Kaum ein Grundrecht trägt so schemenhafte Umrisse wie die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2, 104 GG). Unter Verfassungsinterpreten gilt sie bisweilen als ein "Nischengrundrecht". Bei der Freiheitsentziehung, vor der die Garantie schützen soll, handelt es sich gleichwohl um eine hochspezifische und praxisrelevante Erscheinungsform von Staatsgewalt. In der vorliegenden Arbeit nimmt David Kuch das Nebeneinander von lückenhafter Aufarbeitung und tatsächlicher Virulenz zum Anlass für eine breit angelegte Reinterpretation der Freiheit der Person. Er führt historische Entwicklungslinien, gängige Auslegungsargumente und allgemeine Grundrechtslehren zu einer anspruchsvollen, neuartigen Lesart der Freiheit der Person zusammen. Der Ansatz trägt sodann zur Kritik zentraler Institute der Freiheitsentziehung bei. Besonders die präventiven Haft- und Unterbringungsformen (z.B. Präventivgewahrsam, Untersuchungshaft, Psychiatrieunterbringung, Sicherungsverwahrung) erweisen sich als problematisch.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Kaum ein Grundrecht trägt so schemenhafte Umrisse wie die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2, 104 GG). Unter Verfassungsinterpreten gilt sie bisweilen als ein "Nischengrundrecht". Bei der Freiheitsentziehung, vor der die Garantie schützen soll, handelt es sich gleichwohl um eine hochspezifische und praxisrelevante Erscheinungsform von Staatsgewalt. In der vorliegenden Arbeit nimmt David Kuch das Nebeneinander von lückenhafter Aufarbeitung und tatsächlicher Virulenz zum Anlass für eine breit angelegte Reinterpretation der Freiheit der Person. Er führt historische Entwicklungslinien, gängige Auslegungsargumente und allgemeine Grundrechtslehren zu einer anspruchsvollen, neuartigen Lesart der Freiheit der Person zusammen. Der Ansatz trägt sodann zur Kritik zentraler Institute der Freiheitsentziehung bei. Besonders die präventiven Haft- und Unterbringungsformen (z.B. Präventivgewahrsam, Untersuchungshaft, Psychiatrieunterbringung, Sicherungsverwahrung) erweisen sich als problematisch.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Kaum ein Grundrecht trägt so schemenhafte Umrisse wie die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2, 104 GG). Unter Verfassungsinterpreten gilt sie bisweilen als ein "Nischengrundrecht". Bei der Freiheitsentziehung, vor der die Garantie schützen soll, handelt es sich gleichwohl um eine hochspezifische und praxisrelevante Erscheinungsform von Staatsgewalt. In der vorliegenden Arbeit nimmt David Kuch das Nebeneinander von lückenhafter Aufarbeitung und tatsächlicher Virulenz zum Anlass für eine breit angelegte Reinterpretation der Freiheit der Person. Er führt historische Entwicklungslinien, gängige Auslegungsargumente und allgemeine Grundrechtslehren zu einer anspruchsvollen, neuartigen Lesart der Freiheit der Person zusammen. Der Ansatz trägt sodann zur Kritik zentraler Institute der Freiheitsentziehung bei. Besonders die präventiven Haft- und Unterbringungsformen (z.B. Präventivgewahrsam, Untersuchungshaft, Psychiatrieunterbringung, Sicherungsverwahrung) erweisen sich als problematisch.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Kaum ein Grundrecht trägt so schemenhafte Umrisse wie die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2, 104 GG). Unter Verfassungsinterpreten gilt sie bisweilen als ein "Nischengrundrecht". Bei der Freiheitsentziehung, vor der die Garantie schützen soll, handelt es sich gleichwohl um eine hochspezifische und praxisrelevante Erscheinungsform von Staatsgewalt. In der vorliegenden Arbeit nimmt David Kuch das Nebeneinander von lückenhafter Aufarbeitung und tatsächlicher Virulenz zum Anlass für eine breit angelegte Reinterpretation der Freiheit der Person. Er führt historische Entwicklungslinien, gängige Auslegungsargumente und allgemeine Grundrechtslehren zu einer anspruchsvollen, neuartigen Lesart der Freiheit der Person zusammen. Der Ansatz trägt sodann zur Kritik zentraler Institute der Freiheitsentziehung bei. Besonders die präventiven Haft- und Unterbringungsformen (z.B. Präventivgewahrsam, Untersuchungshaft, Psychiatrieunterbringung, Sicherungsverwahrung) erweisen sich als problematisch.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Kaum ein Grundrecht trägt so schemenhafte Umrisse wie die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2, 104 GG). Unter Verfassungsinterpreten gilt sie bisweilen als ein "Nischengrundrecht". Bei der Freiheitsentziehung, vor der die Garantie schützen soll, handelt es sich gleichwohl um eine hochspezifische und praxisrelevante Erscheinungsform von Staatsgewalt. In der vorliegenden Arbeit nimmt David Kuch das Nebeneinander von lückenhafter Aufarbeitung und tatsächlicher Virulenz zum Anlass für eine breit angelegte Reinterpretation der Freiheit der Person. Er führt historische Entwicklungslinien, gängige Auslegungsargumente und allgemeine Grundrechtslehren zu einer anspruchsvollen, neuartigen Lesart der Freiheit der Person zusammen. Der Ansatz trägt sodann zur Kritik zentraler Institute der Freiheitsentziehung bei. Besonders die präventiven Haft- und Unterbringungsformen (z.B. Präventivgewahrsam, Untersuchungshaft, Psychiatrieunterbringung, Sicherungsverwahrung) erweisen sich als problematisch.
