Zum Werk
Das große "Internetgesetz der EU", der Digital Services Act (Gesetz über digitale Dienste), wurde am 27. Oktober 2022 veröffentlicht. Die neue, sehr weitreichende EU-Verordnung zum Geschäftsverkehr im Internet enthält u.a. Regelungen zur Verantwortlichkeit von Vermittlungsplattformen sowie weitere Plattformanforderungen, z.B. Bestimmungen zu Kontaktpersonen, Transparenzregelungen, Bestimmungen zur mittelbaren AGB-Beeinflussung durch Grundrechte, Berichtspflichten, Beschwerde und Meldesysteme sowie Streitschlichtungssysteme. Außerdem wird eine neue Behördenstruktur ("Digital Service Coordination") geschaffen.
Die neue EU-Verordnung zielt auf Plattformbetreiber, Suchmaschinen und soziale Netzwerke, die derzeit in der EU mindestens 45 Millionen aktive monatliche Nutzende haben. Während der parallel erlassene "Digital Markets Act" die Marktmacht von Internet Riesen wie Facebook, Amazon und Google begrenzen soll, befasst sich der DSA nach dem Willen der Kommission mit der Regulierung der von diesen Intermediären geteilten Inhalte. Was offline verboten ist, soll auch online verboten sein. Dabei geht es z.B. um illegale Hates und gefälschte Produkte. Darüber hinaus enthält der DSA auch ausführliche Bestimmungen, wann sich Plattform-Betreiber, soziale Medien und andere Intermediäre auf Haftungsprivilegien berufen können, also wann sie nicht für die von Ihnen weitervermittelten Inhalte verantwortlich sind.
Zur Verbesserung des Verbraucherschutzes und zum Schutz von Grundrechten wird außerdem eine neue Ära der Transparenz und öffentlichen Kontrolle der großen Plattformen begründet. Aufsichtsbehörden und Kontrollinstanzen, die im öffentlichen Interesse handeln, erhalten rechtliche Mittel, um systemische Risiken der Onlineplattformen untersuchen zu können. Online Werbung und sog. "Dark Patterns" werden weiter beschränkt. Auswüchse der Plattformen wie Tracking basierte Werbeanzeigen oder irreführende Designs werden strenger reguliert. Detaillierte Regelungen finden sich auch zum Umgang mit Moderationsentscheidungen zu Plattforminhalten. Zudem schafft der DSA umfassende Möglichkeiten für effiziente Sanktionen.
Das neue Werk ist als Handkommentar für die Praxis mit wissenschaftlichem Anspruch konzipiert. Die renommierten Autorinnen und Autoren erläutern die komplexen Regelungen wissenschaftlich fundiert mit praktikablen und handhabbaren Lösungen. Stellungnahmen aus dem europäischen Gesetzgebungsverfahren sind umfassend berücksichtigt.
Vorteile auf einen BlickAktualitätpraxistaugliche Problemlösungenmit Einführung in das neue Recht
Zielgruppen
Für Rechtsanwaltschaft, Unternehmen, Verbände, Gerichtsbarkeit, Aufsichtsbehörden und Hochschulen.
Aktualisiert: 2023-06-23
Autor:
Simon Apel,
Malek Barudi,
Hannes Beyerbach,
Serpil Dilbaz,
Carsten Föhlisch,
Steffen Henn,
Daniel Holznagel,
Markus Köhler,
Dimitrios Linardatos,
Peter Matzneller,
Ralf Müller-Terpitz,
Thomas Nägele,
Tobias Schmid,
Till Seyer,
Eva Ellen Wagner
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Das große "Internetgesetz der EU", der Digital Services Act (Gesetz über digitale Dienste), wurde am 27. Oktober 2022 veröffentlicht. Die neue, sehr weitreichende EU-Verordnung zum Geschäftsverkehr im Internet enthält u.a. Regelungen zur Verantwortlichkeit von Vermittlungsplattformen sowie weitere Plattformanforderungen, z.B. Bestimmungen zu Kontaktpersonen, Transparenzregelungen, Bestimmungen zur mittelbaren AGB-Beeinflussung durch Grundrechte, Berichtspflichten, Beschwerde und Meldesysteme sowie Streitschlichtungssysteme. Außerdem wird eine neue Behördenstruktur ("Digital Service Coordination") geschaffen.
