Durch Netzwerkmanagement können seitens der Provider schon seit Jahren im Internet bestimmte Inhalte bevorzugt, verlangsamt oder gar blockiert werden. Dies birgt auch die Gefahr von Beeinträchtigungen des Binnenmarkts, weshalb die EU-VO 2015/2120 seit Ende 2015 die sogenannte Netzneutralität bei Internetzugangsdiensten sicherstellen soll. Offen blieb dabei jedoch eine Regulierung der Backbones und Zusammenschaltungsmärkte, also des vorgelagerten Datentransports jenseits der Endkundenebene. Dies kann im grenzüberschreitenden Datenverkehr weiterhin zur Diskriminierung bestimmter Inhalte führen. Das Werk befasst sich deshalb eingehend mit der Frage, ob auf diesen Ebenen den unionsrechtlichen Diskriminierungsverboten eine Auffangfunktion zukommt. Ausgangspunkt ist die Rechtsprechung des EuGH zur horizontalen Direktwirkung der Grundfreiheiten (Walrave, Bosman etc.). Da das Internet neben seiner wirtschaftlichen Bedeutung auch eine umfassende Plattform zur Wahrnehmung von Grundrechten, wie etwa der Meinungsfreiheit darstellt, wird auch eine mögliche Adressatenstellung hinsichtlich der Grundrechte-Charta untersucht.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Durch Netzwerkmanagement können seitens der Provider schon seit Jahren im Internet bestimmte Inhalte bevorzugt, verlangsamt oder gar blockiert werden. Dies birgt auch die Gefahr von Beeinträchtigungen des Binnenmarkts, weshalb die EU-VO 2015/2120 seit Ende 2015 die sogenannte Netzneutralität bei Internetzugangsdiensten sicherstellen soll. Offen blieb dabei jedoch eine Regulierung der Backbones und Zusammenschaltungsmärkte, also des vorgelagerten Datentransports jenseits der Endkundenebene. Dies kann im grenzüberschreitenden Datenverkehr weiterhin zur Diskriminierung bestimmter Inhalte führen. Das Werk befasst sich deshalb eingehend mit der Frage, ob auf diesen Ebenen den unionsrechtlichen Diskriminierungsverboten eine Auffangfunktion zukommt. Ausgangspunkt ist die Rechtsprechung des EuGH zur horizontalen Direktwirkung der Grundfreiheiten (Walrave, Bosman etc.). Da das Internet neben seiner wirtschaftlichen Bedeutung auch eine umfassende Plattform zur Wahrnehmung von Grundrechten, wie etwa der Meinungsfreiheit darstellt, wird auch eine mögliche Adressatenstellung hinsichtlich der Grundrechte-Charta untersucht.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Zum Werk
Die Bauordnung Nordrhein-Westfalen ist die gesetzliche Grundlage für das Tätigwerden der Bauaufsichtsbehörden. Sie beinhaltet Regelungen zur Bebauung von Grundstücken und zu den baulichen Anlagen wie der Standsicherheit, dem Brand- und Wärmeschutz. Ihr Herzstück sind die Regelungen zum bauaufsichtlichen Verfahren, wie zum Beispiel der Bauantrag, der Vorbescheid und die Baugenehmigung.
Der Kommentar bietet eine prägnante, praxisnahe Erläuterung der Bauordnung Nordrhein-Westfalens.
Der Schwerpunkt liegt auf praxisrelevanten Fragen wie den Abstandflächen, den baulichen Anlagen, den Befugnissen der Bauaufsichtsbehörden und dem Verwaltungsverfahren vom Bauantrag bis zur Baugenehmigung.
Vorteile auf einen BlickPraxisnähe dank ausführlicher Darstellung der Entscheidungen nordrhein-westfälischer GerichteAnwendungssicherheit in der Praxis dank der Bearbeitung durch Juristen und IngenieureAbbildungen ergänzen die Erläuterungen.
Zur Neuauflage
Berücksichtigt sind alle seit Erscheinen der Vorauflage ergangenen Gesetzesänderungen einschließlich der jüngsten Änderungen durch das das Gesetz zur Anpassung bestehenden Landesrechts an die COVID-19-Pandemie und sonstige pandemiebedingte Sondersituationen vom 1.12.2020, das Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018 vom 30.6.2021 und das Gesetz zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes NRW und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 14.9.2021.
