Selbstregulierung von Übernahmeangeboten in Großbritannien.

Selbstregulierung von Übernahmeangeboten in Großbritannien. von Roßkopf,  Gabriele
Öffentliche Übernahmeangebote werden weder durch gesellschaftsrechtliche noch durch kapitalmarktrechtliche oder allgemein zivilrechtliche Bestimmungen ausreichend erfaßt. Wegen der Komplexität und wirtschaftlichen Bedeutung solcher Vorgänge ist ein Bedarf für besondere Regulierung deshalb allgemein anerkannt. Insbesondere auf europäischer Ebene wird aufgrund des häufig grenzüberschreitenden Kontexts öffentlicher Übernahmen seit Jahren die Harmonisierung im Rahmen einer EG-Richtlinie betrieben, die zuletzt im November 1997 als »Geänderter Vorschlag für eine Dreizehnte Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts über Übernahmeangebote« vorgelegt wurde. Während vorangegangene Entwürfe an inhaltlicher Kritik gescheitert waren, steht jetzt die Frage im Vordergrund, inwieweit staatliche Regulierung von Übernahmeangeboten tatsächlich erforderlich ist, oder ob Übernahmeangebote nicht auch Gegenstand nationaler Selbstregulierung sein können. Von besonderer Relevanz ist diese Frage für Großbritannien, das mit dem Londoner »City Code on Takeovers and Mergers« eines der bekanntesten und ältesten Beispiele funktionierender Selbstregulierung in Europa vorweisen kann. Seit mehr als dreißig Jahren verteidigt das den City Code zugleich herausgebende und anwendende Takeover Panel die britische »Bastion der freiwilligen Selbstkontrolle im Übernahmerecht«, die über die Grenzen Großbritanniens hinaus Bedeutung erlangt hat. Die gehegte Befürchtung, daß die Verabschiedung der europäischen Übernahmerichtlinie das »Aus« für die britischen Takeoverregulierung bedeuten würde, erweist sich bei näherer Betrachtung jedoch als unbegründet. Wenngleich Selbstregulierung fortan nur noch in gesetzlichem Rahmen möglich wäre, hätte dies angesichts der zu beobachtenden allgemeinen Verrechtlichung der britischen Takeoverkontrolle kaum praktische Auswirkungen. Der aktuelle Richtlinienvorschlag wäre nicht das Ende nationaler Selbstregulierung öffentlicher Übernahmeangebote und könnte durch das übergeordnete europäische Interesse an einem Abbau von Übernahmehindernissen gerechtfertigt werden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Selbstregulierung von Übernahmeangeboten in Großbritannien.

Selbstregulierung von Übernahmeangeboten in Großbritannien. von Roßkopf,  Gabriele
Öffentliche Übernahmeangebote werden weder durch gesellschaftsrechtliche noch durch kapitalmarktrechtliche oder allgemein zivilrechtliche Bestimmungen ausreichend erfaßt. Wegen der Komplexität und wirtschaftlichen Bedeutung solcher Vorgänge ist ein Bedarf für besondere Regulierung deshalb allgemein anerkannt. Insbesondere auf europäischer Ebene wird aufgrund des häufig grenzüberschreitenden Kontexts öffentlicher Übernahmen seit Jahren die Harmonisierung im Rahmen einer EG-Richtlinie betrieben, die zuletzt im November 1997 als »Geänderter Vorschlag für eine Dreizehnte Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts über Übernahmeangebote« vorgelegt wurde. Während vorangegangene Entwürfe an inhaltlicher Kritik gescheitert waren, steht jetzt die Frage im Vordergrund, inwieweit staatliche Regulierung von Übernahmeangeboten tatsächlich erforderlich ist, oder ob Übernahmeangebote nicht auch Gegenstand nationaler Selbstregulierung sein können. Von besonderer Relevanz ist diese Frage für Großbritannien, das mit dem Londoner »City Code on Takeovers and Mergers« eines der bekanntesten und ältesten Beispiele funktionierender Selbstregulierung in Europa vorweisen kann. Seit mehr als dreißig Jahren verteidigt das den City Code zugleich herausgebende und anwendende Takeover Panel die britische »Bastion der freiwilligen Selbstkontrolle im Übernahmerecht«, die über die Grenzen Großbritanniens hinaus Bedeutung erlangt hat. Die gehegte Befürchtung, daß die Verabschiedung der europäischen Übernahmerichtlinie das »Aus« für die britischen Takeoverregulierung bedeuten würde, erweist sich bei näherer Betrachtung jedoch als unbegründet. Wenngleich Selbstregulierung fortan nur noch in gesetzlichem Rahmen möglich wäre, hätte dies angesichts der zu beobachtenden allgemeinen Verrechtlichung der britischen Takeoverkontrolle kaum praktische Auswirkungen. Der aktuelle Richtlinienvorschlag wäre nicht das Ende nationaler Selbstregulierung öffentlicher Übernahmeangebote und könnte durch das übergeordnete europäische Interesse an einem Abbau von Übernahmehindernissen gerechtfertigt werden.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Selbstregulierung von Übernahmeangeboten in Großbritannien.

