Die Erschließung ist eine Voraussetzung für die städtebauliche Zulässigkeit von Vorhaben. Sie gehört zu den kommunalen Aufgaben der Daseinsvorsorge, für deren ordnungsgemäße Wahrnehmung die Gemeinden verantwortlich sind (§ 123 Abs. 1 BauGB). Heutzutage bedienen sich Gemeinden in unterschiedlichem Umfang Privater zur Erfüllung ihrer Erschließungsaufgabe, sei es auf werkvertraglicher Basis, sei es auf der Basis von Erschließungsverträgen oder städtebaulichen Verträgen. Die Gemeinden können den Herstellungsaufwand für die erstmalige Erschließung
entweder nach dem geregelten Abrechnungsmodell der §§ 127 ff. BauGB vornehmen oder andere Wege der Finanzierung nutzen. Es sind dabei jedoch – je nachdem, welcher Weg beschritten wird – differenzierte Anforderungen zu beachten, deren Nichtbeachtung weitreichende Kostenfolgen auslösen können. Scheitert die Abrechnung an Rechtsfehlern, stehen die Kommunen nicht selten auch vor dem finanziellen „Ruin“. Wegen der großen Praxisrelevanz dieser Problematik wurden am 16. September 2014 an der Technischen Universität Kaiserslautern unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) die Anforderungen, welche mit der ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Erschließungsaufgabe verbunden sind, in der Diskussion mit fachkundigen Referenten ausgeleuchtet. Die schriftlich ausgearbeiteten Vorträge sind in dem vorliegenden Band zusammengefasst.
Aktualisiert: 2023-05-12
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Mit dem Gesetz zur Umsetzung der RL 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt vom 4.5.2017, das am 13.5.2017 in Kraft getreten ist, wurden einige Veränderungen am Verfahren der städtebaulichen Planung sowie an den Vorschriften zur Fehlerheilung vorgenommen, welche für die Planungspraxis in den Gemeinden und Planungsbüros von erheblicher Bedeutung sind. Außerdem wurden planinhaltliche Steuerungsmöglichkeiten und die planersetzenden Vorschriften verändert. Zugleich hat der Gesetzgeber raumordnungsrechtliche Vorschriften geändert, die ebenfalls für die städtebauliche Planung relevant sind: Verbesserung des Hochwasserschutzes und Änderungen raumplanerischer Anforderungen für Großvorhaben. Der vorliegende Band enthält die schriftlich ausgearbeiteten Vorträge der unter der Schirmherrschaft des BMUB vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Technischen Universität Kaiserslautern am 14.3.2017 veranstalteten Fachtagung zum Thema „Aktuelle Themenfelder der Änderungsnovellen 2017 im Städtebau- und Raumordnungsrecht“. Auf der Fachtagung, die sich sowohl an Stadtplanerinnen und Stadtplaner als auch an auf dem Gebiet des Städtebaurechts tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte richtete, wurden die Novellen vorgestellt und diskutiert. Ergänzend wurde in Form von Länderberichten über aktuelle Entwicklungen im Bereich Erneuerbare Energien und Naturschutz informiert.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Zum Werk
Der Kommentar erläutert das BauGB auf hohem Niveau und bietet gleichzeitig die Handlichkeit des einbändigen Werkes. Mit Hilfe namhafter Autoren haben die Herausgeber ein Werk geschaffen, das höchste inhaltliche Qualität garantiert. Der Kommentar eignet sich gleichermaßen für Praxis, Wissenschaft und Ausbildung.