Aktualisiert: 2023-05-16
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Das neue Handbuch ist eine auf 12 Bände angelegte Edition des Verwaltungsrechts. Als wissenschaftliches Gemeinschaftswerk von zwei Herausgebern und rund 250 Autor*innen basiert es auf einer Gesamtkonzeption, die das deutsche, europäische und internationale Verwaltungsrecht als Einheit und in ihrer Interdependenz und Interaktion in den Blick nimmt. Die Bände wenden sich gleichermaßen an die verwaltungsrechtliche Praxis und die Verwaltungsrechtswissenschaft. Der Rechtsstoff wird enzyklopädisch aufbereitet, die Zusammenhänge und das Allgemeine in der Fülle der Referenzgebiete des Besonderen werden erschlossen und auseinanderstrebende Detailforschungen zusammengeführt. Das Handbuch stellt die positivrechtlichen Begriffe, Prinzipien und Institute des Verwaltungsrechts in ihren Geltungsbedingungen dar, geht ihren wesentlichen geschichtlichen und sonstigen Grundlagen nach, analysiert sie dogmatisch und untersucht eingehend ihre europäische und internationale Verzahnung. Das Handbuch hat das Ziel, den aktuellen Stand des Verwaltungsrechts des Bundes und der Länder sowie der Europäischen Union umfassend, systematisch und verständlich darzustellen.
Charakteristisch für die Darstellung ist die enge Verzahnung mit internationalem und europäischem Recht, die Verknüpfung von Allgemeinem und Besonderem Verwaltungsrecht, die Vernetzung von materiellem und formellem Recht, die Interdisziplinarität der Methodik sowie die Einbeziehung neuer Entwicklungen wie z.B. der Digitalisierung der Verwaltung.
Band III ist den Einwirkungen des Verfassungsrechts auf die Verwaltung und das Verwaltungsrecht gewidmet. In einem einführenden Teil wird der rahmenartige Charakter der Verfassung für das Verwaltungshandeln beleuchtet. Die folgenden Teile des Bandes wenden sich zunächst der demokratischen Legitimation des Verwaltungshandelns sowie den unterschiedlichen Formen der Selbstverwaltung zu. Sodann werden die rechtsstaatlichen Bindungen im nationalen und europäischen Verwaltungsrecht beleuchtet.Anschließend richtet sich der Fokus auf Fragen der Gewaltenteilung in föderalen Strukturen. Ein weiterer Teil ist dem durch das Grundgesetz und die europäischen Verträge gespannten Ordnungsrahmen gewidmet. Eine Abrundung erfährt der Band durch Ausführungen zum öffentlichen Dienst.
