Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend und seine Mitgliedsverbände.

Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend und seine Mitgliedsverbände. von Tillmanns,  Reiner
Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzbuches für die lateinische Kirche ist 1983 ein neues kirchliches Vereinsrecht wirksam geworden, das sich vom Codex aus dem Jahr 1917 grundlegend unterscheidet. Welcher der neugeschaffenen vereinsrechtlichen Kategorien die bestehenden Verbände nun zugehören, ist häufig zweifelhaft. In der verbandlichen Praxis herrscht vielfach Rechtsunsicherheit. Der Autor schafft mit der vorliegenden Schrift für den Bereich der katholischen Jugendverbandsarbeit Abhilfe, indem er den Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) und seine Mitgliedsverbände im System des neuen kirchlichen Vereinsrechts verortet. Im ersten Teil der Arbeit, für den umfangreiches Archivmaterial ausgewertet wurde, zeichnet der Autor die Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte der verbandlichen Jugendarbeit im katholischen Raum nach. Anschließend arbeitet er das katholische Vereinsrecht der verschiedenen kirchenrechtlichen Epochen heraus. Besonderes Augenmerk gilt den für die Praxis bedeutsamen Fragen nach den Voraussetzungen für die Gründung kanonischer Vereine, den Möglichkeiten der Sonderqualifizierung, den Grundproblemen der Mitgliedschaft und vor allem den kirchenamtlichen Aufsichts- und Leitungsrechten. Im dritten Schritt wendet Reiner Tillmanns das jeweils einschlägige Vereinsrecht auf den BDKJ und seine Mitgliedsverbände an und gibt rechtliche Empfehlungen an die kirchenamtlichen und verbandlichen Leitungsstellen. Die Darstellung wird ergänzt durch einen Dokumentenband, der 61 Rechts- und Grundlagentexte zur katholischen Jugendverbandsarbeit vereint.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Kosten- und Haftungsrisiken der Gemeinden bei Schäden aus flurnahen Wasserständen.

Kosten- und Haftungsrisiken der Gemeinden bei Schäden aus flurnahen Wasserständen. von Beyer,  Stefanie, Tillmanns,  Reiner
Die Anzahl der durch Grundwasser gravierend geschädigten Gebäude nimmt stetig zu. Die Sanierungskosten übersteigen regelmäßig die finanziellen Möglichkeiten der Gebäudeeigentümer. Die Städte sehen sich mit der Forderung, Abhilfe zu schaffen, alleine gelassen. Die Kreise sind zu finanzschwach, um wirksam helfen zu können; Bund und Länder sind grundsätzlich nicht bereit, sich finanziell zu engagieren. Angesichts der angespannten Haushaltslage in den Kommunen bleibt nur die Möglichkeit, die Kosten für öffentliche Einrichtungen zur Grundwasserhaltung im wesentlichen auf die Bürger umzulegen. Unter welchen Bedingungen dies möglich ist und welche rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten sich hierfür anbieten, ist Gegenstand des ersten Beitrages. Der zweite Beitrag befaßt sich mit den erheblichen Haftungsrisiken der Gemeinden, die Gebiete mit flurnahen Grundwasserständen als Bauland ausgewiesen oder für gefährdete Grundstücke Baugenehmigungen erteilt haben.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Kosten- und Haftungsrisiken der Gemeinden bei Schäden aus flurnahen Wasserständen.

Kosten- und Haftungsrisiken der Gemeinden bei Schäden aus flurnahen Wasserständen. von Beyer,  Stefanie, Tillmanns,  Reiner
Die Anzahl der durch Grundwasser gravierend geschädigten Gebäude nimmt stetig zu. Die Sanierungskosten übersteigen regelmäßig die finanziellen Möglichkeiten der Gebäudeeigentümer. Die Städte sehen sich mit der Forderung, Abhilfe zu schaffen, alleine gelassen. Die Kreise sind zu finanzschwach, um wirksam helfen zu können; Bund und Länder sind grundsätzlich nicht bereit, sich finanziell zu engagieren. Angesichts der angespannten Haushaltslage in den Kommunen bleibt nur die Möglichkeit, die Kosten für öffentliche Einrichtungen zur Grundwasserhaltung im wesentlichen auf die Bürger umzulegen. Unter welchen Bedingungen dies möglich ist und welche rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten sich hierfür anbieten, ist Gegenstand des ersten Beitrages. Der zweite Beitrag befaßt sich mit den erheblichen Haftungsrisiken der Gemeinden, die Gebiete mit flurnahen Grundwasserständen als Bauland ausgewiesen oder für gefährdete Grundstücke Baugenehmigungen erteilt haben.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend und seine Mitgliedsverbände.

Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend und seine Mitgliedsverbände. von Tillmanns,  Reiner
Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzbuches für die lateinische Kirche ist 1983 ein neues kirchliches Vereinsrecht wirksam geworden, das sich vom Codex aus dem Jahr 1917 grundlegend unterscheidet. Welcher der neugeschaffenen vereinsrechtlichen Kategorien die bestehenden Verbände nun zugehören, ist häufig zweifelhaft. In der verbandlichen Praxis herrscht vielfach Rechtsunsicherheit. Der Autor schafft mit der vorliegenden Schrift für den Bereich der katholischen Jugendverbandsarbeit Abhilfe, indem er den Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) und seine Mitgliedsverbände im System des neuen kirchlichen Vereinsrechts verortet. Im ersten Teil der Arbeit, für den umfangreiches Archivmaterial ausgewertet wurde, zeichnet der Autor die Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte der verbandlichen Jugendarbeit im katholischen Raum nach. Anschließend arbeitet er das katholische Vereinsrecht der verschiedenen kirchenrechtlichen Epochen heraus. Besonderes Augenmerk gilt den für die Praxis bedeutsamen Fragen nach den Voraussetzungen für die Gründung kanonischer Vereine, den Möglichkeiten der Sonderqualifizierung, den Grundproblemen der Mitgliedschaft und vor allem den kirchenamtlichen Aufsichts- und Leitungsrechten. Im dritten Schritt wendet Reiner Tillmanns das jeweils einschlägige Vereinsrecht auf den BDKJ und seine Mitgliedsverbände an und gibt rechtliche Empfehlungen an die kirchenamtlichen und verbandlichen Leitungsstellen. Die Darstellung wird ergänzt durch einen Dokumentenband, der 61 Rechts- und Grundlagentexte zur katholischen Jugendverbandsarbeit vereint.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend und seine Mitgliedsverbände.

Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend und seine Mitgliedsverbände. von Tillmanns,  Reiner
Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzbuches für die lateinische Kirche ist 1983 ein neues kirchliches Vereinsrecht wirksam geworden, das sich vom Codex aus dem Jahr 1917 grundlegend unterscheidet. Welcher der neugeschaffenen vereinsrechtlichen Kategorien die bestehenden Verbände nun zugehören, ist häufig zweifelhaft. In der verbandlichen Praxis herrscht vielfach Rechtsunsicherheit. Der Autor schafft mit der vorliegenden Schrift für den Bereich der katholischen Jugendverbandsarbeit Abhilfe, indem er den Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) und seine Mitgliedsverbände im System des neuen kirchlichen Vereinsrechts verortet. Im ersten Teil der Arbeit, für den umfangreiches Archivmaterial ausgewertet wurde, zeichnet der Autor die Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte der verbandlichen Jugendarbeit im katholischen Raum nach. Anschließend arbeitet er das katholische Vereinsrecht der verschiedenen kirchenrechtlichen Epochen heraus. Besonderes Augenmerk gilt den für die Praxis bedeutsamen Fragen nach den Voraussetzungen für die Gründung kanonischer Vereine, den Möglichkeiten der Sonderqualifizierung, den Grundproblemen der Mitgliedschaft und vor allem den kirchenamtlichen Aufsichts- und Leitungsrechten. Im dritten Schritt wendet Reiner Tillmanns das jeweils einschlägige Vereinsrecht auf den BDKJ und seine Mitgliedsverbände an und gibt rechtliche Empfehlungen an die kirchenamtlichen und verbandlichen Leitungsstellen. Die Darstellung wird ergänzt durch einen Dokumentenband, der 61 Rechts- und Grundlagentexte zur katholischen Jugendverbandsarbeit vereint.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Kosten- und Haftungsrisiken der Gemeinden bei Schäden aus flurnahen Wasserständen.

