Der ländliche Raum dünnt in Österreich zusehends aus. Betroffen davon ist, neben dem Verlust der Nahversorgung, der reduzierten Bahn- und Buskurse und der Zusammenlegung von Volksschulen, vor allem das lokale Filialnetz der Post. Mit Ende des Jahres 2007 sollen weitere 19 Filialen aufgelassen werden. Die Studie der Bundesanstalt für Bergbauernfragen analysiert die Auswirkungen der Schließungswelle auf die Postversorgung.
Im Zeitraum 2002 bis 2005 wurden 951 oder 42 % aller Postfilialen aus „Unwirtschaftlichkeit“ zugesperrt. In vielen ländlichen Gemeinden bestehen keine Postfilialen mehr, was viele Bewohner dazu zwingt viele Kilometer zu fahren um ein Paket oder ähnliches aufzugeben. Aufgezeigt wird auch, dass beispielsweise nur jeder fünfte aufgelassene Standort durch einen Postpartner (meist den örtlichen Nahversorger) ersetzt wurde.
Die Steiermark ist jenes Bundesland mit der nunmehr schlechtesten Postversorgung. Im gesamten Bezirk Knittelfeld beispielsweise, kommt auf die verbliebenen drei Poststandorte eine Fläche von je 192 km² (oder rund 10.000 EinwohnerInnen). Insgesamt am stärksten vom Rückbau betroffen, sind strukturschwache, periphere Regionen und das Berggebiet. In den Landeshauptstädten und in Wien ist hingegen eine gleichbleibende Versorgung festzustellen.
Der öffentliche Versorgungsauftrag der Post (Universaldienstverordnung 2002) besteht in der flächendeckenden Ausstattung mit Postfilialen, ohne jedoch verbindliche Kriterien (Filiale je Fläche, Einwohner) vorzugeben. Die Studie gibt Beispiele dafür, dass in anderen europäischen Ländern die regionale Versorgung differenzierter geregelt ist, als hierzulande.
Aktualisiert: 2020-07-28
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Österreich ist ein Bergland mit einer großen Bedeutung der Berglandwirtschaft. Rund 39% aller land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (ohne reine Almbetriebe) sind als Bergbauernbetriebe eingestuft. Österreich hat innerhalb der Europäischen Union auch einen der höchsten Anteile an Berggebieten. Die Berglandwirtschaft ist mit großen natürlich bedingten Erschwernissen konfrontiert (Klima, Topographie usw.) - für die Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung der Kulturlandschaft durch die Bergbauernbetriebe sind daher öffentliche Fördermittel unabdingbar.
Vor diesem Hintergrund ist die zentrale Bedeutung eines adäquaten Instrumentariums zur Erschwernisfeststellung von Bergbauernbetrieben einzuordnen. Es soll als objektives Maß die Voraussetzung für die „Bergbauernförderung“ in Österreich liefern.
1989 wurde von BM Riegler die Schaffung eines „Neuen Berghöfekatasters“ in Auftrag gegeben (Projekt „Neuer Berghöfekataster“ 1989-1999). Die Erfahrungen bei der Zonierung, wo die Hangneigungsverhältnisse mittels Gefällsmesser von den Erhebungsorganen festgestellt wurden, hatten seinerzeit das BMLF und die Interessensvertretung bewogen, ein – auch für dieses Merkmal - möglichst objektives und einheitliches Verfahren für alle Betriebe einzuführen.
Der neue Berghöfekataster folgt einer Reihe von grundsätzlichen Überlegungen:
* Erfassung der verschiedenen Faktoren der Erschwernis („Erschwernisvielfalt“) in einem aussagekräftigen Gesamtsystem;
* Berücksichtigung objektiver und objektivierbarer Erschwernisfaktoren;
* Heranziehung praxisrelevanter Kriterien;
* Sicherstellung der Einheitlichkeit, Vergleichbarkeit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit;
* Verwendung administrierbarer Indikatoren mit Aktualisierungsmöglichkeit;
In seiner praktischen Handhabung soll der neue BHK folgenden Ansprüchen gerecht werden:
* individuelles, betriebsbezogenes Bewertungssystem;
* stufenlose Einteilung in Bewertungseinheiten =Punktesystem (Maximum von 570);
* Erfassung objektiver natürlicher und wirtschaftlicher Erschwernisfaktoren;
* Einbeziehung bewährter Kennzahlen (Bodenschätzung, regionalspezifische Indikatoren);
* Betriebskennzeichnung mit Hilfe von 4 Kennziffern für Innere Verkehrslage, Äußere Verkehrslage und Klima- und Boden. Diese bilden zusammen die Summe der BHK-Punkte;
In der Programmplanungs-Periode (2000-2006) des Österreichischen Programmes für die Entwicklung des ländlichen Raumes (auf Basis der VO (EG) 1257 (1999)) wurden die betriebsbezogenen Ergebnisse des neuen Berghöfekatasters ab dem Jahr 2001 für die Berechnung der Ausgleichszulage herangezogen. Neben der Bemessung der Ausgleichszulage wird der BHK auch zur Förderbemessung der Maßnahme „Steilflächenmahd“ im Rahmen des ÖPUL herangezogen. Die laufende Aktualisierung des BHK ist künftig im Rahmen des jährlichen Mehrfachantrages Flächen sichergestellt (BMLFUW 2002a: 16).