Aktualisiert: 2023-05-10
Autor:
Peter Axer,
Monika Böhm,
Frauke Brosius-Gersdorf,
Christoph Brüning,
Indra Spiecker gen. Döhmann,
Horst Dreier,
Michael Droege,
Dirk Ehlers,
Torben Ellerbrok,
Judith Froese,
Claas Friedrich Germelmann,
Dieter Grimm,
Nils Grosche,
Bernd Grzeszick,
Andreas Haratsch,
Markus Heintzen,
Johanna Hey,
Kahl Ludwigs (HVwR Bd. III),
Wolfgang Kahl,
Sebastian Graf von Kielmansegg,
Winfried Kluth,
Markus Kotzur,
Hanno Kube,
David Kuch,
Jürgen Kühling,
Markus Ludwigs,
Veith Mehde,
Florian Meinel,
Eckhard Pache,
Niels Petersen,
Ute Sacksofsky,
Thorsten Ingo Schmidt,
Paulina Starski,
Joachim Suerbaum,
Andreas Voßkuhle,
Thomas Wischmeyer
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Kaum ein Grundrecht trägt so schemenhafte Umrisse wie die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2, 104 GG). Unter Verfassungsinterpreten gilt sie bisweilen als ein "Nischengrundrecht". Bei der Freiheitsentziehung, vor der die Garantie schützen soll, handelt es sich gleichwohl um eine hochspezifische und praxisrelevante Erscheinungsform von Staatsgewalt. In der vorliegenden Arbeit nimmt David Kuch das Nebeneinander von lückenhafter Aufarbeitung und tatsächlicher Virulenz zum Anlass für eine breit angelegte Reinterpretation der Freiheit der Person. Er führt historische Entwicklungslinien, gängige Auslegungsargumente und allgemeine Grundrechtslehren zu einer anspruchsvollen, neuartigen Lesart der Freiheit der Person zusammen. Der Ansatz trägt sodann zur Kritik zentraler Institute der Freiheitsentziehung bei. Besonders die präventiven Haft- und Unterbringungsformen (z.B. Präventivgewahrsam, Untersuchungshaft, Psychiatrieunterbringung, Sicherungsverwahrung) erweisen sich als problematisch.
Aktualisiert: 2023-04-13
> findR *
Kaum ein Grundrecht trägt so schemenhafte Umrisse wie die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2, 104 GG). Unter Verfassungsinterpreten gilt sie bisweilen als ein "Nischengrundrecht". Bei der Freiheitsentziehung, vor der die Garantie schützen soll, handelt es sich gleichwohl um eine hochspezifische und praxisrelevante Erscheinungsform von Staatsgewalt. In der vorliegenden Arbeit nimmt David Kuch das Nebeneinander von lückenhafter Aufarbeitung und tatsächlicher Virulenz zum Anlass für eine breit angelegte Reinterpretation der Freiheit der Person. Er führt historische Entwicklungslinien, gängige Auslegungsargumente und allgemeine Grundrechtslehren zu einer anspruchsvollen, neuartigen Lesart der Freiheit der Person zusammen. Der Ansatz trägt sodann zur Kritik zentraler Institute der Freiheitsentziehung bei. Besonders die präventiven Haft- und Unterbringungsformen (z.B. Präventivgewahrsam, Untersuchungshaft, Psychiatrieunterbringung, Sicherungsverwahrung) erweisen sich als problematisch.
Aktualisiert: 2023-04-03
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Joseph Raz zählt zu den bedeutendsten Autoren der zeitgenössischen Rechtsphilosophie. Im deutschsprachigen Raum ist sein Werk aber kaum bekannt. David Kuch schließt mit der vorliegenden Studie diese Rezeptionslücke. Er unternimmt erstmals eine breitere Aufarbeitung von Raz' Schriften aus rechtswissenschaftlicher Perspektive. Anhand der Primärliteratur spannt er den Bogen vom Handlungsbegriff über die Normentheorie zur Theorie des Rechts als der einzigen sozialen Institution mit umfassendem Autoritätsanspruch. Ist die Entstehung genuin rechtlicher Handlungspflichten möglich? Welche Begründungslasten ergeben sich für sie? Welche Rolle spielen Sanktionen? Joseph Raz verhilft klassischen Themen zu neuer Form, indem er ältere Antwortversuche - etwa von Hart, Bentham, Kelsen und Dworkin - kritisch be- und hinterfragt. Sein Ergebnis: Das Recht nimmt sehr viel mehr Autorität für sich in Anspruch als es besitzt.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Das neue Handbuch ist eine auf 12 Bände angelegte Edition des Verwaltungsrechts. Als wissenschaftliches Gemeinschaftswerk von zwei Herausgebern und rund 250 Autor*innen basiert es auf einer Gesamtkonzeption, die das deutsche, europäische und internationale Verwaltungsrecht als Einheit und in ihrer Interdependenz und Interaktion in den Blick nimmt. Die Bände wenden sich gleichermaßen an die verwaltungsrechtliche Praxis und die Verwaltungsrechtswissenschaft. Der Rechtsstoff wird enzyklopädisch aufbereitet, die Zusammenhänge und das Allgemeine in der Fülle der Referenzgebiete des Besonderen werden erschlossen und auseinanderstrebende Detailforschungen zusammengeführt. Das Handbuch stellt die positivrechtlichen Begriffe, Prinzipien und Institute des Verwaltungsrechts in ihren Geltungsbedingungen dar, geht ihren wesentlichen geschichtlichen und sonstigen Grundlagen nach, analysiert sie dogmatisch und untersucht eingehend ihre europäische und internationale Verzahnung. Das Handbuch hat das Ziel, den aktuellen Stand des Verwaltungsrechts des Bundes und der Länder sowie der Europäischen Union umfassend, systematisch und verständlich darzustellen.