Kosten- und Haftungsrisiken der Gemeinden bei Schäden aus flurnahen Wasserständen. von Beyer,  Stefanie, Tillmanns,  Reiner
Die Anzahl der durch Grundwasser gravierend geschädigten Gebäude nimmt stetig zu. Die Sanierungskosten übersteigen regelmäßig die finanziellen Möglichkeiten der Gebäudeeigentümer. Die Städte sehen sich mit der Forderung, Abhilfe zu schaffen, alleine gelassen. Die Kreise sind zu finanzschwach, um wirksam helfen zu können; Bund und Länder sind grundsätzlich nicht bereit, sich finanziell zu engagieren. Angesichts der angespannten Haushaltslage in den Kommunen bleibt nur die Möglichkeit, die Kosten für öffentliche Einrichtungen zur Grundwasserhaltung im wesentlichen auf die Bürger umzulegen. Unter welchen Bedingungen dies möglich ist und welche rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten sich hierfür anbieten, ist Gegenstand des ersten Beitrages. Der zweite Beitrag befaßt sich mit den erheblichen Haftungsrisiken der Gemeinden, die Gebiete mit flurnahen Grundwasserständen als Bauland ausgewiesen oder für gefährdete Grundstücke Baugenehmigungen erteilt haben.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz / Verwaltungszustellungsgesetz

Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz / Verwaltungszustellungsgesetz von Bätge,  Frank, Kremer,  Eva-Maria, Olthaus,  Christian, Sadler,  Gerhard, Thiel,  Markus, Tillmanns,  Reiner
Der Inhalt: Aktualität und Praxisnähe zeichnen die Kommentierung des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes und des Verwaltungszustellungsgesetzes aus. Besonders hilfreich für die Anwendung in der Praxis sind die umfangreiche Mustersammlung zum Verwaltungszwangsverfahren sowie eine Vielzahl anschaulich dargestellter Fälle aus der gerichtlichen Praxis. An den entsprechenden Stellen wird auf mögliche Fehlerquellen und Verbesserungsmöglichkeiten hingewiesen. Die Kommentierung berücksichtigt die einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften der einzelnen Bundesländer sowie das Recht der Europäischen Union. Auch auf die aktuelle Rechtsprechung wird eingegangen, wobei in zahlreichen Fällen der wesentliche Inhalt der Entscheidung dargestellt ist. Die Kommentierung des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes befindet sich auf dem aktuellen Stand des Gesetzes zur Verbesserung der Sachaufklärung in der Verwaltungsvollstreckung vom 30.6.2017, durch das die §§ 5a und 5b in das Gesetz aufgenommen wurden. In der 10. Auflage ebenfalls neu kommentiert ist § 19a in der Fassung des 6. Änderungsgesetzes vom 25.11.2014, der in der Vorauflage aus dem Jahr 2014 nicht mehr hatte berücksichtigt werden können.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz / Verwaltungszustellungsgesetz

Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz / Verwaltungszustellungsgesetz von Bätge,  Frank, Kremer,  Eva-Maria, Olthaus,  Christian, Sadler,  Gerhard, Thiel,  Markus, Tillmanns,  Reiner
Der Inhalt: Aktualität und Praxisnähe zeichnen die Kommentierung des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes und des Verwaltungszustellungsgesetzes aus. Besonders hilfreich für die Anwendung in der Praxis sind die umfangreiche Mustersammlung zum Verwaltungszwangsverfahren sowie eine Vielzahl anschaulich dargestellter Fälle aus der gerichtlichen Praxis. An den entsprechenden Stellen wird auf mögliche Fehlerquellen und Verbesserungsmöglichkeiten hingewiesen. Die Kommentierung berücksichtigt die einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften der einzelnen Bundesländer sowie das Recht der Europäischen Union. Auch auf die aktuelle Rechtsprechung wird eingegangen, wobei in zahlreichen Fällen der wesentliche Inhalt der Entscheidung dargestellt ist. Die Kommentierung des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes befindet sich auf dem aktuellen Stand des Gesetzes zur Verbesserung der Sachaufklärung in der Verwaltungsvollstreckung vom 30.6.2017, durch das die §§ 5a und 5b in das Gesetz aufgenommen wurden. In der 10. Auflage ebenfalls neu kommentiert ist § 19a in der Fassung des 6. Änderungsgesetzes vom 25.11.2014, der in der Vorauflage aus dem Jahr 2014 nicht mehr hatte berücksichtigt werden können.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz/Verwaltungszustellungsgesetz, VwVG/VwZG

Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz/Verwaltungszustellungsgesetz, VwVG/VwZG von Bätge,  Frank, Kremer,  Eva-Maria, Olthaus,  Christian, Sadler,  Gerhard, Thiel,  Markus, Tillmanns,  Reiner
Aktualität und Praxisnähe zeichnen die Kommentierung des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes und des Verwaltungszustellungsgesetzes aus. Besonders hilfreich für die Anwendung in der Praxis sind die umfangreiche Mustersammlung zum Verwaltungszwangsverfahren sowie eine Vielzahl anschaulich dargestellter Fälle aus der gerichtlichen Praxis. An den entsprechenden Stellen wird auf mögliche Fehlerquellen und Verbesserungsmöglichkeiten hingewiesen. Die Kommentierung berücksichtigt die einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften der einzelnen Bundesländer sowie das Recht der Europäischen Union. Auch auf die aktuelle Rechtsprechung wird eingegangen, wobei in zahlreichen Fällen der wesentliche Inhalt der Entscheidung dargestellt ist. Die Kommentierung des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes befindet sich auf dem aktuellen Stand des Gesetzes zur Verbesserung der Sachaufklärung in der Verwaltungsvollstreckung vom 30.6.2017, durch das die §§ 5a und 5b in das Gesetz aufgenommen wurden. In der 10. Auflage ebenfalls neu kommentiert ist § 19a in der Fassung des 6. Änderungsgesetzes vom 25.11.2014, der in der Vorauflage aus dem Jahr 2014 nicht mehr hatte berücksichtigt werden können.
Aktualisiert: 2022-07-05
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Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz / Verwaltungszustellungsgesetz

Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz / Verwaltungszustellungsgesetz von Bätge,  Frank, Kremer,  Eva-Maria, Olthaus,  Christian, Sadler,  Gerhard, Thiel,  Markus, Tillmanns,  Reiner
Der Inhalt: Aktualität und Praxisnähe zeichnen die Kommentierung des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes und des Verwaltungszustellungsgesetzes aus. Besonders hilfreich für die Anwendung in der Praxis sind die umfangreiche Mustersammlung zum Verwaltungszwangsverfahren sowie eine Vielzahl anschaulich dargestellter Fälle aus der gerichtlichen Praxis. An den entsprechenden Stellen wird auf mögliche Fehlerquellen und Verbesserungsmöglichkeiten hingewiesen. Die Kommentierung berücksichtigt die einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften der einzelnen Bundesländer sowie das Recht der Europäischen Union. Auch auf die aktuelle Rechtsprechung wird eingegangen, wobei in zahlreichen Fällen der wesentliche Inhalt der Entscheidung dargestellt ist. Die Kommentierung des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes befindet sich auf dem aktuellen Stand des Gesetzes zur Verbesserung der Sachaufklärung in der Verwaltungsvollstreckung vom 30.6.2017, durch das die §§ 5a und 5b in das Gesetz aufgenommen wurden. In der 10. Auflage ebenfalls neu kommentiert ist § 19a in der Fassung des 6. Änderungsgesetzes vom 25.11.2014, der in der Vorauflage aus dem Jahr 2014 nicht mehr hatte berücksichtigt werden können.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Bauordnung Nordrhein-Westfalen 2019

