Staatsräson in Deutschland.

Staatsräson in Deutschland. von Heydemann,  Günther, Klein,  Eckart
Was bedeutete und was bedeutet eigentlich »Staatsräson« in Deutschland? Diese Frage ist angesichts der Verzahnung von Reichs- und Territorialgeschichte bis ins 19. Jahrhundert hinein, der späten Entstehung eines Nationalstaats 1870/71, der (Selbst-)Zerstörung nationalstaatlicher Einheit nach 1945 und schließlich ihrer Wiedergewinnung durch die friedliche Revolution von 1989/90 in der DDR keineswegs leicht zu beantworten. Zudem umfaßt der Begriff »Staatsräson« vor dem Hintergrund dieser komplizierten, durch die Kontinuität von Brüchen charakterisierten Verlauf deutscher Geschichte einen außen- und innenpolitischen, einen staats- und völkerrechtlichen Aspekt sowie eine staatsphilosophische und nicht zuletzt auch ethisch-moralische Komponente. Hinzu kommt, daß Staatsräson, die in ihrem Kern die Erhaltung staatlicher Macht und Funktionsfähigkeit ist zur Wahrung und Durchsetzung essentieller Interessen, seit der Mitte des 16. Jahrhunderts einen sukzessiven Wandel vollzogen hat. Reines machiavellistisches Machtstaatskalkül »ohne Rücksicht auf Moral und positives Recht« (F. Meinecke) ist sie nicht mehr, kann und darf sie nach den Erfahrungen zweier Weltkriege, dem Holocaust und millionenfachen Verbrechen gegen Menschen- und Bürgerrechte nicht mehr sein. Gerade die Normen des westlichen Verfassungsstaates, dessen Grundaxiom der Rechtsstaat ist, sind seit 1945 auf außenpolitischer Ebene mit einem immer stärker normierten Völkerrecht verschmolzen. Die verschlungene Entwicklung des Verständnisses und Mißverständnisses, der Anwendung und des Mißbrauchs der Staatsräson in Deutschland wird im vorliegenden Band am Beispiel der deutschen Territorial- und Reichsgeschichte, des Nationalstaats in seinen unterschiedlichen Ausprägungen des Kaiserreichs, der Weimarer Republik und der nationalsozialistischen Diktatur sowie der daraus hervorgehenden Spaltung Deutschlands in Bundesrepublik und DDR bis zur Wiedervereinigung verfolgt. Aufgrund seines übergreifenden thematischen und inhaltlichen Zuschnitts ist der Band daher für Historiker, Politikwissenschaftler und Juristen von gleichermaßen hohem Interesse.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Gewaltenteilung und Menschenrechte

Gewaltenteilung und Menschenrechte von Klein,  Eckart
Baron de La Brède et de Montesquieu, universal gebildeter Rechtsgelehrter und Philosoph, war bereits zu Lebzeiten ein weit über die Grenzen Frankreichs hinaus anerkannter Autor. Vor allem seine Ideen von der Gewaltenteilung haben das Staatsverständnis nachhaltig geprägt. Sie sind zu einem festen Grundsatz des modernen Verfassungsstaates geworden und haben wesentlich dazu beigetragen, Freiheit zu sichern. Divergierende Auffassungen besonders hinsichtlich der Steuerungsfunktionen des Staates haben in einer Reihe von Ländern zu unterschiedlichen Ausprägungen des Gewaltenteilungsgrundsatzes geführt. Die daraus stetig entspringenden Herausforderungen betreffen Formen der Kooperation staatlicher Gewalten ebenso wie die damit verbundene Übertragung von Hoheitsgewalt im Mehrebenensystem, die wiederum Fragen der demokratischen Legitimation und der gerichtlichen Kontrolle aufwirft. °°Der vorliegende Band, der für die 2. Auflage auf den neuesten Stand gebracht wurde, nimmt den 250. Todestag Montesquieus zum Anlaß, die Auswirkungen seiner Lehre auf den heutigen Freiheits- und Menschenrechtsschutz zu erörtern. Die Spannweite der Beiträge reicht dabei von der Idee der Freiheit bei Montesquieu und dem Verhältnis von Demokratie und Gewaltenteilung über den Gesetzesvorbehalt in Menschenrechtsverträgen und die Gewährleistung von Gerichtsschutz bis hin zu den menschenrechtlichen Anforderungen an die Struktur der drei Gewalten, einer rechtsvergleichenden Untersuchung der gewaltenteilenden Strukturen im Notstand und der Bedeutung internationaler Menschenrechtsschutzinstanzen für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Rolle des Bundesrates und der Länder im Prozeß der deutschen Einheit.

