Zum Grundwerk
Dieser größte Kommentar zum BauGB bietet nicht nur eine umfassende Darstellung der Regelungen des Baugesetzbuchs, sondern auch der dazu gehörigen Verordnungen.
Der Kommentar erläutert neben dem BauGB zahlreiche weitere Bestimmungen des Baurechts.
Im Zusammenhang abgedruckt und eingehend kommentiert sind:BaunutzungsverordnungPlanzeichenverordnungImmobilienwertermittlungsverordnung
Zielgruppe
Für Bauämter, Tiefbauämter, Vermessungsämter, kommunale Planungsämter, Architektenbüros, Bauunternehmen, Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Notariate.
Aktualisiert: 2023-06-23
Autor:
Walter Bielenberg,
Rolf Blechschmidt,
Thomas Burmeister,
Werner Ernst,
Hans-Georg Fieseler,
Thomas Groß,
Herbert Grziwotz,
Jochen Kerkmann,
Wolfgang Kleiber,
Martin Kment,
Michael Krautzberger,
Christoph Külpmann,
David Meurers,
Matthias Neureither,
Birgit Richter,
Peter Runkel,
Wilhelm Söfker,
Jürgen Stock,
Winrich Voß,
Jörg Wagner,
Willy Zinkahn
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Das Recht der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistungen befindet sich in einer Krise. Eine wesentliche Ursache der Krise ist die Vermengung von rechtmäßiger Enteignung mit der Haftung für hoheitlich begangenes Unrecht. Diese Vermengung führte zu den Rechtsfiguren des "enteignungsgleichen" und des "enteignenden" Eingriffs, die heute zum Standardrepertoire der Ausbildung gehören.
Gegenstand der angezeigten Untersuchung ist der "enteignende Eingriff". Diese Rechtsfigur soll - so der BGH - meist atypische und unvorhergesehene Nachteile ausgleichen, die eine an sich rechtmäßige hoheitliche Maßnahme bei einzelnen Betroffenen hervorruft und die die Schwelle des enteignungsrechtlich Zumutbaren überschreiten. Praktische Bedeutung hat die Rechtsfigur namentlich beim Ausgleich von Beeinträchtigungen durch Bauarbeiten der öffentlichen Hand, durch Straßenverkehrs- oder Fluglärmimmissionen sowie bei der finanziellen Bewältigung von Unfällen erlangt.
Der Fortbestand der Rechtsfigur ist durch die verfassungsgerichtliche Dogmatik der Eigentumsgarantie (paradigmatisch: BVerfGE 58, 300 - Naßauskiesung) in Zweifel gezogen worden. Der Autor prüft, ob und in welchem Umfang die überkommene Rechtsfigur des enteignenden Eingriffs vor dem Hintergrund dieser Dogmatik noch bestehen kann. Enteignende Eingriffe werden in ihrem Verhältnis zur Enteignung, zur sogenannten ausgleichspflichtigen Inhalts- und Schrankenbestimmung und zur Staatsunrechtshaftung betrachtet. Der Verfasser legt dar, wie das bisher angefallene Fallmaterial mit den letztgenannten Instituten zu bewältigen ist. Einer richterrechtlichen Entschädigung stünden zudem verfassungsrechtliche Bedenken entgegen, die aus der Junktimklausel des Art. 14 Abs. 3 S. 2 GG und dem Vorbehalt des Gesetzes in Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG folgten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Recht der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistungen befindet sich in einer Krise. Eine wesentliche Ursache der Krise ist die Vermengung von rechtmäßiger Enteignung mit der Haftung für hoheitlich begangenes Unrecht. Diese Vermengung führte zu den Rechtsfiguren des "enteignungsgleichen" und des "enteignenden" Eingriffs, die heute zum Standardrepertoire der Ausbildung gehören.
Gegenstand der angezeigten Untersuchung ist der "enteignende Eingriff". Diese Rechtsfigur soll - so der BGH - meist atypische und unvorhergesehene Nachteile ausgleichen, die eine an sich rechtmäßige hoheitliche Maßnahme bei einzelnen Betroffenen hervorruft und die die Schwelle des enteignungsrechtlich Zumutbaren überschreiten. Praktische Bedeutung hat die Rechtsfigur namentlich beim Ausgleich von Beeinträchtigungen durch Bauarbeiten der öffentlichen Hand, durch Straßenverkehrs- oder Fluglärmimmissionen sowie bei der finanziellen Bewältigung von Unfällen erlangt.