Überlegenes Arbeiten:
Der neuartige dreistufige Aufbau des neuen Kommentars sorgt schnell für Klarheit:Überblicksebene mit knapper KurzerläuterungStandardebene mit ausführlicher KommentierungDetailebene mit Rechtsprechungs- und Literaturhinweisen, Beispielen, Checklisten sowie landesrechtlichen Besonderheiten für die vertiefte Recherche
Vorteile auf einen Blickgrundlegende Erläuterung des BauGBaktueller Rechtsstandverfasst von einem Expertenteam von Juristen und Ingenieuren
Zur Neuauflage
Die 4. Auflage berücksichtigt sämtliche Änderungen des BauGB bis zum Sommer 2021durch das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 27.3.2020durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze vom 8.8.2020durch das Baulandmobilisierungsgesetz vom 14.6.2021das Gesetz zur baulichen Anpassung von Anlagen der Jungsauen- und Sauenhaltung vom 16.7.2021das Aufbauhilfegesetz 2021 vom 10.9.2021
Zielgruppe
Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Notariate, Verwaltungsfachleute in Kommunen, Bauämtern und Vermessungsämtern, Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure, Hochschullehre, Referendarinnen und Referendare und Studierende.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Hans-Jörg Birk,
Jürgen Busse,
Daniel Couzinet,
Franz Dirnberger,
Hans-Joachim Dösing,
Lutz Eiding,
Christof Federwisch,
Christian Gohde,
Herbert Grziwotz,
Klaus Hoffmann,
Andreas Hofmeister,
Gerhard Hornmann,
Henning Jaeger,
Tim Kraemer,
Ingo Kraft,
Stephan Mitschang,
Klaus Oehmen,
Helmut Petz,
Alexander Schink,
Holger Schmitz,
Frank-Florian Seifert,
Manfred Siegmund,
Wilhelm Söfker,
Willy Spannowsky,
Christof Tophoven,
Michael Uechtritz,
Jürgen Wünschmann
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Die Weichenstellung in Richtung nachfrageorientierte städtebauliche
Planung ist im Städtebaurecht schon im BauGB 1998 mit der
Überführung der städtebaulichen Verträge und des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans in das Dauerrecht vorgenommen worden.
Seither haben städtebauliche Verträge neben den klassischen
Planungsinstrumenten als Instrumente der Stadtentwicklung eine
wachsende Bedeutung erlangt. Sie werden von der öffentlichen
Hand angesichts der Finanzknappheit der Städte und Gemeinden in
der Regel als Mittel zur Refinanzierung städtebaulicher Leistungen
eingesetzt. Typische Beispiele für komplexe städtebauliche Vertragswerke
sind die Baulandmodelle.
Nachdem aufgrund der Analyse zum Thema „Baulandmanagement“
im Jahr 2015 noch festgestellt werden musste, dass die Baulandmanagementmodelle
nur den wachsenden Ballungsräumen
und Großstädten und Metropolen dienen, wird in diesem Themenband
neben den Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen der nachfrageorientierten
Planung ein Baulandmodell vorgestellt, das auch
für die Stadtentwicklung in Räumen mit schwächerer Nachfragesituation
geeignet sein kann: das Modell der baubetreuergeleiteten
Bauherrengemeinschaft, das Grundstückseigentümer, Kapitalanleger
und Eigennutzer als Bauherren in einer Bauherrengemeinschaft
zusammenführt. Diese verwirklicht dann, angeleitet und koordiniert
durch eine Baubetreuungsgesellschaft, auf der Basis eines mit der
Gemeinde abgeschlossenen städtebaulichen Vertrags das abgestimmt
geplante und anteilig von der Bauherrschaft finanzierte
städtebauliche Public-Private-Projekt. Die in diesem Themenband
zusammengetragenen Fachbeiträge gehen den damit zusammenhängenden
aktuellen Fragestellungen nach.
Aktualisiert: 2023-04-25
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Die Weichenstellung in Richtung nachfrageorientierte städtebauliche
Planung ist im Städtebaurecht schon im BauGB 1998 mit der
Überführung der städtebaulichen Verträge und des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans in das Dauerrecht vorgenommen worden.
Seither haben städtebauliche Verträge neben den klassischen
Planungsinstrumenten als Instrumente der Stadtentwicklung eine
wachsende Bedeutung erlangt. Sie werden von der öffentlichen
Hand angesichts der Finanzknappheit der Städte und Gemeinden in
der Regel als Mittel zur Refinanzierung städtebaulicher Leistungen
eingesetzt. Typische Beispiele für komplexe städtebauliche Vertragswerke
sind die Baulandmodelle.
