Die Kreditkarte als Zahlungsmittel im E-Commerce erfreut sich wachsender Beliebtheit. Gleichzeitig erreichen die Kreditkartenmissbrauchsfälle Jahr für Jahr neue Rekordmarken. Dieses Missbrauchsrisiko muss zwischen den am Verfahren beteiligten Parteien verteilt werden. Während die Inanspruchnahme des berechtigten Karteninhabers gem. § 676 h BGB grundsätzlich ausscheidet, kommen sowohl das Vertragsunternehmen, dem die Kreditkartendaten zur Zahlung übermittelt werden, in Betracht als auch das Acquiring-Unternehmen, das die Vertragsunternehmen für Teilnahme am Kreditkartenverfahren akquiriert. Die Frage, wer von beiden für das Risiko einer missbräuchlichen Verwendung von Kreditkarten einzustehen hat, ist in letzter Zeit wieder in das juristische Blickfeld geraten.Die Autorin setzt sich mit den Argumenten auseinander und bietet eine Lösung unter dem Gesichtspunkt des Versendungskaufs.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die Kreditkarte als Zahlungsmittel im E-Commerce erfreut sich wachsender Beliebtheit. Gleichzeitig erreichen die Kreditkartenmissbrauchsfälle Jahr für Jahr neue Rekordmarken. Dieses Missbrauchsrisiko muss zwischen den am Verfahren beteiligten Parteien verteilt werden. Während die Inanspruchnahme des berechtigten Karteninhabers gem. § 676 h BGB grundsätzlich ausscheidet, kommen sowohl das Vertragsunternehmen, dem die Kreditkartendaten zur Zahlung übermittelt werden, in Betracht als auch das Acquiring-Unternehmen, das die Vertragsunternehmen für Teilnahme am Kreditkartenverfahren akquiriert. Die Frage, wer von beiden für das Risiko einer missbräuchlichen Verwendung von Kreditkarten einzustehen hat, ist in letzter Zeit wieder in das juristische Blickfeld geraten.Die Autorin setzt sich mit den Argumenten auseinander und bietet eine Lösung unter dem Gesichtspunkt des Versendungskaufs.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die Kreditkarte als Zahlungsmittel im E-Commerce erfreut sich wachsender Beliebtheit. Gleichzeitig erreichen die Kreditkartenmissbrauchsfälle Jahr für Jahr neue Rekordmarken. Dieses Missbrauchsrisiko muss zwischen den am Verfahren beteiligten Parteien verteilt werden. Während die Inanspruchnahme des berechtigten Karteninhabers gem. § 676 h BGB grundsätzlich ausscheidet, kommen sowohl das Vertragsunternehmen, dem die Kreditkartendaten zur Zahlung übermittelt werden, in Betracht als auch das Acquiring-Unternehmen, das die Vertragsunternehmen für Teilnahme am Kreditkartenverfahren akquiriert. Die Frage, wer von beiden für das Risiko einer missbräuchlichen Verwendung von Kreditkarten einzustehen hat, ist in letzter Zeit wieder in das juristische Blickfeld geraten.Die Autorin setzt sich mit den Argumenten auseinander und bietet eine Lösung unter dem Gesichtspunkt des Versendungskaufs.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die Kreditkarte als Zahlungsmittel im E-Commerce erfreut sich wachsender Beliebtheit. Gleichzeitig erreichen die Kreditkartenmissbrauchsfälle Jahr für Jahr neue Rekordmarken. Dieses Missbrauchsrisiko muss zwischen den am Verfahren beteiligten Parteien verteilt werden. Während die Inanspruchnahme des berechtigten Karteninhabers gem. § 676 h BGB grundsätzlich ausscheidet, kommen sowohl das Vertragsunternehmen, dem die Kreditkartendaten zur Zahlung übermittelt werden, in Betracht als auch das Acquiring-Unternehmen, das die Vertragsunternehmen für Teilnahme am Kreditkartenverfahren akquiriert. Die Frage, wer von beiden für das Risiko einer missbräuchlichen Verwendung von Kreditkarten einzustehen hat, ist in letzter Zeit wieder in das juristische Blickfeld geraten.Die Autorin setzt sich mit den Argumenten auseinander und bietet eine Lösung unter dem Gesichtspunkt des Versendungskaufs.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die DS-GVO und die JI-Richtlinie prägen das neue Niedersächsische Datenschutzgesetz (NDSG).