Der Fortbestand der Rechtsfigur ist durch die verfassungsgerichtliche Dogmatik der Eigentumsgarantie (paradigmatisch: BVerfGE 58, 300 - Naßauskiesung) in Zweifel gezogen worden. Der Autor prüft, ob und in welchem Umfang die überkommene Rechtsfigur des enteignenden Eingriffs vor dem Hintergrund dieser Dogmatik noch bestehen kann. Enteignende Eingriffe werden in ihrem Verhältnis zur Enteignung, zur sogenannten ausgleichspflichtigen Inhalts- und Schrankenbestimmung und zur Staatsunrechtshaftung betrachtet. Der Verfasser legt dar, wie das bisher angefallene Fallmaterial mit den letztgenannten Instituten zu bewältigen ist. Einer richterrechtlichen Entschädigung stünden zudem verfassungsrechtliche Bedenken entgegen, die aus der Junktimklausel des Art. 14 Abs. 3 S. 2 GG und dem Vorbehalt des Gesetzes in Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG folgten.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das Recht der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistungen befindet sich in einer Krise. Eine wesentliche Ursache der Krise ist die Vermengung von rechtmäßiger Enteignung mit der Haftung für hoheitlich begangenes Unrecht. Diese Vermengung führte zu den Rechtsfiguren des "enteignungsgleichen" und des "enteignenden" Eingriffs, die heute zum Standardrepertoire der Ausbildung gehören.
Gegenstand der angezeigten Untersuchung ist der "enteignende Eingriff". Diese Rechtsfigur soll - so der BGH - meist atypische und unvorhergesehene Nachteile ausgleichen, die eine an sich rechtmäßige hoheitliche Maßnahme bei einzelnen Betroffenen hervorruft und die die Schwelle des enteignungsrechtlich Zumutbaren überschreiten. Praktische Bedeutung hat die Rechtsfigur namentlich beim Ausgleich von Beeinträchtigungen durch Bauarbeiten der öffentlichen Hand, durch Straßenverkehrs- oder Fluglärmimmissionen sowie bei der finanziellen Bewältigung von Unfällen erlangt.
Der Fortbestand der Rechtsfigur ist durch die verfassungsgerichtliche Dogmatik der Eigentumsgarantie (paradigmatisch: BVerfGE 58, 300 - Naßauskiesung) in Zweifel gezogen worden. Der Autor prüft, ob und in welchem Umfang die überkommene Rechtsfigur des enteignenden Eingriffs vor dem Hintergrund dieser Dogmatik noch bestehen kann. Enteignende Eingriffe werden in ihrem Verhältnis zur Enteignung, zur sogenannten ausgleichspflichtigen Inhalts- und Schrankenbestimmung und zur Staatsunrechtshaftung betrachtet. Der Verfasser legt dar, wie das bisher angefallene Fallmaterial mit den letztgenannten Instituten zu bewältigen ist. Einer richterrechtlichen Entschädigung stünden zudem verfassungsrechtliche Bedenken entgegen, die aus der Junktimklausel des Art. 14 Abs. 3 S. 2 GG und dem Vorbehalt des Gesetzes in Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG folgten.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Zum Werk
Der große Standardkommentar "Stelkens/Bonk/Sachs" gibt den Beteiligten fundierte und vertiefte Antworten zu allen Verfahrensfragen. Er ist seit mehreren Jahrzehnten ein unentbehrliches Hilfsmittel im Rechtsverkehr zwischen Behörden, Unternehmen und Privatpersonen.
