Sowohl der Gemeinschaftsbetrieb als auch der Betriebsübergang gemäß § 613a BGB zählen heute zu den Grundbegriffen des Arbeitsrechts und sind vielfach das Resultat unternehmensübergreifender Restrukturierungen. Trotz ihrer Verbreitung ist allerdings bislang nicht geklärt, wie sich beide Rechtsfiguren zueinander verhalten und welche Wechselwirkungen sie entfalten. Klar ist nur, dass beide Tatbestände zentral an die Leitungsmacht im Betrieb bzw. die Betriebsinhaberschaft anknüpfen, damit aber unterschiedliche Rechtsfolgen verbinden: Im Gemeinschaftsbetrieb teilen sich zwei oder mehrere Unternehmen die betriebliche Leitungsmacht und agieren sodann - aus Sicht des Betriebsverfassungs- und Kündigungsschutzrechts - als gemeinsame Betriebsinhaber, ohne jedoch zugleich gemeinsame Vertragsarbeitgeber der im Betrieb eingesetzten Arbeitnehmer zu sein. Beim Betriebsübergang gemäß § 613a BGB führt die Übernahme der Leitungsmacht im Betrieb demgegenüber dazu, dass das erwerbende Unternehmen neuer Vertragsarbeitgeber der im Betrieb eingesetzten Arbeitnehmer wird.
Dominik Jochums versucht, anhand verschiedener praktischer Erscheinungsformen Gemeinschaftsbetrieb und Betriebsübergang in ihrem Verhältnis zueinander sowie in ihren Wechselwirkungen dogmatisch und systematisch zu ordnen und damit eine elementare Frage für die zahlreichen Restrukturierungen in der Praxis zu beantworten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Sowohl der Gemeinschaftsbetrieb als auch der Betriebsübergang gemäß § 613a BGB zählen heute zu den Grundbegriffen des Arbeitsrechts und sind vielfach das Resultat unternehmensübergreifender Restrukturierungen. Trotz ihrer Verbreitung ist allerdings bislang nicht geklärt, wie sich beide Rechtsfiguren zueinander verhalten und welche Wechselwirkungen sie entfalten. Klar ist nur, dass beide Tatbestände zentral an die Leitungsmacht im Betrieb bzw. die Betriebsinhaberschaft anknüpfen, damit aber unterschiedliche Rechtsfolgen verbinden: Im Gemeinschaftsbetrieb teilen sich zwei oder mehrere Unternehmen die betriebliche Leitungsmacht und agieren sodann - aus Sicht des Betriebsverfassungs- und Kündigungsschutzrechts - als gemeinsame Betriebsinhaber, ohne jedoch zugleich gemeinsame Vertragsarbeitgeber der im Betrieb eingesetzten Arbeitnehmer zu sein. Beim Betriebsübergang gemäß § 613a BGB führt die Übernahme der Leitungsmacht im Betrieb demgegenüber dazu, dass das erwerbende Unternehmen neuer Vertragsarbeitgeber der im Betrieb eingesetzten Arbeitnehmer wird.
Dominik Jochums versucht, anhand verschiedener praktischer Erscheinungsformen Gemeinschaftsbetrieb und Betriebsübergang in ihrem Verhältnis zueinander sowie in ihren Wechselwirkungen dogmatisch und systematisch zu ordnen und damit eine elementare Frage für die zahlreichen Restrukturierungen in der Praxis zu beantworten.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Sowohl der Gemeinschaftsbetrieb als auch der Betriebsübergang gemäß § 613a BGB zählen heute zu den Grundbegriffen des Arbeitsrechts und sind vielfach das Resultat unternehmensübergreifender Restrukturierungen. Trotz ihrer Verbreitung ist allerdings bislang nicht geklärt, wie sich beide Rechtsfiguren zueinander verhalten und welche Wechselwirkungen sie entfalten. Klar ist nur, dass beide Tatbestände zentral an die Leitungsmacht im Betrieb bzw. die Betriebsinhaberschaft anknüpfen, damit aber unterschiedliche Rechtsfolgen verbinden: Im Gemeinschaftsbetrieb teilen sich zwei oder mehrere Unternehmen die betriebliche Leitungsmacht und agieren sodann - aus Sicht des Betriebsverfassungs- und Kündigungsschutzrechts - als gemeinsame Betriebsinhaber, ohne jedoch zugleich gemeinsame Vertragsarbeitgeber der im Betrieb eingesetzten Arbeitnehmer zu sein. Beim Betriebsübergang gemäß § 613a BGB führt die Übernahme der Leitungsmacht im Betrieb demgegenüber dazu, dass das erwerbende Unternehmen neuer Vertragsarbeitgeber der im Betrieb eingesetzten Arbeitnehmer wird.
