Die hier anzuzeigende Festschrift der Freunde, Wegbegleiter und Kollegen Jost Delbrücks zu seinem 70. Geburtstag steht unter dem Titel "Weltinnenrecht". Mit diesem Begriff, für den Jost Delbrück nicht nur die Urheberschaft, sondern auch seine Etablierung als Kategorie beanspruchen kann, soll das Bemühen des Jubilars gewürdigt werden, die Konstitutionalisierung des Völkerrechts in zahlreichen Aspekten der Internationalisierung und der Globalisierung geistig durchdrungen und auf den Begriff gebracht zu haben. Außerdem bringen Herausgeber und Autoren mit diesem Titel zum Ausdruck, dass sie Jost Delbrück neue Perspektiven verdanken und in ihren Beiträgen den Weg über Kiel hinaus mit ihm gemeinsam gehen.
Jost Delbrück hat in der akademischen Lehre, in den intensiven Gesprächen mit seinen Schülern und in zahlreichen Werken Koordinatennetze verschoben und kaum bekanntes, aber reiches Neuland betreten. Sein wissenschaftliches Werk, von der Dissertation über das Verhältnis von Sicherheitsrat und Vollversammlung der Vereinten Nationen (1963) über die Habilitationsschrift zur Rassenfrage als Problem des Völkerrechts (1971) bis zur gemeinsam mit Rüdiger Wolfrum unternommenen Neubearbeitung des großen Völkerrechtslehrbuchs von Georg Dahm (seit 1989), ist durchgehend von der Erkenntnis geprägt, dass jenseits der kultivierten Fläche der sogenannten "herrschenden Meinung" noch weite Gebiete darauf warten, in rechtswissenschaftliches Kulturland verwandelt zu werden. Delbrück gehört bis heute zu den Ersten, die den Pflug ein Stück weiter ziehen. In den letzten Jahren kommt das besonders deutlich in den von ihm aus der Perspektive der Staatslehre und des Völkerrechts bearbeiteten Themen "Globalisierung" und "Weltinnenrecht" zum Ausdruck.
In der vorliegenden Festschrift sind Beiträge zum Staats-, Europa- und Völkerrecht zusammengefasst, die sich durchgehend dadurch auszeichnen, dass sie - ganz im Sinne von Jost Delbrück - sowohl aktuelle als auch grundsätzliche Fragen aufgreifen und hierzu über den engeren juristischen Bereich hinausgehende Perspektiven aufzeigen. Damit knüpft die Festschrift auch an Tradition und Geist des Kieler Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an, die sich gerade Jost Delbrück zu Eigen gemacht hat. Er lebt und lehrt sie: Die Beharrlichkeit und Energie, mit der Schücking im Staatsrecht nur die halbe Strecke zurückgelegt sah und sich dem Bau des Völkerrechts als notwendiger Ergänzung und Vollendung des Rechts widmete; die nüchterne Präzision, mit der Eberhard Menzel 1969 in einem langen Aufsatz zeigte, dass und wie sich die Grenzen zwischen nationaler und internationaler Verwaltung verschoben haben; die Weite des historischen Blicks, die Gründlichkeit in der Bearbeitung und die innere Verbundenheit akademischer Teams, welche große publizistische Werke haben entstehen lassen. Und schließlich die Qualifikationsschriften, die "am Institut" entstanden sind - jede von Delbrücks Schriften lässt erkennen, dass all dies mitschreibt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Wandlungen des internationalen Systems nach dem Fortfall der Ost-West-Konfrontation haben die »Organisation der Welt« vor neue Herausforderungen gestellt. Sowohl im europäischen als auch im globalen Rahmen geht es darum, tragfähige institutionelle Lösungen für die Aufgabe des Friedens, d. h. für gemeinsames Handeln auf der Grundlage von Vereinbarungen in Fragen, die alle angehen, zu finden. Dabei gilt es, an jene völkerrechtliche Entwicklungen der Nachkriegszeit anzuknüpfen, welche mit einer bisher in der Geschichte nicht gekannten Konsequenz auf eine Konstitution des internationalen Friedens als Rechtsordnung hinzielen. Der Menschenrechtsschutz sowie die Normen und Verfahren des Friedensvölkerrechts, wie sie sich seit dem Zweiten Weltkrieg vor allem unter der Ägide der Vereinten Nationen, aber auch auf regionaler, etwa europäischer, Ebene herausgebildet haben, stellen dabei wesentliche völkerrechtliche Ansatzpunkte dar.