Der Aufbau des Kommentars ist klar und transparent:Ausführliche Erläuterung der Entwicklungen im EuroparechtAbweichungen im Verwaltungsverfahrensrecht der Länder sind in die Erläuterungen einbezogenübersichtliche Gliederungen vor jeder Kommentierung ermöglichen schnelles ArbeitenHinweise zu Parallelbestimmungen in anderen Gesetzen (z.B. SGB X oder AO) erleichtern die praktische Arbeit
Vorteile auf einen Blickwissenschaftlich vertiefte Lösungen für anspruchsvolle Praxisfällebreite Auswertung von Rechtsprechung und Literatur schafft Anwendungssicherheit auch bei komplizierten Detailfragenseit Jahrzehnten eingeführter großer Standardkommentar mit renommierten Autoren
Zur Neuauflage
Die 10. Auflage erläutert die zahlreichen Neuerungen im Verfahrensrecht seit der Vorauflage, einschließlich der Änderungen wichtiger Fachgesetze, etwa im Baurecht und Umweltrecht. Berücksichtigt sind folgende VwVfG-Änderungsgesetze:Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts v. 18.12.2018Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änd. des PersonalausweisG und weiterer Vorschriften v. 21.6.2019Vormundschafts- und Betreuungsrechts-ReformG v. 4.5.2021Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änd. weiterer Vorschriften v. 25.6.2021Umfassend kommentiert sind zahlreiche aktuellen Entwicklungen, z.B. im Hinblick auf Corona-Pandemie, e-Government sowie das europäische Verwaltungsverfahrensrecht.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Unternehmen, Verbände, Richterschaft, Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden, Hochschulen, Referendariat und Studium.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Heinz Joachim Bonk,
Frank Fellenberg,
Dieter Kallerhoff,
Manuel Kamp,
Karen Keller,
Christoph Külpmann,
Klaus Leonhardt,
Thomas Mayen,
Werner Neumann,
Lorenz Prell,
Michael Sachs,
Heribert Schmitz,
Thorsten Siegel,
Barbara Stamm,
Paul Stelkens,
Ulrich Stelkens,
Marc André Wiegand
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Mit dem neuen Autorenteam fließen Erfahrungen aus der höchstrichterlichen Praxis, der Beratungstätigkeit eines Anwalts und der Perspektive der vorbereitenden Gesetzgebung im Bauministerium ein. Die für die Bauleitplanung bedeutsamen Novellierungen des Bundes- und Europarechts bedurften ausführlicher Aufarbeitung, für die die Neuauflage auf dem Stand der Novellierung durch das Baulandmobilisierungsgesetz 2021 praxisorientierte Erläuterungen gibt.
Aktualisiert: 2021-11-04
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Zum Werk
Der große Standardkommentar "Stelkens/Bonk/Sachs" gibt den Beteiligten fundierte und vertiefte Antworten zu allen Verfahrensfragen. Er ist seit mehreren Jahrzehnten ein unentbehrliches Hilfsmittel im Rechtsverkehr zwischen Behörden, Unternehmen und Privatpersonen.
Der Aufbau des Kommentars ist klar und transparent:
- Ausführliche Erläuterung der Entwicklungen im Europarecht
- Abweichungen im Verwaltungsverfahrensrecht der Länder sind in die Erläuterungen einbezogen
- übersichtliche Gliederungen vor jeder Kommentierung ermöglichen schnelles Arbeiten
- Hinweise zu Parallelbestimmungen in anderen Gesetzen (z.B. SGB X oder AO) erleichtern die praktische Arbeit
Vorteile auf einen Blick
- wissenschaftlich vertiefte Lösungen für anspruchsvolle Praxisfälle
- breite Auswertung von Rechtsprechung und Literatur schafft Anwendungssicherheit auch bei komplizierten Detailfragen
- seit Jahrzehnten eingeführter großer Standardkommentar mit renommierten Autoren
Zur Neuauflage
Die 9. Auflage erläutert die zahlreichen Neuerungen im Verfahrensrecht, einschließlich der Änderungen wichtiger Fachgesetze, etwa im Baurecht und Umweltrecht.
Umfassend kommentiert sind die aktuellen Entwicklungen zum e-Government, insbesondere die neuen Regelungen zum automatisierten Erlass und zur Bekanntgabe über das Internet von Verwaltungsakten durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.7.2016 (Änderungen der §§ 24 und 41 VwVfG; Einfügung eines neuen § 35a VwVfG).
Vertieft erörtert werden die Auswirkungen der aktuellen Rechtsprechung des EuGH zur Präklusion auf Behördenpraxis und Gerichtsverfahren.
Ebenfalls ausführlich erläutert wird die Entwicklung eines europäischen Verwaltungsverfahrensrechts.
Mit der 9. Auflage erfolgt ein Generationenwechsel in Herausgeber- und Autorenschaft. Mehrere fachlich und publizistisch bestens ausgewiesene Experten aus Wissenschaft, Justiz, Verwaltung und Anwaltschaft verstärken nunmehr das Autorenteam.
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Syndikusanwälte, Verbandsjuristen, Richter, Referenten in Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden, Referendare, Studierende und Professoren.
Aktualisiert: 2022-10-06
Autor:
Heinz Joachim Bonk,
Frank Fellenberg,
Jan Hecker,
Dieter Kallerhoff,
Manuel Kamp,
Karen Keller,
Christoph Külpmann,
Klaus Leonhardt,
Thomas Mayen,
Werner Neumann,
Michael Sachs,
Heribert Schmitz,
Thorsten Siegel,
Barbara Stamm,
Paul Stelkens,
Ulrich Stelkens,
Marc André Wiegand
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Zum Werk
Der vorläufige Rechtsschutz prägt die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Er hat sich, insbesondere im baurechtlichen Nachbarstreit und dem Asylrecht zu einer dem Hauptsacheverfahren nahezu gleichwertigen Verfahrensart entwickelt.
