Koalition will Bergrechtsreform. Dieser Kommentar enthält den aktuellen Stand sowie den INSTRO-Reformvorschlag.
Wir schicken Ihnen unseren besten Bergführer, der Sie sicher durch ein ganz aktuelles Rechtsgebiet mit all seinen Schwierigkeiten führt – durch das Zentralmassiv des deutschen Bergrechts: das BBergG.
Er gibt Auskunft über sämtliche Konsequenzen des Kohleausstiegs und hat die Rechtsprechung zum Habitatschutz (Tagebau Hambach) sowie zur Haftung für CO2-Emissionen im Gepäck, thematisiert die Digitalisierung im Bergbau unter technischen wie rechtlichen Gesichtspunkten und hat für alles einen praktischen Lösungsvorschlag.
Ausführlich berücksichtigt ist die Frage, ob im Zuge des Kohleausstiegs noch weitere Enteignungen und Umsiedlungen möglich sind.
Aktualisiert: 2023-06-24
Autor:
Thomas Bartnitzki,
Jelena Bäumler,
Martin Beckmann,
Henning Blatt,
Judith Bongartz,
Elisabeth Clausen,
Andreas Dazert,
Gregor Franßen,
Walter Frenz,
Michael Kirchner,
Carola König,
Hans-Jürgen Müggenborg,
Denise A. Müller,
Heinz Roland Neumann,
Axel Pottschmidt,
Axel Preuße,
Alexander Proelß,
Alexander M. Rehs,
Christian Sladek,
Markus Winkelmann,
Antje Wittmann,
Michael Zimmer
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Koalition will Bergrechtsreform. Dieser Kommentar enthält den aktuellen Stand sowie den INSTRO-Reformvorschlag.
Wir schicken Ihnen unseren besten Bergführer, der Sie sicher durch ein ganz aktuelles Rechtsgebiet mit all seinen Schwierigkeiten führt – durch das Zentralmassiv des deutschen Bergrechts: das BBergG.
Er gibt Auskunft über sämtliche Konsequenzen des Kohleausstiegs und hat die Rechtsprechung zum Habitatschutz (Tagebau Hambach) sowie zur Haftung für CO2-Emissionen im Gepäck, thematisiert die Digitalisierung im Bergbau unter technischen wie rechtlichen Gesichtspunkten und hat für alles einen praktischen Lösungsvorschlag.
Ausführlich berücksichtigt ist die Frage, ob im Zuge des Kohleausstiegs noch weitere Enteignungen und Umsiedlungen möglich sind.
Aktualisiert: 2023-06-24
Autor:
Thomas Bartnitzki,
Jelena Bäumler,
Martin Beckmann,
Henning Blatt,
Judith Bongartz,
Elisabeth Clausen,
Andreas Dazert,
Gregor Franßen,
Walter Frenz,
Michael Kirchner,
Carola König,
Hans-Jürgen Müggenborg,
Denise A. Müller,
Heinz Roland Neumann,
Axel Pottschmidt,
Axel Preuße,
Alexander Proelß,
Alexander M. Rehs,
Christian Sladek,
Markus Winkelmann,
Antje Wittmann,
Michael Zimmer
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Die Verwaltung von Krisenregionen durch die internationale Gemeinschaft hat nach dem Ende des Kalten Krieges zunehmend an Bedeutung gewonnen. Unmittelbar vor den Toren der Europäischen Union finden sich zwei Beispiele dieser internationalen Territorialverwaltung moderner Prägung: Bosnien und Herzegowina sowie das Kosovo.
Wenn Internationale Organisationen oder internationale Organe ein Gebiet verwalten, üben sie wie ein Staat Hoheitsgewalt aus. Insbesondere wenn eine solche Verwaltungsmission über einen längeren Zeitraum andauert, stellt sich die Frage, wo die rechtlichen Grenzen dieser "internationalen Notstandsverwalter" liegen. Wie weit reichen deren Kompetenzen bei der Ausübung legislativer und exekutiver Gewalt? Unterliegt diese internationale Hoheitsgewalt einer gerichtlichen Kontrolle? Wenn ja, durch wen? Oder müssen sich derartige Verwaltungsinstanzen den Vorwurf schrankenloser Machtausübung gefallen lassen?