Jost Delbrück hat in einer Vielzahl von Aufsätzen auf diesen zivilisatorischen Aspekt der Völkerrechtsentwicklung hingewiesen. Die Wertgebundenheit des Völkerrechts ebenso wie seine Offenheit angesichts des weltpolitischen Pluralismus zu wahren, ist der Kern seines Verständnisses der »internationalen Friedensordnung als rechtliche und politische Gestaltungsaufgabe«. Die hier vorgelegte Auswahl von Aufsätzen Jost Delbrücks, die seine Schüler anläßlich seines 60. Geburtstages zusammengestellt haben, hat mit dem genannten Focus auch in einem nach Neuordnung suchenden internationalen System nichts an Aktualität und Orientierungskraft eingebüßt.
Jost Delbrück hat den engen Zusammenhang zwischen den Menschenrechten und der Bewahrung des Friedens auf europäischer und internationaler Ebene herausgearbeitet: Dauerhafter Frieden ist ohne Verwirklichung der Menschenrechte nicht möglich, was zugleich eine deutliche Relativierung der Souveränität der Staaten mit sich bringt. Die zusammengestellten Aufsätze analysieren dieses Spannungsverhältnis aus völkerrechtlicher und Friedenswissenschaftlicher Sicht und würdigen damit den Beitrag des Völkerrechts zur Sicherung des Friedens.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-05-29
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Aktualisiert: 2023-05-29
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Die hier anzuzeigende Festschrift der Freunde, Wegbegleiter und Kollegen Jost Delbrücks zu seinem 70. Geburtstag steht unter dem Titel "Weltinnenrecht". Mit diesem Begriff, für den Jost Delbrück nicht nur die Urheberschaft, sondern auch seine Etablierung als Kategorie beanspruchen kann, soll das Bemühen des Jubilars gewürdigt werden, die Konstitutionalisierung des Völkerrechts in zahlreichen Aspekten der Internationalisierung und der Globalisierung geistig durchdrungen und auf den Begriff gebracht zu haben. Außerdem bringen Herausgeber und Autoren mit diesem Titel zum Ausdruck, dass sie Jost Delbrück neue Perspektiven verdanken und in ihren Beiträgen den Weg über Kiel hinaus mit ihm gemeinsam gehen.
Jost Delbrück hat in der akademischen Lehre, in den intensiven Gesprächen mit seinen Schülern und in zahlreichen Werken Koordinatennetze verschoben und kaum bekanntes, aber reiches Neuland betreten. Sein wissenschaftliches Werk, von der Dissertation über das Verhältnis von Sicherheitsrat und Vollversammlung der Vereinten Nationen (1963) über die Habilitationsschrift zur Rassenfrage als Problem des Völkerrechts (1971) bis zur gemeinsam mit Rüdiger Wolfrum unternommenen Neubearbeitung des großen Völkerrechtslehrbuchs von Georg Dahm (seit 1989), ist durchgehend von der Erkenntnis geprägt, dass jenseits der kultivierten Fläche der sogenannten "herrschenden Meinung" noch weite Gebiete darauf warten, in rechtswissenschaftliches Kulturland verwandelt zu werden. Delbrück gehört bis heute zu den Ersten, die den Pflug ein Stück weiter ziehen. In den letzten Jahren kommt das besonders deutlich in den von ihm aus der Perspektive der Staatslehre und des Völkerrechts bearbeiteten Themen "Globalisierung" und "Weltinnenrecht" zum Ausdruck.
