Verfassungslehre und Einführung in die deutsche Verfassungsgeschichte des Mittelalters.

Verfassungslehre und Einführung in die deutsche Verfassungsgeschichte des Mittelalters. von Pitz,  Ernst
In der Verfassungslehre spielt die politische Erfahrung des europäischen Mittelalters bisher so gut wie keine Rolle. Sie wird verdunkelt von der politischen Theologie des Gottesgnadentums, welche den Blick der verfassungsgeschichtlichen Forschung vor allem auf Königtum und Adelsherrschaft fixiert. Aus diesem Grund waren bisher die zahlreichen Nachrichten nicht deutbar, die die Eintracht oder den einhelligen Willen des Volkes als Rechtsgrund aller Herrschaft und Geltungsgrund der Gesetze bezeichnen. So heißt es beispielsweise im Jahre 876: "Eintracht des Volkes und königliche Verkündung schaffen das Gesetz." Demnach war es schon im Mittelalter der gemeine Wille aller Staatsangehörigen und deren gemeinsames Handeln in Volks- und Reichsversammlungen, was Reiche und Staaten belebte und zusammenhielt. Die Worthalter der Völker, die den Gemeinwillen in den Versammlungen beständig erneuerten und dort auch Könige und Fürsten in ihre Ämter erwählten, verfügten dazu über ein heute sogenanntes imperatives Mandat der Gemeinden, mit denen sie sich identifizierten. Die Staatsauffassung des Laienvolkes stand der der Theologen konträr gegenüber. Nach Ansicht des Volkes war der Staat von unten her, von den Gemeinden, nach der der Gelehrten dagegen von oben, von der Königsgewalt her, erbaut. Nur auf dem Grunde dieses älteren politischen Systems identischer öffentlicher Willensbildung konnten die Staaten Westeuropas seit dem 13. Jahrhundert zu dem moderneren Repräsentativsystem übergehen. Von da an haben die beiden Systeme in Europa und Nordamerika miteinander konkurriert, bis schließlich in der Gegenwart die praktische Überlegenheit der Repräsentation über das ältere Identitätssystem allgemein Anerkennung fand.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die griechisch-römische Ökumene und die drei Kulturen des Mittelalters

Die griechisch-römische Ökumene und die drei Kulturen des Mittelalters von Pitz,  Ernst
Das halbe Jahrtausend, dessen Geschichte in diesem Buch geschrieben wird, sah nicht nur bedeutende Verschiebungen der geographischen Grenzen des Welttheaters. Noch stärker tritt hervor, daß sich eine Weltordnung, in der Orient und Okzident in Gestalt des persischen und des römischen Großreiches einander gegenüberstanden, zur Dreiheit der byzantinischen, der muslimischen und der abendländischen Kultur formte. Am Ende dieses Zeitalters, zu Beginn des 9. Jahrhunderts, war die bis heute gültige Gliederung unseres Weltteils in westeuropäisches Abendland, griechisch-osteuropäische Mitte und zum Orient überleitende muslimische Welt vorgezeichnet. Aus dem Inhalt: I. Politische Grundgedanken des Altertums II. Innere Verhältnisse der Römischen Reiches III. Diokletian und Konstantin errichten den byzantinischen Staat IV. Die gefährdete Reichseinheit (337-395) V. Die zerbrochene Reichseinheit (395-511) VI. Die verlorene Reichseinheit (491-565) VII. Abendland und Byzanz: Die zweigeteilte Mittelmeerwelt (565-610) VIII. Byzantiner und Araber:; Die Spaltung des Morgenlandes (610-689) IX. Die dreigeteilte Mittelmeerwelt (680-718) X. Erneuerung der Flügelmächte (714-795) XI. Das Ende des antiken Weltsystems (768-812) Literaturverzeichnis Nachwort: Über eine Möglichkeit, vergleichend europäische Geschichte zu schreiben Register Über den Autor: Geboren 1928, Habilitation 1967 an der Universität Gießen, 1968-1971 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Historischen Institut in Rom. Seit 1971 ordentlicher Professor für mittelalterliche Geschichte an der Technischen Universität Berlin.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Die griechisch-römische Ökumene und die drei Kulturen des Mittelalters