Selbstregulierung von Übernahmeangeboten in Großbritannien. von Roßkopf,  Gabriele
Öffentliche Übernahmeangebote werden weder durch gesellschaftsrechtliche noch durch kapitalmarktrechtliche oder allgemein zivilrechtliche Bestimmungen ausreichend erfaßt. Wegen der Komplexität und wirtschaftlichen Bedeutung solcher Vorgänge ist ein Bedarf für besondere Regulierung deshalb allgemein anerkannt. Insbesondere auf europäischer Ebene wird aufgrund des häufig grenzüberschreitenden Kontexts öffentlicher Übernahmen seit Jahren die Harmonisierung im Rahmen einer EG-Richtlinie betrieben, die zuletzt im November 1997 als »Geänderter Vorschlag für eine Dreizehnte Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts über Übernahmeangebote« vorgelegt wurde. Während vorangegangene Entwürfe an inhaltlicher Kritik gescheitert waren, steht jetzt die Frage im Vordergrund, inwieweit staatliche Regulierung von Übernahmeangeboten tatsächlich erforderlich ist, oder ob Übernahmeangebote nicht auch Gegenstand nationaler Selbstregulierung sein können. Von besonderer Relevanz ist diese Frage für Großbritannien, das mit dem Londoner »City Code on Takeovers and Mergers« eines der bekanntesten und ältesten Beispiele funktionierender Selbstregulierung in Europa vorweisen kann. Seit mehr als dreißig Jahren verteidigt das den City Code zugleich herausgebende und anwendende Takeover Panel die britische »Bastion der freiwilligen Selbstkontrolle im Übernahmerecht«, die über die Grenzen Großbritanniens hinaus Bedeutung erlangt hat. Die gehegte Befürchtung, daß die Verabschiedung der europäischen Übernahmerichtlinie das »Aus« für die britischen Takeoverregulierung bedeuten würde, erweist sich bei näherer Betrachtung jedoch als unbegründet. Wenngleich Selbstregulierung fortan nur noch in gesetzlichem Rahmen möglich wäre, hätte dies angesichts der zu beobachtenden allgemeinen Verrechtlichung der britischen Takeoverkontrolle kaum praktische Auswirkungen. Der aktuelle Richtlinienvorschlag wäre nicht das Ende nationaler Selbstregulierung öffentlicher Übernahmeangebote und könnte durch das übergeordnete europäische Interesse an einem Abbau von Übernahmehindernissen gerechtfertigt werden.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Münchener Kommentar zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung Band 2: §§ 35-52