Nachdem aufgrund der Analyse zum Thema „Baulandmanagement“
im Jahr 2015 noch festgestellt werden musste, dass die Baulandmanagementmodelle
nur den wachsenden Ballungsräumen
und Großstädten und Metropolen dienen, wird in diesem Themenband
neben den Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen der nachfrageorientierten
Planung ein Baulandmodell vorgestellt, das auch
für die Stadtentwicklung in Räumen mit schwächerer Nachfragesituation
geeignet sein kann: das Modell der baubetreuergeleiteten
Bauherrengemeinschaft, das Grundstückseigentümer, Kapitalanleger
und Eigennutzer als Bauherren in einer Bauherrengemeinschaft
zusammenführt. Diese verwirklicht dann, angeleitet und koordiniert
durch eine Baubetreuungsgesellschaft, auf der Basis eines mit der
Gemeinde abgeschlossenen städtebaulichen Vertrags das abgestimmt
geplante und anteilig von der Bauherrschaft finanzierte
städtebauliche Public-Private-Projekt. Die in diesem Themenband
zusammengetragenen Fachbeiträge gehen den damit zusammenhängenden
aktuellen Fragestellungen nach.
Aktualisiert: 2023-04-25
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Infolge der erstrebten städtebaulichen Innenentwicklung und unter den veränderten Vorzeichen des Nebeneinanders wachsender Regionen, stagnierender Regionen und Rückgangsregionen ist ein städtebauliches Baulandmanagement der Kommunen notwendig, das in differenzierter Weise auf die Veränderungen der Rahmenbedingungen reagieren kann. Ein kommunales Baulandmanagement ist unter dem Aspekt nachhaltiger Kommunalentwicklung nicht nur erforderlich, wenn Bauland nachgefragt wird, sondern vor allem auch dann, wenn Leerstand droht oder bereits eingetreten ist. Für diejenigen, die mit den Aufgaben des kommunalen Baulandmanagements betraut sind, sind sowohl die instrumentellen Kenntnisse bezüglich der Leistungsfähigkeit der Innenbereichssatzungen als auch die Antworten darauf, wie mit Hemmnissen der Baulandentwicklung (sog. Problemimmobilien) verfahren wird, welche Informationsdaten wie genutzt werden können, welche Refinanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen und welchen Stellenwert diesbezüglich die Grundstückswertentwicklung einnimmt, von Bedeutung.
Im vorliegenden Band sind die schriftlich ausgearbeiteten Vorträge versammelt, die anlässlich der Tagung Baulandmanagement – ein Ansatz nachhaltiger Stadtentwicklung zu den genannten Themen am 10. März 2015 an der Technischen Universität Kaiserslautern gehalten wurden. Die Schirmherrschaft für die Fach- und Weiterbildungsveranstaltung hatte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) übernommen.
Aktualisiert: 2020-01-01
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Das Thema „Bewältigung städtebaulicher Missstände“ ist ein
praxisbedeutsames Themenfeld der Innenentwicklung, mit dem
sich die Städte und Gemeinden befassen müssen, um eine Revitalisierung
der Innenstädte und Ortskerne zu erreichen. Leerstände,
das Vorhandensein ziviler und militärischer Brachflächen,
Trading-Down-Effekte und die Agglomeration von Spielhallen
lassen sich vielfach nur durch den Einsatz eines Pakets städtebaulicher
Maßnahmen informeller und förmlicher Art beeinflussen.
Der Tagungsband enthält die schriftlich ausgearbeiteten Referate
der wissenschaftlichen Fachtagung vom 20. September 2011,
die unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom Lehrstuhl für Öffentliches
Recht an der Technischen Universität Kaiserslautern durchgeführt
wurde. Die Beiträge widmen sich den mit dieser
Thematik zusammenhängenden aktuellen Fach- und Rechtsfragen,
die in einer Reihe mit den vielfältigen Themen zur Innenentwicklung
stehen. Neben dem Bericht zur BauGB-Novelle 2011
bildeten auf der Tagung die Entwicklungen im Bereich der Städtebauförderung
und die Maßnahmen, die das Besondere Städtebaurecht
zur Bewältigung städtebaulicher Missstände bereithält,
sowie diesbezügliche Praxiserfahrungen den Gegenstand der
Erörterung zwischen Planungspraxis und Wissenschaft.