Der Handkommentar erläutert das Landesrecht im Rahmen des übergeordneten EU-Rechts und stellt Bezüge zu den bundesrechtlichen Vorschriften des BDSG her. Das Werk
arbeitet die Anwendungsvorränge sauber heraus
zeigt auf, welche Vorschriften für die niedersächsische Landesverwaltung gelten
macht die Unterschiede zwischen altem und neuem NDSG deutlich.
Verständliche Darstellung
Einheitliche Struktur der Kommentierung der einzelnen Vorschriften, um einen schnellen Zugang zum Gesamtwerk zu ermöglichen
Vergleich zu bundesrechtlichen Vorschriften, um auf den ersten Blick Unterschiede und Gemeinsamkeiten erkennen zu können
Die Autor:innen
RA Dr. Benno Barnitzke, LL.M., Hannover | Dipl.-Jur. Marten Gerjets, Berlin | ORR Ass. iur. Simon Graupe, LL.M., Leitung der Stabsstelle Datenschutz der Leibniz Universität Hannover und behördlicher Datenschutzbeauftragter | RA Prof. Thorsten Heermann, Hochschule Hannover | Dipl.-Jur. Jan Horstmann, Leibniz Universität Hannover | Prof. Dr. Tina Krügel, LL.M., Ministerialdirigentin im Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur, Hannover | Ass. iur. Julia Pfeiffenbring, Stellvertretende Datenschutzbeauftragte, Leibniz Universität Hannover | Dipl.-Jur. Nelli Schlee, Leibniz Universität Hannover | Prof. Dr. Fabian Schmieder, Hochschule Hannover | Ass. iur. Jonathan Stoklas, Leibniz Universität Hannover
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die DS-GVO und die JI-Richtlinie prägen das neue Niedersächsische Datenschutzgesetz (NDSG).
Der Handkommentar erläutert das Landesrecht im Rahmen des übergeordneten EU-Rechts und stellt Bezüge zu den bundesrechtlichen Vorschriften des BDSG her. Das Werk
arbeitet die Anwendungsvorränge sauber heraus
zeigt auf, welche Vorschriften für die niedersächsische Landesverwaltung gelten
macht die Unterschiede zwischen altem und neuem NDSG deutlich.
Verständliche Darstellung
Einheitliche Struktur der Kommentierung der einzelnen Vorschriften, um einen schnellen Zugang zum Gesamtwerk zu ermöglichen
Vergleich zu bundesrechtlichen Vorschriften, um auf den ersten Blick Unterschiede und Gemeinsamkeiten erkennen zu können
Die Autor:innen
RA Dr. Benno Barnitzke, LL.M., Hannover | Dipl.-Jur. Marten Gerjets, Berlin | ORR Ass. iur. Simon Graupe, LL.M., Leitung der Stabsstelle Datenschutz der Leibniz Universität Hannover und behördlicher Datenschutzbeauftragter | RA Prof. Thorsten Heermann, Hochschule Hannover | Dipl.-Jur. Jan Horstmann, Leibniz Universität Hannover | Prof. Dr. Tina Krügel, LL.M., Ministerialdirigentin im Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur, Hannover | Ass. iur. Julia Pfeiffenbring, Stellvertretende Datenschutzbeauftragte, Leibniz Universität Hannover | Dipl.-Jur. Nelli Schlee, Leibniz Universität Hannover | Prof. Dr. Fabian Schmieder, Hochschule Hannover | Ass. iur. Jonathan Stoklas, Leibniz Universität Hannover
Aktualisiert: 2023-06-07
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Die DS-GVO und die JI-Richtlinie prägen das neue Niedersächsische Datenschutzgesetz (NDSG).