Die Rolle des Bundesrates und der Länder im Prozeß der deutschen Einheit. von Klein,  Eckart
Während die Bundesregierung und die parlamentarische Mehrheit des Bundestages äußerlich sichtbar den Prozeß der Wiederherstellung der deutschen Einheit bestimmten, ist die Rolle des Bundesrates und der Länder in diesem Zusammenhang bisher kaum thematisiert worden. Die Gesellschaft für Deutschlandforschung hat in Abstimmung mit dem Bundesrat durch eine Fachtagung diese Lücke zu schließen versucht. Dabei wird die Zeit vor und nach dem 3. Oktober 1990 in den Blick genommen. Nach einer grundsätzlichen Standortbestimmung des Bundesrates im Verfassungsgefüge wird die Mitwirkung der Länder bei den damals getroffenen Entscheidungen erörtert. Die konkrete Aufbauhilfe, die die »alten« Länder erbracht haben, wird im Hinblick auf Verwaltung und Justiz einerseits, finanzielle Unterstützung andererseits analysiert. Auch die Frage, ob und wie der Bundesrat als Institution die Integration der neuen Länder fördern konnte, wird ausführlich erörtert. Da jeder Referent in dem von ihm übernommenen Bereich intensive praktische Erfahrung gesammelt hat, haben die Referate auch den Charakter eines authentischen Erlebnisberichts. Den Band beschließt eine am Ende der Tagung durchgeführte Podiumsdiskussion, die im Wortlaut abgedruckt ist. Drei profilierte ostdeutsche Politiker verschiedener politischer Richtungen diskutieren über »Vollzug und Stand der inneren Einheit«. Erfolge und Defizite werden offen beim Namen genannt und es wird auch gefragt, welche Erwartungen realistischerweise an die »innere Einheit« gerichtet werden dürfen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Parteienspektrum im wiedervereinigten Deutschland.

Das Parteienspektrum im wiedervereinigten Deutschland. von Jesse,  Eckhard, Klein,  Eckart
Die Autoren des vorliegenden Bandes vermitteln einen Überblick zur Parteiendemokratie und zum Parteiensystem im vereinigten Deutschland. Die heutige Parteiendemokratie zeigt mannigfache Krisensymptome (u. a. Rückgang der Wahlbeteiligung, Mitgliederverluste, Schwächung der Volksparteien, Stärkung der Flügelparteien). Das Wahlverhalten in den neuen Bundesländern unterscheidet sich deutlich von dem in den alten. Die neuen Bundesländer sind noch nicht demokratisch voll konsolidiert. Verficht die NPD eine harte Form des rechten Extremismus, so vertritt "Die Linke" eine weiche Form des linken Extremismus. Beide Parteien schneiden im Osten des Landes besser ab als im Westen. Im Gegensatz zur gesellschaftlich geächteten NPD ist "Die Linke" jedenfalls bei Teilen der Eliten Deutschlands (etwa den Gewerkschaften) geachtet. Obwohl alle Parteien eine Große Koalition ausgeschlossen hatten, kam es im November 2005 zur zweiten großen Koalition auf Bundesebene direkt nach einer vorgezogenen Bundestagswahl, anders als 1966. Eine solche Konstellation wurde als unumgänglich erachtet, weil wegen der parlamentarischen Repräsentanz der Linkspartei PDS weder eine Mehrheit für ein schwarz-gelbes noch für ein rot-grünes Bündnis ausreichend war. Niemals zuvor gingen so wenige Bürger zu einer Bundestagswahl wie 2005. Die addierten Stimmenanteile der beiden großen Parteien lagen noch nie unter 70 Prozent, wenn die erste Bundestagswahl, die Züge des Weimarer Parteiensystems aufwies, nicht einbezogen wird. Angesichts derartiger Verluste für die großen Parteien stellte sich die Frage nach der Zukunft des Parteiensystems: Ist künftig ein Dreierbündnis zur Regierungsbildung nötig? Oder kommt es erneut zu einer Großen Koalition? Die erste Große Koalition von 1966 bis 1969 war besser als ihr Ruf.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Deutschland in der Weltordnung 1945 – 1995.