Die griechisch-römische Ökumene und die drei Kulturen des Mittelalters von Pitz,  Ernst
Das halbe Jahrtausend, dessen Geschichte in diesem Buch geschrieben wird, sah nicht nur bedeutende Verschiebungen der geographischen Grenzen des Welttheaters. Noch stärker tritt hervor, daß sich eine Weltordnung, in der Orient und Okzident in Gestalt des persischen und des römischen Großreiches einander gegenüberstanden, zur Dreiheit der byzantinischen, der muslimischen und der abendländischen Kultur formte. Am Ende dieses Zeitalters, zu Beginn des 9. Jahrhunderts, war die bis heute gültige Gliederung unseres Weltteils in westeuropäisches Abendland, griechisch-osteuropäische Mitte und zum Orient überleitende muslimische Welt vorgezeichnet. Aus dem Inhalt: I. Politische Grundgedanken des Altertums II. Innere Verhältnisse der Römischen Reiches III. Diokletian und Konstantin errichten den byzantinischen Staat IV. Die gefährdete Reichseinheit (337-395) V. Die zerbrochene Reichseinheit (395-511) VI. Die verlorene Reichseinheit (491-565) VII. Abendland und Byzanz: Die zweigeteilte Mittelmeerwelt (565-610) VIII. Byzantiner und Araber:; Die Spaltung des Morgenlandes (610-689) IX. Die dreigeteilte Mittelmeerwelt (680-718) X. Erneuerung der Flügelmächte (714-795) XI. Das Ende des antiken Weltsystems (768-812) Literaturverzeichnis Nachwort: Über eine Möglichkeit, vergleichend europäische Geschichte zu schreiben Register Über den Autor: Geboren 1928, Habilitation 1967 an der Universität Gießen, 1968-1971 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Historischen Institut in Rom. Seit 1971 ordentlicher Professor für mittelalterliche Geschichte an der Technischen Universität Berlin.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Verfassungslehre und Einführung in die deutsche Verfassungsgeschichte des Mittelalters.

Verfassungslehre und Einführung in die deutsche Verfassungsgeschichte des Mittelalters. von Pitz,  Ernst
In der Verfassungslehre spielt die politische Erfahrung des europäischen Mittelalters bisher so gut wie keine Rolle. Sie wird verdunkelt von der politischen Theologie des Gottesgnadentums, welche den Blick der verfassungsgeschichtlichen Forschung vor allem auf Königtum und Adelsherrschaft fixiert. Aus diesem Grund waren bisher die zahlreichen Nachrichten nicht deutbar, die die Eintracht oder den einhelligen Willen des Volkes als Rechtsgrund aller Herrschaft und Geltungsgrund der Gesetze bezeichnen. So heißt es beispielsweise im Jahre 876: "Eintracht des Volkes und königliche Verkündung schaffen das Gesetz." Demnach war es schon im Mittelalter der gemeine Wille aller Staatsangehörigen und deren gemeinsames Handeln in Volks- und Reichsversammlungen, was Reiche und Staaten belebte und zusammenhielt. Die Worthalter der Völker, die den Gemeinwillen in den Versammlungen beständig erneuerten und dort auch Könige und Fürsten in ihre Ämter erwählten, verfügten dazu über ein heute sogenanntes imperatives Mandat der Gemeinden, mit denen sie sich identifizierten. Die Staatsauffassung des Laienvolkes stand der der Theologen konträr gegenüber. Nach Ansicht des Volkes war der Staat von unten her, von den Gemeinden, nach der der Gelehrten dagegen von oben, von der Königsgewalt her, erbaut. Nur auf dem Grunde dieses älteren politischen Systems identischer öffentlicher Willensbildung konnten die Staaten Westeuropas seit dem 13. Jahrhundert zu dem moderneren Repräsentativsystem übergehen. Von da an haben die beiden Systeme in Europa und Nordamerika miteinander konkurriert, bis schließlich in der Gegenwart die praktische Überlegenheit der Repräsentation über das ältere Identitätssystem allgemein Anerkennung fand.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Verfassungslehre und Einführung in die deutsche Verfassungsgeschichte des Mittelalters.