Die neue EU-Verordnung zielt auf Plattformbetreiber, Suchmaschinen und soziale Netzwerke, die derzeit in der EU mindestens 45 Millionen aktive monatliche Nutzende haben. Während der parallel erlassene "Digital Markets Act" die Marktmacht von Internet Riesen wie Facebook, Amazon und Google begrenzen soll, befasst sich der DSA nach dem Willen der Kommission mit der Regulierung der von diesen Intermediären geteilten Inhalte. Was offline verboten ist, soll auch online verboten sein. Dabei geht es z.B. um illegale Hates und gefälschte Produkte. Darüber hinaus enthält der DSA auch ausführliche Bestimmungen, wann sich Plattform-Betreiber, soziale Medien und andere Intermediäre auf Haftungsprivilegien berufen können, also wann sie nicht für die von Ihnen weitervermittelten Inhalte verantwortlich sind.
Zur Verbesserung des Verbraucherschutzes und zum Schutz von Grundrechten wird außerdem eine neue Ära der Transparenz und öffentlichen Kontrolle der großen Plattformen begründet. Aufsichtsbehörden und Kontrollinstanzen, die im öffentlichen Interesse handeln, erhalten rechtliche Mittel, um systemische Risiken der Onlineplattformen untersuchen zu können. Online Werbung und sog. "Dark Patterns" werden weiter beschränkt. Auswüchse der Plattformen wie Tracking basierte Werbeanzeigen oder irreführende Designs werden strenger reguliert. Detaillierte Regelungen finden sich auch zum Umgang mit Moderationsentscheidungen zu Plattforminhalten. Zudem schafft der DSA umfassende Möglichkeiten für effiziente Sanktionen.
Das neue Werk ist als Handkommentar für die Praxis mit wissenschaftlichem Anspruch konzipiert. Die renommierten Autorinnen und Autoren erläutern die komplexen Regelungen wissenschaftlich fundiert mit praktikablen und handhabbaren Lösungen. Stellungnahmen aus dem europäischen Gesetzgebungsverfahren sind umfassend berücksichtigt.
Vorteile auf einen BlickAktualitätpraxistaugliche Problemlösungenmit Einführung in das neue Recht
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Aktualisiert: 2023-06-23
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Dimitrios Linardatos,
Peter Matzneller,
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Thomas Nägele,
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Das große "Internetgesetz der EU", der Digital Services Act (Gesetz über digitale Dienste), wurde am 27. Oktober 2022 veröffentlicht. Die neue, sehr weitreichende EU-Verordnung zum Geschäftsverkehr im Internet enthält u.a. Regelungen zur Verantwortlichkeit von Vermittlungsplattformen sowie weitere Plattformanforderungen, z.B. Bestimmungen zu Kontaktpersonen, Transparenzregelungen, Bestimmungen zur mittelbaren AGB-Beeinflussung durch Grundrechte, Berichtspflichten, Beschwerde und Meldesysteme sowie Streitschlichtungssysteme. Außerdem wird eine neue Behördenstruktur ("Digital Service Coordination") geschaffen.
Die neue EU-Verordnung zielt auf Plattformbetreiber, Suchmaschinen und soziale Netzwerke, die derzeit in der EU mindestens 45 Millionen aktive monatliche Nutzende haben. Während der parallel erlassene "Digital Markets Act" die Marktmacht von Internet Riesen wie Facebook, Amazon und Google begrenzen soll, befasst sich der DSA nach dem Willen der Kommission mit der Regulierung der von diesen Intermediären geteilten Inhalte. Was offline verboten ist, soll auch online verboten sein. Dabei geht es z.B. um illegale Hates und gefälschte Produkte. Darüber hinaus enthält der DSA auch ausführliche Bestimmungen, wann sich Plattform-Betreiber, soziale Medien und andere Intermediäre auf Haftungsprivilegien berufen können, also wann sie nicht für die von Ihnen weitervermittelten Inhalte verantwortlich sind.