Aktualisiert: 2020-01-01
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Klassische und zentrale Aufgabe bei der Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen im Sinne von § 34 Abs. 4 BauGB ist die Abwägung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 6 und 7 BauGB. Die Kenntnisse über die rechtlichen Anforderungen an eine sachgerechte Abwägung sind dabei unabdingbare Voraussetzung für eine rechtssichere städtebauliche Planung. Rechtsentwicklungen hinsichtlich der Abwägung haben sich aufgrund der Einführung der Umweltprüfung und der daraus resultierenden Korrekturen der Regelungen über die Planerhaltung ergeben. Dazu kommen
Veränderungen im Bereich der Gewichtung der Abwägungsbelange, die durch einen Wandel der rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen bedingt sind. Im Hinblick auf ihre Abwägungsrelevanz wurden auf der am 23. März 2010 an der Technischen Universität vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung durchgeführten wissenschaftlichen Fachtagung „Die Abwägung – das Herzstück der städtebaulichen Planung“ insbesondere Planungsalternativen, Lärmimmissionen, informelle Planungen und vertragliche Bindungen zum Betrachtungsgegenstand gemacht.
Aktualisiert: 2020-01-01
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Aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im
Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in
der Stadt vom 4.5.2017 (BGBl. I 1057), das am 13.5.2017 in Kraft getreten
ist, sind neben dem Baugesetzbuch auch die Baunutzungsverordnung
(BauNVO) und die Planzeichenverordnung geändert worden.
Mit der Einführung des neuen Baugebietstyps „Urbanes Gebiet“
wurden die planerischen Gestaltungsmöglichkeiten bezüglich der
Art der baulichen Nutzung erweitert. Damit verbunden waren Folgeänderungen
bezüglich des Maßes der baulichen Nutzung und der
anzuwendenden Planzeichen.
Die Änderungen der BauNVO waren Anlass für die vom Lehrstuhl
für Öffentliches Recht an der Technischen Universität Kaiserslautern
am 13.3.2018 veranstaltete Fachtagung zum Thema Praxisrelevante
Themenfelder der BauNVO in der städtebaulichen Planung, auf der
für die städtebauliche Planungspraxis bedeutsame Themenfelder
und die hierfür durch die BauNVO zur Verfügung gestellten planerischen
Gestaltungsmöglichkeiten näher beleuchtet wurden. Nachgegangen
wurde ferner der in der Planungswissenschaft kontrovers
diskutierten Frage, ob und gegebenenfalls inwieweit die mit der
BauNVO gebotenen planerischen Gestaltungs- und Feinsteuerungsmöglichkeiten
geeignet sind, die im Zusammenhang mit den Festsetzungen
von Art und Maß der baulichen Nutzungen stehenden
Planungs- und Rechtsprobleme zu lösen.
Im vorliegenden Band sind die von den Referenten zu schriftlichen
Fassungen ausgearbeiteten Vorträge abgedruckt.
Aktualisiert: 2023-04-25
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Den Verbandsgemeinden, Städten und Gemeinden ist als Planungsträgern für die städtebauliche Planung eine umfassende Aufgabenverantwortung für die nachhaltige städtebauliche Entwicklung zugeordnet. Sie sollen bei der Bauleitplanung einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und gleichzeitig eine angemessene Umweltvorsorge gewährleisten. Umwelt- und energiefachliche Aspekte prägen zunehmend die Praxis der städtebaulichen Planung und stehen zugleich in einem wechselseitigen Spannungsverhältnis, soweit durch die Bauleitplanung die Nutzung von Flächen oder Grundstücken für Anlagen der Erneuerbaren Energien gesteuert wird. Dabei treffen erfahrensmäßige und inhaltliche Planungsanforderungen aufeinander. Fehlerquellen für die Bauleitpläne resultieren vor allem aus der Notwendigkeit der Unterscheidung zwischen strikten und abwägungsfähigen umweltfachlichen Anforderungen. Im vorliegenden Tagungsband, der anlässlich der am 18./19. März 2014 an der Technischen Universität Kaiserslautern unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit durchgeführten Fachtagung entstanden ist, werden sowohl grundlegend die Funktion der Bauleitplanung als umweltvorsorgende Planung als auch spezielle Themenfelder der Umweltvorsorge (Artenschutz, Bewältigung von Lärmproblemen und Störfallschutz) exemplarisch beleuchtet.
