Im Zentrum von Herbert B. Schmidts Lebenswerk steht die Privatisierung der Wirtschaft im Baltikum. Sie hat vielen von der Sowjetunion unter Kuratel gehaltenen Nationen bei ihrem Transformationsprozess langwierige und kräftezehrende Umwege erspart. So wurde das Fundament für ihren Aufstieg gelegt. Hier fügte er zu einem stimmigen Konzept zusammen, was er bei der Privatisierung der DDR-Wirtschaft erfolgreich begonnen hatte.
In »Wege der Sozialen Marktwirtschaft« widmen sich die Beiträge der Frage, welchen politischen Weg die Soziale Marktwirtschaft genommen hat, wie sie umgesetzt wurde und welche Akteure geholfen haben, sie auf dem richtigen Pfad zu halten.
Herbert B. Schmidt ist aber nicht bloß ein Mann der marktwirtschaftlichen Tat, sondern auch der Freundschaft. Sein Leben und die damit verbundenen Tätigkeiten in aller Welt haben ihn mit Menschen zusammengebracht, die auch nach ihrer Zusammenarbeit mit ihm befreundet blieben.
Die unter »Memorabilia« und »Begegnungen« versammelten Beiträge lassen uns an seinem Leben und Wirken und an dem von Ruth Schmidt-Niemack, seiner Frau, teilhaben. Sie war der Mittelpunkt seines Lebens.
Aktualisiert: 2023-07-01
Autor:
Jasper Altenbockum,
Bertolt Flick,
Alan Forrest,
Marie Fucci,
Thomas Greene,
Christoph Grünig,
Karl-Heinz Homann,
Joachim Hornegger,
Dov Keren-yaar,
Hans Klein,
Kalev Kukk,
Nikolaus Graf Lambsdorff,
Günter Lühmann,
Wolfgang Ockenfels,
Klaus Oertel,
Klaus Reichenbach,
Norman van Scherpenberg,
Christian Schwarz-Schilling,
Joachim Starbatty,
Wolfgang Steiger,
Bernd Michael Stock,
Ferdinand Stocker,
Roland Tichy,
Arnold Vaatz,
Robert Wachowsky,
Hannes Walter,
Reinhard Weißgerber,
Henning von Wistinghausen,
James W. Wolfe,
Ingo Zimmermann
> findR *
Mit der Privatisierung der Telekommunikation nach Art. 87f GG stellt sich der Staat der Aufgabe, die Leistungsverwaltung Fernmeldewesen in einen privatwirtschaftlich verfaßten Wettbewerb zu überführen. Die staatliche Bestimmung der Wettbewerbsbedingungen überantworten die §§ 66 ff. TKG der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post. Der Autor untersucht, inwiefern diese Behörde unabhängig gestellt ist. Dazu geht er den organisationsrechtlichen Beziehungen der Behörde zu den regulierten Unternehmen, dem Bund, den Ländern und der Europäischen Gemeinschaft nach.
Unter dem Aspekt der funktionellen Unabhängigkeit zeigt Klaus Oertel, daß die staatliche Verwaltung in ihrer Funktion als Regulierer sich von der staatlichen Verwaltung in ihrer Funktion als Unternehmer und Mehrheitseigner des größten regulierten Unternehmens isolieren muß. Unter dem Aspekt der politischen Unabhängigkeit ergibt sich, daß die Beschlußkammern der Regulierungsbehörde im Einzelfall frei von ministeriellen Weisungen entscheiden, also insoweit von tagespolitischer Einflußnahme abgekoppelt sind. Hiermit ist kein Verlust an effektiver demokratischer Legitimation verbunden. Das institutionelle Arrangement der Regulierungsbehörde offeriert vielmehr verfassungsrechtlich zulässige Variationen zum herkömmlichen Organisationsmodell einer hierarchischen Ministerialverwaltung.
Die Bedeutung dieser Variationen reicht über die Telekommunikation hinaus: Die Regulierungsbehörde demonstriert, wie der Staat in der verselbständigten Verwaltungseinheit gleichsam auf Distanz zu sich selber gehen kann. Erst aus dieser organisationsrechtlich gesicherten Distanz gegenüber einzelnen Verwaltungsinteressen kann dem Staat der grundgesetzlich aufgetragene Wandel von Verwaltungsaufgaben gelingen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Mit der Privatisierung der Telekommunikation nach Art. 87f GG stellt sich der Staat der Aufgabe, die Leistungsverwaltung Fernmeldewesen in einen privatwirtschaftlich verfaßten Wettbewerb zu überführen. Die staatliche Bestimmung der Wettbewerbsbedingungen überantworten die §§ 66 ff. TKG der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post. Der Autor untersucht, inwiefern diese Behörde unabhängig gestellt ist. Dazu geht er den organisationsrechtlichen Beziehungen der Behörde zu den regulierten Unternehmen, dem Bund, den Ländern und der Europäischen Gemeinschaft nach.