Zur Verbesserung des Verbraucherschutzes und zum Schutz von Grundrechten wird außerdem eine neue Ära der Transparenz und öffentlichen Kontrolle der großen Plattformen begründet. Aufsichtsbehörden und Kontrollinstanzen, die im öffentlichen Interesse handeln, erhalten rechtliche Mittel, um systemische Risiken der Onlineplattformen untersuchen zu können. Online Werbung und sog. "Dark Patterns" werden weiter beschränkt. Auswüchse der Plattformen wie Tracking basierte Werbeanzeigen oder irreführende Designs werden strenger reguliert. Detaillierte Regelungen finden sich auch zum Umgang mit Moderationsentscheidungen zu Plattforminhalten. Zudem schafft der DSA umfassende Möglichkeiten für effiziente Sanktionen.
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Die neue EU-Verordnung zielt auf Plattformbetreiber, Suchmaschinen und soziale Netzwerke, die derzeit in der EU mindestens 45 Millionen aktive monatliche Nutzende haben. Während der parallel erlassene "Digital Markets Act" die Marktmacht von Internet Riesen wie Facebook, Amazon und Google begrenzen soll, befasst sich der DSA nach dem Willen der Kommission mit der Regulierung der von diesen Intermediären geteilten Inhalte. Was offline verboten ist, soll auch online verboten sein. Dabei geht es z.B. um illegale Hates und gefälschte Produkte. Darüber hinaus enthält der DSA auch ausführliche Bestimmungen, wann sich Plattform-Betreiber, soziale Medien und andere Intermediäre auf Haftungsprivilegien berufen können, also wann sie nicht für die von Ihnen weitervermittelten Inhalte verantwortlich sind.
Zur Verbesserung des Verbraucherschutzes und zum Schutz von Grundrechten wird außerdem eine neue Ära der Transparenz und öffentlichen Kontrolle der großen Plattformen begründet. Aufsichtsbehörden und Kontrollinstanzen, die im öffentlichen Interesse handeln, erhalten rechtliche Mittel, um systemische Risiken der Onlineplattformen untersuchen zu können. Online Werbung und sog. "Dark Patterns" werden weiter beschränkt. Auswüchse der Plattformen wie Tracking basierte Werbeanzeigen oder irreführende Designs werden strenger reguliert. Detaillierte Regelungen finden sich auch zum Umgang mit Moderationsentscheidungen zu Plattforminhalten. Zudem schafft der DSA umfassende Möglichkeiten für effiziente Sanktionen.
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Aktualisiert: 2023-05-22
Autor:
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Serpil Dilbaz,
Carsten Föhlisch,
Tobias Gostomzyk,
Steffen Henn,
Daniel Holznagel,
Markus Köhler,
Dimitrios Linardatos,
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Das große "Internetgesetz der EU", der Digital Services Act (Gesetz über digitale Dienste), wurde am 27. Oktober 2022 veröffentlicht. Die neue, sehr weitreichende EU-Verordnung zum Geschäftsverkehr im Internet enthält u.a. Regelungen zur Verantwortlichkeit von Vermittlungsplattformen sowie weitere Plattformanforderungen, z.B. Bestimmungen zu Kontaktpersonen, Transparenzregelungen, Bestimmungen zur mittelbaren AGB-Beeinflussung durch Grundrechte, Berichtspflichten, Beschwerde und Meldesysteme sowie Streitschlichtungssysteme. Außerdem wird eine neue Behördenstruktur ("Digital Service Coordination") geschaffen.