Anhand des Beispiels Bosnien und Herzegowinas untersucht Alexander M. Rehs den rechtlichen Rahmen einer internationalen Verwaltungsmission der Staatengemeinschaft in einem Post-Konfliktszenario. Ausgangspunkt ist die Grundlegung der internationalen Verwaltungsstruktur für Bosnien und Herzegowina im Friedensabkommen von Dayton im Jahre 1995. Vor diesem Hintergrund wird die Frage der Rechtsnatur der internationalen Verwaltungsorgane, insbesondere der Behörde des Hohen Repräsentanten der Staatengemeinschaft, erörtert. Darauf aufbauend erfolgt eine Analyse der Frage, in welchen Fällen, in welchem Umfang, anhand welcher Rechtsnormen und durch welche Instanzen eine gerichtliche Kontrolle der internationalen Verwaltungsorgane in Bosnien und Herzegowina stattgefunden hat. Es werden die prozessualen, rechtsdogmatischen und praktischen Probleme beleuchtet, die dabei aufgeworfen wurden. Abschließend unternimmt der Verfasser den Versuch einer Bewertung des in Bosnien und Herzegowina vorgefundenen Rechtszustands einer fragmentarischen gerichtlichen Kontrolle der internationalen Verwaltungsorgane vor dem Hintergrund einschlägiger allgemeiner Normen des Völkerrechts. Ebenso werden mögliche Lösungsansätze für zukünftige Szenarien skizziert.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Koalition will Bergrechtsreform. Dieser Kommentar enthält den aktuellen Stand sowie den INSTRO-Reformvorschlag.
Wir schicken Ihnen unseren besten Bergführer, der Sie sicher durch ein ganz aktuelles Rechtsgebiet mit all seinen Schwierigkeiten führt – durch das Zentralmassiv des deutschen Bergrechts: das BBergG.
Er gibt Auskunft über sämtliche Konsequenzen des Kohleausstiegs und hat die Rechtsprechung zum Habitatschutz (Tagebau Hambach) sowie zur Haftung für CO2-Emissionen im Gepäck, thematisiert die Digitalisierung im Bergbau unter technischen wie rechtlichen Gesichtspunkten und hat für alles einen praktischen Lösungsvorschlag.
Ausführlich berücksichtigt ist die Frage, ob im Zuge des Kohleausstiegs noch weitere Enteignungen und Umsiedlungen möglich sind.
Aktualisiert: 2023-05-24
Autor:
Thomas Bartnitzki,
Jelena Bäumler,
Martin Beckmann,
Henning Blatt,
Judith Bongartz,
Elisabeth Clausen,
Andreas Dazert,
Gregor Franßen,
Walter Frenz,
Michael Kirchner,
Carola König,
Hans-Jürgen Müggenborg,
Denise A. Müller,
Heinz Roland Neumann,
Axel Pottschmidt,
Axel Preuße,
Alexander Proelß,
Alexander M. Rehs,
Christian Sladek,
Markus Winkelmann,
Antje Wittmann,
Michael Zimmer
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Die Verwaltung von Krisenregionen durch die internationale Gemeinschaft hat nach dem Ende des Kalten Krieges zunehmend an Bedeutung gewonnen. Unmittelbar vor den Toren der Europäischen Union finden sich zwei Beispiele dieser internationalen Territorialverwaltung moderner Prägung: Bosnien und Herzegowina sowie das Kosovo.
Wenn Internationale Organisationen oder internationale Organe ein Gebiet verwalten, üben sie wie ein Staat Hoheitsgewalt aus. Insbesondere wenn eine solche Verwaltungsmission über einen längeren Zeitraum andauert, stellt sich die Frage, wo die rechtlichen Grenzen dieser "internationalen Notstandsverwalter" liegen. Wie weit reichen deren Kompetenzen bei der Ausübung legislativer und exekutiver Gewalt? Unterliegt diese internationale Hoheitsgewalt einer gerichtlichen Kontrolle? Wenn ja, durch wen? Oder müssen sich derartige Verwaltungsinstanzen den Vorwurf schrankenloser Machtausübung gefallen lassen?