Unter dem Aspekt der funktionellen Unabhängigkeit zeigt Klaus Oertel, daß die staatliche Verwaltung in ihrer Funktion als Regulierer sich von der staatlichen Verwaltung in ihrer Funktion als Unternehmer und Mehrheitseigner des größten regulierten Unternehmens isolieren muß. Unter dem Aspekt der politischen Unabhängigkeit ergibt sich, daß die Beschlußkammern der Regulierungsbehörde im Einzelfall frei von ministeriellen Weisungen entscheiden, also insoweit von tagespolitischer Einflußnahme abgekoppelt sind. Hiermit ist kein Verlust an effektiver demokratischer Legitimation verbunden. Das institutionelle Arrangement der Regulierungsbehörde offeriert vielmehr verfassungsrechtlich zulässige Variationen zum herkömmlichen Organisationsmodell einer hierarchischen Ministerialverwaltung.
Die Bedeutung dieser Variationen reicht über die Telekommunikation hinaus: Die Regulierungsbehörde demonstriert, wie der Staat in der verselbständigten Verwaltungseinheit gleichsam auf Distanz zu sich selber gehen kann. Erst aus dieser organisationsrechtlich gesicherten Distanz gegenüber einzelnen Verwaltungsinteressen kann dem Staat der grundgesetzlich aufgetragene Wandel von Verwaltungsaufgaben gelingen.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Mit der Privatisierung der Telekommunikation nach Art. 87f GG stellt sich der Staat der Aufgabe, die Leistungsverwaltung Fernmeldewesen in einen privatwirtschaftlich verfaßten Wettbewerb zu überführen. Die staatliche Bestimmung der Wettbewerbsbedingungen überantworten die §§ 66 ff. TKG der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post. Der Autor untersucht, inwiefern diese Behörde unabhängig gestellt ist. Dazu geht er den organisationsrechtlichen Beziehungen der Behörde zu den regulierten Unternehmen, dem Bund, den Ländern und der Europäischen Gemeinschaft nach.
Unter dem Aspekt der funktionellen Unabhängigkeit zeigt Klaus Oertel, daß die staatliche Verwaltung in ihrer Funktion als Regulierer sich von der staatlichen Verwaltung in ihrer Funktion als Unternehmer und Mehrheitseigner des größten regulierten Unternehmens isolieren muß. Unter dem Aspekt der politischen Unabhängigkeit ergibt sich, daß die Beschlußkammern der Regulierungsbehörde im Einzelfall frei von ministeriellen Weisungen entscheiden, also insoweit von tagespolitischer Einflußnahme abgekoppelt sind. Hiermit ist kein Verlust an effektiver demokratischer Legitimation verbunden. Das institutionelle Arrangement der Regulierungsbehörde offeriert vielmehr verfassungsrechtlich zulässige Variationen zum herkömmlichen Organisationsmodell einer hierarchischen Ministerialverwaltung.
Die Bedeutung dieser Variationen reicht über die Telekommunikation hinaus: Die Regulierungsbehörde demonstriert, wie der Staat in der verselbständigten Verwaltungseinheit gleichsam auf Distanz zu sich selber gehen kann. Erst aus dieser organisationsrechtlich gesicherten Distanz gegenüber einzelnen Verwaltungsinteressen kann dem Staat der grundgesetzlich aufgetragene Wandel von Verwaltungsaufgaben gelingen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Im Zentrum von Herbert B. Schmidts Lebenswerk steht die Privatisierung der Wirtschaft im Baltikum. Sie hat vielen von der Sowjetunion unter Kuratel gehaltenen Nationen bei ihrem Transformationsprozess langwierige und kräftezehrende Umwege erspart. So wurde das Fundament für ihren Aufstieg gelegt. Hier fügte er zu einem stimmigen Konzept zusammen, was er bei der Privatisierung der DDR-Wirtschaft erfolgreich begonnen hatte.
In »Wege der Sozialen Marktwirtschaft« widmen sich die Beiträge der Frage, welchen politischen Weg die Soziale Marktwirtschaft genommen hat, wie sie umgesetzt wurde und welche Akteure geholfen haben, sie auf dem richtigen Pfad zu halten.
