Die Möglichkeit tarifvertraglicher Gestaltung der Betriebsverfassung eröffnet "der Tarifautonomie der Verbände ein bedeutsames Feld für fruchtbare Arbeit". Diesen Gedanken aus der Zeit vor Schaffung einer gesetzlichen Betriebsverfassung hat der Gesetzgeber mittlerweile wieder belebt, indem er die Regelungsspielräume der Tarifvertragsparteien auf dem Gebiet der Betriebsverfassung deutlich erweitert hat. Die damit verbundene (verfassungs-)rechtliche Problematik resultiert vor allem aus dem Widerspruch, dass mitgliedschaftlich legitimierte Gewerkschaften Tarifverträge abschließen, die sich im Rahmen der gesetzlichen Betriebsverfassung zwangsläufig für die gesamte Belegschaft auswirken - unabhängig von der Zugehörigkeit des einzelnen Belegschaftsmitglieds zu der vertragsschließenden Koalition.
Thorsten Schmiege nähert sich der Problematik mit einer anfänglichen Analyse der Grundlagen tarifautonomer Regelungsbefugnisse und deren Grenzen im Rahmen einer gesetzlichen Betriebsverfassung. Ebenso wie die Grundlagen eröffnet daneben auch die vollkommen neu gestaltete Regelung des § 3 BetrVG durch das BetrV-Reformgesetz vom 23.7.2001 zahlreiche Diskussionsfelder, deren Relevanz sich in den anschließenden Ausführungen zu den Legitimations- und Legitimitätsproblemen zeigt. Die Schaffung betriebsverfassungsrechtlicher Organisationsstrukturen durch Tarifvertrag befindet sich mit dem damit verbundenen Legitimationsdefizit jedoch nicht nur im Spannungsfeld zwischen Koalitionsfreiheit und Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip. Die Konflikte zwischen positiver und negativer Koalitionsfreiheit werden als eigenes Problem einer Legitimationsstörung erörtert. Im Ergebnis werden die (verfassungs-) rechtlichen Defizite der neuen Regelung des § 3 BetrVG aufgedeckt - Defizite, die bei alternativen Ausgestaltungsformen tarifvertraglicher Befugnisse ausgeglichen werden könnten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Möglichkeit tarifvertraglicher Gestaltung der Betriebsverfassung eröffnet "der Tarifautonomie der Verbände ein bedeutsames Feld für fruchtbare Arbeit". Diesen Gedanken aus der Zeit vor Schaffung einer gesetzlichen Betriebsverfassung hat der Gesetzgeber mittlerweile wieder belebt, indem er die Regelungsspielräume der Tarifvertragsparteien auf dem Gebiet der Betriebsverfassung deutlich erweitert hat. Die damit verbundene (verfassungs-)rechtliche Problematik resultiert vor allem aus dem Widerspruch, dass mitgliedschaftlich legitimierte Gewerkschaften Tarifverträge abschließen, die sich im Rahmen der gesetzlichen Betriebsverfassung zwangsläufig für die gesamte Belegschaft auswirken - unabhängig von der Zugehörigkeit des einzelnen Belegschaftsmitglieds zu der vertragsschließenden Koalition.