In der vorliegenden Festschrift sind Beiträge zum Staats-, Europa- und Völkerrecht zusammengefasst, die sich durchgehend dadurch auszeichnen, dass sie - ganz im Sinne von Jost Delbrück - sowohl aktuelle als auch grundsätzliche Fragen aufgreifen und hierzu über den engeren juristischen Bereich hinausgehende Perspektiven aufzeigen. Damit knüpft die Festschrift auch an Tradition und Geist des Kieler Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an, die sich gerade Jost Delbrück zu Eigen gemacht hat. Er lebt und lehrt sie: Die Beharrlichkeit und Energie, mit der Schücking im Staatsrecht nur die halbe Strecke zurückgelegt sah und sich dem Bau des Völkerrechts als notwendiger Ergänzung und Vollendung des Rechts widmete; die nüchterne Präzision, mit der Eberhard Menzel 1969 in einem langen Aufsatz zeigte, dass und wie sich die Grenzen zwischen nationaler und internationaler Verwaltung verschoben haben; die Weite des historischen Blicks, die Gründlichkeit in der Bearbeitung und die innere Verbundenheit akademischer Teams, welche große publizistische Werke haben entstehen lassen. Und schließlich die Qualifikationsschriften, die "am Institut" entstanden sind - jede von Delbrücks Schriften lässt erkennen, dass all dies mitschreibt.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Die hier anzuzeigende Festschrift der Freunde, Wegbegleiter und Kollegen Jost Delbrücks zu seinem 70. Geburtstag steht unter dem Titel "Weltinnenrecht". Mit diesem Begriff, für den Jost Delbrück nicht nur die Urheberschaft, sondern auch seine Etablierung als Kategorie beanspruchen kann, soll das Bemühen des Jubilars gewürdigt werden, die Konstitutionalisierung des Völkerrechts in zahlreichen Aspekten der Internationalisierung und der Globalisierung geistig durchdrungen und auf den Begriff gebracht zu haben. Außerdem bringen Herausgeber und Autoren mit diesem Titel zum Ausdruck, dass sie Jost Delbrück neue Perspektiven verdanken und in ihren Beiträgen den Weg über Kiel hinaus mit ihm gemeinsam gehen.
Jost Delbrück hat in der akademischen Lehre, in den intensiven Gesprächen mit seinen Schülern und in zahlreichen Werken Koordinatennetze verschoben und kaum bekanntes, aber reiches Neuland betreten. Sein wissenschaftliches Werk, von der Dissertation über das Verhältnis von Sicherheitsrat und Vollversammlung der Vereinten Nationen (1963) über die Habilitationsschrift zur Rassenfrage als Problem des Völkerrechts (1971) bis zur gemeinsam mit Rüdiger Wolfrum unternommenen Neubearbeitung des großen Völkerrechtslehrbuchs von Georg Dahm (seit 1989), ist durchgehend von der Erkenntnis geprägt, dass jenseits der kultivierten Fläche der sogenannten "herrschenden Meinung" noch weite Gebiete darauf warten, in rechtswissenschaftliches Kulturland verwandelt zu werden. Delbrück gehört bis heute zu den Ersten, die den Pflug ein Stück weiter ziehen. In den letzten Jahren kommt das besonders deutlich in den von ihm aus der Perspektive der Staatslehre und des Völkerrechts bearbeiteten Themen "Globalisierung" und "Weltinnenrecht" zum Ausdruck.