Zielgruppe
Für Bauaufsichtsbehörden, die Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure, Sachverständige und Bauherrinnen und Bauherren.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Klaus Ferdinand Gärditz,
Andrea Garrelmann,
Julia Gerhardus-Feld,
Johannes Grüner,
Jörg Henkel,
Manuel Kamp,
Johannes Osing,
Stephan Schmickler,
Klaus Schoenenbroicher,
Daniela Schroeder,
Carsten Schwenk,
Stephan Smith,
Marc Stolbrink
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Zum Werk
In den Tariftreue- und Vergabegesetzen (TVgG) werden durch die Landesgesetzgeber umfassende Regelungen zur Berücksichtigung strategischer Vergabeziele normiert. Neben der Tariftreue im Anwendungsbereich des Arbeitnehmerentsendegesetzes, der Bindung an einen repräsentativen Tarifvertrag im ÖPNV und einem Vergabemindestlohn zielen die Gesetze zudem auf die Beachtung von Umweltkriterien, ILO-Kernarbeitsnormen sowie der Frauenförderung und der Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ab.
In dem Kommentar wird das neue TVgG Nordrhein-Westfalens von 2017 kommentiert. In der jeweiligen Kommentierung werden themenbezogen in alphabetischer Reihenfolge die Besonderheiten der jeweiligen Länder erläutert.
Neben der Kommentierungen erhält der Benutzer Praxisanleitungen zur effektiven Umsetzung der Regelungen. In einem Anhang werden Vergabeunterlagen, Checklisten, Beispielsfälle mit praktischen Hinweisen auf Sinn und Verstand aufgeführt.
Die Bezüge der wesentlichen Aspekte der TVgGs zum Europäischen und Bundes-Vergaberecht (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB) sowie zum Bundes-, Landes- und Gemeindehaushaltsrecht (z.B. § 25 GemHVO NRW) werden dargestellt und die jeweiligen Schnittstellen der Landes-TVgGs zum Bundesvergaberecht besonders berücksichtigt.
Auch die Rolle, die die Landes- TVgGs im Rahmen der Ermittlung des Bedarfs der öffentlichen Auftraggeber spielen, wird umfassend behandelt.
Vorteile auf einen Blick
- aktuelle Kommentierung
- alle Landesgesetze in einem Band erläutert
- umfangreicher Beispiel- und Checklistenteil
Zielgruppe
Für Landesbehörden, Vergabestellen und -kammern und Rechtsanwälte.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Frank Albrecht,
Michael Becker,
Carsten Böke,
Markus Faber,
Till Kemper,
Barbara Meißner,
Johannes Osing,
Ulf Prechtel,
Frank Rumpp,
André Siedenberg,
Hermann Summa,
Michael Terwiesche,
Tobias Traupel
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Das „Handbuch für Bürgermeister“ aus der Reihe BÜRGERMEISTERPRAXIS verschafft haupt- und ehrenamtlichen Bürgermeistern einen Überblick über wichtige Fach- und Rechtsgebiete, die den Arbeitsalltag in vielerlei Hinsicht prägen.
Grundlegende Beiträge erörtern anschaulich: die Darstellung der Rolle des Bürgermeisters in der kommunalen Demokratie; die Gemeinde und ihre Organe; die Kommunalverfassung als Grundlage kommunaler Selbstverwaltung.
Praxisnahe Abhandlungen berücksichtigen die für die Entwicklung einer Kommune wichtigen Themen, wie: Gebühren, Beiträge, Steuern; wirtschaftliche Betätigung (Gemeindewirtschaftsrecht); Bauplanungsrecht.
Eigene Kapitel befassen sich in zuverlässiger und verständlicher Form mit: Personalhoheit; Aufsicht; Haftungsfragen.
Weitere Artikel beinhalten kompetente Antworten auf wichtige Fragen zu: Public-Private-Partnership; zulässigem Sponsoring; erfolgreichem Marketing; dem richtigen Umgang mit der Presse; den Hürden im E-Government.
Der Verlagstitel eignet sich mit seiner Breite und Praxisnähe für Bürgermeister, die eine erste Orientierung in der Vielfalt öffentlich-rechtlicher Fragestellungen suchen und für diejenigen, die ihre Kenntnisse und Erfahrungen aktualisieren wollen.
Die Autoren: Prof. Dr. Frank Bätge, Hochschullehrer an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung des Landes NRW; Michael Becker, Hauptreferent beim StGB NRW; Bürgermeister a.D. Günther Gröller; Andre Reutzel, Städt. Rat, Leiter des FB III “Wirtschaft, Bürgerdienste, Recht und Kultur”; Roland Schäfer, Präsident des DStGB, Bürgermeister der Stadt Bergkamen; Aloysius Söhngen, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Prüm; Ministerialdirigent Johannes Winkel, Leiter der Kommunalabteilung im Innenministerium NRW; Marc Ziertmann, stv. Geschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Städteverbandes •
Aktualisiert: 2022-10-15
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