Charakteristisch für die Darstellung ist die enge Verzahnung mit internationalem und europäischem Recht, die Verknüpfung von Allgemeinem und Besonderem Verwaltungsrecht, die Vernetzung von materiellem und formellem Recht, die Interdisziplinarität der Methodik sowie die Einbeziehung neuer Entwicklungen wie z.B. der Digitalisierung der Verwaltung.
Band III ist den Einwirkungen des Verfassungsrechts auf die Verwaltung und das Verwaltungsrecht gewidmet. In einem einführenden Teil wird der rahmenartige Charakter der Verfassung für das Verwaltungshandeln beleuchtet. Die folgenden Teile des Bandes wenden sich zunächst der demokratischen Legitimation des Verwaltungshandelns sowie den unterschiedlichen Formen der Selbstverwaltung zu. Sodann werden die rechtsstaatlichen Bindungen im nationalen und europäischen Verwaltungsrecht beleuchtet.Anschließend richtet sich der Fokus auf Fragen der Gewaltenteilung in föderalen Strukturen. Ein weiterer Teil ist dem durch das Grundgesetz und die europäischen Verträge gespannten Ordnungsrahmen gewidmet. Eine Abrundung erfährt der Band durch Ausführungen zum öffentlichen Dienst.
Aktualisiert: 2023-02-27
Autor:
Peter Axer,
Monika Böhm,
Frauke Brosius-Gersdorf,
Christoph Brüning,
Indra Spiecker gen. Döhmann,
Horst Dreier,
Michael Droege,
Dirk Ehlers,
Torben Ellerbrok,
Judith Froese,
Claas Friedrich Germelmann,
Dieter Grimm,
Nils Grosche,
Bernd Grzeszick,
Andreas Haratsch,
Markus Heintzen,
Johanna Hey,
Kahl Ludwigs (HVwR Bd. III),
Wolfgang Kahl,
Sebastian Graf von Kielmansegg,
Winfried Kluth,
Markus Kotzur,
Hanno Kube,
David Kuch,
Jürgen Kühling,
Markus Ludwigs,
Veith Mehde,
Florian Meinel,
Eckhard Pache,
Niels Petersen,
Ute Sacksofsky,
Thorsten Ingo Schmidt,
Paulina Starski,
Joachim Suerbaum,
Andreas Voßkuhle,
Thomas Wischmeyer
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Joseph Raz zählt zu den bedeutendsten Autoren der zeitgenössischen Rechtsphilosophie. Im deutschsprachigen Raum ist sein Werk aber kaum bekannt. David Kuch schließt mit der vorliegenden Studie diese Rezeptionslücke. Er unternimmt erstmals eine breitere Aufarbeitung von Raz' Schriften aus rechtswissenschaftlicher Perspektive. Anhand der Primärliteratur spannt er den Bogen vom Handlungsbegriff über die Normentheorie zur Theorie des Rechts als der einzigen sozialen Institution mit umfassendem Autoritätsanspruch. Ist die Entstehung genuin rechtlicher Handlungspflichten möglich? Welche Begründungslasten ergeben sich für sie? Welche Rolle spielen Sanktionen? Joseph Raz verhilft klassischen Themen zu neuer Form, indem er ältere Antwortversuche - etwa von Hart, Bentham, Kelsen und Dworkin - kritisch be- und hinterfragt. Sein Ergebnis: Das Recht nimmt sehr viel mehr Autorität für sich in Anspruch als es besitzt.
Aktualisiert: 2022-12-22
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