Aktualisiert: 2020-01-01
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Die städtebauliche Planung sah sich in den letzten Jahren aufgrund stetiger Rechtsänderungen einem Wandel ausgesetzt, der sich insbesondere auch auf die Bauleitplanung ausgewirkt hat. Ob und inwieweit aus den jüngsten umwelt- und raumordnungsrechtlichen Entwicklungen Auswirkungen auf die städtebauliche Planung resultieren, wurde im Rahmen der im September 2008 an der Technischen Universität Kaiserslautern unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung durchgeführten wissenschaftlichen Fachtagung erörtert und diskutiert. Der Tagungsband enthält die schriftlich ausgearbeiteten Fassungen der Referate.
Aktualisiert: 2020-01-01
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Klimaschutz und Innenentwicklung gaben den rechtspolitischen Impuls für die beiden Novellierungen des BauGB 2011 und 2013, denen sich die am 18.9.2012 an der Technischen Universität Kaiserslautern unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung durchgeführte wissenschaftliche Fachtagung widmete. Die Novelle des BauGB 2011 diente in erster Linie der Beschleunigung der Energiewende und wurde deshalb aus rechtspolitischen Gründen vorgezogen. Das Gesetzgebungsverfahren zum zweiten Teil der Baurechtsnovelle, mit der die Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden gestärkt und die Baunutzungsverordnung angepasst werden soll, wird voraussichtlich im Januar 2013 in Kraft treten. Der Tagungsband greift zum einen die wesentlichen Änderungen des BauGB 2011 auf und behandelt die erweiterten Festsetzungsmöglichkeiten zum Einsatz und zur Nutzung erneuerbarer Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, die Sonderregelungen für die Windenergienutzung sowie die Erleichterungen der Nutzung von Photovoltaikanlagen an oder auf Gebäuden. Zum anderen werden die wichtigsten Änderungsvorschläge des zweiten Teils der Novelle mit Bezug zur Innenentwicklung und zu städtebaulichen Verträgen sowie die vorgesehenen Änderungen der BauNVO vorgestellt und einer kritischen Betrachtung unterzogen.
Aktualisiert: 2020-01-01
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In neuerer Zeit geben Leerstände, Brachflächen, sinkende Flächennachfrage, klimaschutz- und energiepolitische Anforderungen sowie die Notwendigkeit zur Stabilisierung und Erhaltung städtebaulicher Strukturen in den Gemeinden zunehmend Anlass zur bauleitplanerischen Umsteuerung. Die wissenschaftliche Fachtagung „Entschädigung als Folge städtebaulicher Planungen und der Planverwirklichung“ fand im September 2009 unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung an der Technischen Universität Kaiserslautern statt. Im vorliegenden
Tagungsband untersuchen die schriftlich ausgearbeiteten Beiträge der Referenten die Haftungsrisiken für Kommunen. Diese sind in der Planungspraxis immer häufiger vor die Frage gestellt, ob die Aufstellung rechtsverbindlicher städtebaulicher Pläne oder die Änderung oder Aufhebung bereits vorhandener Bauleitpläne sowie Maßnahmen der Planverwirklichung Ansprüche Privater wegen Planungsschäden bzw. Entschädigungsansprüche nach sich ziehen können.