Deutschland in der Weltordnung 1945 – 1995. von Eckart,  Karl, Klein,  Eckart
Die große politische, militärische und moralische Katastrophe, in die der Nationalsozialismus und der Zweite Weltkrieg Deutschland vor 50 Jahren gestürzt hatten, war der GfD Anlaß, den Weg nachzuzeichnen, den Deutschland seither beschritten hat. Ausgangspunkt mußten die Niederlage und der sich schrittweise vollziehende Wiedereintritt Deutschlands in die Staatengemeinschaft sein. Die Zeit der Fremdbestimmung, die insbesondere durch die Übernahme der obersten Gewalt durch die Siegermächte im Juni 1945 und die Potsdamer Beschlüsse im Juli/August 1945 eingeläutet wurde, spiegelt sich auch in den Feindstaatenklauseln der UN-Charta. Von dieser gemeinsamen Grundlage her werden die so unterschiedlichen Rahmenbedingungen für die Entstehung der Bundesrepublik Deutschland und der DDR betrachtet. In einem zweiten Themenblock wird die politische und wirtschaftliche Rolle Deutschlands in der Weltpolitik während der Spaltung analysiert. Wesentliche Stichworte der Erörterung sind hier Westintegration, Ostpolitik und amerikanisch-sowjetische Entspannungspolitik einerseits, die sozialistischen und liberalen wirtschaftspolitischen Konzepte andererseits. Im letzten Abschnitt werden die Handlungsmöglichkeiten des vereinigten Deutschland unter Berücksichtigung des internationalen Ordnungsrahmens, insbesondere der Vereinten Nationen, der KSZE/OSZE und der Europäischen Union diskutiert, wobei speziell geprüft wird, inwieweit deutsche Politik eine Brückenfunktion im Verhältnis zu Osteuropa übernehmen kann.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Verfassungsentwicklung in Deutschland nach der Wiedervereinigung.