Das Werk stellt ausführlich und umfassend die formellen und materiellen Voraussetzungen der Instrumente des vorläufigen Rechtsschutzes, der einstweiligen Anordnungen und der aufschiebenden Wirkung dar.
In einem Besonderen Teil werden die spezifischen Probleme bei den in der Praxis besonders wichtigen Gebieten des vorläufigen Rechtsschutzes erörtert, u.a. Baurecht, Beamtenrecht, Umweltrecht, Asylrecht, Sozialrecht und Europarecht.
Vorteile auf einen Blick
- mit großem Teil zu den Besonderheiten wichtiger Rechtsgebiete, wie Asylrecht, Baurecht, Beamtenrecht usw.
- behandelt alle relevanten in der Praxis auftretenden Probleme
Zur Neuauflage
Die Neuauflage bringt das Werk auf den aktuellen Stand in Rechtsprechung und Literatur.
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Richter, Verwaltungsbehörden.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Zum Grundwerk
Dieser größte Kommentar zum BauGB bietet nicht nur eine umfassende Darstellung der Regelungen des Baugesetzbuchs, sondern auch der dazu gehörigen Verordnungen.
Der Kommentar erläutert neben dem BauGB zahlreiche weitere Bestimmungen des Baurechts.
Im Zusammenhang abgedruckt und eingehend kommentiert sind:BaunutzungsverordnungPlanzeichenverordnungImmobilienwertermittlungsverordnung
Zielgruppe
Für Bauämter, Tiefbauämter, Vermessungsämter, kommunale Planungsämter, Architektenbüros, Bauunternehmen, Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Notariate.
Aktualisiert: 2023-05-03
Autor:
Walter Bielenberg,
Rolf Blechschmidt,
Thomas Burmeister,
Werner Ernst,
Hans-Georg Fieseler,
Thomas Groß,
Herbert Grziwotz,
Jochen Kerkmann,
Wolfgang Kleiber,
Martin Kment,
Michael Krautzberger,
Christoph Külpmann,
David Meurers,
Matthias Neureither,
Birgit Richter,
Peter Runkel,
Wilhelm Söfker,
Jürgen Stock,
Winrich Voß,
Jörg Wagner,
Willy Zinkahn
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Das Recht der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistungen befindet sich in einer Krise. Eine wesentliche Ursache der Krise ist die Vermengung von rechtmäßiger Enteignung mit der Haftung für hoheitlich begangenes Unrecht. Diese Vermengung führte zu den Rechtsfiguren des "enteignungsgleichen" und des "enteignenden" Eingriffs, die heute zum Standardrepertoire der Ausbildung gehören.
Gegenstand der angezeigten Untersuchung ist der "enteignende Eingriff". Diese Rechtsfigur soll - so der BGH - meist atypische und unvorhergesehene Nachteile ausgleichen, die eine an sich rechtmäßige hoheitliche Maßnahme bei einzelnen Betroffenen hervorruft und die die Schwelle des enteignungsrechtlich Zumutbaren überschreiten. Praktische Bedeutung hat die Rechtsfigur namentlich beim Ausgleich von Beeinträchtigungen durch Bauarbeiten der öffentlichen Hand, durch Straßenverkehrs- oder Fluglärmimmissionen sowie bei der finanziellen Bewältigung von Unfällen erlangt.
Der Fortbestand der Rechtsfigur ist durch die verfassungsgerichtliche Dogmatik der Eigentumsgarantie (paradigmatisch: BVerfGE 58, 300 - Naßauskiesung) in Zweifel gezogen worden. Der Autor prüft, ob und in welchem Umfang die überkommene Rechtsfigur des enteignenden Eingriffs vor dem Hintergrund dieser Dogmatik noch bestehen kann. Enteignende Eingriffe werden in ihrem Verhältnis zur Enteignung, zur sogenannten ausgleichspflichtigen Inhalts- und Schrankenbestimmung und zur Staatsunrechtshaftung betrachtet. Der Verfasser legt dar, wie das bisher angefallene Fallmaterial mit den letztgenannten Instituten zu bewältigen ist. Einer richterrechtlichen Entschädigung stünden zudem verfassungsrechtliche Bedenken entgegen, die aus der Junktimklausel des Art. 14 Abs. 3 S. 2 GG und dem Vorbehalt des Gesetzes in Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG folgten.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Aktualisiert: 2023-04-04
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