In der vorliegenden Festschrift sind Beiträge zum Staats-, Europa- und Völkerrecht zusammengefasst, die sich durchgehend dadurch auszeichnen, dass sie - ganz im Sinne von Jost Delbrück - sowohl aktuelle als auch grundsätzliche Fragen aufgreifen und hierzu über den engeren juristischen Bereich hinausgehende Perspektiven aufzeigen. Damit knüpft die Festschrift auch an Tradition und Geist des Kieler Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an, die sich gerade Jost Delbrück zu Eigen gemacht hat. Er lebt und lehrt sie: Die Beharrlichkeit und Energie, mit der Schücking im Staatsrecht nur die halbe Strecke zurückgelegt sah und sich dem Bau des Völkerrechts als notwendiger Ergänzung und Vollendung des Rechts widmete; die nüchterne Präzision, mit der Eberhard Menzel 1969 in einem langen Aufsatz zeigte, dass und wie sich die Grenzen zwischen nationaler und internationaler Verwaltung verschoben haben; die Weite des historischen Blicks, die Gründlichkeit in der Bearbeitung und die innere Verbundenheit akademischer Teams, welche große publizistische Werke haben entstehen lassen. Und schließlich die Qualifikationsschriften, die "am Institut" entstanden sind - jede von Delbrücks Schriften lässt erkennen, dass all dies mitschreibt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Wandlungen des internationalen Systems nach dem Fortfall der Ost-West-Konfrontation haben die »Organisation der Welt« vor neue Herausforderungen gestellt. Sowohl im europäischen als auch im globalen Rahmen geht es darum, tragfähige institutionelle Lösungen für die Aufgabe des Friedens, d. h. für gemeinsames Handeln auf der Grundlage von Vereinbarungen in Fragen, die alle angehen, zu finden. Dabei gilt es, an jene völkerrechtliche Entwicklungen der Nachkriegszeit anzuknüpfen, welche mit einer bisher in der Geschichte nicht gekannten Konsequenz auf eine Konstitution des internationalen Friedens als Rechtsordnung hinzielen. Der Menschenrechtsschutz sowie die Normen und Verfahren des Friedensvölkerrechts, wie sie sich seit dem Zweiten Weltkrieg vor allem unter der Ägide der Vereinten Nationen, aber auch auf regionaler, etwa europäischer, Ebene herausgebildet haben, stellen dabei wesentliche völkerrechtliche Ansatzpunkte dar.
Jost Delbrück hat in einer Vielzahl von Aufsätzen auf diesen zivilisatorischen Aspekt der Völkerrechtsentwicklung hingewiesen. Die Wertgebundenheit des Völkerrechts ebenso wie seine Offenheit angesichts des weltpolitischen Pluralismus zu wahren, ist der Kern seines Verständnisses der »internationalen Friedensordnung als rechtliche und politische Gestaltungsaufgabe«. Die hier vorgelegte Auswahl von Aufsätzen Jost Delbrücks, die seine Schüler anläßlich seines 60. Geburtstages zusammengestellt haben, hat mit dem genannten Focus auch in einem nach Neuordnung suchenden internationalen System nichts an Aktualität und Orientierungskraft eingebüßt.
Jost Delbrück hat den engen Zusammenhang zwischen den Menschenrechten und der Bewahrung des Friedens auf europäischer und internationaler Ebene herausgearbeitet: Dauerhafter Frieden ist ohne Verwirklichung der Menschenrechte nicht möglich, was zugleich eine deutliche Relativierung der Souveränität der Staaten mit sich bringt. Die zusammengestellten Aufsätze analysieren dieses Spannungsverhältnis aus völkerrechtlicher und Friedenswissenschaftlicher Sicht und würdigen damit den Beitrag des Völkerrechts zur Sicherung des Friedens.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Wandlungen des internationalen Systems nach dem Fortfall der Ost-West-Konfrontation haben die »Organisation der Welt« vor neue Herausforderungen gestellt. Sowohl im europäischen als auch im globalen Rahmen geht es darum, tragfähige institutionelle Lösungen für die Aufgabe des Friedens, d. h. für gemeinsames Handeln auf der Grundlage von Vereinbarungen in Fragen, die alle angehen, zu finden. Dabei gilt es, an jene völkerrechtliche Entwicklungen der Nachkriegszeit anzuknüpfen, welche mit einer bisher in der Geschichte nicht gekannten Konsequenz auf eine Konstitution des internationalen Friedens als Rechtsordnung hinzielen. Der Menschenrechtsschutz sowie die Normen und Verfahren des Friedensvölkerrechts, wie sie sich seit dem Zweiten Weltkrieg vor allem unter der Ägide der Vereinten Nationen, aber auch auf regionaler, etwa europäischer, Ebene herausgebildet haben, stellen dabei wesentliche völkerrechtliche Ansatzpunkte dar.