Verfassungsentwicklung in Deutschland nach der Wiedervereinigung. von Klein,  Eckart
Vorwort Mit diesem Band werden der Öffentlichkeit Referate zugänglich gemacht, die am 24. und 25. September 1992 in Berlin im Rahmen des 12. Symposiums der Fachgruppe Rechtswissenschaft der Gesellschaft für Deutschlandforschung zum Thema »Verfassungsentwicklung in Deutschland nach der Wiedervereinigung« gehalten wurden. Die fünf neuen Bundesländer mußten sich neue Verfassungen geben. Die Gesamtzahl der in Deutschland geltenden Verfassungen stieg damit auf 17. Das Grundgesetz selbst ist von der Wiedervereinigung essentiell berührt worden. Verwiesen sei nur auf die Änderungen der Präambel und des Art. 146, mit denen das neue Selbstverständnis des geeinigten deutschen Gesamtstaates beredten Ausdruck erhielt. Der Einigungsvertrag und zahlreiche andere Entwicklungen haben darüber hinaus die Frage aufgeworfen, ob nicht weitere Verfassungsänderungen notwendig sind. Die Grundfrage ist, ob es sich dabei um bloße Verfassungsänderung handelt oder ob nicht vielmehr ein Prozeß veritabler Verfassunggebung zur Debatte steht. Die Frage, welche Bedeutung Staat und Verfassung in einem sich immer enger zusammenschließenden Europa noch haben können, ist ebenso fundamental. Eine der für den Fortbestand des Föderalismus in Deutschland entscheidenden Fragen ist, ob es in dieser Verfassungsdiskussion gelingt, nicht zuletzt auch unter dem Aspekt der europäischen Einigung, die Länder als eigenständige politische Kraftzentren zu erhalten. Die »Überlegungen zu einer Neuregelung der Finanzverfassung« greifen das Thema der Sicherung der Bundesstaatlichkeit unter einem ebenso spezifischen wie fundamentalen Gesichtspunkt auf. Weitere Schwerpunkte sind die höchst kontrovers geführte »Staatszieldebatte« sowie die außerordentlich umstrittene Frage, ob überhaupt und wenn ja, welche Elemente direkter Demokratie in das Grundgesetz eingeführt werden sollen. Abschließend werden Aufbau und Funktionieren von Justiz und Verwaltung in den neuen Bundesländern thematisiert, beide unentbehrliche Voraussetzungen eines Verfassungs- und Rechtsstaates. Die hier publizierten Überlegungen sind wichtige Diskussionsbeiträge zu einer nicht angeschlossenen Debatte.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Terror, der Staat und das Recht.

Der Terror, der Staat und das Recht. von Grzeszick,  Bernd, Hacke,  Christian, Isensee,  Josef, Klein,  Eckart
Nach dem 11. September 2001 werde nichts mehr sein, wie es vorher gewesen, so hieß es allenthalben unter dem unmittelbaren Eindruck der Terroranschläge auf die Vereinigten Staaten. Nun haben sich die Rauchwolken des Schreckens verzogen, doch Klarheit hat sich damit noch nicht eingestellt. Für die USA war es eine neue Erfahrung, daß sie in ihrem eigenen Territorium nicht mehr unangreifbar sind. Die Ozeane, die sie von fremden Kontinenten trennen, schützen nicht vor dem weltweit mobilen Terrorismus, der an jedem Ort zuschlagen kann. Die militärische und technische Überlegenheit wird zuschanden angesichts der primitiven Waffen, derer sich die einzelnen Kämpfer bedienen. Das bisherige Sicherheitsgefühl der heute einzigen Weltmacht ist zusammengebrochen. Das bedeutet, aus der Distanz des Alten Europa gesehen, noch keinen grundstürzenden Wandel, sondern eher den Übergang zur Normalität. Freilich macht es einen Unterschied, ob ein Kleinstaat sich bedroht fühlt oder eine Weltmacht. Deren Befindlichkeit wirkt sich auf alle anderen Staaten aus, die zu ihr in Beziehung stehen, gleich, ob diese freundlich oder feindlich ist. Mit dem Sicherheitsgefühl kann die Grundgelassenheit im Gebrauch der politischen wie der militärischen Mittel verlorengehen. Terrorismus als solcher ist nicht neu. Er hat sich auch zu anderen Zeiten geregt. Doch in den Händen des Islamismus gewinnt er eine Qualität und Quantität, die alle bisherigen Erfahrungen und Vorstellungen übersteigen. Er kann zum Fanal werden für den Weltkrieg der Kulturen, der des Islams gegen den Westen. Der Terrorismus fügt sich nicht in die Kategorien des staatlichen und des internationalen Rechts und droht, ihr Normensystem zu sprengen. Der Verfassungsstaat und die Staatengemeinschaft stehen vor einer Bewährungsprobe ohnegleichen, ihre Macht gegenüber dem Terror zu behaupten und zugleich die Werte zu wahren, auf denen sie gründen: Sicherheit, Freiheit und Recht. Das Problem wird in den hier vereinten Abhandlungen aus der Sicht der Völkerrechtslehre, der Politischen Wissenschaften und der Staatsrechtslehre betrachtet. Aus dem Vorwort des Herausgebers
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Mensch als Person und Rechtsperson