Aktualisiert: 2020-07-28
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Mobilität ist ein Grundbedürfnis (wie eine Grundvoraussetzung) der meisten Menschen in der modernen Gesellschaft. Mobil zu sein wird heutzutage in allen Lebensbereichen vorausgesetzt, spiegelt Notwendigkeiten,
Gewohnheiten und Lebensstile der Menschen wieder.
Mobilität entsteht aus dem Bedürfnis, räumlich getrennte Aktivitäten wie Wohnen, Arbeiten, zur Schule gehen,
Einkaufen und Erholung mittels eines Verkehrsmittels wahrzunehmen. Sie ist also darauf ausgerichtet räumliche
Entfernungen zu überwinden, die für eine moderne Wirtschafts- und Raumstruktur typisch sind. „Mobilität“
als gemeinsames Handlungs- bzw. Einflussfeld der Verkehrs- und Raumpolitik umfasst nicht nur die Mobilität
im Verkehrssystem, den Verkehrssektor, sondern auch das Standortverhalten bzw. die Standortveränderungen von Einzelpersonen bzw. Haushalten und Unternehmen.
Der relativ gering besiedelte ländliche Raum ist dadurch geprägt, dass das Angebot an Arbeitsplätzen sowie die
Erreichbarkeit von Gütern und Diensten der Daseinsvorsorge schlechter sind, als im urban geprägten Raum.
Daraus resultieren größere Entfernungen (zum Arbeitsplatz, zur Erledigung von Einkäufen, Behördenwegen
etc.), die überwiegend mit dem Kfz zurückgelegt werden (müssen), bei gleichzeitig häufig schlechter Erreichbarkeit mittels öffentlicher Verkehrsmittel. Die geringe Bevölkerungsdichte, die fehlende „kritische Masse“, hat auch Auswirkungen auf Verkehrsinfrastruktur und Bündelung der Nachfrage, wobei die Erreichbarkeit am schlechtesten in den peripheren, ländlichen Regionen des Berggebietes ist.
Aktualisiert: 2020-07-28
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Die Förderung der Betriebe in den Benachteiligten Gebieten im Rahmen des Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums hat in Österreich große Bedeutung. Die EU-Ausgleichszulage stellt dabei ein zentrales Element zur Unterstützung der Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Betriebe in den Benachteiligten Gebieten, insbesondere im Berggebiet dar.
Seit 2001 wird der Berghöfekataster (BHK) zur Bemessung der EU-Ausgleichszulage herangezogen. Der BHK bewertet differenziert die auf den einzelnen Bergbauernbetrieb einwirkenden, natürlichen und wirtschaftlichen Erschwernisse. Die Beurteilung erfolgt anhand eines Bündels von Erschwerniskriterien, die in drei Hauptkriterien, die „Innere Verkehrslage“ (u.a. Hangneigung, Trennstücke), die „Äußere Verkehrslage“ (u.a. Regionale Lage des Betriebes), sowie die „Klima- und Bodenverhältnisse“ zusammengefasst sind. Das theoretisch erreichbare Punktemaximum liegt bei 570 BHK-Punkten (Tamme et al 2002).
Das Kriterium „Regionale Lage des Betriebes“ setzt sich aus zwei Teilkriterien zusammen: Die „rückläufige Entwicklung“ (maximal 16 Punkte), sowie die „extrem periphere Gemeinde“ (maximal 9 Punkte).
Das Teilkriterium „rückläufige Entwicklung“ fokussiert auf den regionalen sozioökonomischen Kontext (Indikatoren: Bevölkerungsentwicklung, Beschäftigungsentwicklung, Ausmaß und Dynamik der Arbeitslosigkeit) Diese Indikatoren charakterisieren somit das regionalwirtschaftliche Umfeld der landwirtschaftlichen Betriebe. Dabei sind Regionen mit rückläufiger Entwicklungsdynamik durch eine Abnahme der Einwohnerzahl, weniger Beschäftigungsmöglichkeiten und eine höhere Arbeitslosigkeit gekennzeichnet.
