Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Bundesverfassungsgericht hat im November 1999 den geltenden Länderfinanzausgleich für verfassungswidrig erklärt. Die vielfach angemahnte Reform ist damit unumgänglich geworden. Mit der vorliegenden Studie liefern die Autoren einen Beitrag zur aktuellen Diskussion aus finanzwissenschaftlicher Sicht.
Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die angewandten Ausgleichsinstrumente geeignet sind, die fiskalische Autonomie der Länder in dynamischer Perspektive zu gewährleisten, d. h. ob sie ausreichend Anreize zu einer wohlstandssteigernden und nachhaltigen Finanzpolitik belassen. Dabei wird die "andere Seite" der fiskalischen Autonomie, die Sicherstellung einer notwendigen Mindestausstattung, nicht aus den Augen verloren. Zudem wenden sich die Autoren intensiv den im gegenwärtigen Finanzausgleich berücksichtigten spezifischen Bedarfen zu: der sogenannten Stadtstaatenveredelung, der Veredelung der Gemeindesteuereinnahmen, den Seehafenlasten und den Kosten der politischen Führung in kleineren Ländern.
Der Befund für den gegenwärtigen Länderfinanzausgleich ist eindeutig: Zweifellos kann er allen Ländern eine gute Mindestausstattung gewährleisten. Dies allerdings mit einer Umverteilungstechnik, die bei Empfängern wie Zahlern gleichermaßen nahezu jeglichen Anreiz zur Pflege der eigenen Steuerquellen zunichte macht. Auch lassen sich die derzeit entgoltenen spezifischen Bedarfe nicht oder zumindest nicht in der gewählten Form und Höhe rechtfertigen.
Als Alternativen stellen die Autoren drei Reformklassen vor, nach ihrer Reformintensität gestuft. Jede Klasse zeichnet sich gegenüber dem status quo durch höhere Transparenz, deutlich verbesserte Anreizgerechtigkeit und auch durch Umverteilungsergebnisse aus, die den Ländern mittelfristig tragfähige Mindestausstattungen bieten. Deutlich wird dabei, dass jede Finanzausgleichsreform derzeit Kompromiss bleiben muss: Höhere Anreizgerechtigkeit findet ihre Grenze an der weiterhin immensen Aufgabe, die Finanzkraftdiskrepanzen zwischen Ost und West zu mildern.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Bundesverfassungsgericht hat im November 1999 den geltenden Länderfinanzausgleich für verfassungswidrig erklärt. Die vielfach angemahnte Reform ist damit unumgänglich geworden. Mit der vorliegenden Studie liefern die Autoren einen Beitrag zur aktuellen Diskussion aus finanzwissenschaftlicher Sicht.
Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die angewandten Ausgleichsinstrumente geeignet sind, die fiskalische Autonomie der Länder in dynamischer Perspektive zu gewährleisten, d. h. ob sie ausreichend Anreize zu einer wohlstandssteigernden und nachhaltigen Finanzpolitik belassen. Dabei wird die "andere Seite" der fiskalischen Autonomie, die Sicherstellung einer notwendigen Mindestausstattung, nicht aus den Augen verloren. Zudem wenden sich die Autoren intensiv den im gegenwärtigen Finanzausgleich berücksichtigten spezifischen Bedarfen zu: der sogenannten Stadtstaatenveredelung, der Veredelung der Gemeindesteuereinnahmen, den Seehafenlasten und den Kosten der politischen Führung in kleineren Ländern.
Der Befund für den gegenwärtigen Länderfinanzausgleich ist eindeutig: Zweifellos kann er allen Ländern eine gute Mindestausstattung gewährleisten. Dies allerdings mit einer Umverteilungstechnik, die bei Empfängern wie Zahlern gleichermaßen nahezu jeglichen Anreiz zur Pflege der eigenen Steuerquellen zunichte macht. Auch lassen sich die derzeit entgoltenen spezifischen Bedarfe nicht oder zumindest nicht in der gewählten Form und Höhe rechtfertigen.
Als Alternativen stellen die Autoren drei Reformklassen vor, nach ihrer Reformintensität gestuft. Jede Klasse zeichnet sich gegenüber dem status quo durch höhere Transparenz, deutlich verbesserte Anreizgerechtigkeit und auch durch Umverteilungsergebnisse aus, die den Ländern mittelfristig tragfähige Mindestausstattungen bieten. Deutlich wird dabei, dass jede Finanzausgleichsreform derzeit Kompromiss bleiben muss: Höhere Anreizgerechtigkeit findet ihre Grenze an der weiterhin immensen Aufgabe, die Finanzkraftdiskrepanzen zwischen Ost und West zu mildern.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Das Bundesverfassungsgericht hat im November 1999 den geltenden Länderfinanzausgleich für verfassungswidrig erklärt. Die vielfach angemahnte Reform ist damit unumgänglich geworden. Mit der vorliegenden Studie liefern die Autoren einen Beitrag zur aktuellen Diskussion aus finanzwissenschaftlicher Sicht.
Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die angewandten Ausgleichsinstrumente geeignet sind, die fiskalische Autonomie der Länder in dynamischer Perspektive zu gewährleisten, d. h. ob sie ausreichend Anreize zu einer wohlstandssteigernden und nachhaltigen Finanzpolitik belassen. Dabei wird die "andere Seite" der fiskalischen Autonomie, die Sicherstellung einer notwendigen Mindestausstattung, nicht aus den Augen verloren. Zudem wenden sich die Autoren intensiv den im gegenwärtigen Finanzausgleich berücksichtigten spezifischen Bedarfen zu: der sogenannten Stadtstaatenveredelung, der Veredelung der Gemeindesteuereinnahmen, den Seehafenlasten und den Kosten der politischen Führung in kleineren Ländern.
