Der Kommentar von Reshöft
ist meinungsprägend. Geschuldet ist dies seiner Konzeption: Die komplexen Regelungen rund um das neue EEG 2023 werden in allen Facetten analysiert, aufbereitet und mit Problemlösungen versehen. Die inhaltlich aufeinander abgestimmten Einzelkommentierungen antizipieren Problemlagen und spielen diese detailgenau bis zum Ende durch. Die gefundenen Lösungen binden ökonomische Gesichtspunkte durchgängig ein und bieten Planungssicherheit.
Die aktuelle 5. Auflage
des Standardkommentars bietet im neuen Format noch mehr Raum für die argumentative Durchdringung aller wichtigen Fallkonstellationen. Die jüngste Rechtsprechung, einschließlich aller wichtigen Urteile unterinstanzlicher Gerichte, ist durchgängig eingearbeitet. Dies betrifft auch alle anderen Literaturquellen, insbesondere die Arbeitsergebnisse der Clearingstelle EEG und die zum EEG aktuell ergangenen Ausführungsverordnungen.
Das „Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien“
sowie die weiteren EEG-Normen sind in allen Bereichen berücksichtigt. Die Neuauflage zeigt auf, wie die Rechtsprechung mit den Neuregelungen umgeht, welche Geschäftsmodelle noch durchsetzbar sind und wie sich überkommene Argumentationsansätze fortschreiben lassen.
Juristinnen und Juristen, Verbände, Anlagenbetreiber und -hersteller, Kommunen
profitieren von der hochspezialisierten Kennerinnen und Kennern der Materie im Leitkommentar zum EEG:
RAin Dr. Christine Bader | RAin Martina Beese | RA Dr. Maximilian Boemke | Yelena Bonzel | RA Dr. Florian Brahms | RA Dr. Daniel Breuer | RAin Bianca Christ | RA Mike Findeisen, LL.M. | RA Dr. Sebastian Helmes | RA Dr. Andreas Hinsch | Dr. Hartmut Kahl | RA Dr. Christian Kahle, LL.M. | Dr. Markus Kahles | Korbinian Kantenwein | Dr. Karla Klasen | RA Micha Klewar | RA Dr. Julian Nebel | RAin Margarete von Oppen | RA Dr. Jan Reshöft | Dr. Marleen Rheker | Frank Sailer | RA Dr. Mathias Schäferhoff | RAuN Andreas Schäfermeier | RAin Dr. Andrea Schmeichel | RAin Katharina Vieweg-Puschmann
»eine unerlässliche Orientierungshilfe im Dschungel des Rechts der erneuerbaren Energien.«
RAin Annika Pennekamp-Jost, ree 2/14
Aktualisiert: 2023-05-19
> findR *
Der Kommentar von Reshöft
ist meinungsprägend. Geschuldet ist dies seiner Konzeption: Die komplexen Regelungen rund um das neue EEG 2023 werden in allen Facetten analysiert, aufbereitet und mit Problemlösungen versehen. Die inhaltlich aufeinander abgestimmten Einzelkommentierungen antizipieren Problemlagen und spielen diese detailgenau bis zum Ende durch. Die gefundenen Lösungen binden ökonomische Gesichtspunkte durchgängig ein und bieten Planungssicherheit.
Die aktuelle 5. Auflage
des Standardkommentars bietet im neuen Format noch mehr Raum für die argumentative Durchdringung aller wichtigen Fallkonstellationen. Die jüngste Rechtsprechung, einschließlich aller wichtigen Urteile unterinstanzlicher Gerichte, ist durchgängig eingearbeitet. Dies betrifft auch alle anderen Literaturquellen, insbesondere die Arbeitsergebnisse der Clearingstelle EEG und die zum EEG aktuell ergangenen Ausführungsverordnungen.
Das „Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien“
sowie die weiteren EEG-Normen sind in allen Bereichen berücksichtigt. Die Neuauflage zeigt auf, wie die Rechtsprechung mit den Neuregelungen umgeht, welche Geschäftsmodelle noch durchsetzbar sind und wie sich überkommene Argumentationsansätze fortschreiben lassen.