Der Mensch als Person und Rechtsperson von Klein,  Eckart, Menke,  Christoph
Dass jeder Mensch sowohl Person als auch Rechtsperson ist, erscheint uns heute ebenso selbstverständlich wie die Annahme, dass die Fähigkeit des Menschen zum Wollen oder Nichtwollen Grundlage seiner Freiheit ist. Tatsächlich musste aber die „Person“ im Menschen erst „entdeckt“ werden. Der Begriff der Rechtsperson (person before the law) hat später an den Personenbegriff anknüpfen können.°°Die Beiträge dieses Bandes gehen der Entwicklung des Personen- und Rechtspersonenbegriffs nach und erläutern deren philosophisch und rechtlich anspruchsvolle Voraussetzungen und Konsequenzen. Es wird deutlich, dass die Ende des 18. Jahrhunderts entstandene Gleichung: Person = Rechtsperson vom neuen Prinzip der Gleichheit aller Menschen ausgeht. Sie markiert den Übergang von der Unterscheidbarkeit zur Nichtunterscheidbarkeit und mithin zur Idee der Menschenrechte.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Mensch als Person und Rechtsperson

Der Mensch als Person und Rechtsperson von Klein,  Eckart, Menke,  Christoph
Dass jeder Mensch sowohl Person als auch Rechtsperson ist, erscheint uns heute ebenso selbstverständlich wie die Annahme, dass die Fähigkeit des Menschen zum Wollen oder Nichtwollen Grundlage seiner Freiheit ist. Tatsächlich musste aber die „Person“ im Menschen erst „entdeckt“ werden. Der Begriff der Rechtsperson (person before the law) hat später an den Personenbegriff anknüpfen können.°°Die Beiträge dieses Bandes gehen der Entwicklung des Personen- und Rechtspersonenbegriffs nach und erläutern deren philosophisch und rechtlich anspruchsvolle Voraussetzungen und Konsequenzen. Es wird deutlich, dass die Ende des 18. Jahrhunderts entstandene Gleichung: Person = Rechtsperson vom neuen Prinzip der Gleichheit aller Menschen ausgeht. Sie markiert den Übergang von der Unterscheidbarkeit zur Nichtunterscheidbarkeit und mithin zur Idee der Menschenrechte.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Gewaltenteilung und Menschenrechte

Gewaltenteilung und Menschenrechte von Klein,  Eckart
Baron de La Brède et de Montesquieu, universal gebildeter Rechtsgelehrter und Philosoph, war bereits zu Lebzeiten ein weit über die Grenzen Frankreichs hinaus anerkannter Autor. Vor allem seine Ideen von der Gewaltenteilung haben das Staatsverständnis nachhaltig geprägt. Sie sind zu einem festen Grundsatz des modernen Verfassungsstaates geworden und haben wesentlich dazu beigetragen, Freiheit zu sichern. Divergierende Auffassungen besonders hinsichtlich der Steuerungsfunktionen des Staates haben in einer Reihe von Ländern zu unterschiedlichen Ausprägungen des Gewaltenteilungsgrundsatzes geführt. Die daraus stetig entspringenden Herausforderungen betreffen Formen der Kooperation staatlicher Gewalten ebenso wie die damit verbundene Übertragung von Hoheitsgewalt im Mehrebenensystem, die wiederum Fragen der demokratischen Legitimation und der gerichtlichen Kontrolle aufwirft. °°Der vorliegende Band, der für die 2. Auflage auf den neuesten Stand gebracht wurde, nimmt den 250. Todestag Montesquieus zum Anlaß, die Auswirkungen seiner Lehre auf den heutigen Freiheits- und Menschenrechtsschutz zu erörtern. Die Spannweite der Beiträge reicht dabei von der Idee der Freiheit bei Montesquieu und dem Verhältnis von Demokratie und Gewaltenteilung über den Gesetzesvorbehalt in Menschenrechtsverträgen und die Gewährleistung von Gerichtsschutz bis hin zu den menschenrechtlichen Anforderungen an die Struktur der drei Gewalten, einer rechtsvergleichenden Untersuchung der gewaltenteilenden Strukturen im Notstand und der Bedeutung internationaler Menschenrechtsschutzinstanzen für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Verfassungsentwicklung in Russland und Deutschland