Der Befund für den gegenwärtigen Länderfinanzausgleich ist eindeutig: Zweifellos kann er allen Ländern eine gute Mindestausstattung gewährleisten. Dies allerdings mit einer Umverteilungstechnik, die bei Empfängern wie Zahlern gleichermaßen nahezu jeglichen Anreiz zur Pflege der eigenen Steuerquellen zunichte macht. Auch lassen sich die derzeit entgoltenen spezifischen Bedarfe nicht oder zumindest nicht in der gewählten Form und Höhe rechtfertigen.
Als Alternativen stellen die Autoren drei Reformklassen vor, nach ihrer Reformintensität gestuft. Jede Klasse zeichnet sich gegenüber dem status quo durch höhere Transparenz, deutlich verbesserte Anreizgerechtigkeit und auch durch Umverteilungsergebnisse aus, die den Ländern mittelfristig tragfähige Mindestausstattungen bieten. Deutlich wird dabei, dass jede Finanzausgleichsreform derzeit Kompromiss bleiben muss: Höhere Anreizgerechtigkeit findet ihre Grenze an der weiterhin immensen Aufgabe, die Finanzkraftdiskrepanzen zwischen Ost und West zu mildern.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-05-11
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Aktualisiert: 2021-04-22
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Die "Schuldenuhr" droht zum Modeartikel zu werden: Nicht nur im Bund, auch für Länder und viele Gemeinden zählt sie unaufhörlich hoch. Doch steigende Staatsausgaben führen nicht zu höherem Wachstum und zu mehr Beschäftigung, eher ist das Gegenteil der Fall. Die Lage ist deshalb trotz kurzfristiger Erfolge nach wie vor Besorgnis erregend: Die finanzielle Situation der öffentlichen Haushalte hat sich seit Beginn der neunziger Jahre deutlich verschlechtert. Die demographische Entwicklung verschärft das Problem zukünftig noch weiter. Die hohe Verschuldungsdynamik hat dazu geführt, dass sich die Bundesrepublik Deutschland seit 2003 höher verschuldet hat als die meisten Euro-Mitgliedsstaaten. Sie reiht sich damit in die Gruppe der Länder ein, die den notwendigen Konsolidierungsprozess über die Ausgabenseite nicht entschlossen genug vorantreiben. Eine Simulation verschiedener Konsolidierungsszenarien zeigt dagegen, wie Alternativen aussehen, mit denen sich auch noch 2050 die Maastricht-Kriterien für die Neuverschuldung einhalten ließen.
Aktualisiert: 2022-02-16
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Aktualisiert: 2023-03-28
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Aktualisiert: 2023-04-15
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Das Bundesverfassungsgericht hat im November 1999 den geltenden Länderfinanzausgleich für verfassungswidrig erklärt. Die vielfach angemahnte Reform ist damit unumgänglich geworden. Mit der vorliegenden Studie liefern die Autoren einen Beitrag zur aktuellen Diskussion aus finanzwissenschaftlicher Sicht.
Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die angewandten Ausgleichsinstrumente geeignet sind, die fiskalische Autonomie der Länder in dynamischer Perspektive zu gewährleisten, d. h. ob sie ausreichend Anreize zu einer wohlstandssteigernden und nachhaltigen Finanzpolitik belassen. Dabei wird die "andere Seite" der fiskalischen Autonomie, die Sicherstellung einer notwendigen Mindestausstattung, nicht aus den Augen verloren. Zudem wenden sich die Autoren intensiv den im gegenwärtigen Finanzausgleich berücksichtigten spezifischen Bedarfen zu: der sogenannten Stadtstaatenveredelung, der Veredelung der Gemeindesteuereinnahmen, den Seehafenlasten und den Kosten der politischen Führung in kleineren Ländern.
Der Befund für den gegenwärtigen Länderfinanzausgleich ist eindeutig: Zweifellos kann er allen Ländern eine gute Mindestausstattung gewährleisten. Dies allerdings mit einer Umverteilungstechnik, die bei Empfängern wie Zahlern gleichermaßen nahezu jeglichen Anreiz zur Pflege der eigenen Steuerquellen zunichte macht. Auch lassen sich die derzeit entgoltenen spezifischen Bedarfe nicht oder zumindest nicht in der gewählten Form und Höhe rechtfertigen.
Als Alternativen stellen die Autoren drei Reformklassen vor, nach ihrer Reformintensität gestuft. Jede Klasse zeichnet sich gegenüber dem status quo durch höhere Transparenz, deutlich verbesserte Anreizgerechtigkeit und auch durch Umverteilungsergebnisse aus, die den Ländern mittelfristig tragfähige Mindestausstattungen bieten. Deutlich wird dabei, dass jede Finanzausgleichsreform derzeit Kompromiss bleiben muss: Höhere Anreizgerechtigkeit findet ihre Grenze an der weiterhin immensen Aufgabe, die Finanzkraftdiskrepanzen zwischen Ost und West zu mildern.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Aktualisiert: 2016-09-15
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Aktualisiert: 2019-01-23
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Aktualisiert: 2011-02-10
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