Jost Delbrück hat in einer Vielzahl von Aufsätzen auf diesen zivilisatorischen Aspekt der Völkerrechtsentwicklung hingewiesen. Die Wertgebundenheit des Völkerrechts ebenso wie seine Offenheit angesichts des weltpolitischen Pluralismus zu wahren, ist der Kern seines Verständnisses der »internationalen Friedensordnung als rechtliche und politische Gestaltungsaufgabe«. Die hier vorgelegte Auswahl von Aufsätzen Jost Delbrücks, die seine Schüler anläßlich seines 60. Geburtstages zusammengestellt haben, hat mit dem genannten Focus auch in einem nach Neuordnung suchenden internationalen System nichts an Aktualität und Orientierungskraft eingebüßt.
Jost Delbrück hat den engen Zusammenhang zwischen den Menschenrechten und der Bewahrung des Friedens auf europäischer und internationaler Ebene herausgearbeitet: Dauerhafter Frieden ist ohne Verwirklichung der Menschenrechte nicht möglich, was zugleich eine deutliche Relativierung der Souveränität der Staaten mit sich bringt. Die zusammengestellten Aufsätze analysieren dieses Spannungsverhältnis aus völkerrechtlicher und Friedenswissenschaftlicher Sicht und würdigen damit den Beitrag des Völkerrechts zur Sicherung des Friedens.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Die Wandlungen des internationalen Systems nach dem Fortfall der Ost-West-Konfrontation haben die »Organisation der Welt« vor neue Herausforderungen gestellt. Sowohl im europäischen als auch im globalen Rahmen geht es darum, tragfähige institutionelle Lösungen für die Aufgabe des Friedens, d. h. für gemeinsames Handeln auf der Grundlage von Vereinbarungen in Fragen, die alle angehen, zu finden. Dabei gilt es, an jene völkerrechtliche Entwicklungen der Nachkriegszeit anzuknüpfen, welche mit einer bisher in der Geschichte nicht gekannten Konsequenz auf eine Konstitution des internationalen Friedens als Rechtsordnung hinzielen. Der Menschenrechtsschutz sowie die Normen und Verfahren des Friedensvölkerrechts, wie sie sich seit dem Zweiten Weltkrieg vor allem unter der Ägide der Vereinten Nationen, aber auch auf regionaler, etwa europäischer, Ebene herausgebildet haben, stellen dabei wesentliche völkerrechtliche Ansatzpunkte dar.
Jost Delbrück hat in einer Vielzahl von Aufsätzen auf diesen zivilisatorischen Aspekt der Völkerrechtsentwicklung hingewiesen. Die Wertgebundenheit des Völkerrechts ebenso wie seine Offenheit angesichts des weltpolitischen Pluralismus zu wahren, ist der Kern seines Verständnisses der »internationalen Friedensordnung als rechtliche und politische Gestaltungsaufgabe«. Die hier vorgelegte Auswahl von Aufsätzen Jost Delbrücks, die seine Schüler anläßlich seines 60. Geburtstages zusammengestellt haben, hat mit dem genannten Focus auch in einem nach Neuordnung suchenden internationalen System nichts an Aktualität und Orientierungskraft eingebüßt.