Das Teilkriterium „extrem periphere Gemeinde“ bemisst die tatsächliche Erreichbarkeit des nächstgelegenen regionalen bzw. überregionalen Zentrums (Indikator Erreichbarkeit). Dieses Teilkriterium bemisst die tatsächliche Zugänglichkeit einer Gemeinde im motorisierten Individualverkehr. Dabei sind periphere und extrem periphere
Gemeinden wesentlich eingeschränkt erreichbar. Es ist ein höherer Zeitaufwand vonnöten regionale und überregionale Zentren zu erreichen.
Aktualisiert: 2020-07-28
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Dieser Band legt den Schwerpunkt auf Studien zum Thema „Europäische Integration – Chancen und Risiken für den ländlichen Raum“. Beiträge analysieren die Auswirkungen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) auf unterschiedliche Märkte sowie auf unterschiedliche Länder. So zum Beispiel der Beitrag zur gegenwärtigen Situation der ländlichen Räume in den
mittel- und osteuropäischen Kandidatenländern; zu den EU -Beitrittseffekten und die Herausforderungen für Agrarsektor und Agrarpolitik Sloweniens; zur Politik der Direktzahlungen und die Einkommenssituation landwirtschaftlicher Familienbetriebe nach dem EU-Beitritt Sloweniens; oder zu den Auswirkungen der Reform auf die Beschäftigung in der österreichischen Landwirtschaft.
Aktualisiert: 2019-07-09
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Im vorliegenden Facts & Features Nr. 31 wird die Frage behandelt, welche Auswirkungen das Programm zur ländlichen Entwicklung auf die österreichische Bevölkerungsstruktur hat. Diese Analyse wurde im Rahmen der Mid-term-Evaluierung der Querschnittsfrage 1 „Bevölkerungsstruktur“ vorgenommen. Aufgrund der Vorgaben der EU-Kommission sollte der Einfluss des Programmes vorrangig auf die Alters- und Geschlechterstruktur sowie auf die ländliche Abwanderungsrate untersucht werden. Bedingt durch die sektorale, landwirtschaftliche Ausrichtung des Programms sind die Auswirkungen ganz überwiegend den land- und forstwirtschaftlichen Haushalten zuzurechnen. In einigen Bereichen gibt es auch eine positive Beeinflussung auf die ländliche Bevölkerung als Ganzes.
Aktualisiert: 2020-07-28
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Die Infrastruktur im ländlichen Raum ist in Gefahr. In den letzten Jahren gab es in einigen Bereichen (z.B. Post, Nebenbahnen) Rückbautendenzen. Lebensbedingungen und Lebensqualität im ländlichen Raum hängen jedoch wesentlich von der lokalen und regionalen „infrastrukturellen Grundversorgung“ ab. Unter dem Vorzeichen von Deregulierung und Privatisierung werden in den letzten Jahren mehr und mehr betriebswirtschaftliche Effizienzkriterien bestimmend. Ein ungünstiges Kosten- Leistungsverhältnis im ländlichen Raum erfordert daher begleitend politische Kriterien für Mindeststandards der Grundversorgung.
Im Forschungsprojekt wurde eine gesamtösterreichische Bestandsaufnahme der Bereiche Nahversorgung mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen Gebrauchs, Post, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, gesundheitliche Infrastruktur und öffentlicher Personennahverkehr vorgenommen und die regionale Verteilung dargestellt und analysiert. Mit Hilfe qualitativer Interviews in zwei steirischen Gemeinden (Weißenbach/Enns, Radmer) wurde die Auswirkung der Infrastrukturentwicklung auf den Lebensalltag der Bevölkerung untersucht.
Aktualisiert: 2020-07-28
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Im vorliegenden Facts & Features Nr. 30 wird die Frage behandelt, welchen Einfluss das Programm zur ländlichen Entwicklung auf die Beschäftigung in Österreich nimmt. Diese Analyse wurde im Rahmen der Mid-term-Evaluierung der Querschnittsfrage 2 „Beschäftigung“ vorgenommen. Aufgrund der Vorgaben der EU-Kommission sollte der Einfluss des Programms einerseits auf die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe bzw. Haushalte und andererseits auf Unternehmen des ländlichen Raums außerhalb der Land- und Forstwirtschaft untersucht werden. Bedingt durch die landwirtschaftliche Schwerpunktsetzung des Programmes ist der sektorale Beschäftigungseffekt erheblich, während ein positiver Einfluss auf die sektorübergreifende Wirtschaftsstruktur des ländlichen Raumes schwerpunktmäßig nur in einigen Programm-maßnahmen gegeben ist.