Juristinnen und Juristen, Verbände, Anlagenbetreiber und -hersteller, Kommunen
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RAin Dr. Christine Bader | RAin Martina Beese | RA Dr. Maximilian Boemke | Yelena Bonzel | RA Dr. Florian Brahms | RA Dr. Daniel Breuer | RAin Bianca Christ | RA Mike Findeisen, LL.M. | RA Dr. Sebastian Helmes | RA Dr. Andreas Hinsch | Dr. Hartmut Kahl | RA Dr. Christian Kahle, LL.M. | Dr. Markus Kahles | Korbinian Kantenwein | Dr. Karla Klasen | RA Micha Klewar | RA Dr. Julian Nebel | RAin Margarete von Oppen | RA Dr. Jan Reshöft | Dr. Marleen Rheker | Frank Sailer | RA Dr. Mathias Schäferhoff | RAuN Andreas Schäfermeier | RAin Dr. Andrea Schmeichel | RAin Katharina Vieweg-Puschmann
»eine unerlässliche Orientierungshilfe im Dschungel des Rechts der erneuerbaren Energien.«
RAin Annika Pennekamp-Jost, ree 2/14
Aktualisiert: 2023-05-18
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Der Kommentar von Reshöft
ist meinungsprägend. Geschuldet ist dies seiner Konzeption: Die komplexen Regelungen rund um das neue EEG 2023 werden in allen Facetten analysiert, aufbereitet und mit Problemlösungen versehen. Die inhaltlich aufeinander abgestimmten Einzelkommentierungen antizipieren Problemlagen und spielen diese detailgenau bis zum Ende durch. Die gefundenen Lösungen binden ökonomische Gesichtspunkte durchgängig ein und bieten Planungssicherheit.
Die aktuelle 5. Auflage
des Standardkommentars bietet im neuen Format noch mehr Raum für die argumentative Durchdringung aller wichtigen Fallkonstellationen. Die jüngste Rechtsprechung, einschließlich aller wichtigen Urteile unterinstanzlicher Gerichte, ist durchgängig eingearbeitet. Dies betrifft auch alle anderen Literaturquellen, insbesondere die Arbeitsergebnisse der Clearingstelle EEG und die zum EEG aktuell ergangenen Ausführungsverordnungen.
Das „Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien“
sowie die weiteren EEG-Normen sind in allen Bereichen berücksichtigt. Die Neuauflage zeigt auf, wie die Rechtsprechung mit den Neuregelungen umgeht, welche Geschäftsmodelle noch durchsetzbar sind und wie sich überkommene Argumentationsansätze fortschreiben lassen.
Juristinnen und Juristen, Verbände, Anlagenbetreiber und -hersteller, Kommunen
profitieren von der hochspezialisierten Kennerinnen und Kennern der Materie im Leitkommentar zum EEG:
RAin Dr. Christine Bader | RAin Martina Beese | RA Dr. Maximilian Boemke | Yelena Bonzel | RA Dr. Florian Brahms | RA Dr. Daniel Breuer | RAin Bianca Christ | RA Mike Findeisen, LL.M. | RA Dr. Sebastian Helmes | RA Dr. Andreas Hinsch | Dr. Hartmut Kahl | RA Dr. Christian Kahle, LL.M. | Dr. Markus Kahles | Korbinian Kantenwein | Dr. Karla Klasen | RA Micha Klewar | RA Dr. Julian Nebel | RAin Margarete von Oppen | RA Dr. Jan Reshöft | Dr. Marleen Rheker | Frank Sailer | RA Dr. Mathias Schäferhoff | RAuN Andreas Schäfermeier | RAin Dr. Andrea Schmeichel | RAin Katharina Vieweg-Puschmann
»eine unerlässliche Orientierungshilfe im Dschungel des Rechts der erneuerbaren Energien.«
RAin Annika Pennekamp-Jost, ree 2/14
Aktualisiert: 2023-05-17
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Zum Werk
Die Bundesregierung hat Ende des Jahres 2019 als erste Regierung weltweit in einem Klimaschutzgesetz ihr nationales Klimaschutzziel verbindlich festgeschrieben. Das Gesetz ist am 18.12.2019 in Kraft getreten. Die 15 Paragraphen des Bundes-Klimaschutzgesetzes zielen darauf ab, zum Schutz vor den Auswirkungen des weltweiten Klimawandels die Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele sowie die Einhaltung der europäischen Zielvorgaben zu gewährleisten.