Thorsten Schmiege nähert sich der Problematik mit einer anfänglichen Analyse der Grundlagen tarifautonomer Regelungsbefugnisse und deren Grenzen im Rahmen einer gesetzlichen Betriebsverfassung. Ebenso wie die Grundlagen eröffnet daneben auch die vollkommen neu gestaltete Regelung des § 3 BetrVG durch das BetrV-Reformgesetz vom 23.7.2001 zahlreiche Diskussionsfelder, deren Relevanz sich in den anschließenden Ausführungen zu den Legitimations- und Legitimitätsproblemen zeigt. Die Schaffung betriebsverfassungsrechtlicher Organisationsstrukturen durch Tarifvertrag befindet sich mit dem damit verbundenen Legitimationsdefizit jedoch nicht nur im Spannungsfeld zwischen Koalitionsfreiheit und Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip. Die Konflikte zwischen positiver und negativer Koalitionsfreiheit werden als eigenes Problem einer Legitimationsstörung erörtert. Im Ergebnis werden die (verfassungs-) rechtlichen Defizite der neuen Regelung des § 3 BetrVG aufgedeckt - Defizite, die bei alternativen Ausgestaltungsformen tarifvertraglicher Befugnisse ausgeglichen werden könnten.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Möglichkeit tarifvertraglicher Gestaltung der Betriebsverfassung eröffnet "der Tarifautonomie der Verbände ein bedeutsames Feld für fruchtbare Arbeit". Diesen Gedanken aus der Zeit vor Schaffung einer gesetzlichen Betriebsverfassung hat der Gesetzgeber mittlerweile wieder belebt, indem er die Regelungsspielräume der Tarifvertragsparteien auf dem Gebiet der Betriebsverfassung deutlich erweitert hat. Die damit verbundene (verfassungs-)rechtliche Problematik resultiert vor allem aus dem Widerspruch, dass mitgliedschaftlich legitimierte Gewerkschaften Tarifverträge abschließen, die sich im Rahmen der gesetzlichen Betriebsverfassung zwangsläufig für die gesamte Belegschaft auswirken - unabhängig von der Zugehörigkeit des einzelnen Belegschaftsmitglieds zu der vertragsschließenden Koalition.
Thorsten Schmiege nähert sich der Problematik mit einer anfänglichen Analyse der Grundlagen tarifautonomer Regelungsbefugnisse und deren Grenzen im Rahmen einer gesetzlichen Betriebsverfassung. Ebenso wie die Grundlagen eröffnet daneben auch die vollkommen neu gestaltete Regelung des § 3 BetrVG durch das BetrV-Reformgesetz vom 23.7.2001 zahlreiche Diskussionsfelder, deren Relevanz sich in den anschließenden Ausführungen zu den Legitimations- und Legitimitätsproblemen zeigt. Die Schaffung betriebsverfassungsrechtlicher Organisationsstrukturen durch Tarifvertrag befindet sich mit dem damit verbundenen Legitimationsdefizit jedoch nicht nur im Spannungsfeld zwischen Koalitionsfreiheit und Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip. Die Konflikte zwischen positiver und negativer Koalitionsfreiheit werden als eigenes Problem einer Legitimationsstörung erörtert. Im Ergebnis werden die (verfassungs-) rechtlichen Defizite der neuen Regelung des § 3 BetrVG aufgedeckt - Defizite, die bei alternativen Ausgestaltungsformen tarifvertraglicher Befugnisse ausgeglichen werden könnten.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Die Möglichkeit tarifvertraglicher Gestaltung der Betriebsverfassung eröffnet "der Tarifautonomie der Verbände ein bedeutsames Feld für fruchtbare Arbeit". Diesen Gedanken aus der Zeit vor Schaffung einer gesetzlichen Betriebsverfassung hat der Gesetzgeber mittlerweile wieder belebt, indem er die Regelungsspielräume der Tarifvertragsparteien auf dem Gebiet der Betriebsverfassung deutlich erweitert hat. Die damit verbundene (verfassungs-)rechtliche Problematik resultiert vor allem aus dem Widerspruch, dass mitgliedschaftlich legitimierte Gewerkschaften Tarifverträge abschließen, die sich im Rahmen der gesetzlichen Betriebsverfassung zwangsläufig für die gesamte Belegschaft auswirken - unabhängig von der Zugehörigkeit des einzelnen Belegschaftsmitglieds zu der vertragsschließenden Koalition.
