Die vorliegende Arbeit widmet sich in einem ersten Schritt der Darstellung und Analyse der politischen Systeme sowohl Spartas, gemäß der Großen Rhetra, als auch Athens zu Lebzeiten Platons und Xenophons, welche bei beiden Philosophen als Positiv- wie Negativbeispiele Verwendung finden.
Bei der folgenden Untersuchung der ‚Idealstaatsverfassungen‘ in Platons „Nomoi“ und Xenophons politischen Schriften finden sich Elemente dessen, was in der politischen Theorie der Neuzeit mit den Staatsgewalten Legislative, Exekutive und Judikative bezeichnet wird. Die anachronistische Übertragung dieser modernen, staatstheoretischen Begrifflichkeiten und eine Untersuchung im Hinblick auf ihre gewaltenteilende oder gewaltenverschränkende Funktion, sowie die Identifizierung der Gesetzgebung von unveränderlichen Gesetzen, also Gesetzen von Verfassungsrang, legt den Kerngehalt der behandelten Konzeptionen offen.
Platon zeigt in den „Nomoi“ einen weiteren Weg zur Verwirklichung einer Philosophenherrschaft auf. Denn es sind Menschen, die dem Anforderungsprofil der Philosophenherrscher der „Politeia“ entsprechen, die Platons Gesetzesstaat die Rahmengesetze, oder besser die Verfassung, geben und nach der Staatsgründung dann diese, sollte es doch einmal nötig sein, ergänzen und verändern dürfen. Xenophon hingegen schließt eine Erweiterung oder gar Änderung der Rahmengesetze seines Idealstaats kategorisch aus und dieser ist somit als Nomokratie, als Gesetzesherrschaft im wahrlich besten Sinne zu identifizieren, in der allgemein anerkannte, ethisch-moralische Grundprinzipien das unabänderliche Rückgrat eines auf Frieden und Gemeinwohl ausgerichteten Staates bilden.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die vorliegende Arbeit widmet sich in einem ersten Schritt der Darstellung und Analyse der politischen Systeme sowohl Spartas, gemäß der Großen Rhetra, als auch Athens zu Lebzeiten Platons und Xenophons, welche bei beiden Philosophen als Positiv- wie Negativbeispiele Verwendung finden.
Bei der folgenden Untersuchung der ‚Idealstaatsverfassungen‘ in Platons „Nomoi“ und Xenophons politischen Schriften finden sich Elemente dessen, was in der politischen Theorie der Neuzeit mit den Staatsgewalten Legislative, Exekutive und Judikative bezeichnet wird. Die anachronistische Übertragung dieser modernen, staatstheoretischen Begrifflichkeiten und eine Untersuchung im Hinblick auf ihre gewaltenteilende oder gewaltenverschränkende Funktion, sowie die Identifizierung der Gesetzgebung von unveränderlichen Gesetzen, also Gesetzen von Verfassungsrang, legt den Kerngehalt der behandelten Konzeptionen offen.
Platon zeigt in den „Nomoi“ einen weiteren Weg zur Verwirklichung einer Philosophenherrschaft auf. Denn es sind Menschen, die dem Anforderungsprofil der Philosophenherrscher der „Politeia“ entsprechen, die Platons Gesetzesstaat die Rahmengesetze, oder besser die Verfassung, geben und nach der Staatsgründung dann diese, sollte es doch einmal nötig sein, ergänzen und verändern dürfen. Xenophon hingegen schließt eine Erweiterung oder gar Änderung der Rahmengesetze seines Idealstaats kategorisch aus und dieser ist somit als Nomokratie, als Gesetzesherrschaft im wahrlich besten Sinne zu identifizieren, in der allgemein anerkannte, ethisch-moralische Grundprinzipien das unabänderliche Rückgrat eines auf Frieden und Gemeinwohl ausgerichteten Staates bilden.
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Die vorliegende Arbeit widmet sich in einem ersten Schritt der Darstellung und Analyse der politischen Systeme sowohl Spartas, gemäß der Großen Rhetra, als auch Athens zu Lebzeiten Platons und Xenophons, welche bei beiden Philosophen als Positiv- wie Negativbeispiele Verwendung finden.