Herbert B. Schmidt ist aber nicht bloß ein Mann der marktwirtschaftlichen Tat, sondern auch der Freundschaft. Sein Leben und die damit verbundenen Tätigkeiten in aller Welt haben ihn mit Menschen zusammengebracht, die auch nach ihrer Zusammenarbeit mit ihm befreundet blieben.
Die unter »Memorabilia« und »Begegnungen« versammelten Beiträge lassen uns an seinem Leben und Wirken und an dem von Ruth Schmidt-Niemack, seiner Frau, teilhaben. Sie war der Mittelpunkt seines Lebens.
Aktualisiert: 2023-04-01
Autor:
Jasper Altenbockum,
Bertolt Flick,
Alan Forrest,
Marie Fucci,
Thomas Greene,
Christoph Grünig,
Karl-Heinz Homann,
Joachim Hornegger,
Dov Keren-yaar,
Hans Klein,
Kalev Kukk,
Nikolaus Graf Lambsdorff,
Günter Lühmann,
Wolfgang Ockenfels,
Klaus Oertel,
Klaus Reichenbach,
Norman van Scherpenberg,
Christian Schwarz-Schilling,
Joachim Starbatty,
Wolfgang Steiger,
Bernd Michael Stock,
Ferdinand Stocker,
Roland Tichy,
Arnold Vaatz,
Robert Wachowsky,
Hannes Walter,
Reinhard Weißgerber,
Henning von Wistinghausen,
James W. Wolfe,
Ingo Zimmermann
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Zum Werk
Das Handbuch bietet eine ganzheitliche und systematische Darstellung des Immobilienwirtschaftsrechts, das sich in den letzten Jahren in der Praxis zu einem eigenständigen Rechtsgebiet entwickelt hat. Es gibt einen schnellen, wissenschaftlich fundierten und aktuellen Zugriff auf alle mit der Immobilie als Wirtschaftsgut zusammenhängenden Rechtsfragen unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und der jeweiligen Rechtsprechung. Die breite und konsequent auf die rechtliche Praxis zugeschnittene Darstellung orientiert sich am Lebenszyklus der Immobilie. Wechselseitige Abhängigkeiten unterschiedlicher zivil- und öffentlich-rechtlicher Rechtsmaterien und Besonderheiten der Geschäftsmodelle der einzelnen Akteure der Immobilienwirtschaft sowie der jeweiligen Assetklassen werden detailliert behandelt.
InhaltZivil- und öffentlich-rechtliche RahmenbedingungenProjektorganisationCompliancePlanung und Errichtung von ImmobilienAkquisitionKauf und Übertragung von ImmobilienNutzung und BetriebImmobilienfinanzierungImmobilienkapitalmarktZwangsvollstreckung und InsolvenzJeweils unter Berücksichtigung der relevanten steuer-, vergabe-, kartell- und beihilferechtlichen Aspekte.Darstellung aktueller Themen wieRegulierung des WohnungsmarktesSmart Building und DigitalisierungNachhaltigkeit, Green Lease, ZertifizierungenEnergieversorgung und TelekommunikationModerne und alternative Finanzierungsmodelle
Vorteile auf einen Blickschneller Zugriff auf alle praxisrelevanten ThemenKonzentration auf die im Immobilienwirtschaftsrecht relevanten Aspekte der einzelnen Rechtsbereiche und Spezialmaterienvernetzte Darstellung der rechtlichen Zusammenhängebesondere Berücksichtigung des jeweiligen Vertragsrechts und des Vertragsmanagements
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Notariate, Juristinnen und Juristen in der Immobilien-, Bau- und Kreditwirtschaft, Richterschaft, Immobilienökonominnen und Immobilienökonomen.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Tamara Achtermann,
Ron Baer,
Caglayan Birkan,
Rudolf Böckenholt,
Malte Bruhns,
Bernhard Burkert,
Petra Eckl,
Christoph Enaux,
Michael Fortmann,
Monique Franke,
Adrian Freidank,
Thomas Gohrke,
Johannes Grüner,
Pauline Hasenclever,
Bodo Hollung,
Philip Huperz,
Tobias Just,
Johannes Klausch,
Dirk Koch,
Matthias Kottmann,
Robert Kramer,
Michael Kunkel,
Bernhard Laas,
Christoph Lichtenberg,
Martin Ludgen,
Achim Meier,
Guido Meyer,
Anika Mitzkait,
Ivo du Mont,
Liane Muschter,
Markus Nagel,
Klaus Oertel,
Daniel Pahl,
Ulf-Dieter Pape,
Juliane Reichelt,
Sabine Reimann,
Stefan Richter,
Florian Rösch,
Verena Schepers,
Florian van Schewick,
Stefan J. Schlapka,
Philipp Schönnenbeck,
Laura Christin Stein,
Dennis Stenzel,
Martin Steuber,
Stefan Stock,
Christoph Strelczyk,
André-M. Szesny,
Damian Tigges,
Kurt Vogel,
Nadine Wachendorf,
Carsten Wagner,
Christoph F Wetzler,
Oliver Wiedenbusch,
Sigrid Wienhues,
Sascha Zentis
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Mit der Privatisierung der Telekommunikation nach Art. 87f GG stellt sich der Staat der Aufgabe, die Leistungsverwaltung Fernmeldewesen in einen privatwirtschaftlich verfaßten Wettbewerb zu überführen. Die staatliche Bestimmung der Wettbewerbsbedingungen überantworten die §§ 66 ff. TKG der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post. Der Autor untersucht, inwiefern diese Behörde unabhängig gestellt ist. Dazu geht er den organisationsrechtlichen Beziehungen der Behörde zu den regulierten Unternehmen, dem Bund, den Ländern und der Europäischen Gemeinschaft nach.