Die neue EU-Verordnung zielt auf Plattformbetreiber, Suchmaschinen und soziale Netzwerke, die derzeit in der EU mindestens 45 Millionen aktive monatliche Nutzende haben. Während der parallel erlassene "Digital Markets Act" die Marktmacht von Internet Riesen wie Facebook, Amazon und Google begrenzen soll, befasst sich der DSA nach dem Willen der Kommission mit der Regulierung der von diesen Intermediären geteilten Inhalte. Was offline verboten ist, soll auch online verboten sein. Dabei geht es z.B. um illegale Hates und gefälschte Produkte. Darüber hinaus enthält der DSA auch ausführliche Bestimmungen, wann sich Plattform-Betreiber, soziale Medien und andere Intermediäre auf Haftungsprivilegien berufen können, also wann sie nicht für die von Ihnen weitervermittelten Inhalte verantwortlich sind.
Zur Verbesserung des Verbraucherschutzes und zum Schutz von Grundrechten wird außerdem eine neue Ära der Transparenz und öffentlichen Kontrolle der großen Plattformen begründet. Aufsichtsbehörden und Kontrollinstanzen, die im öffentlichen Interesse handeln, erhalten rechtliche Mittel, um systemische Risiken der Onlineplattformen untersuchen zu können. Online Werbung und sog. "Dark Patterns" werden weiter beschränkt. Auswüchse der Plattformen wie Tracking basierte Werbeanzeigen oder irreführende Designs werden strenger reguliert. Detaillierte Regelungen finden sich auch zum Umgang mit Moderationsentscheidungen zu Plattforminhalten. Zudem schafft der DSA umfassende Möglichkeiten für effiziente Sanktionen.
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Für Rechtsanwaltschaft, Unternehmen, Verbände, Gerichtsbarkeit, Aufsichtsbehörden und Hochschulen.
Aktualisiert: 2023-05-15
Autor:
Simon Apel,
Malek Barudi,
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Carsten Föhlisch,
Tobias Gostomzyk,
Steffen Henn,
Daniel Holznagel,
Markus Köhler,
Dimitrios Linardatos,
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Die neue EU-Verordnung zielt auf Plattformbetreiber, Suchmaschinen und soziale Netzwerke, die derzeit in der EU mindestens 45 Millionen aktive monatliche Nutzende haben. Während der parallel erlassene "Digital Markets Act" die Marktmacht von Internet Riesen wie Facebook, Amazon und Google begrenzen soll, befasst sich der DSA nach dem Willen der Kommission mit der Regulierung der von diesen Intermediären geteilten Inhalte. Was offline verboten ist, soll auch online verboten sein. Dabei geht es z.B. um illegale Hates und gefälschte Produkte. Darüber hinaus enthält der DSA auch ausführliche Bestimmungen, wann sich Plattform-Betreiber, soziale Medien und andere Intermediäre auf Haftungsprivilegien berufen können, also wann sie nicht für die von Ihnen weitervermittelten Inhalte verantwortlich sind.
Zur Verbesserung des Verbraucherschutzes und zum Schutz von Grundrechten wird außerdem eine neue Ära der Transparenz und öffentlichen Kontrolle der großen Plattformen begründet. Aufsichtsbehörden und Kontrollinstanzen, die im öffentlichen Interesse handeln, erhalten rechtliche Mittel, um systemische Risiken der Onlineplattformen untersuchen zu können. Online Werbung und sog. "Dark Patterns" werden weiter beschränkt. Auswüchse der Plattformen wie Tracking basierte Werbeanzeigen oder irreführende Designs werden strenger reguliert. Detaillierte Regelungen finden sich auch zum Umgang mit Moderationsentscheidungen zu Plattforminhalten. Zudem schafft der DSA umfassende Möglichkeiten für effiziente Sanktionen.
Das neue Werk ist als Handkommentar für die Praxis mit wissenschaftlichem Anspruch konzipiert. Die renommierten Autorinnen und Autoren erläutern die komplexen Regelungen wissenschaftlich fundiert mit praktikablen und handhabbaren Lösungen. Stellungnahmen aus dem europäischen Gesetzgebungsverfahren sind umfassend berücksichtigt.