Dominik Jochums versucht, anhand verschiedener praktischer Erscheinungsformen Gemeinschaftsbetrieb und Betriebsübergang in ihrem Verhältnis zueinander sowie in ihren Wechselwirkungen dogmatisch und systematisch zu ordnen und damit eine elementare Frage für die zahlreichen Restrukturierungen in der Praxis zu beantworten.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Zum Werk
Das Werk beginnt mit einer Einführung in die Technik der Vertragsgestaltung, die Entwicklung und die Gestaltung von Klauseln sowie Ausführungen zur Vertragsverhandlung und des Vertragsmanagements. Es enthält gängige Vertragsmuster zu Arbeits- und Anstellungsverträgen sowie Gestaltungsmuster zu Spezialfragen.
Vorteile auf einen Blickkommt ohne breite Theorie gleich zum ThemaGrundlagen zur Vertragsverhandlung und -gestaltungvollständige Muster gängiger Verträge und RegelungenKlauselvorschläge mit Kommentierung
Zur Neuauflage
Ausbau der kommentierten Klauselstichworte und Muster sowie eine bessere Verzahnung zwischen Muster- und Kommentierungsteil durch stärkere gegenseitige Verweisung.
Neu aufgenommene Stichworte sind z. B.:Agile Arbeit und ScrumÄnderungsvertragArbeitnehmerurheberrechtBeratervertragBetriebliches EingliederungsmanagementCrowdworking und Digitale PlattformökonomieEinwilligung in DatenverarbeitungenInterim ManagementLow PerformanceMatrix-ArbeitsverhältnisRuhensvereinbarungSabbaticalStellenbeschreibung inkl. AnforderungsprofilStrafrechtsschutzWeiterarbeit im AlterWerkvertragWerkwohnungZeit statt Geld
Zielgruppe
Für Unternehmenspraktiker, Rechtsanwälte, Personalabteilungen und Arbeitnehmervertretungen.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Martin Beckschulze,
Christoph Betz,
Marcus Bodem,
Ulrike Conradi,
Hans-Joachim Fritz,
Katja Giese,
Burkard Göpfert,
Till Heimann (geb. Hoffmann-Remy),
Dietmar Heise,
Joachim Holthausen,
Dominik Jochums,
Anna-Lena Kaluza-Krieg,
Roman Konertz,
Michaela Künzl,
Reinhard Künzl,
Kirstin Maaß,
Frank Maschmann,
Annette Mroß,
Knut Mueller,
Nikolaus Polzer,
Kerstin Reiserer,
Günter Schmitt-Rolfes,
Andrea Schmoll,
Rainer Sieg,
Sven Spieler,
Ulrich Tödtmann,
Joachim Vetter,
Hans Peter Viethen,
Kerstin Viethen,
Verena Weiss-Bölz,
Norbert Windeln
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Sowohl der Gemeinschaftsbetrieb als auch der Betriebsübergang gemäß § 613a BGB zählen heute zu den Grundbegriffen des Arbeitsrechts und sind vielfach das Resultat unternehmensübergreifender Restrukturierungen. Trotz ihrer Verbreitung ist allerdings bislang nicht geklärt, wie sich beide Rechtsfiguren zueinander verhalten und welche Wechselwirkungen sie entfalten. Klar ist nur, dass beide Tatbestände zentral an die Leitungsmacht im Betrieb bzw. die Betriebsinhaberschaft anknüpfen, damit aber unterschiedliche Rechtsfolgen verbinden: Im Gemeinschaftsbetrieb teilen sich zwei oder mehrere Unternehmen die betriebliche Leitungsmacht und agieren sodann - aus Sicht des Betriebsverfassungs- und Kündigungsschutzrechts - als gemeinsame Betriebsinhaber, ohne jedoch zugleich gemeinsame Vertragsarbeitgeber der im Betrieb eingesetzten Arbeitnehmer zu sein. Beim Betriebsübergang gemäß § 613a BGB führt die Übernahme der Leitungsmacht im Betrieb demgegenüber dazu, dass das erwerbende Unternehmen neuer Vertragsarbeitgeber der im Betrieb eingesetzten Arbeitnehmer wird.