Jost Delbrück hat den engen Zusammenhang zwischen den Menschenrechten und der Bewahrung des Friedens auf europäischer und internationaler Ebene herausgearbeitet: Dauerhafter Frieden ist ohne Verwirklichung der Menschenrechte nicht möglich, was zugleich eine deutliche Relativierung der Souveränität der Staaten mit sich bringt. Die zusammengestellten Aufsätze analysieren dieses Spannungsverhältnis aus völkerrechtlicher und Friedenswissenschaftlicher Sicht und würdigen damit den Beitrag des Völkerrechts zur Sicherung des Friedens.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Aktualisiert: 2022-04-09
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Aktualisiert: 2023-03-27
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Auf ihrer Freiburger Tagung vom 22. bis 25. September 1999 nahm sich die Deutsche Gesellschaft für Rechtsvergleichung der Verteilung der Aufgaben und finanziellen Zuständigkeiten zwischen dem Zentralstaat und seinen Untereinheiten an.
Exemplarisch für die ganze Bandbreite zeitgenössischer Modelle werden die reine bundesstaatliche Kompetenzverteilung der USA (Carolyn D. Jones), die Mischmodelle der Bundesrepublik Deutschland (Werner Heun) und des Vereinten Königreichs (Richard W. Rawlings) sowie das einheitsstaatliche System Portugals (Miguel Poiares Maduro) erörtert. Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Verteilung der Finanzhoheit, da diese am ehesten den jeweiligen verfassungspolitischen Konsens über die horizontale und vertikale Machtverteilung widerspiegelt.
Aus der Perspektive ihrer jeweiligen Rechtsordnung bieten die Referenten ausführliche und anschauliche Landesberichte. Über die besprochenen Modelle hinaus vermittelt der Generalbericht (Werner Heun) einen umfassenden rechtsvergleichenden Überblick.
Die vergleichende Auseinandersetzung mit der Thematik soll den Leser anregen, die Grundlagen seiner eigenen Rechtsordnung zu Fragen der Aufgabenverteilung neu zu beleuchten und dessen Legitimation kritisch zu überprüfen.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Aktualisiert: 2020-11-16
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Der Sammelband gibt die Vorträge wieder, die Autoren im Rahmen des Vortragszyklus »Die Bedeutung des multimodalen Transports für die Binnenschiffahrt unter frachtrechtlichen, verkehrspolitischen und betriebswirtschaftlichen Aspekten« an der Universität Mannheim gehalten haben.
Ministerialrat Dr. Hans-Peter Vogt, vom Ministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, stellt im ersten Beitrag die Vorzüge der Binnenschiffahrt gegenüber den anderen Transportmitteln LKW und Bahn, vor allem mit Blick auf den Umweltschutzgesichtspunkt, dar.
Professor em. Dr. Hellmuth Stefan Seidenfus, Institut für Verkehrswissenschaften der Universität Münster, beschäftigt sich in seinem Beitrag vorrangig mit Fragen der logistischen Kompetenz der Binnenhäfen hinsichtlich ihrer Einbindung in multimodale Transportabläufe.
Rechtsanwalt Hans Gerd Blettgen beschäftigt sich in seinem Beitrag mit der Bedeutung des TRG für den Bereich des multimodalen Verkehrs, vornehmlich mit Blick auf die Binnenschiffahrt mit dem Schwerpunkt des Containertransports. Dabei stellt er die vor allem positiven Aspekte der Regelung zur früheren, weitgehend nicht gesetzlich geregelten Lage dar.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Die Frage nach gemeinsamem Verfassungsrecht in der Europäischen Union stellt sich aus unterschiedlichen Sichtwinkeln: auf der Ebene der Mitgliedstaaten horizontal rechtsvergleichend unter dem Gesichtspunkt übereinstimmender Ausprägungen und Wurzeln der nationalen Verfassungssysteme; auf der Ebene der Europäischen Union vertikal gemeinschaftsrechtlich und unionsrechtlich unter dem Gesichtspunkt von Übereinstimmungen des europäischen Primärrechts zu den nationalen Verfassungsordnungen und von Wechselwirkungen zwischen beiden Ebenen.