Anhand des Beispiels Bosnien und Herzegowinas untersucht Alexander M. Rehs den rechtlichen Rahmen einer internationalen Verwaltungsmission der Staatengemeinschaft in einem Post-Konfliktszenario. Ausgangspunkt ist die Grundlegung der internationalen Verwaltungsstruktur für Bosnien und Herzegowina im Friedensabkommen von Dayton im Jahre 1995. Vor diesem Hintergrund wird die Frage der Rechtsnatur der internationalen Verwaltungsorgane, insbesondere der Behörde des Hohen Repräsentanten der Staatengemeinschaft, erörtert. Darauf aufbauend erfolgt eine Analyse der Frage, in welchen Fällen, in welchem Umfang, anhand welcher Rechtsnormen und durch welche Instanzen eine gerichtliche Kontrolle der internationalen Verwaltungsorgane in Bosnien und Herzegowina stattgefunden hat. Es werden die prozessualen, rechtsdogmatischen und praktischen Probleme beleuchtet, die dabei aufgeworfen wurden. Abschließend unternimmt der Verfasser den Versuch einer Bewertung des in Bosnien und Herzegowina vorgefundenen Rechtszustands einer fragmentarischen gerichtlichen Kontrolle der internationalen Verwaltungsorgane vor dem Hintergrund einschlägiger allgemeiner Normen des Völkerrechts. Ebenso werden mögliche Lösungsansätze für zukünftige Szenarien skizziert.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die Verwaltung von Krisenregionen durch die internationale Gemeinschaft hat nach dem Ende des Kalten Krieges zunehmend an Bedeutung gewonnen. Unmittelbar vor den Toren der Europäischen Union finden sich zwei Beispiele dieser internationalen Territorialverwaltung moderner Prägung: Bosnien und Herzegowina sowie das Kosovo.
Wenn Internationale Organisationen oder internationale Organe ein Gebiet verwalten, üben sie wie ein Staat Hoheitsgewalt aus. Insbesondere wenn eine solche Verwaltungsmission über einen längeren Zeitraum andauert, stellt sich die Frage, wo die rechtlichen Grenzen dieser "internationalen Notstandsverwalter" liegen. Wie weit reichen deren Kompetenzen bei der Ausübung legislativer und exekutiver Gewalt? Unterliegt diese internationale Hoheitsgewalt einer gerichtlichen Kontrolle? Wenn ja, durch wen? Oder müssen sich derartige Verwaltungsinstanzen den Vorwurf schrankenloser Machtausübung gefallen lassen?
Anhand des Beispiels Bosnien und Herzegowinas untersucht Alexander M. Rehs den rechtlichen Rahmen einer internationalen Verwaltungsmission der Staatengemeinschaft in einem Post-Konfliktszenario. Ausgangspunkt ist die Grundlegung der internationalen Verwaltungsstruktur für Bosnien und Herzegowina im Friedensabkommen von Dayton im Jahre 1995. Vor diesem Hintergrund wird die Frage der Rechtsnatur der internationalen Verwaltungsorgane, insbesondere der Behörde des Hohen Repräsentanten der Staatengemeinschaft, erörtert. Darauf aufbauend erfolgt eine Analyse der Frage, in welchen Fällen, in welchem Umfang, anhand welcher Rechtsnormen und durch welche Instanzen eine gerichtliche Kontrolle der internationalen Verwaltungsorgane in Bosnien und Herzegowina stattgefunden hat. Es werden die prozessualen, rechtsdogmatischen und praktischen Probleme beleuchtet, die dabei aufgeworfen wurden. Abschließend unternimmt der Verfasser den Versuch einer Bewertung des in Bosnien und Herzegowina vorgefundenen Rechtszustands einer fragmentarischen gerichtlichen Kontrolle der internationalen Verwaltungsorgane vor dem Hintergrund einschlägiger allgemeiner Normen des Völkerrechts. Ebenso werden mögliche Lösungsansätze für zukünftige Szenarien skizziert.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Koalition will Bergrechtsreform. Dieser Kommentar enthält den aktuellen Stand sowie den INSTRO-Reformvorschlag.
