Aktualisiert: 2023-07-02
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Aktualisiert: 2023-06-15
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"Der Bundesrechnungshof kann in diesem Jahr auf sein fünfzigjähriges Bestehen zurückblicken. In diesem Zeitraum haben sich seine Aufgaben und seine Arbeitsweise grundlegend verändert: Die traditionelle nachgängige 'Rechnungsprüfung' wurde zunehmend von einer umfassenden 'Finanzkontrolle' moderner Prägung abgelöst. Äußeres Zeichen hierfür sind zum einen die Hinwendung zur rechnungsunabhängigen 'Maßnahmenprüfung', zum anderen die Verstärkung der Beratungsfunktion des Bundesrechnungshofes gegenüber Parlament und Regierung.
Diese Entwicklung ist untrennbar mit der Person von Ernst Heuer verbunden. [...] Sein Bestreben war es, in dem sich wandelnden Umfeld die Prüfungsansätze und Prüfungskriterien aufzuzeigen und fortzuentwickeln, die es den Rechnungshöfen ermöglichen, auch zukünftig ihre Prüfungs- und Beratungsfunktion in der parlamentarischen Demokratie wahrzunehmen. Das vorliegende Beiheft soll dazu beitragen, einer interessierten Öffentlichkeit Fortschritte in der staatlichen Finanzkontrolle aufzuzeigen und in der Fachwelt die Diskussion darüber anzuregen."
Aus dem Geleitwort
Aktualisiert: 2023-06-15
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Eine verstärkte wissenschaftliche und öffentliche Diskussion über die Aufgaben von Wissenschaft fordert auch die Wissenschaft des Öffentlichen Rechts heraus, sich ihrer Grundlagen zu vergewissern. In 14 Abhandlungen suchen Staatsrechtslehrer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz nach dem wissenschaftstheoretischen Standort ihres Faches. Sie fragen nach Besonderheiten der Staatsrechtslehre, nach ihrem Wissenschaftscharakter und ihrer Nähe zur Ausübung politischer Macht, und sie vergleichen sie mit den wissenschaftlichen Problemzugängen in anderen Teilbereichen der Wissenschaft des Öffentlichen Rechts: der Verwaltungs-(rechts)wissenschaft, der Europa(rechts)wissenschaft sowie den Staats(rechts)wissenschaften anderer Länder.
Die Beiträge zu unterschiedlichen Facetten einer aktuellen Diskussion dienen dem auf einem Symposium gemeinsam diskutierten Ziel, das Selbstverständnis der Staatsrechtslehre als Wissenschaft angesichts des Wandels moderner Staatlichkeit neu zu befestigen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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»Die ... Dokumentation des Symposiums mit dem Ausdruck aller Referate dürfte zur Pflichtlektüre in Ministerien und der Justiz werden.« Geert Mackenroth, in: DRiZ, Juni 2002
Die Modernisierung des Staates mit Hilfe von »Neuen Steuerungsmodellen« als Instrumenten zur Steigerung ökonomischer Effizienz und Effektivität hat auch die Justiz erreicht. Auf den dadurch entstehenden »Ökonomisierungsdruck« reagiert die Dritte Gewalt zurückhaltend bis abwehrend. Eine »Steuerung« durch etwas anderes als das Gesetz erscheint kaum vereinbar mit der Garantie richterlicher Unabhängigkeit; »Budgetierung« und »Controlling« durch die Justizverwaltung als Teil der Exekutive scheinen in Konflikt mit der Gewaltenteilung zu geraten.