Münchener Kommentar zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung Band 2: §§ 35-52 von Drescher,  Ingo, Fleischer,  Holger, Goette,  Wulf, Heidinger,  Andreas, Hillmann,  Reinhard, Jaeger,  Georg, Liebscher,  Thomas, Notz,  Richard L., Roßkopf,  Gabriele, Spindler,  Gerald, Steinbrück,  Katharina, Stephan,  Klaus-Dieter, Tieves,  Johannes, Wertenbruch,  Johannes
Zum Gesamtwerk Der Münchener Kommentar stellt in wissenschaftlicher Vertiefung das GmbH-Recht dar. Die dogmatische Aufbereitung ermöglicht nicht nur die rasche Lösung bereits höchstrichterlich entschiedener Fragestellungen, sondern auch von Konstellationen, mit denen sich die Rechtsprechung bisher nicht befassen musste. Band 2 widmet sich der Vertretung und Geschäftsführung der GmbH (§§ 35-52 GmbHG). Dies umfasst wichtige Themengebiete wie die Haftung der Geschäftsführer, die Rechte der Gesellschafter, die Gesellschafterversammlung und deren Einberufung, die Anfechtbarkeit und Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen, Minderheitsrechte, Auskunftsrecht, den Aufsichtsrat einer GmbH u.a.m. Vorteile auf einen Blickklare, realistische LösungsvorschlägeEinbeziehung der aktuellen EntwicklungenPraxisnutzen und wissenschaftliche Kompetenzübersichtliche Gliederung und vorzügliche Lesbarkeit Zur Neuauflage Die Neuauflage ist durch zwei Themenkomplexe besonders geprägt, die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Alltag einer GmbH sowie Fragen zur Sanierung und Restrukturierung von GmbHs, die in finanzielle Schieflage geraten sind. Ferner werden die Änderungen durchdas künftige, am 1. Januar 2024 in Kraft tretende Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)das Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilnahme von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG II)das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) berücksichtigt.Darüber hinaus gilt es die umfassende Rechtsprechung zu Fragen derGeschäftsführungRechte der GesellschafterDurchführung von Versammlungen u.a.m. aufzuarbeiten.Zu Herausgebern und Autorenteam Die Herausgeber- und Autorenschaft garantiert aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation und Berufserfahrung für die Qualität des Werkes. Als Herausgeber konnten Prof. Dr. Dr. h.c. Holger Fleischer, Direktor des Max-Planck-Instituts ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg sowie Rechtsanwalt Prof. Dr. Wulf Goette, Vors. RiBGH a. D. im für das Gesellschaftsrecht zuständigen Senat gewonnen werden. Bearbeitet von: Prof. Dr. Ingo Drescher; Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Holger Fleischer, LL.M.; Prof. Dr. Wulf Goette; Dr. Dipl.-Kfm. Andreas Heidinger; Reinhard Hillmann; Dr. Georg Jaeger; Prof. Dr. Thomas Liebscher; Richard L. Notz, LL.M.; Dr. Gabriele Roßkopf, LL.M.; Prof. Dr. Gerald Spindler; Katharina Steinbrück, LL.M.; Dr. Klaus-Dieter Stephan; Dr. Johannes Tieves; Prof. Dr. Johannes Wertenbruch. Zielgruppe Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Notariate, Behörden, Unternehmen.
Aktualisiert: 2023-04-24
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Münchener Kommentar zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung Band 1: §§ 1-34

Münchener Kommentar zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung Band 1: §§ 1-34 von Ekkenga,  Jens, Fleischer,  Holger, Goette,  Wulf, Heidinger,  Andreas, Heinze,  Stefan, Herrler,  Sebastian, Hupka,  Jan, Liebscher,  Thomas, Merkt,  Hanno, Notz,  Richard L., Reichert,  Jochem, Rieder,  Markus S., Roßkopf,  Gabriele, Schütz,  Carsten, Schwandtner,  Christian, Strohn,  Lutz, Weller,  Marc-Philippe, Wicke,  Hartmut
Zum Gesamtwerk Der Münchener Kommentar stellt in wissenschaftlicher Vertiefung das GmbH-Recht dar. Die dogmatische Aufbereitung ermöglicht nicht nur die rasche Lösung bereits höchstrichterlich entschiedener Fragestellungen, sondern auch von Konstellationen mit denen sich die Rechtsprechung bisher nicht befassen musste. Band 1 widmet sich den Bestimmungen zur Errichtung der Gesellschaft (§§ 1 - 12) und den Rechtsverhältnissen der Gesellschaft und der Gesellschafter (§§ 13 - 34). Vorteile auf einen Blickklare, realistische LösungsvorschlägeEinbeziehung der aktuellen EntwicklungenPraxisnutzen und wissenschaftliche Kompetenzübersichtliche Gliederung und vorzügliche Lesbarkeit Zur Neuauflage Gerade im Recht der GmbH findet die Fortentwicklung des Rechts in zahlreichen höchstrichterlichen Entscheidungen statt. Diese werden zuverlässig ausgewertet und ins Gesamtsystem eingeordnet. Aber auch der Gesetzgeber hat zum Ende der Legislaturperiode mit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) im Hinblick auf die Online-Gründung von Gesellschaften weitreichende Änderungen erlassen. Die Beachtung der Verpflichtungen der Notare aus dem Geldwäschegesetz bei Gründungen von Gesellschaften sind ausgeführt. Hinzuweisen ist auf die Ausführungenzum Brexitzu insolvenzrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (zB im Rahmen der Pflichten aus § 5a)zu den zahlreichen firmenrechtlichen Entscheidungen im Hinblick auf die Bezeichnung der GmbH Zielgruppe Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Notariate, Behörden, Unternehmen.
Aktualisiert: 2023-04-24
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Handbuch Aufsichtsrat