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Für Rechtsanwaltschaft, Unternehmen, Verbände, Gerichtsbarkeit, Aufsichtsbehörden und Hochschulen.
Aktualisiert: 2023-05-12
Autor:
Simon Apel,
Malek Barudi,
Hannes Beyerbach,
Carsten Föhlisch,
Tobias Gostomzyk,
Steffen Henn,
Daniel Holznagel,
Markus Köhler,
Dimitrios Linardatos,
Peter Matzneller,
Ralf Müller-Terpitz,
Thomas Nägele,
Tobias Schmid,
Till Seyer,
Eva Ellen Wagner
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„Ein Mokka noch, dann muss ich gehen, / die Scherben feg alleine weg, / und dennoch war es wieder schön / gemeinsam durch den Dreck. Ich glaub dein kleiner Rosenstrauch, / der wird bald wieder blühn, / und meine Sehnsucht kennst du auch, / lässt mich von dannen ziehn.“ Markus Köhler, 1956 in Dresden geboren und in der Oberlausitz aufgewachsen, lebt seit 1978 in Süddeutschland, hat in Konstanz Germanistik und Geschichte studiert, war in unterschiedlichen Berufen tätig und hat dann am Gymnasium, unter anderem auch in Prag, unterrichtet. „Ein Mokka noch“ ist bereits der dritte Gedichtband, der von ihm im Engelsdorfer Verlag, Leipzig erscheint. „Wenn damals …“ heißt der erste Band, er kam 2020 heraus, der zweite mit dem Titel „Einfach fortgehn“ folgte ein Jahr später. Markus Köhler schreibt auch Lieder; manche davon sind aus Gedichten entstanden, von denen man einige auch in diesem Band finden kann, so u.a. „Worte“, „Mir doch egal“, „Aber du bist nicht dabei“. Auf YouTube kann man sie anhören, viel mehr noch unter Lupos Music Channel. Viele Lieder wurden mit Zeichnungen von Felix Schmitt illustriert, der auch das Titelbild zu diesem Gedichtband gemalt hat.
Aktualisiert: 2023-02-23
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Die neue EU-Verordnung zielt auf Plattformbetreiber, Suchmaschinen und soziale Netzwerke, die derzeit in der EU mindestens 45 Millionen aktive monatliche Nutzende haben. Während der parallel erlassene "Digital Markets Act" die Marktmacht von Internet Riesen wie Facebook, Amazon und Google begrenzen soll, befasst sich der DSA nach dem Willen der Kommission mit der Regulierung der von diesen Intermediären geteilten Inhalte. Was offline verboten ist, soll auch online verboten sein. Dabei geht es z.B. um illegale Hates und gefälschte Produkte. Darüber hinaus enthält der DSA auch ausführliche Bestimmungen, wann sich Plattform-Betreiber, soziale Medien und andere Intermediäre auf Haftungsprivilegien berufen können, also wann sie nicht für die von Ihnen weitervermittelten Inhalte verantwortlich sind.
Zur Verbesserung des Verbraucherschutzes und zum Schutz von Grundrechten wird außerdem eine neue Ära der Transparenz und öffentlichen Kontrolle der großen Plattformen begründet. Aufsichtsbehörden und Kontrollinstanzen, die im öffentlichen Interesse handeln, erhalten rechtliche Mittel, um systemische Risiken der Onlineplattformen untersuchen zu können. Online Werbung und sog. "Dark Patterns" werden weiter beschränkt. Auswüchse der Plattformen wie Tracking basierte Werbeanzeigen oder irreführende Designs werden strenger reguliert. Detaillierte Regelungen finden sich auch zum Umgang mit Moderationsentscheidungen zu Plattforminhalten. Zudem schafft der DSA umfassende Möglichkeiten für effiziente Sanktionen.
Das neue Werk ist als Handkommentar für die Praxis mit wissenschaftlichem Anspruch konzipiert. Die renommierten Autorinnen und Autoren erläutern die komplexen Regelungen wissenschaftlich fundiert mit praktikablen und handhabbaren Lösungen. Stellungnahmen aus dem europäischen Gesetzgebungsverfahren sind umfassend berücksichtigt.