Der Handkommentar erläutert das Landesrecht im Rahmen des übergeordneten EU-Rechts und stellt Bezüge zu den bundesrechtlichen Vorschriften des BDSG her. Das Werk
arbeitet die Anwendungsvorränge sauber heraus
zeigt auf, welche Vorschriften für die niedersächsische Landesverwaltung gelten
macht die Unterschiede zwischen altem und neuem NDSG deutlich.
Verständliche Darstellung
Einheitliche Struktur der Kommentierung der einzelnen Vorschriften, um einen schnellen Zugang zum Gesamtwerk zu ermöglichen
Vergleich zu bundesrechtlichen Vorschriften, um auf den ersten Blick Unterschiede und Gemeinsamkeiten erkennen zu können
Die Autor:innen
RA Dr. Benno Barnitzke, LL.M., Hannover | Dipl.-Jur. Marten Gerjets, Berlin | Ass. iur. ORR Simon Graupe, LL.M., Leitung der Stabsstelle Datenschutz der Leibniz Universität Hannover und behördlicher Datenschutzbeauftragter | RA Thorsten Heermann, Hochschule Hannover | Dipl.-Jur. Jan Horstmann, Leibniz Universität Hannover | Prof. Dr. Tina Krügel, LL.M., Ministerialdirigentin im Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur, Hannover | Ass. iur. Julia Pfeiffenbring, Stellvertretende Datenschutzbeauftragte, Leibniz Universität Hannover | Dipl.-Jur. Nelli Schlee, Leibniz Universität Hannover | Prof. Dr. Fabian Schmieder, Hochschule Hannover | Ass. iur. Jonathan Stoklas, Leibniz Universität Hannover
Aktualisiert: 2023-06-05
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Die DS-GVO und die JI-Richtlinie prägen das neue Niedersächsische Datenschutzgesetz (NDSG).
Der Handkommentar erläutert das Landesrecht im Rahmen des übergeordneten EU-Rechts und stellt Bezüge zu den bundesrechtlichen Vorschriften des BDSG her. Das Werk
arbeitet die Anwendungsvorränge sauber heraus
zeigt auf, welche Vorschriften für die niedersächsische Landesverwaltung gelten
macht die Unterschiede zwischen altem und neuem NDSG deutlich.
Verständliche Darstellung
Einheitliche Struktur der Kommentierung der einzelnen Vorschriften, um einen schnellen Zugang zum Gesamtwerk zu ermöglichen
Vergleich zu bundesrechtlichen Vorschriften, um auf den ersten Blick Unterschiede und Gemeinsamkeiten erkennen zu können
Die Autor:innen
RA Dr. Benno Barnitzke, LL.M., Hannover | Dipl.-Jur. Marten Gerjets, Berlin | Ass. iur. ORR Simon Graupe, LL.M., Leitung der Stabsstelle Datenschutz der Leibniz Universität Hannover und behördlicher Datenschutzbeauftragter | RA Thorsten Heermann, Hochschule Hannover | Dipl.-Jur. Jan Horstmann, Leibniz Universität Hannover | Prof. Dr. Tina Krügel, LL.M., Ministerialdirigentin im Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur, Hannover | Ass. iur. Julia Pfeiffenbring, Stellvertretende Datenschutzbeauftragte, Leibniz Universität Hannover | Dipl.-Jur. Nelli Schlee, Leibniz Universität Hannover | Prof. Dr. Fabian Schmieder, Hochschule Hannover | Ass. iur. Jonathan Stoklas, Leibniz Universität Hannover
Aktualisiert: 2023-05-31
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Die Kreditkarte als Zahlungsmittel im E-Commerce erfreut sich wachsender Beliebtheit. Gleichzeitig erreichen die Kreditkartenmissbrauchsfälle Jahr für Jahr neue Rekordmarken. Dieses Missbrauchsrisiko muss zwischen den am Verfahren beteiligten Parteien verteilt werden. Während die Inanspruchnahme des berechtigten Karteninhabers gem. § 676 h BGB grundsätzlich ausscheidet, kommen sowohl das Vertragsunternehmen, dem die Kreditkartendaten zur Zahlung übermittelt werden, in Betracht als auch das Acquiring-Unternehmen, das die Vertragsunternehmen für Teilnahme am Kreditkartenverfahren akquiriert. Die Frage, wer von beiden für das Risiko einer missbräuchlichen Verwendung von Kreditkarten einzustehen hat, ist in letzter Zeit wieder in das juristische Blickfeld geraten.Die Autorin setzt sich mit den Argumenten auseinander und bietet eine Lösung unter dem Gesichtspunkt des Versendungskaufs.