Aktualisiert: 2020-01-01
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Die Erscheinungsbilder des Einzelhandels befinden sich im Wandel. Veränderte Markttendenzen und räumliche Entwicklungsmodelle treffen aufeinander. Kommunen und die Träger der Raumordnungsplanung sehen sich wachsenden Anforderungen ausgesetzt. Nicht nur die Standortgemeinden, sondern auch Nachbargemeinden
mit zentralen Versorgungsbereichen müssen sich mit den Fach- und Rechtsfragen der städtebaulichen und raumordnungsplanerischen Einzelhandelssteuerung befassen, die sich im Zusammenhang mit der Erhaltung und Stabilisierung von Einzelhandelsnutzungen in den Gemeinden stellen. Im Rahmen der am 19. März 2013 an der Technischen Universität Kaiserslautern unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung durchgeführten wissenschaftlichen Fachtagung wurden neben den aktuellen Entwicklungen Fach- und Rechtsfragen im Zusammenhang mit Einzelhandelskonzepten und Verträglichkeitsuntersuchungen sowie deren Bedeutung für die Bauleitplanung erörtert und die einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung beleuchtet. Der Tagungsband enthält die schriftlich ausgearbeiteten Referate.
Aktualisiert: 2020-01-01
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Das Zusammenwirken von Städten und privaten Inverstoren mit dem Ziel der Realisierung städtebaulicher Projekte auf vertraglicher Basis ist in Ballungsräumen und größeren Städten inzwischen längst gängige Praxis. Städtebauliche Verträge werden insbesondere genutzt, um Aspekten des verbesserten Wärme- und Immissionsschutzes,
der Nutzung von erneuerbaren Energien oder auch der sozialen Wohnraumförderung ergänzend zum hoheitlichen Instrument des Bebauungsplans Rechnung tragen zu können.
Durch ihren Einsatz hat sich das Erscheinungsbild der städtebaulichen Planung hin zu mehr Kooperation und Nachfrageorientierung verändert. Der Vertrag ist zudem ein strategisches Mittel, durch das die Kommunen Gestaltungsspielräume im Städtebau zurückgewinnen können, weil damit auch Fragen der Finanzierung und Refinanzierung geregelt werden können. Welche Entwicklungen die Einsatzmöglichkeiten der städtebaulichen Verträge prägen, welche Funktionen und Gestaltungsmöglichkeiten
in der kommunalen Praxis damit eröffnet werden, wurde auf der Fachtagung des Lehrstuhls für Öffentliches Recht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) am 15. September 2015 an der Technischen Universität Kaiserslautern von den Referenten ausgeleuchtet und mit den Teilnehmern diskutiert. Im vorliegenden Band sind die von den Referenten schriftlich ausgearbeiteten Fassungen der Vorträge zusammengestellt.
Aktualisiert: 2023-03-14
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Angesichts der nun seit Jahren angespannten Finanzlage in den öffentlichen Haushalten stehen gerade überschuldete Städte und Gemeinden vor großen Herausforderungen, insbesondere wenn es um eine aktive Rolle bei der Entwicklung, Ausarbeitung und Umsetzung kommunaler Ziele und Handlungsfelder geht. In Zeiten leerer Kassen müssen neue Strategien für eine auch stadtökonomisch nachhaltige städtebauliche Planung entwickelt und eingesetzt werden. Es werden planungs-instrumentelle Lösungsansätze sowie Möglichkeiten der Städtebauförderung aufgezeigt, die zu einer kurz- und mittelfristigen Erweiterung der kommunalen Handlungsspielräume im Bereich der Stadtentwicklung beitragen können. Der vorliegende Band enthält die schriftlich ausgearbeiteten Vorträge, die anlässlich der wissenschaftlichen Fachtagung am 17. September 2013 unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung an der Technischen Universität Kaiserslautern gehalten wurden, und richtet sich an Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen und Landesbehörden sowie an Fachleute aus Planungsbüros, die mit Stadtplanung und Städtebaurecht befasst sind.