Die relative Offenheit des gegenwärtigen Modernisierungsprozesses zeigt sich in ungeklärten rechtlichen und tatsächlichen Grundsatzfragen. Ist eine für Kosten-Leistungs-Rechnungen erforderliche Definition der »Produkte« der Justiz möglich? Lässt sich eine Qualitätssicherung in der Justiz (etwa mittels Benchmarking) angesichts einer eher quantitativ ausgerichteten finanziellen Steuerung realisieren, und das ungeachet einer verbreiteten Unsicherheit über die eigentlichen Qualitätsmerkmale rechtsprechender Tätigkeit? Gebieten ein sich fundamental wandelndes Staatsverständnis und veränderte Anforderungen an die Justiz eine Neudefinition der richterlichen Unabhängigkeit oder eine verstärkte Selbstverwaltung der Gerichte? Auf diese Grundsatzfragen antworten die Verfasser der Beiträge des vorliegenden Bandes, Ergebnisse eines Dialogs von Wissenschaft und Praxis. Zusammen bilanzieren sie den Stand der wissenschaftlichen Diskussion als Ausgangspunkt für die Justizreformen der Gegenwart.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-01
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Aktualisiert: 2023-05-29
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Aktualisiert: 2023-05-29
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"Der Bundesrechnungshof kann in diesem Jahr auf sein fünfzigjähriges Bestehen zurückblicken. In diesem Zeitraum haben sich seine Aufgaben und seine Arbeitsweise grundlegend verändert: Die traditionelle nachgängige 'Rechnungsprüfung' wurde zunehmend von einer umfassenden 'Finanzkontrolle' moderner Prägung abgelöst. Äußeres Zeichen hierfür sind zum einen die Hinwendung zur rechnungsunabhängigen 'Maßnahmenprüfung', zum anderen die Verstärkung der Beratungsfunktion des Bundesrechnungshofes gegenüber Parlament und Regierung.
Diese Entwicklung ist untrennbar mit der Person von Ernst Heuer verbunden. [...] Sein Bestreben war es, in dem sich wandelnden Umfeld die Prüfungsansätze und Prüfungskriterien aufzuzeigen und fortzuentwickeln, die es den Rechnungshöfen ermöglichen, auch zukünftig ihre Prüfungs- und Beratungsfunktion in der parlamentarischen Demokratie wahrzunehmen. Das vorliegende Beiheft soll dazu beitragen, einer interessierten Öffentlichkeit Fortschritte in der staatlichen Finanzkontrolle aufzuzeigen und in der Fachwelt die Diskussion darüber anzuregen."
Aus dem Geleitwort
Aktualisiert: 2023-05-25
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»Die ... Dokumentation des Symposiums mit dem Ausdruck aller Referate dürfte zur Pflichtlektüre in Ministerien und der Justiz werden.« Geert Mackenroth, in: DRiZ, Juni 2002
Die Modernisierung des Staates mit Hilfe von »Neuen Steuerungsmodellen« als Instrumenten zur Steigerung ökonomischer Effizienz und Effektivität hat auch die Justiz erreicht. Auf den dadurch entstehenden »Ökonomisierungsdruck« reagiert die Dritte Gewalt zurückhaltend bis abwehrend. Eine »Steuerung« durch etwas anderes als das Gesetz erscheint kaum vereinbar mit der Garantie richterlicher Unabhängigkeit; »Budgetierung« und »Controlling« durch die Justizverwaltung als Teil der Exekutive scheinen in Konflikt mit der Gewaltenteilung zu geraten.