Bei der folgenden Untersuchung der ‚Idealstaatsverfassungen‘ in Platons „Nomoi“ und Xenophons politischen Schriften finden sich Elemente dessen, was in der politischen Theorie der Neuzeit mit den Staatsgewalten Legislative, Exekutive und Judikative bezeichnet wird. Die anachronistische Übertragung dieser modernen, staatstheoretischen Begrifflichkeiten und eine Untersuchung im Hinblick auf ihre gewaltenteilende oder gewaltenverschränkende Funktion, sowie die Identifizierung der Gesetzgebung von unveränderlichen Gesetzen, also Gesetzen von Verfassungsrang, legt den Kerngehalt der behandelten Konzeptionen offen.
Platon zeigt in den „Nomoi“ einen weiteren Weg zur Verwirklichung einer Philosophenherrschaft auf. Denn es sind Menschen, die dem Anforderungsprofil der Philosophenherrscher der „Politeia“ entsprechen, die Platons Gesetzesstaat die Rahmengesetze, oder besser die Verfassung, geben und nach der Staatsgründung dann diese, sollte es doch einmal nötig sein, ergänzen und verändern dürfen. Xenophon hingegen schließt eine Erweiterung oder gar Änderung der Rahmengesetze seines Idealstaats kategorisch aus und dieser ist somit als Nomokratie, als Gesetzesherrschaft im wahrlich besten Sinne zu identifizieren, in der allgemein anerkannte, ethisch-moralische Grundprinzipien das unabänderliche Rückgrat eines auf Frieden und Gemeinwohl ausgerichteten Staates bilden.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die vorliegende Arbeit widmet sich in einem ersten Schritt der Darstellung und Analyse der politischen Systeme sowohl Spartas, gemäß der Großen Rhetra, als auch Athens zu Lebzeiten Platons und Xenophons, welche bei beiden Philosophen als Positiv- wie Negativbeispiele Verwendung finden.
Bei der folgenden Untersuchung der ‚Idealstaatsverfassungen‘ in Platons „Nomoi“ und Xenophons politischen Schriften finden sich Elemente dessen, was in der politischen Theorie der Neuzeit mit den Staatsgewalten Legislative, Exekutive und Judikative bezeichnet wird. Die anachronistische Übertragung dieser modernen, staatstheoretischen Begrifflichkeiten und eine Untersuchung im Hinblick auf ihre gewaltenteilende oder gewaltenverschränkende Funktion, sowie die Identifizierung der Gesetzgebung von unveränderlichen Gesetzen, also Gesetzen von Verfassungsrang, legt den Kerngehalt der behandelten Konzeptionen offen.
Platon zeigt in den „Nomoi“ einen weiteren Weg zur Verwirklichung einer Philosophenherrschaft auf. Denn es sind Menschen, die dem Anforderungsprofil der Philosophenherrscher der „Politeia“ entsprechen, die Platons Gesetzesstaat die Rahmengesetze, oder besser die Verfassung, geben und nach der Staatsgründung dann diese, sollte es doch einmal nötig sein, ergänzen und verändern dürfen. Xenophon hingegen schließt eine Erweiterung oder gar Änderung der Rahmengesetze seines Idealstaats kategorisch aus und dieser ist somit als Nomokratie, als Gesetzesherrschaft im wahrlich besten Sinne zu identifizieren, in der allgemein anerkannte, ethisch-moralische Grundprinzipien das unabänderliche Rückgrat eines auf Frieden und Gemeinwohl ausgerichteten Staates bilden.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Bei der folgenden Untersuchung der ‚Idealstaatsverfassungen‘ in Platons „Nomoi“ und Xenophons politischen Schriften finden sich Elemente dessen, was in der politischen Theorie der Neuzeit mit den Staatsgewalten Legislative, Exekutive und Judikative bezeichnet wird. Die anachronistische Übertragung dieser modernen, staatstheoretischen Begrifflichkeiten und eine Untersuchung im Hinblick auf ihre gewaltenteilende oder gewaltenverschränkende Funktion, sowie die Identifizierung der Gesetzgebung von unveränderlichen Gesetzen, also Gesetzen von Verfassungsrang, legt den Kerngehalt der behandelten Konzeptionen offen.