Das Werk gibt einen Gesamtüberblick über dieses neu etablierte Rechtsgebiet des Klimaschutzrechts und ist als Handbuch für Wissenschaft und Praxis konzipiert. Es soll auf praktisch relevante Fragestellungen einer interdisziplinär und international geprägten Rechtsmaterie Antworten anbieten und auch rechtspolitische Lösungswege aufzeigen.
Vorteile auf einen BlickHandbuch für Wissenschaft und Praxisbietet Antworten auf praktisch relevante Fragestellungen einer interdisziplinär und international geprägten Rechtsmateriehochversiertes Autorenteam
Zur Neuerscheinung
Das Klimaschutzrecht wird mit dem vorliegenden Handbuch umfassend dargestellt:
Im Abschnitt zu den Grundlagen des Klimaschutzrechts werden alle relevanten wissenschaftlichen Vorfragen (wie u.a. Begriff und Charakteristika, ethische Grundfragen, völker- und europarechtliche Grundlagen, internationale Klimafinanzierung, Kompetenzverteilung Bund/Länder, Materielle Vorgaben der Verfassung für die Klimapolitik, Rolle von Gerichten, Instrumente des Klimaschutzrechts im Rechts- und Politikvergleich, Rechtsfragen der Klimakompensationen) behandelt. Im Anschluss werden die Klimaschutzgesetze von Bund und Ländern als gleichsam "Grundgesetze" des Klimaschutzrechts erörtert. Der Abschnitt Carbon Pricing befasst sich mit den zentralen spezifischen ökonomischen Instrumenten des Klimaschutzrechts, dem europäischen und nationalen Emissionshandel sowie den Energiesteuern. Mit dem Abschnitt Digitalisierung wird das wohl dynamischste und das gesamte Recht der Energiewende durchziehende und dieses zunehmend charakterisierende Phänomen behandelt. Nunmehr folgen vier Abschnitte, die sich mit sektorenspezifischem Klimaschutzrecht befassen, und zwar in den Sektoren Stromerzeugung, Verkehr, Wärme und Gebäude, Land- und Forstwirtschaft sowie Industrie. Der abschließende Abschnitt behandelt Fragen der Sektorenintegration.
Zielgruppe
Zielgruppe sind alle, die sich mit der Theorie und der Praxis des Klimaschutzrechts beschäftigen oder in Berührung kommen; neben Forschungseinrichtungen sind das insbesondere auch spezialisierte Kanzleien, Gerichte sowie Ministerialverwaltungen, Verbände und im Bereich der Energiewende engagierte Unternehmen.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Martin Altrock,
Johannes Antoni,
Christian Buchmüller,
Hannes Doderer,
Elias Eickelmann,
Dörte Fouquet,
Claudio Franzius,
Christian Held,
Maximilian Hemmert-Halswick,
Ekkehard Hofmann,
Michael Kalis,
Jan Henrik Klement,
Christine Kliem,
Stefan Klinski,
Matthias Knauff,
Fanny Knoll,
Charlotte Kreuter-Kirchhof,
Michael Mehling,
Christoph Paul,
Friederike Pfeifer,
Johann-Christian Pielow,
Jan Reshöft,
Michael Rodi,
Thomas Roller,
Johannes Saurer,
Michael Sauthoff,
Judith Schäfer,
Simon Schäfer-Stradowsky,
Claudio Seis,
Carsten Telschow,
Miriam Vollmer,
Jens Vollprecht,
Roman Weidinger,
Hartmut Weyer,
Martin Wickel,
Anja Widmann,
Susan Wilms,
Cathrin Zengerling,
Ines Zenke
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Der Kommentar von Reshöft
ist meinungsprägend. Geschuldet ist dies seiner Konzeption: Die komplexen Regelungen rund um das neue EEG 2023 werden in allen Facetten analysiert, aufbereitet und mit Problemlösungen versehen. Die inhaltlich aufeinander abgestimmten Einzelkommentierungen antizipieren Problemlagen und spielen diese detailgenau bis zum Ende durch. Die gefundenen Lösungen binden ökonomische Gesichtspunkte durchgängig ein und bieten Planungssicherheit.