Die relative Offenheit des gegenwärtigen Modernisierungsprozesses zeigt sich in ungeklärten rechtlichen und tatsächlichen Grundsatzfragen. Ist eine für Kosten-Leistungs-Rechnungen erforderliche Definition der »Produkte« der Justiz möglich? Lässt sich eine Qualitätssicherung in der Justiz (etwa mittels Benchmarking) angesichts einer eher quantitativ ausgerichteten finanziellen Steuerung realisieren, und das ungeachet einer verbreiteten Unsicherheit über die eigentlichen Qualitätsmerkmale rechtsprechender Tätigkeit? Gebieten ein sich fundamental wandelndes Staatsverständnis und veränderte Anforderungen an die Justiz eine Neudefinition der richterlichen Unabhängigkeit oder eine verstärkte Selbstverwaltung der Gerichte? Auf diese Grundsatzfragen antworten die Verfasser der Beiträge des vorliegenden Bandes, Ergebnisse eines Dialogs von Wissenschaft und Praxis. Zusammen bilanzieren sie den Stand der wissenschaftlichen Diskussion als Ausgangspunkt für die Justizreformen der Gegenwart.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Eine verstärkte wissenschaftliche und öffentliche Diskussion über die Aufgaben von Wissenschaft fordert auch die Wissenschaft des Öffentlichen Rechts heraus, sich ihrer Grundlagen zu vergewissern. In 14 Abhandlungen suchen Staatsrechtslehrer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz nach dem wissenschaftstheoretischen Standort ihres Faches. Sie fragen nach Besonderheiten der Staatsrechtslehre, nach ihrem Wissenschaftscharakter und ihrer Nähe zur Ausübung politischer Macht, und sie vergleichen sie mit den wissenschaftlichen Problemzugängen in anderen Teilbereichen der Wissenschaft des Öffentlichen Rechts: der Verwaltungs-(rechts)wissenschaft, der Europa(rechts)wissenschaft sowie den Staats(rechts)wissenschaften anderer Länder.
Die Beiträge zu unterschiedlichen Facetten einer aktuellen Diskussion dienen dem auf einem Symposium gemeinsam diskutierten Ziel, das Selbstverständnis der Staatsrechtslehre als Wissenschaft angesichts des Wandels moderner Staatlichkeit neu zu befestigen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-05-15
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»Die ... Dokumentation des Symposiums mit dem Ausdruck aller Referate dürfte zur Pflichtlektüre in Ministerien und der Justiz werden.« Geert Mackenroth, in: DRiZ, Juni 2002
Die Modernisierung des Staates mit Hilfe von »Neuen Steuerungsmodellen« als Instrumenten zur Steigerung ökonomischer Effizienz und Effektivität hat auch die Justiz erreicht. Auf den dadurch entstehenden »Ökonomisierungsdruck« reagiert die Dritte Gewalt zurückhaltend bis abwehrend. Eine »Steuerung« durch etwas anderes als das Gesetz erscheint kaum vereinbar mit der Garantie richterlicher Unabhängigkeit; »Budgetierung« und »Controlling« durch die Justizverwaltung als Teil der Exekutive scheinen in Konflikt mit der Gewaltenteilung zu geraten.
Die relative Offenheit des gegenwärtigen Modernisierungsprozesses zeigt sich in ungeklärten rechtlichen und tatsächlichen Grundsatzfragen. Ist eine für Kosten-Leistungs-Rechnungen erforderliche Definition der »Produkte« der Justiz möglich? Lässt sich eine Qualitätssicherung in der Justiz (etwa mittels Benchmarking) angesichts einer eher quantitativ ausgerichteten finanziellen Steuerung realisieren, und das ungeachet einer verbreiteten Unsicherheit über die eigentlichen Qualitätsmerkmale rechtsprechender Tätigkeit? Gebieten ein sich fundamental wandelndes Staatsverständnis und veränderte Anforderungen an die Justiz eine Neudefinition der richterlichen Unabhängigkeit oder eine verstärkte Selbstverwaltung der Gerichte? Auf diese Grundsatzfragen antworten die Verfasser der Beiträge des vorliegenden Bandes, Ergebnisse eines Dialogs von Wissenschaft und Praxis. Zusammen bilanzieren sie den Stand der wissenschaftlichen Diskussion als Ausgangspunkt für die Justizreformen der Gegenwart.
Aktualisiert: 2023-05-15
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»Die ... Dokumentation des Symposiums mit dem Ausdruck aller Referate dürfte zur Pflichtlektüre in Ministerien und der Justiz werden.« Geert Mackenroth, in: DRiZ, Juni 2002
Die Modernisierung des Staates mit Hilfe von »Neuen Steuerungsmodellen« als Instrumenten zur Steigerung ökonomischer Effizienz und Effektivität hat auch die Justiz erreicht. Auf den dadurch entstehenden »Ökonomisierungsdruck« reagiert die Dritte Gewalt zurückhaltend bis abwehrend. Eine »Steuerung« durch etwas anderes als das Gesetz erscheint kaum vereinbar mit der Garantie richterlicher Unabhängigkeit; »Budgetierung« und »Controlling« durch die Justizverwaltung als Teil der Exekutive scheinen in Konflikt mit der Gewaltenteilung zu geraten.