Platon zeigt in den „Nomoi“ einen weiteren Weg zur Verwirklichung einer Philosophenherrschaft auf. Denn es sind Menschen, die dem Anforderungsprofil der Philosophenherrscher der „Politeia“ entsprechen, die Platons Gesetzesstaat die Rahmengesetze, oder besser die Verfassung, geben und nach der Staatsgründung dann diese, sollte es doch einmal nötig sein, ergänzen und verändern dürfen. Xenophon hingegen schließt eine Erweiterung oder gar Änderung der Rahmengesetze seines Idealstaats kategorisch aus und dieser ist somit als Nomokratie, als Gesetzesherrschaft im wahrlich besten Sinne zu identifizieren, in der allgemein anerkannte, ethisch-moralische Grundprinzipien das unabänderliche Rückgrat eines auf Frieden und Gemeinwohl ausgerichteten Staates bilden.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Die vorliegende Arbeit widmet sich in einem ersten Schritt der Darstellung und Analyse der politischen Systeme sowohl Spartas, gemäß der Großen Rhetra, als auch Athens zu Lebzeiten Platons und Xenophons, welche bei beiden Philosophen als Positiv- wie Negativbeispiele Verwendung finden.
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Platon zeigt in den „Nomoi“ einen weiteren Weg zur Verwirklichung einer Philosophenherrschaft auf. Denn es sind Menschen, die dem Anforderungsprofil der Philosophenherrscher der „Politeia“ entsprechen, die Platons Gesetzesstaat die Rahmengesetze, oder besser die Verfassung, geben und nach der Staatsgründung dann diese, sollte es doch einmal nötig sein, ergänzen und verändern dürfen. Xenophon hingegen schließt eine Erweiterung oder gar Änderung der Rahmengesetze seines Idealstaats kategorisch aus und dieser ist somit als Nomokratie, als Gesetzesherrschaft im wahrlich besten Sinne zu identifizieren, in der allgemein anerkannte, ethisch-moralische Grundprinzipien das unabänderliche Rückgrat eines auf Frieden und Gemeinwohl ausgerichteten Staates bilden.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Das letzte und bei weitem umfangreichste Werk des Philosophen Platon trägt den Titel 'Nomoi', was übersetzt 'Gesetze' bedeutet. Er entwirft in den Nomoi einen ganzen Gesetzeskatalog, um aufzuzeigen, wie die Gründung einer Stadt bestmöglich zu bewerkstelligen ist, wie sie strukturiert sein soll, welche Aufgaben das Gemeinwesen zu erfüllen hat, welche Organe und Beamte einzusetzen sind und welche politische Bedeutung diese haben sollen. Diese Abhandlung nimmt den Gesetzeskatalog der Nomoi genauer in den Blick. Und zwar auf höchst anachronistische Art und Weise. Sie macht es sich zur Aufgabe, die gesetzlichen Vorgaben der Nomoi mit denen eines modernen Gesetzes ins Verhältnis zu setzen, nämlich der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern.
Aktualisiert: 2022-04-13
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Die vorliegende Arbeit widmet sich in einem ersten Schritt der Darstellung und Analyse der politischen Systeme sowohl Spartas, gemäß der Großen Rhetra, als auch Athens zu Lebzeiten Platons und Xenophons, welche bei beiden Philosophen als Positiv- wie Negativbeispiele Verwendung finden.
Bei der folgenden Untersuchung der 'Idealstaatsverfassungen' in Platons Nomoi und Xenophons politischen Schriften finden sich Elemente dessen, was in der politischen Theorie der Neuzeit mit den Staatsgewalten Legislative, Exekutive und Judikative bezeichnet wird. Die anachronistische Übertragung dieser modernen, staatstheoretischen Begrifflichkeiten und eine Untersuchung im Hinblick auf ihre gewaltenteilende oder gewaltenverschränkende Funktion, sowie die Identifizierung der Gesetzgebung von unveränderlichen Gesetzen, also Gesetzen von Verfassungsrang, legt den Kerngehalt der behandelten Konzeptionen offen.
Platon zeigt in den Nomoi einen weiteren Weg zur Verwirklichung einer Philosophenherrschaft auf. Denn es sind Menschen, die dem Anforderungsprofil der Philosophenherrscher der Politeia entsprechen, die Platons Gesetzesstaat die Rahmengesetze, oder besser die Verfassung, geben und nach der Staatsgründung dann diese, sollte es doch einmal nötig sein, ergänzen und verändern dürfen. Xenophon hingegen schließt eine Erweiterung oder gar Änderung der Rahmengesetze seines Idealstaats kategorisch aus und dieser ist somit als Nomokratie, als Gesetzesherrschaft im wahrlich besten Sinne zu identifizieren, in der allgemein anerkannte, ethisch-moralische Grundprinzipien das unabänderliche Rückgrat eines auf Frieden und Gemeinwohl ausgerichteten Staates bilden.
Aktualisiert: 2023-01-20
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