Wir schicken Ihnen unseren besten Bergführer, der Sie sicher durch ein ganz aktuelles Rechtsgebiet mit all seinen Schwierigkeiten führt – durch das Zentralmassiv des deutschen Bergrechts: das BBergG.
Er gibt Auskunft über sämtliche Konsequenzen des Kohleausstiegs und hat die Rechtsprechung zum Habitatschutz (Tagebau Hambach) sowie zur Haftung für CO2-Emissionen im Gepäck, thematisiert die Digitalisierung im Bergbau unter technischen wie rechtlichen Gesichtspunkten und hat für alles einen praktischen Lösungsvorschlag.
Ausführlich berücksichtigt ist die Frage, ob im Zuge des Kohleausstiegs noch weitere Enteignungen und Umsiedlungen möglich sind.
Aktualisiert: 2023-04-24
Autor:
Thomas Bartnitzki,
Jelena Bäumler,
Martin Beckmann,
Henning Blatt,
Judith Bongartz,
Elisabeth Clausen,
Andreas Dazert,
Gregor Franßen,
Walter Frenz,
Michael Kirchner,
Carola König,
Hans-Jürgen Müggenborg,
Denise A. Müller,
Heinz Roland Neumann,
Axel Pottschmidt,
Axel Preuße,
Alexander Proelß,
Alexander M. Rehs,
Christian Sladek,
Markus Winkelmann,
Antje Wittmann,
Michael Zimmer
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Die Verwaltung von Krisenregionen durch die internationale Gemeinschaft hat nach dem Ende des Kalten Krieges zunehmend an Bedeutung gewonnen. Unmittelbar vor den Toren der Europäischen Union finden sich zwei Beispiele dieser internationalen Territorialverwaltung moderner Prägung: Bosnien und Herzegowina sowie das Kosovo.
Wenn Internationale Organisationen oder internationale Organe ein Gebiet verwalten, üben sie wie ein Staat Hoheitsgewalt aus. Insbesondere wenn eine solche Verwaltungsmission über einen längeren Zeitraum andauert, stellt sich die Frage, wo die rechtlichen Grenzen dieser "internationalen Notstandsverwalter" liegen. Wie weit reichen deren Kompetenzen bei der Ausübung legislativer und exekutiver Gewalt? Unterliegt diese internationale Hoheitsgewalt einer gerichtlichen Kontrolle? Wenn ja, durch wen? Oder müssen sich derartige Verwaltungsinstanzen den Vorwurf schrankenloser Machtausübung gefallen lassen?
Anhand des Beispiels Bosnien und Herzegowinas untersucht Alexander M. Rehs den rechtlichen Rahmen einer internationalen Verwaltungsmission der Staatengemeinschaft in einem Post-Konfliktszenario. Ausgangspunkt ist die Grundlegung der internationalen Verwaltungsstruktur für Bosnien und Herzegowina im Friedensabkommen von Dayton im Jahre 1995. Vor diesem Hintergrund wird die Frage der Rechtsnatur der internationalen Verwaltungsorgane, insbesondere der Behörde des Hohen Repräsentanten der Staatengemeinschaft, erörtert. Darauf aufbauend erfolgt eine Analyse der Frage, in welchen Fällen, in welchem Umfang, anhand welcher Rechtsnormen und durch welche Instanzen eine gerichtliche Kontrolle der internationalen Verwaltungsorgane in Bosnien und Herzegowina stattgefunden hat. Es werden die prozessualen, rechtsdogmatischen und praktischen Probleme beleuchtet, die dabei aufgeworfen wurden. Abschließend unternimmt der Verfasser den Versuch einer Bewertung des in Bosnien und Herzegowina vorgefundenen Rechtszustands einer fragmentarischen gerichtlichen Kontrolle der internationalen Verwaltungsorgane vor dem Hintergrund einschlägiger allgemeiner Normen des Völkerrechts. Ebenso werden mögliche Lösungsansätze für zukünftige Szenarien skizziert.
Aktualisiert: 2023-04-15
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