Erfolg gekrönt. Das ZGB wurde vom Parlament einstimmig angenommen und im Ausland als Vorzeigemodell gefeiert. Insbesondere die Volkstümlichkeit des Gesetzestextes erhielt Zuspruch und Lob. Viele der von Eugen Huber geschaffenen Normen gelten bis heute unverändert weiter.
Aktualisiert: 2023-01-05
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Der Leitfaden stellt zentrale Rechtstexte aus der Zeit vom 5. Jahrhundert v. Chr. bis zum Ende des 20. Jahrhunderts vor, wobei in geographischer Hinsicht ein Schwerpunkt auf dem Gebiet der heutigen Länder Deutschland, Österreich und der Schweiz liegt. Diese Quellen bilden gleichzeitig die Basis für eine Gliederung der Rechtsgeschichte in Epochen. Für die einzelnen Epochen werden sodann Grundzüge der Rechtsordnung aufgezeigt. Dies geschieht an Hand von drei Aspekten: Die Möglichkeit von Privatpersonen, Verträge oder Eigentumsverfügungen vornehmen zu können; das Gerichtswesen sowie die Verfolgung von Straftaten. Bei der Ausgestaltung dieser Themenbereiche kommt die Ausbildung staatlicher Strukturen bzw. das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern zum Ausdruck.
Aktualisiert: 2023-05-02
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Das Buch enthält eine Darstellung des gesamten Personenrechts. Neben den Regeln zu den natürlichen Personen werden auch diejenigen für juristische Personen erläutert. Für die Anwendung personenrechtlicher Regelungen ist es besonders wichtig, deren Grundgedanken zu kennen. Daher legt das Werk ein Schwergewicht auf die Grundzüge des Personenrechts. Sie bilden die Voraussetzung dafür, neu auftretende Rechtsfragen beantworten zu können. Ausserdem sind Kenntnisse der Grundzüge notwendig, um bei den zahlreichen gerichtlichen Entscheidungen zu Einzelaspekten die Orientierung zu behalten.
Aktualisiert: 2020-01-31
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Der Leitfaden stellt zentrale Rechtstexte aus der Zeit vom 5. Jahrhundert v. Chr. bis zum Ende des 20. Jahrhunderts vor, wobei in geographischer Hinsicht ein Schwerpunkt auf dem Gebiet der heutigen Länder Deutschland, Österreich und der Schweiz liegt. Diese Quellen bilden gleichzeitig die Basis für eine Gliederung der Rechtsgeschichte in Epochen. Für die einzelnen Epochen werden sodann Grundzüge der Rechtsordnung aufgezeigt. Dies geschieht an Hand von drei Aspekten: Die Möglichkeit von Privatpersonen, Verträge oder Eigentumsverfügungen vornehmen zu können; das Gerichtswesen sowie die Verfolgung von Straftaten. Bei der Ausgestaltung dieser Themenbereiche kommt die Ausbildung staatlicher Strukturen bzw. das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern zum Ausdruck.
Aktualisiert: 2023-05-02
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