Dominik Jochums versucht, anhand verschiedener praktischer Erscheinungsformen Gemeinschaftsbetrieb und Betriebsübergang in ihrem Verhältnis zueinander sowie in ihren Wechselwirkungen dogmatisch und systematisch zu ordnen und damit eine elementare Frage für die zahlreichen Restrukturierungen in der Praxis zu beantworten.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Zum Werk
Das Werk beginnt mit einer Einführung in die Technik der Vertragsgestaltung, die Entwicklung und die Gestaltung von Klauseln sowie Ausführungen zur Vertragsverhandlung und des Vertragsmanagements. Es enthält gängige Vertragsmuster zu Arbeits- und Anstellungsverträgen sowie Gestaltungsmuster zu Spezialfragen. Diese Regelungen werden in zusammenhängenden Themenblöcken in alphabetischer Reihenfolge analysiert.
Vorteile auf einen Blick
- kommt ohne breite Theorie gleich zum Thema
- Grundlagen zur Vertragsverhandlung und -gestaltung
- vollständige Muster gängiger Verträge und Regelungen
- Klauselvorschläge mit Kommentierung
Zur Neuauflage
Ausbau der kommentierten Klauselstichworte und Muster sowie eine bessere Verzahnung zwischen Muster- und Kommentierungsteil durch stärkere gegenseitige Verweisung.
Neu aufgenommene Stichworte sind z.B.:
- Arbeitnehmererfindung
- Arbeitszeitkonten
- Ausgleichsklausel
- Betriebliche Altersversorgung
- Betriebsbeauftragte (Datenschutz, Umweltschutz, Abfall, Arbeitssicherheit)
- Bonus- und Sonderzahlungen
- Bring Your Own Device
- Dualer Studiengang
- Erprobung (Einfühlungsverhältnis, Probearbeitsverhältnis)
- Pflege- und Familienpflegezeit
- Halteprämie
- Homeoffice / Telearbeit
- Jeweiligkeitsregelungen
- Kinderbetreuung
- Kündigungsvereinbarung mit Low Performer
- Kurzarbeit
- Mindestlohn
- Pflichtendelegation
- Social Media Guidelines
- Überstunden
- Vergütung
- Veröffentlichungen und Vorträge
- Zielvereinbarung
Zu den Autoren
Die Herausgeber Prof. Dr. Frank Maschmann, Universität Mannheim, Prof. Dr. Rainer Sieg, Konzernsprecherausschuss/Gesamtsprecherausschuss-Vorsitzender Siemens AG, und Dr. Burkard Göpfert, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, München betreuen zusammen mit erfahrenen Praktikern des Arbeitsrechts, wie Richtern, Ministerialbeamten, Rechtsanwälten, Arbeitsrechtlern in Firmen und bei Verbänden dieses Werk.
Zielgruppe
Für Unternehmenspraktiker, Rechtsanwälte, Personalabteilungen und Arbeitnehmervertretungen.
Aktualisiert: 2020-07-10
Autor:
Martin Beckschulze,
Marcus Bodem,
Ulrike Conradi,
Michael Eckert,
Hans-Joachim Fritz,
Burkard Göpfert,
Joachim Holthausen,
Dominik Jochums,
Anna-Lena Kaluza-Krieg,
Michaela Künzl,
Reinhard Künzl,
Kirstin Maaß,
Frank Maschmann,
Annette Mroß,
Dirk Pollert,
Kerstin Reiserer,
Günter Schmitt-Rolfes,
Andrea Schmoll,
Rainer Sieg,
Ulrich Tödtmann,
Joachim Vetter,
Hans Peter Viethen,
Kerstin Viethen,
Norbert Windeln
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