Aktualisiert: 2023-05-28
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Die DS-GVO und die JI-Richtlinie prägen das neue Niedersächsische Datenschutzgesetz (NDSG).
Der Handkommentar erläutert das Landesrecht im Rahmen des übergeordneten EU-Rechts und stellt Bezüge zu den bundesrechtlichen Vorschriften des BDSG her. Das Werk
arbeitet die Anwendungsvorränge sauber heraus
zeigt auf, welche Vorschriften für die niedersächsische Landesverwaltung gelten
macht die Unterschiede zwischen altem und neuem NDSG deutlich.
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RA Dr. Benno Barnitzke, LL.M., Hannover | Dipl.-Jur. Marten Gerjets, Berlin | Ass. iur. ORR Simon Graupe, LL.M., Leitung der Stabsstelle Datenschutz der Leibniz Universität Hannover und behördlicher Datenschutzbeauftragter | RA Thorsten Heermann, Hochschule Hannover | Dipl.-Jur. Jan Horstmann, Leibniz Universität Hannover | Prof. Dr. Tina Krügel, LL.M., Ministerialdirigentin im Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur, Hannover | Ass. iur. Julia Pfeiffenbring, Stellvertretende Datenschutzbeauftragte, Leibniz Universität Hannover | Dipl.-Jur. Nelli Schlee, Leibniz Universität Hannover | Prof. Dr. Fabian Schmieder, Hochschule Hannover | Ass. iur. Jonathan Stoklas, Leibniz Universität Hannover
Aktualisiert: 2023-05-19
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Die DS-GVO und die JI-Richtlinie prägen das neue Niedersächsische Datenschutzgesetz (NDSG).
Der Handkommentar erläutert das Landesrecht im Rahmen des übergeordneten EU-Rechts und stellt Bezüge zu den bundesrechtlichen Vorschriften des BDSG her. Das Werk
arbeitet die Anwendungsvorränge sauber heraus
zeigt auf, welche Vorschriften für die niedersächsische Landesverwaltung gelten
macht die Unterschiede zwischen altem und neuem NDSG deutlich.
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Die Autor:innen
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Aktualisiert: 2023-05-17
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Die DS-GVO und die JI-Richtlinie prägen das neue Niedersächsische Datenschutzgesetz (NDSG).
Der Handkommentar erläutert das Landesrecht im Rahmen des übergeordneten EU-Rechts und stellt Bezüge zu den bundesrechtlichen Vorschriften des BDSG her. Das Werk
arbeitet die Anwendungsvorränge sauber heraus
zeigt auf, welche Vorschriften für die niedersächsische Landesverwaltung gelten
macht die Unterschiede zwischen altem und neuem NDSG deutlich.