Bauordnung Nordrhein-Westfalen 2019 von Tillmanns,  Reiner
Am 1. Januar 2019 tritt die neue Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft. Die Einführung zeichnet das Zustandekommen der neuen Bauordnung nach, skizziert die wesentlichen Neuerungen und beschreibt deren Hintergründe. Sie bezieht die im Gesetzgebungsverfahren vertretenen Gegenansichten, die in der Gesetzesbegründung keinen Niederschlag finden, ebenfalls ein. Somit werden die Interessenlagen, welche den wesentlichen Änderungen zugrunde liegen, nachvollziehbar und das Verständnis der neuen Regelungen zusätzlich gefördert. Die Änderungen des Bauordnungsrechts durch die neue Bauordnung sind zahlreich, teilweise grundlegend. Um die Änderungen detailliert sichtbar zu machen, wurden die alte Bauordnung aus dem Jahr 2000 und die neue paragrafenweise synoptisch gegenübergestellt (mit Kennzeichnung der Textunterschiede). Zusätzlich ist die Gesetzesbegründung abgedruckt, die nachvollziehbar macht, welche Überlegungen und Absichten den Gesetzgeber zu den jeweiligen Gesetzesänderungen bewogen haben. Die Einzelbegründungen sind dabei den Paragrafen im Kommentarstil direkt zugeordnet.
Aktualisiert: 2021-02-24
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Handwerksordnung

Handwerksordnung von Günther,  Thomas, Honig,  Gerhart, Knörr,  Matthias, Kremer,  Eva-Maria, Olthaus,  Christian, Thiel,  Markus, Tillmanns,  Reiner
Zum Werk Das Handwerk nimmt innerhalb des Gewerberechts eine besondere Stellung ein. In der Handwerksordnung und zahlreichen ergänzenden Verordnungen hat es eine intensive Regelung erfahren. Von besonderer Bedeutung für die Handwerker sind neben den ordnungsbehördlichen Vorschriften insbesondere die Regelungen über die für die Berufszulassung notwendigen Befähigungsnachweise (Gesellenprüfung, Meisterprüfung, Eintragung in die Handwerksrolle). Der Kommentar erläutert in präziser und verständlicher Form neben den Vorschriften der Handwerksordnung auch die für die Lehrlingsausbildung maßgeblichen Vorschriften über das Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz. Damit werden sämtliche für die Ausübung handwerklicher Berufe relevanten gesetzlichen Rahmenvorschriften behandelt. Vorteile auf einen Blick - präzise und verständlich - für die Praxis - mit Berufsausbildungsrecht Zur Neuauflage Die 5. Auflage bietet wieder die gewohnt zuverlässige und praxisgerechte Aufarbeitung der seit der Vorauflage ergangenen Gesetzesänderungen. Neben einer Reihe von Anpassungsgesetzen waren eine Reihe von Änderungen zu berücksichtigen, die im Rahmen größerer Gesetzespakete erlassen wurden, wie - durch das Gewerberechtsänderungsgesetz vom 11.7.2011 - durch das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen vom 6.12.2011 - das Gewerberechtsänderungsgesetz vom 5.12.2012 - das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung 25.7.2013 Die zwischenzeitlich ergangene einschlägige Rechtsprechung und das Schrifttum wurden bis Sommer 2016 in die Kommentierung eingearbeitet. Zielgruppe Für Rechtsanwälte, Richter, Gewerbeämter, Handwerkskammern, Handwerksinnungen und Handwerker.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Bauordnung Nordrhein-Westfalen