Thorsten Schmiege nähert sich der Problematik mit einer anfänglichen Analyse der Grundlagen tarifautonomer Regelungsbefugnisse und deren Grenzen im Rahmen einer gesetzlichen Betriebsverfassung. Ebenso wie die Grundlagen eröffnet daneben auch die vollkommen neu gestaltete Regelung des § 3 BetrVG durch das BetrV-Reformgesetz vom 23.7.2001 zahlreiche Diskussionsfelder, deren Relevanz sich in den anschließenden Ausführungen zu den Legitimations- und Legitimitätsproblemen zeigt. Die Schaffung betriebsverfassungsrechtlicher Organisationsstrukturen durch Tarifvertrag befindet sich mit dem damit verbundenen Legitimationsdefizit jedoch nicht nur im Spannungsfeld zwischen Koalitionsfreiheit und Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip. Die Konflikte zwischen positiver und negativer Koalitionsfreiheit werden als eigenes Problem einer Legitimationsstörung erörtert. Im Ergebnis werden die (verfassungs-) rechtlichen Defizite der neuen Regelung des § 3 BetrVG aufgedeckt - Defizite, die bei alternativen Ausgestaltungsformen tarifvertraglicher Befugnisse ausgeglichen werden könnten.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Die Möglichkeit tarifvertraglicher Gestaltung der Betriebsverfassung eröffnet "der Tarifautonomie der Verbände ein bedeutsames Feld für fruchtbare Arbeit". Diesen Gedanken aus der Zeit vor Schaffung einer gesetzlichen Betriebsverfassung hat der Gesetzgeber mittlerweile wieder belebt, indem er die Regelungsspielräume der Tarifvertragsparteien auf dem Gebiet der Betriebsverfassung deutlich erweitert hat. Die damit verbundene (verfassungs-)rechtliche Problematik resultiert vor allem aus dem Widerspruch, dass mitgliedschaftlich legitimierte Gewerkschaften Tarifverträge abschließen, die sich im Rahmen der gesetzlichen Betriebsverfassung zwangsläufig für die gesamte Belegschaft auswirken - unabhängig von der Zugehörigkeit des einzelnen Belegschaftsmitglieds zu der vertragsschließenden Koalition.
Thorsten Schmiege nähert sich der Problematik mit einer anfänglichen Analyse der Grundlagen tarifautonomer Regelungsbefugnisse und deren Grenzen im Rahmen einer gesetzlichen Betriebsverfassung. Ebenso wie die Grundlagen eröffnet daneben auch die vollkommen neu gestaltete Regelung des § 3 BetrVG durch das BetrV-Reformgesetz vom 23.7.2001 zahlreiche Diskussionsfelder, deren Relevanz sich in den anschließenden Ausführungen zu den Legitimations- und Legitimitätsproblemen zeigt. Die Schaffung betriebsverfassungsrechtlicher Organisationsstrukturen durch Tarifvertrag befindet sich mit dem damit verbundenen Legitimationsdefizit jedoch nicht nur im Spannungsfeld zwischen Koalitionsfreiheit und Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip. Die Konflikte zwischen positiver und negativer Koalitionsfreiheit werden als eigenes Problem einer Legitimationsstörung erörtert. Im Ergebnis werden die (verfassungs-) rechtlichen Defizite der neuen Regelung des § 3 BetrVG aufgedeckt - Defizite, die bei alternativen Ausgestaltungsformen tarifvertraglicher Befugnisse ausgeglichen werden könnten.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Aktualisiert: 2020-07-23
Autor:
Roland Bornemann,
Mark D. Cole,
Dieter Dörr,
Reinhard Hartstein,
Manuel LL.M. Eur Jäger,
Johannes Kreile,
Peter Matzneller,
Henning Mellage,
Jan Oster,
Michael LL.M. Eur Petri,
Wolf-Dieter Ring,
Sabine Schmieding,
Thorsten Schmiege,
Rupert Stettner,
Eva Ellen Wagner
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Aktualisiert: 2020-07-23
Autor:
Roland Bornemann,
Mark D. Cole,
Dieter Dörr,
Reinhard Hartstein,
Manuel LL.M. Eur Jäger,
Johannes Kreile,
Peter LL.M. Eur Matzneller,
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Thorsten Schmiege,
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