Die relative Offenheit des gegenwärtigen Modernisierungsprozesses zeigt sich in ungeklärten rechtlichen und tatsächlichen Grundsatzfragen. Ist eine für Kosten-Leistungs-Rechnungen erforderliche Definition der »Produkte« der Justiz möglich? Lässt sich eine Qualitätssicherung in der Justiz (etwa mittels Benchmarking) angesichts einer eher quantitativ ausgerichteten finanziellen Steuerung realisieren, und das ungeachet einer verbreiteten Unsicherheit über die eigentlichen Qualitätsmerkmale rechtsprechender Tätigkeit? Gebieten ein sich fundamental wandelndes Staatsverständnis und veränderte Anforderungen an die Justiz eine Neudefinition der richterlichen Unabhängigkeit oder eine verstärkte Selbstverwaltung der Gerichte? Auf diese Grundsatzfragen antworten die Verfasser der Beiträge des vorliegenden Bandes, Ergebnisse eines Dialogs von Wissenschaft und Praxis. Zusammen bilanzieren sie den Stand der wissenschaftlichen Diskussion als Ausgangspunkt für die Justizreformen der Gegenwart.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-05-15
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"Der Bundesrechnungshof kann in diesem Jahr auf sein fünfzigjähriges Bestehen zurückblicken. In diesem Zeitraum haben sich seine Aufgaben und seine Arbeitsweise grundlegend verändert: Die traditionelle nachgängige 'Rechnungsprüfung' wurde zunehmend von einer umfassenden 'Finanzkontrolle' moderner Prägung abgelöst. Äußeres Zeichen hierfür sind zum einen die Hinwendung zur rechnungsunabhängigen 'Maßnahmenprüfung', zum anderen die Verstärkung der Beratungsfunktion des Bundesrechnungshofes gegenüber Parlament und Regierung.
Diese Entwicklung ist untrennbar mit der Person von Ernst Heuer verbunden. [...] Sein Bestreben war es, in dem sich wandelnden Umfeld die Prüfungsansätze und Prüfungskriterien aufzuzeigen und fortzuentwickeln, die es den Rechnungshöfen ermöglichen, auch zukünftig ihre Prüfungs- und Beratungsfunktion in der parlamentarischen Demokratie wahrzunehmen. Das vorliegende Beiheft soll dazu beitragen, einer interessierten Öffentlichkeit Fortschritte in der staatlichen Finanzkontrolle aufzuzeigen und in der Fachwelt die Diskussion darüber anzuregen."
Aus dem Geleitwort
Aktualisiert: 2023-05-15
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Eine verstärkte wissenschaftliche und öffentliche Diskussion über die Aufgaben von Wissenschaft fordert auch die Wissenschaft des Öffentlichen Rechts heraus, sich ihrer Grundlagen zu vergewissern. In 14 Abhandlungen suchen Staatsrechtslehrer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz nach dem wissenschaftstheoretischen Standort ihres Faches. Sie fragen nach Besonderheiten der Staatsrechtslehre, nach ihrem Wissenschaftscharakter und ihrer Nähe zur Ausübung politischer Macht, und sie vergleichen sie mit den wissenschaftlichen Problemzugängen in anderen Teilbereichen der Wissenschaft des Öffentlichen Rechts: der Verwaltungs-(rechts)wissenschaft, der Europa(rechts)wissenschaft sowie den Staats(rechts)wissenschaften anderer Länder.
Die Beiträge zu unterschiedlichen Facetten einer aktuellen Diskussion dienen dem auf einem Symposium gemeinsam diskutierten Ziel, das Selbstverständnis der Staatsrechtslehre als Wissenschaft angesichts des Wandels moderner Staatlichkeit neu zu befestigen.
Aktualisiert: 2023-05-11
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