Handbuch Aufsichtsrat von Arnold,  Christian, Arnold,  Michael, Bingel,  Adrian, Carl,  Peter Steffen, Gaertner,  Matthias, Goette,  Wulf, Götze,  Cornelius, Hitzer,  Martin, Rom,  Maximilian von, Roßkopf,  Gabriele, Rothenburg,  Vera, Scheel,  Hansjörg, Wasmann,  Dirk, Wendt,  Fred
Zum Werk Das Handbuch des Aufsichtsrats behandelt ausführlich alle Themen zum Aufsichtsrat, insbesondere die Aufgaben, Pflichten und Rechte des Aufsichtsrats. Die Ausführungen befassen sich mit der Zusammensetzung und der inneren Ordnung des Aufsichtsrats und nehmen zu Sonderbereichen wie dem mitbestimmten Aufsichtsrat, Aufsichtsrat im Konzern, Aufsichtsrat in anderen Gesellschaftsformen Stellung. ARUG II und die Änderungen zum Deutschen Corporate Governance Kodex sind berücksichtigt. Aufgrund der beruflichen Erfahrung der Autoren werden die Fragestellungen sowohl praxisnah herausgearbeitet als auch wissenschaftlich fundiert dargestellt. Vorteile auf einen Blickmit ARUG II und DCGK 2020mit Hinweisen zur Sondersituation der COVID-19-Pandemiepraxisnah auf hohem Niveauwissenschaftlich fundiertvon Praktikern für Praktiker Zielgruppe Für Aufsichtsratsmitglieder und Personen, die für ein Aufsichtsratsmandat in Aussicht genommen worden sind, Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer, Juristen in Unternehmen, Angehörige der beratenden Berufe und Richter.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Selbstregulierung von Übernahmeangeboten in Großbritannien.

Selbstregulierung von Übernahmeangeboten in Großbritannien. von Roßkopf,  Gabriele
Öffentliche Übernahmeangebote werden weder durch gesellschaftsrechtliche noch durch kapitalmarktrechtliche oder allgemein zivilrechtliche Bestimmungen ausreichend erfaßt. Wegen der Komplexität und wirtschaftlichen Bedeutung solcher Vorgänge ist ein Bedarf für besondere Regulierung deshalb allgemein anerkannt. Insbesondere auf europäischer Ebene wird aufgrund des häufig grenzüberschreitenden Kontexts öffentlicher Übernahmen seit Jahren die Harmonisierung im Rahmen einer EG-Richtlinie betrieben, die zuletzt im November 1997 als »Geänderter Vorschlag für eine Dreizehnte Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts über Übernahmeangebote« vorgelegt wurde. Während vorangegangene Entwürfe an inhaltlicher Kritik gescheitert waren, steht jetzt die Frage im Vordergrund, inwieweit staatliche Regulierung von Übernahmeangeboten tatsächlich erforderlich ist, oder ob Übernahmeangebote nicht auch Gegenstand nationaler Selbstregulierung sein können. Von besonderer Relevanz ist diese Frage für Großbritannien, das mit dem Londoner »City Code on Takeovers and Mergers« eines der bekanntesten und ältesten Beispiele funktionierender Selbstregulierung in Europa vorweisen kann. Seit mehr als dreißig Jahren verteidigt das den City Code zugleich herausgebende und anwendende Takeover Panel die britische »Bastion der freiwilligen Selbstkontrolle im Übernahmerecht«, die über die Grenzen Großbritanniens hinaus Bedeutung erlangt hat. Die gehegte Befürchtung, daß die Verabschiedung der europäischen Übernahmerichtlinie das »Aus« für die britischen Takeoverregulierung bedeuten würde, erweist sich bei näherer Betrachtung jedoch als unbegründet. Wenngleich Selbstregulierung fortan nur noch in gesetzlichem Rahmen möglich wäre, hätte dies angesichts der zu beobachtenden allgemeinen Verrechtlichung der britischen Takeoverkontrolle kaum praktische Auswirkungen. Der aktuelle Richtlinienvorschlag wäre nicht das Ende nationaler Selbstregulierung öffentlicher Übernahmeangebote und könnte durch das übergeordnete europäische Interesse an einem Abbau von Übernahmehindernissen gerechtfertigt werden.
Aktualisiert: 2023-04-15
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