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Aktualisiert: 2023-04-21
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Markus Köhler,
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»Einfach fortgehn, irgendwohin. / Alles liegen lassen. Hier, wo ich bin, / will ich nicht sein, will ich nicht bleiben. / Ich will mir anderswo die Zeit vertreiben.« - Markus Köhler, 1956 in Dresden geboren und in der Oberlausitz aufgewachsen, lebt seit 1978 in Süddeutschland, hat in Konstanz Germanistik und Geschichte studiert, war in unterschiedlichen Berufen tätig und hat dann am Gymnasium, unter anderem auch in Prag, unterrichtet. 2020 hat er seinen ersten Gedichtband »Wenn damals …« im Engelsdorfer Verlag, Leipzig veröffentlicht. Das dort vorangestellte Motto »Ein Gedicht ohne Reim? / Muss nicht sein.« gilt auch für diesen Band. Markus Köhler schreibt auch Lieder; einige sind aus den Gedichten entstanden, die man in diesem Band findet. Auf YouTube unter Lupos Music Channel kann man seine Lieder anhören.
Aktualisiert: 2021-09-16
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»So vieles möchte ich noch sagen / von Dingen, die mir wichtig sind, / von schönen, längst vergangnen Tagen / und Bildern, die ich nicht mehr find.« Markus Köhler, 1956 in Dresden geboren und in der Oberlausitz aufgewachsen, scheut sich nicht, traditionelle Lyrikformen zu verwenden, um in schalkhafter Weise auf Vergangenes zurückzuschauen, ohne dass dabei die Gegenwart aus dem Blick gerät. Der Autor, der hier eine Auswahl seiner Gedichte der letzten fünf, sechs Jahre vorlegt, lebt seit 1978 in Süddeutschland. An der Universität Konstanz hat er Deutsch und Geschichte studiert, war in unterschiedlichen Berufen tätig und hat dann am Gymnasium, unter anderem auch in Prag, unterrichtet. Jetzt erfreut er sich seines Ruhestandes.
Aktualisiert: 2022-11-28
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Ziel und Ergebnis dieser Arbeit ist ein flexibel gestaltetes, generisches Lösungsverfahren entlang des allgemeinen Vorgehens des Kansei Engineerings, um objektiv erfasste Informationen über die visuelle Wahrnehmung zu strukturieren. Getragen durch die objektive Erfassung von Parametern der Blickregistrierung sowie durch die Quantifizierung mittels ausgewählter statistischer Analyseverfahren werden Ansätze dargestellt, um die Entscheidungsfindung in frühen Phasen der Produktgestaltung und -entwicklung zu unterstützen.
Aktualisiert: 2021-07-10
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Die Neuauflage:
Die Dynamik, mit der sich das Internetrecht weiterentwickelt, ist ungebrochen: eBay, Keyword Advertising, den Verbraucherschutz im eCommerce, Filesharing und grenzüberschreitende Onlinesachverhalte. Allein die hierzu seit der vergangenen Auflage ergangene Rechtsprechung sowie die gesetzgeberischen Aktivitäten hätten eine Neuauflage erforderlich gemacht. Die vorliegende Auflage behandelt zudem neue Entwicklungen wie Cloud Computing, Soziale Netzwerke, Screen Scraping und Geodatendienste, die alle eine ganze Reihe neuer Rechtsfragen, insbesondere im Bereich des Datenschutzes aufwerfen.
Die Konzeption des Buches ist unverändert. Eingeführt wird in die Grundlagen des Rechts des Internet, insbesondere des elektronischen Handels in seiner praktischen Anwendung. Einführungsfälle, die den einzelnen Kapiteln vorangestellt sind und die im Laufe der Darstellung gelöst werden, erleichtern den raschen Einstieg in die Materie.
Auch in seiner Neuauflage fokussiert der Band wiederum die wirtschaftlich relevanten Fragen des Internetrechts. Dem hieran interessierten Juristen in Ausbildung und Praxis wird er daher eine wertvolle Hilfe sein.