Die aktuelle 5. Auflage
des Standardkommentars bietet im neuen Format noch mehr Raum für die argumentative Durchdringung aller wichtigen Fallkonstellationen. Die jüngste Rechtsprechung, einschließlich aller wichtigen Urteile unterinstanzlicher Gerichte, ist durchgängig eingearbeitet. Dies betrifft auch alle anderen Literaturquellen, insbesondere die Arbeitsergebnisse der Clearingstelle EEG und die zum EEG aktuell ergangenen Ausführungsverordnungen.
Das „Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien“
sowie die weiteren EEG-Normen sind in allen Bereichen berücksichtigt. Die Neuauflage zeigt auf, wie die Rechtsprechung mit den Neuregelungen umgeht, welche Geschäftsmodelle noch durchsetzbar sind und wie sich überkommene Argumentationsansätze fortschreiben lassen.
Juristinnen und Juristen, Verbände, Anlagenbetreiber und -hersteller, Kommunen
profitieren von der hochspezialisierten Kennerinnen und Kennern der Materie im Leitkommentar zum EEG:
RAin Dr. Christine Bader | RAin Martina Beese | RA Dr. Maximilian Boemke | Yelena Bonzel | RA Dr. Florian Brahms | RA Dr. Daniel Breuer | RAin Bianca Christ | RA Mike Findeisen, LL.M. | RA Dr. Sebastian Helmes | RA Dr. Andreas Hinsch | Dr. Hartmut Kahl | RA Dr. Christian Kahle, LL.M. | Dr. Markus Kahles | Korbinian Kantenwein | Dr. Karla Klasen | RA Micha Klewar | RA Dr. Julian Nebel | RAin Margarete von Oppen | RA Dr. Jan Reshöft | Dr. Marleen Rheker | Frank Sailer | RA Dr. Mathias Schäferhoff | RAuN Andreas Schäfermeier | RAin Dr. Andrea Schmeichel | RAin Katharina Vieweg-Puschmann
»eine unerlässliche Orientierungshilfe im Dschungel des Rechts der erneuerbaren Energien.«
RAin Annika Pennekamp-Jost, ree 2/14
Aktualisiert: 2023-04-04
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Mit den rasch aufeinanderfolgenden Novellierungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sind umfangreiche, teilweise rückwirkende Änderungen in Kraft. Die komplizierten Änderungen müssen alle mit dem EEG beschäftigten Juristen, insbesondere aber auch Verbände, Anlagebetreiber und –hersteller wie stromintensive Wirtschaftsunternehmen kennen.
Die Neuauflage des Handkommentars zum EEG
schafft Orientierung und Rechtssicherheit im neuen Recht. Auch die flankierenden Verordnungen (BiomasseV und AusglMechV), die sog. Photovoltaik-Novelle (PV-Novelle) sowie die dazu ergangene Rechtsprechung unter Einbeziehung der Entscheidungen durch die EEG-Clearingstelle sind berücksichtigt.
Besondere Schwerpunkte
sind dabei die Themenbereiche Anpassungen bei den Vergütungsregelungen für die wesentlichen Erneuerbaren Energiequellen: Photovoltaik, Windenergie, Bioenergie, Solarenergie, Wasserkraft und Geothermie
„Flexibilitätsprämie“ zur Förderung des Baus von Gasspeichern an Biogasanlagen
Das umfassend überarbeitete Recht zur Direktvermarktung von Strom mit der Neueinführung der Marktprämie
Besondere Ausgleichsregelung für energieintensive Unternehmen
Aktualisiert: 2020-02-12
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