Verständliche Darstellung
Einheitliche Struktur der Kommentierung der einzelnen Vorschriften, um einen schnellen Zugang zum Gesamtwerk zu ermöglichen
Vergleich zu bundesrechtlichen Vorschriften, um auf den ersten Blick Unterschiede und Gemeinsamkeiten erkennen zu können
Die Autor:innen
RA Dr. Benno Barnitzke, LL.M., Hannover | Dipl.-Jur. Marten Gerjets, Berlin | Ass. iur. ORR Simon Graupe, LL.M., Leitung der Stabsstelle Datenschutz der Leibniz Universität Hannover und behördlicher Datenschutzbeauftragter | RA Thorsten Heermann, Hochschule Hannover | Dipl.-Jur. Jan Horstmann, Leibniz Universität Hannover | Prof. Dr. Tina Krügel, LL.M., Ministerialdirigentin im Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur, Hannover | Ass. iur. Julia Pfeiffenbring, Stellvertretende Datenschutzbeauftragte, Leibniz Universität Hannover | Dipl.-Jur. Nelli Schlee, Leibniz Universität Hannover | Prof. Dr. Fabian Schmieder, Hochschule Hannover | Ass. iur. Jonathan Stoklas, Leibniz Universität Hannover
Aktualisiert: 2023-05-03
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Das neue Handbuch bietet eine praxisbezogene und zugleich wissenschaftlich fundierte Darstellung der Rechtsfragen der Künstlichen Intelligenz und smarten Robotik. Es gibt einen juristischen Gesamtüberblick hinsichtlich dieser sich dynamisch entwickelnden und zunehmend in den Fokus von Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und breiter Öffentlichkeit rückenden Technologien.
Aus dem Inhalt:
Herausgeber und Autoren aus der Wissenschaft sowie der Anwaltschaft und von Unternehmen gewährleisten Sachkompetenz und Praxisnähe.
Für Unternehmen und deren Syndikusanwälte, Rechtsanwälte, Behördenreferenten, Richter und Wissenschaftler jeglicher Disziplin, die sich mit den neuen Technologien befassen.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Susanne Beck,
Matthias Berberich,
Johanna Charlotte Clausen,
Albrecht Conrad,
Timo Conraths,
Michael Denga,
Johannes Döveling,
Martin Ebers,
Paul Eberstaller,
Ina Ebert,
Jan Eichelberger,
Ulrich Ellinghaus,
Andreas Engel,
Nikolaus Forgó,
Tim Giesecke,
Julia Grinzinger,
Florian Haase,
Sami Haddadin,
Caroline Heinickel,
Christian Heinze,
Stefan Huber,
Agnieszka Jablonowska,
Dennis Knobbe,
Carsten König,
Tina Krügel,
Marc-Oliver Kurth,
Karolina Lange,
Hans-Wolfgang Micklitz,
Florian Möslein,
Monika Namysłowska,
Wolfgang Nejdl,
Claudia Niederee,
Julia Pfeiffenbring,
Michael J. Pils,
Thanos Rammos,
Jan Phillip Rektorschek,
Roland Schwarze,
Johanna Sprenger,
Björn Steinrötter,
Timo Stellpflug,
Christiane Wendehorst,
Joris Wendorf,
Benjamin Werthmann,
Thomas Wischmeyer
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E-Government-Lösungen werden in Deutschland relevanter werden. Sie ermöglichen Effizienzgewinne auf Bürger- wie auch auf Verwaltungsseite. Sie müssen jedoch u.a. datenschutzrechtlichen Anforderungen genügen.
Die Arbeit untersucht Realisierungspotentiale von E-Government-Lösungen vor dem Hintergrund des deutschen und europäischen Datenschutzrechts am Beispiel des Meldewesens. Schwerpunkte liegen auf den Fragen der Informationellen Gewaltenteilung, der Informationellen Selbstbestimmung und des Zweckbindungsgrundsatzes – auch im Rechtsvergleich.
Es wird ein Lösungsansatz entwickelt, der die Realisierung von E-Government-Lösungen in einer datenschutzverträglichen und administrativ sinnvollen Weise ermöglicht.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Aktualisiert: 2023-04-28
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