Verfassungslehre und Einführung in die deutsche Verfassungsgeschichte des Mittelalters. von Pitz,  Ernst
In der Verfassungslehre spielt die politische Erfahrung des europäischen Mittelalters bisher so gut wie keine Rolle. Sie wird verdunkelt von der politischen Theologie des Gottesgnadentums, welche den Blick der verfassungsgeschichtlichen Forschung vor allem auf Königtum und Adelsherrschaft fixiert. Aus diesem Grund waren bisher die zahlreichen Nachrichten nicht deutbar, die die Eintracht oder den einhelligen Willen des Volkes als Rechtsgrund aller Herrschaft und Geltungsgrund der Gesetze bezeichnen. So heißt es beispielsweise im Jahre 876: "Eintracht des Volkes und königliche Verkündung schaffen das Gesetz." Demnach war es schon im Mittelalter der gemeine Wille aller Staatsangehörigen und deren gemeinsames Handeln in Volks- und Reichsversammlungen, was Reiche und Staaten belebte und zusammenhielt. Die Worthalter der Völker, die den Gemeinwillen in den Versammlungen beständig erneuerten und dort auch Könige und Fürsten in ihre Ämter erwählten, verfügten dazu über ein heute sogenanntes imperatives Mandat der Gemeinden, mit denen sie sich identifizierten. Die Staatsauffassung des Laienvolkes stand der der Theologen konträr gegenüber. Nach Ansicht des Volkes war der Staat von unten her, von den Gemeinden, nach der der Gelehrten dagegen von oben, von der Königsgewalt her, erbaut. Nur auf dem Grunde dieses älteren politischen Systems identischer öffentlicher Willensbildung konnten die Staaten Westeuropas seit dem 13. Jahrhundert zu dem moderneren Repräsentativsystem übergehen. Von da an haben die beiden Systeme in Europa und Nordamerika miteinander konkurriert, bis schließlich in der Gegenwart die praktische Überlegenheit der Repräsentation über das ältere Identitätssystem allgemein Anerkennung fand.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die griechisch-römische Ökumene und die drei Kulturen des Mittelalters

Die griechisch-römische Ökumene und die drei Kulturen des Mittelalters von Pitz,  Ernst
Das halbe Jahrtausend, dessen Geschichte in diesem Buch geschrieben wird, sah nicht nur bedeutende Verschiebungen der geographischen Grenzen des Welttheaters. Noch stärker tritt hervor, daß sich eine Weltordnung, in der Orient und Okzident in Gestalt des persischen und des römischen Großreiches einander gegenüberstanden, zur Dreiheit der byzantinischen, der muslimischen und der abendländischen Kultur formte. Am Ende dieses Zeitalters, zu Beginn des 9. Jahrhunderts, war die bis heute gültige Gliederung unseres Weltteils in westeuropäisches Abendland, griechisch-osteuropäische Mitte und zum Orient überleitende muslimische Welt vorgezeichnet. Aus dem Inhalt: I. Politische Grundgedanken des Altertums II. Innere Verhältnisse der Römischen Reiches III. Diokletian und Konstantin errichten den byzantinischen Staat IV. Die gefährdete Reichseinheit (337-395) V. Die zerbrochene Reichseinheit (395-511) VI. Die verlorene Reichseinheit (491-565) VII. Abendland und Byzanz: Die zweigeteilte Mittelmeerwelt (565-610) VIII. Byzantiner und Araber:; Die Spaltung des Morgenlandes (610-689) IX. Die dreigeteilte Mittelmeerwelt (680-718) X. Erneuerung der Flügelmächte (714-795) XI. Das Ende des antiken Weltsystems (768-812) Literaturverzeichnis Nachwort: Über eine Möglichkeit, vergleichend europäische Geschichte zu schreiben Register Über den Autor: Geboren 1928, Habilitation 1967 an der Universität Gießen, 1968-1971 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Historischen Institut in Rom. Seit 1971 ordentlicher Professor für mittelalterliche Geschichte an der Technischen Universität Berlin.
Aktualisiert: 2023-03-27
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