Unter dem Aspekt der funktionellen Unabhängigkeit zeigt Klaus Oertel, daß die staatliche Verwaltung in ihrer Funktion als Regulierer sich von der staatlichen Verwaltung in ihrer Funktion als Unternehmer und Mehrheitseigner des größten regulierten Unternehmens isolieren muß. Unter dem Aspekt der politischen Unabhängigkeit ergibt sich, daß die Beschlußkammern der Regulierungsbehörde im Einzelfall frei von ministeriellen Weisungen entscheiden, also insoweit von tagespolitischer Einflußnahme abgekoppelt sind. Hiermit ist kein Verlust an effektiver demokratischer Legitimation verbunden. Das institutionelle Arrangement der Regulierungsbehörde offeriert vielmehr verfassungsrechtlich zulässige Variationen zum herkömmlichen Organisationsmodell einer hierarchischen Ministerialverwaltung.
Die Bedeutung dieser Variationen reicht über die Telekommunikation hinaus: Die Regulierungsbehörde demonstriert, wie der Staat in der verselbständigten Verwaltungseinheit gleichsam auf Distanz zu sich selber gehen kann. Erst aus dieser organisationsrechtlich gesicherten Distanz gegenüber einzelnen Verwaltungsinteressen kann dem Staat der grundgesetzlich aufgetragene Wandel von Verwaltungsaufgaben gelingen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Das Rechtsformularbuch enthält praktische Erläuterungen und Muster sowohl für das gesamte Bürgerliche Recht als auch das Wirtschafts-, Arbeits-, Handels- und Gesellschaftsrecht, jeweils mit Steuerhinweisen und Kostenanmerkungen versehen. Ebenso werden Sozietätsverträge und die Mediation behandelt. Dieses Formularbuch erspart dem Berater die zeitaufwändige Suche nach rechtssicheren Formulierungen und beinhaltet daher über 1000 erprobte und bewährte Formulare aus den gestaltungsträchtigsten Rechtsbereichen. Die den Mustern vorangestellten Erläuterungen, Praxistipps und Hinweise wurden von einem Team erfahrener Beratungspraktiker zusammengestellt.
Folgende Themen sind u.a. neu eingearbeitet:
-Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie
-Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
-Architektenvertrag und Verträge mit Sonderfachleuten neu konzipiert
-Für Sterbefälle ab 17.8.2015 geltende EuErbVO
-Änderungen des Kostenrechts berücksichtigt
-Mit allen aktuellen Mietrechtsänderungen.
Aktualisiert: 2022-02-12
Autor:
Christoph Dorsel,
Simone Engel,
Jürgen Fleckenstein,
Oliver Fröhler,
Cathrin Gehl,
Bertolt Götte,
Christian Kesseler,
Olaf Klein,
Werner Klüsener,
Mario Leitzen,
Hubertus Nölting,
Klaus Oertel,
Beate Pikolin,
Wolfgang Reetz,
Hans-Georg Riegger,
Volker Römermann,
Nicolas Schill,
Michael Schmidt,
Jochen Scholz,
Wilfried Schröders,
Robert Schumacher,
Jörg Vogel,
Andreas Völkel,
Friedrich Graf von Westphalen,
Nina Wolber,
Wurm/Wagner/Zartmann,
Achim Zimmermann
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