Verfassungsentwicklung in Russland und Deutschland von Büchner,  Christiane, Dombert,  Matthias, Doroshenko,  Egor N., Fadeev,  Vladimir I., Franzke,  Jochen, Hoof,  Karsten, Klein,  Eckart, Luchterhandt,  Otto, Patuchova,  Nadezda B., Sadovnikova,  Galina D., Schmidt,  Carmen, Schulze,  Carola, Syuzyukina,  Oxana, Thiele,  Carmen, Zenin,  Sergej S.
Der Band enthält die Tagungsmaterialien des deutsch-russichen Symposiums zum Thema "Verfassungsentwicklung in Russland und Deutschland", welches am 25. und 26. September 2013 in Potsdam stattfand. Die Tagung wurde anlässlich des 20. Jahrestages der russischen Verfassung vom Dezember 2013 durchgeführt. Die inhaltlichen Schwerpunkte bilden die Themen: Verfassungsentstehung, Verfassungsänderung, Verfassungsprinzipien, Landesverfassungen, Fortentwicklung der Verfassung durch die Verfassungsgerichtsbarkeit und Grundrechte, die jeweils aus russischer und deutscher Sicht behandelt werden. Ergänzend befasst sich jeweils ein Betrag mit aktuellen Problemen der Menschenrechtsverwirklichung in Russland und der Ausländerintegration in Deutschland und Russland im Vergleich.
Aktualisiert: 2023-06-06
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Gesetzgebung ohne Parlament?

Gesetzgebung ohne Parlament? von Klein,  Eckart
Der einerseits teils versteckte, teils offene Verlust der parlamentarischen Steuerungsfähigkeit und die andererseits wachsende Präponderanz der Regierung in wichtigen gesellschaftspolitischen Fragen (z. B. Atomausstieg, Terrorismusbekämpfung) wird immer häufiger kritisiert, da sie das Parlament zunehmend aus dem Zentrum der politischen Macht verdrängten. Der Vortrag geht den Gründen dieser Entwicklung nach und gelangt über die Analyse der Bedeutung des parlamentarischen Entscheidungsprozesses und der Funktion der Gesetzgebung zu einer Bewertung dieser Vorgänge. Die "offene Gesellschaft der Gesetzgeber" und die Tendenz zur "De-Institutionalisierung" der Gesetzgebung sind nach Ansicht des Autors geeignet, außer der Freiheit vor allem auch die Gleichheit der Bürger zu gefährden.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Völkerrecht

Völkerrecht von Bothe,  Michael, Dolzer,  Rudolf, Hailbronner,  Kay, Klein,  Eckart, Kunig,  Philip, Schröder,  Meinhard, Vitzthum,  Wolfgang
Die 4. Auflage des Lehrbuches bietet wiederum eine umfassende, hochaktuelle Darstellung des gesamten Völkerrechts in einem Band, von sieben erfahrenen und renommierten Hochschullehrern verfaßt. Alle Abschnitte sind aktualisiert worden. In einigen Bereichen waren Neubearbeitungen erforderlich. Acht gleichgewichtige Abschnitte decken das in rascher Bewegung befindliche Völkerrecht in seiner ganzen thematischen Breite und historischen Tiefe ab. Diese Grundlegung soll die selbstständige theoretische Auseinandersetzung sowie die sachgerechte Bearbeitung völkerrechtlicher und -rechtspolitischer Fragestellungen ermöglichen. Auch in Einzelfragen sollen die Beiträge knapp und zuverlässig über den aktuellen Stand des Völkerrechts unterrichten und durch weitergehende Hinweise die kritische Auseinandersetzung und umfassendere Information erleichtern.
Aktualisiert: 2023-05-29
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