Die Thematik wird in diesem Tagungsband auf drei Themengebieten erschlossen: der Frage nach den Grundlagen eines gemeineuropäischen Verfassungsdenkens und Verfassungsrechts, derjenigen nach einzelnen möglichen gemeineuropäischen Verfassungsprinzipien (z.B. Wettbewerbsverfaßte Marktwirtschaft, Begründung und Ausübung von Hoheitsgewalt, gerichtliche Kontrolle von Legislative und Exekutive) und derjenigen nach den Perspektiven gemeineuropäischer Verfassungsprinzipien (u.a. Verfassungsentwicklung der Union im Verhältnis zu mitgliedstaatlichen Verfassungsentwicklungen).
Das Werk richtet sich an alle am Europarecht und am nationalen und vergleichenden Verfassungsrecht Interessierte.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Mit Beiträgen von: Roger Errera, J.D.C. Harte, Ralph Alexander Lorz, Wolfgang Mantl, Karin Oellers-Frahm, Eibe Riedel und Rüdiger Wolfrum.
Die Beziehungen zwischen Staat und Kirche sind in den verschiedenen Ländern Europas sowie den USA sehr unterschiedlich geregelt. Dabei reicht die Spannweite von einer möglichst vollständigen Trennung von Staat und Kirche über eine quasi-partnerschaftliche Kooperation bis hin zur offiziellen Anerkennung einer Staatskirche.
Der Tagungsband untersucht, wie sich dieser Sachverhalt im öffentlichen Schulwesen der einzelnen Staaten wiederspiegelt. Anhand ausgewählter Länderberichte (Deutschland, England, Frankreich, Österreich, Italien und USA) sowie eines profunden Generalberichts bietet er einen umfassenden und zugleich tiefgehenden Einblick in diese Materie.
Der Tagungsband wendet sich an Wissenschaftler und Praktiker mit Interesse am öffentlichen Schulwesen und Staatskirchenrecht.
Die Verfasser der Beiträge, namhafte Professoren, Oberste Richter und wissenschaftliche Mitarbeiter aus den verschiedenen Staaten Europas, sind anerkannte Experten auf dem von ihnen bearbeiteten Sachgebiet.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Der vorliegende Band enthält in überarbeiteter Form die Vorträge, die von namhaften Rechtswissenschaftlern sowie Praktikern in der Reihe »Rechtsprobleme bei der Havarie von Binnenschiffen« des Instituts für Binnenschiffahrtsrecht an der Universität Mannheim im SS 2004 und WS 2004/05 gehalten wurden.
Die einzelnen Beiträge beschäftigen sich mit aktuellen Fragen aus den Bereichen des reformierten Bergungsrechts, des Polizei- und Ordnungsrechts, des Deliktsrechts sowie des Transportversicherungsrechts.
Rechtsanwalt Dr. Johannes Trost referiert in seinem Beitrag über die Reform des Bergungsrechts in der See- und Binnenschifffahrt und deren Auswirkungen auf die Rechtspraxis. Professor Dr. Kristian Fischer bewertet anschließend die aktuelle Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zur Haftung des Eigentümers von Wasserstraßen für deren Ölverschmutzung. Die Berechnung des Nutzungsausfallschadens von Binnenschiffen analysiert im Anschluss Professor Dr. Karsten Otte. Abschließend beschäftigt sich Rechtsanwalt Dr. Sven Gerhard mit der Definition und Abgrenzung der Bergungs- und Wrackbeseitigungskosten zur Bestimmung des jeweils haftenden Versicherers.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Angesichts der zunehmenden Bedeutung der österreichischen Binnenschifffahrt für Europa wurde im Jahr 2006 vom Institut für Binnenschiffahrtsrecht eine Vortragsreihe zum Thema veranstaltet. Die in diesem Rahmen gehaltenen Vorträge sind in überarbeiteter Form im vorliegenden Sammelband der Schriftenreihe des Instituts enthalten.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Aktualisiert: 2023-04-03
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Aktualisiert: 2023-03-27
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