Aktualisiert: 2020-10-12
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Zu den poetischen Jugendwerken des italienischen Humanisten Maffeo Vegio (1407-1458) zählt u.a. ein vier Bücher umfassendes Kleinepos mit dem Titel Vellus Aureum. Nach seiner wohl bekanntesten Dichtung, dem Supplement zur Aeneis Vergils (1428), und dem Astyanax (1430) bildet das 1431 in Pavia entstandene Vellus Aureum das dritte und letzte poetische Werk, in dem Maffeo Vegio in enger Anlehnung an die klassische lateinische Epik antike Themen behandelt.
Das insgesamt 1013 Verse umfassende Epos, das sich in der Auswahl und Darbietung des Stoffes eng an Ovid und Vergil anlehnt, erzählt von den Abenteuern der Argonauten in Kolchis: Das erste Buch setzt bei der dortigen Landung der Argonauten ein und schildert ihre gastliche Aufnahme am Hof des Königs Aeetes; das zweite und dritte Buch berichten unter Einbeziehung des antiken "Götterapparates" von der Liebe Medeas zu Jason und ihrem Entschluß, ihm beizustehen; Jasons Überwindung der Gefahren, der Raub des Goldenen Vlieses sowie Medeas Töung ihres Bruders Apsyrtus bilden schließlich den Inhalt des vierten Buches.
Der Band bietet die erste textkritische Edition des Vellus Aureum. Zugrunde gelegt sind sechs Handschriften aus dem 15. Jahrhundert und vier Drucke aus dem 16. bis 18. Jahrhundert. Der lateinische Text wird mit ausführlichem Varianten- und Similienapparat zusammen mit einer deutschen Prosaübersetzung geboten. Ferner umfaßt die Edition einen Index Nominum und Verborum. In einer Einleitung werden der Autor und sein literarisches Werk vorgestellt sowie in die epische Technik Vegios eingeführt.
Aktualisiert: 2020-01-10
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In seiner Studie untersucht Markus Köhler Besonderheiten der bayerischen Schulmusik vor dem Hintergrund gesellschaftlicher und bildungspolitischer Umbrüche. Im Zentrum stehen dabei die gymnasialen Lehrpläne und die Rolle, die der Verband Bayerischer Schulmusiker als Fachverband in der Diskussion um deren Weiterentwicklung gespielt hat.
Dabei geht der Autor unter anderem folgenden Fragen nach:
Welche musikdidaktischen Positionen wurden in Bayern in den siebziger Jahren aufgegriffen, verwendet und fanden somit Eingang in Lehreraus- und -fortbildung?
Mit welchen Problemen hatten der Musikunterricht und die Musiklehrkräfte zu kämpfen?
Welche Ideen und Umstände prägten den Musikunterricht?
Welche Folgeerscheinungen sind davon im heutigen Musikunterricht unter Umständen noch zu spüren?
Aktualisiert: 2020-07-10
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Die Werbung in Hörfunk und Fernsehen hat wegen ihrer Finanzierungsfunktion eine große Bedeutung für die Sendeanstalten. Deren Kreativität bei der Gestaltung und Einbeziehung von Werbung in das Programm kennt deshalb keine Grenzen. Die vorliegende Arbeit setzt sich zunächst mit den wichtigsten Grundsätzen im Recht der Rundfunkwerbung auseinander und beleuchtet bedeutsame Werbepraktiken. Weiter werden die möglichen Sanktionen von Rechtsverstößen - nicht zuletzt durch das Wettbewerbsrecht - erläutert. Wegen der wachsenden Internationalisierung des Rundfunks stellt sich auch die Frage nach der Anwendbarkeit des inländischen Rundfunkwerberechts auf Sachverhalte mit Auslandsberührung. Schließlich wird der Einfluß des EWG-Vertrags auf das Rundfunkwerberecht geprüft.
Aktualisiert: 2019-12-19
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