Aktualisiert: 2020-07-28
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Auf dem Gebiet der Beschäftigungseffekte von Leistungsabgeltungen und Förderungen für die Land- und Forstwirtschaft gab es in Österreich und darüber hinaus bislang keine wissenschaftlich fundierten Untersuchungen. Der vorliegende Forschungsbericht betritt damit auf diesem Gebiet Neuland und schließt eine Lücke.
Das Ziel dieser Untersuchung war die Bewertung der Beschäftigungseffekte von ausgewählten Fördermaßnahmen bzw. der darin enthaltenen Untermaßnahmen. Im einzelnen waren dies:
- GAP-Ausgleichszahlungen und Prämien
- Agrarumweltmaßnahmen (ÖPUL 95/98)
- EU-Ausgleichszulage und Nationale Beihilfe
- Mittel für die Wildbach- und Lawinenverbauung
- forstliche Förderungen
- Förderungen des Güterwegebaues
- Investitionsförderungen und Sektorplanföderung
- Mutterschaftsbetriebshilfe (als sozialpolitische Maßnahme)
Diese entsprechen einem Anteil von nahezu 90% am Gesamtfördervolumen von rund 23,18 Mrd. öS (1999). Förderungen sind keine Lohnsubventionen, obgleich sie einen jeweils unterschiedlichen Einkommensbeitrag leisten. Sie sind betriebs- oder objektbezogen. Ihr Einwirken auf Betrieb und Arbeitsplätze erfolgt indirekt und ist von vielen Faktoren abhängig. Methodisch wurde der deskriptive Ansatz gewählt, der quantifizierende Abschätzungen mit einschließt. Die Förder- und Prämienkonzeption jeder Fördermaßnahme wurde analysiert und bewertet. Der Teilnahmekreis wurde abgeschätzt. Ein Beschäftigungseffekt wurde als geschaffener bzw. erhaltener („Beitrag zur Besitzfestigung“) Arbeitsplatz oder als Beitrag zum betrieblichen Einkommen definiert. Bei den GAP-Ausgleichszahlungen und Prämien, den Umweltprämien und der EU-Ausgleichszulage erfolgt eine Umlegung der betrieblichen Prämie auf den Arbeitskraftbesatz nach ausgewählten Schichtkriterien.
Ergebnisse:
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) hat primär ein Produktivitäts- und Rationalisierungsziel. Unter letzteres fallen auch die landwirtschaftlichen Arbeitskräfte. Implizit kommt die Beschäftigungssicherung jedoch im Einkommensziel zum Ausdruck. Insofern ist die GAP doppeldeutig. Der Strukturwandel wird einerseits forciert aber andererseits flankierend d.h. sozial abgefedert. In ihrer praktischen Ausformung ist die GAP kein monolithes Ganzes. Sie umfasst sehr unterschiedliche Instrumentarien, zwischen denen zu differenzieren gilt.
Herausragend bezüglich ihrer positiven Wirkung auf Betriebe und Beschäftigte ist das Instrumentarium der Ausgleichszulage, sowie spezifischer Maßnahmen des Umweltprogrammes, weiters die Fördermaßnahme Wildbach- und Lawinenverbauung, sowie der Güterwegebau. Ähnlich positiv ist auch die Wirkung der investiven und forstlichen Maßnahmen. Bei diesen Förderungen ist die Beziehung zwischen Mitteleinsatz und positiver Wirkung für Betrieb und Beschäftigte transparent. Maßnahmen, die mit Mehrkosten oder/und arbeitswirtschaftlichem Mehraufwand verbunden sind, werden honoriert.
Marktprämien und Ausgleichszahlungen haben ein theoretisch hohes Potential, das jedoch durch deren Prämien- bzw. Verteilungskonzeption flächenstarke und intensiv wirtschaftende Betriebe bevorzugt. Dasselbe gilt auch für eine Anzahl von Maßnahmen innerhalb des Umweltprogrammes.
Als Beispiel für eine sozialpolitische Maßnahme wurde die Mutterschaftsbetriebshilfe untersucht. Diese wird, obgleich als (beschäftigungswirksame) Sachleistung konzipiert, derzeit praktisch zur Gänze als freies Transfereinkommen in Anspruch genommen.
Der Beschäftigungsaspekt ist eine neue Dimension in der Agrarpolitik. Wie richtungsweisend die Thematisierung von „Beschäftigungseffekten“ ist, geht auch dadurch hervor, dass die EU-Kommission in ihrem jüngsten midterm-review (2002) den Wechsel von Produkt- zu Produzentenunterstützung durch die Einführung eines entkoppelten Zahlungssystems pro Betrieb, unter Berücksichtigung der Arbeitskräfte, vorschlägt.
Aktualisiert: 2020-07-28
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