Aktualisiert: 2020-01-01
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Gerichtlich festgestellte unheilbare Rechtsverstöße ziehen die
Unwirksamkeit städtebaulicher Pläne nach sich. Es gibt jedoch eine Reihe zwar beachtlicher,
aber sowohl im planungs- als auch im gerichtlichen Kontrollverfahren heilbarer Verfahrens- und
Abwägungsmängel, welche die Planer und Juristen, die in der Praxis mit der städtebaulichen Planung
zu tun haben, kennen sollten, weil mit der Heilung die gerichtliche Feststellung der Unwirksamkeit
ver- mieden werden kann. Der vorliegende Band ist anlässlich der unter der Schirmherrschaft des
BMUB am 13. September 2016 an der TU Kaiserslautern durchgeführten Tagung „Rechtsverstöße bei
städte- baulichen Planungen – Beachtlichkeit, Heilung und Nichtigkeit“ entstanden und enthält
die schriftlich ausgearbeiteten Fassungen der Vorträge. Gegenstand der Fachtagung war es, die
beachtlichen von den unbeachtlichen Fehlern abzugrenzen und die Heilungs- möglichkeiten
auszuleuchten. Behandelt wurden außerdem die Konsequenzen, die die Informationsfreiheitsgesetze der
Länder für die Kommunen haben.
Aktualisiert: 2023-04-25
> findR *
Die Erhaltung und Entwicklung attraktiver Innenstädte und der Beitrag der Bauleitplanung zum Klimaschutz, insbesondere durch die Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien, gehören gegenwärtig und auch künftig zu den wichtigen Handlungsfeldern der Stadtentwicklung.
Der vorliegende Tagungsband fasst die Beiträge der wissenschaftlichen Fachtagung zum Thema „Innenentwicklung und Nutzung von erneuerbaren Energien im Fokus von Bauleitplanung und Raumordnungsplanung“ zusammen, die am 22. März 2011 an der Technischen Universität Kaiserslautern durchgeführt wurde.
Unter dem Aspekt der Innenentwicklung wurde schwerpunktmäßig Fragen zur Bewältigung der Lärmproblematik, des Artenschutzes und der Schrottimmobilien nachgegangen. Überdies wurde die aktuelle Rechtsprechung zu den Instrumenten der Innenentwicklung nachgezeichnet und analysiert. Bei der Steuerung der Innenentwicklung und der Nutzung erneuerbarer Energien kommt neben dem Städtebaurecht vor allem dem Raumordnungsrecht eine bedeutende Steuerungsfunktion zu. Dabei war insbesondere dessen Einfluss auf die städtebauliche Planung nachzugehen.
Aktualisiert: 2020-01-01
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Die natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen an die Bauleitplanung
sind anspruchsvoll und wurden durch den Gesetzgeber nicht zuletzt aufgrund entsprechender europarechtlicher Vorgaben in den zurückliegenden Jahren weiter verstärkt. Zugleich haben die Nutzungskonflikte in den Freiräumen außerhalb der Siedlungsgebiete zugenommen. Außerdem ist in der Planungspraxis die schrittweise rechtliche Ausformung bislang offener Fragen des Natur- und Artenschutzrechts durch die höchstrichterliche Rechtsprechung zu beachten. Weitere Neuerungen sind erfolgt oder bereits absehbar.
Der Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Technischen Universität Kaiserslautern hat am 15.3.2016 eine Tagung unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) in Kaiserslautern mit
dem Ziel veranstaltet, zum einen die in der städtebaulichen Planung relevanten naturschutzrechtlichen Aufgabenstellungen in Bezug auf die Eingriffs-Ausgleichs-Regelung sowie den Habitat- und Artenschutz zu beleuchten und Wege zu deren rechtskonformer Bewältigung aufzuzeigen und zum anderen die aktuellen Entwicklungen
auf Landes- und Bundesebene in den Blick zu nehmen.
Aktualisiert: 2023-03-14
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Die Mobilisierung von Baulücken- und Leerstandspotenzialen ist eine der größten Herausforderungen sowohl für die kommunale Bauleitplanung als auch für die Landes- und Regionalplanung. Eine nachhaltige städtebauliche Innenentwicklung erfordert Konzepte für die Mobilisierung von Baulücken und Leerstand
mit dem Ziel, die Gebietsattraktivität und -funktionen zu erhalten und soweit erforderlich möglichst wiederherzustellen oder Funktionsräume anzupassen. Welche Konzeptionen und Modelle bereits in der Praxis erprobt wurden und welche Fragen im Hinblick auf die rechtliche Umsteuerung aufgeworfen werden, ist Gegenstand der in diesem Band abgedruckten Beiträge.
Aktualisiert: 2020-01-01
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