Bauordnung Nordrhein-Westfalen von Gehrken,  Béla, Kremer,  Eva M, Krupp,  Gerrit, Tillmanns,  Reiner, Zeissler,  Christian, Züll,  Wolfgang E
Die Bauordnung Nordrhein Westfalen (BauO NRW) berücksichtigt den, in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fallenden Teil des Boden- und Baurechts, der durch das Baugesetzbuch abschließend geregelt ist. In der Landesbauordnung ist das dem Landesgesetzgeber zustehende Bauordnungsrecht zusammengefasst. In der Kommentierung sind die wichtigen Gerichtsentscheidungen zum Bauordnungsrecht enthalten. Vielfältige Anregungen und Fragen aus Fortbildungsveranstaltungen sind in die Kommentierung eingeflossen. Ein Anhang mit für die Praxis wichtigen Vorschriftenist enthalten. Der Kommentar von Praktikern für Praktiker geht auf die vielfältigen Gesetzesänderungen mit bauordnungsrechtlichen Bezügen ein. Ziel der Erläuterung der Landesbauordnung ist vor allem den Leser in dieses schwierige Rechtsgebiet einzuführen und ihm die Zusammenhänge aufzuzeigen. Das Werk ist die ideale Arbeits- und Orientierungshilfe für alle Bauordnungs- und Bauaufsichtsbehörden, Architekten und Ingenieure, Planer und Sachverständige, Bauunternehmen, Bildungseinrichtungen, Gerichte und Anwälte sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger. Der bisher von fachkundigen Autoren betreute Kommentar wird von Prof. Dr. Eva-Maria Kremer, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, Abteilung Köln, Bela Gehrken, Rechtsanwalt bei Lenz und Johlen, Köln, Dr. Gerrit Krupp, Rechtsanwalt bei Lenz und Johlen, Köln, Prof. Dr. Christian Zeissler, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, Abteilung Köln und Wolfgang E. Züll, Architekt und technischer Beigeordneter a. D., Bonn, fortgeführt.
Aktualisiert: 2021-06-28
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Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend und seine Mitgliedsverbände.

Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend und seine Mitgliedsverbände. von Tillmanns,  Reiner
Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzbuches für die lateinische Kirche ist 1983 ein neues kirchliches Vereinsrecht wirksam geworden, das sich vom Codex aus dem Jahr 1917 grundlegend unterscheidet. Welcher der neugeschaffenen vereinsrechtlichen Kategorien die bestehenden Verbände nun zugehören, ist häufig zweifelhaft. In der verbandlichen Praxis herrscht vielfach Rechtsunsicherheit. Der Autor schafft mit der vorliegenden Schrift für den Bereich der katholischen Jugendverbandsarbeit Abhilfe, indem er den Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) und seine Mitgliedsverbände im System des neuen kirchlichen Vereinsrechts verortet. Im ersten Teil der Arbeit, für den umfangreiches Archivmaterial ausgewertet wurde, zeichnet der Autor die Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte der verbandlichen Jugendarbeit im katholischen Raum nach. Anschließend arbeitet er das katholische Vereinsrecht der verschiedenen kirchenrechtlichen Epochen heraus. Besonderes Augenmerk gilt den für die Praxis bedeutsamen Fragen nach den Voraussetzungen für die Gründung kanonischer Vereine, den Möglichkeiten der Sonderqualifizierung, den Grundproblemen der Mitgliedschaft und vor allem den kirchenamtlichen Aufsichts- und Leitungsrechten. Im dritten Schritt wendet Reiner Tillmanns das jeweils einschlägige Vereinsrecht auf den BDKJ und seine Mitgliedsverbände an und gibt rechtliche Empfehlungen an die kirchenamtlichen und verbandlichen Leitungsstellen. Die Darstellung wird ergänzt durch einen Dokumentenband, der 61 Rechts- und Grundlagentexte zur katholischen Jugendverbandsarbeit vereint.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Kosten- und Haftungsrisiken der Gemeinden bei Schäden aus flurnahen Wasserständen.

Kosten- und Haftungsrisiken der Gemeinden bei Schäden aus flurnahen Wasserständen. von Beyer,  Stefanie, Tillmanns,  Reiner
Die Anzahl der durch Grundwasser gravierend geschädigten Gebäude nimmt stetig zu. Die Sanierungskosten übersteigen regelmäßig die finanziellen Möglichkeiten der Gebäudeeigentümer. Die Städte sehen sich mit der Forderung, Abhilfe zu schaffen, alleine gelassen. Die Kreise sind zu finanzschwach, um wirksam helfen zu können; Bund und Länder sind grundsätzlich nicht bereit, sich finanziell zu engagieren. Angesichts der angespannten Haushaltslage in den Kommunen bleibt nur die Möglichkeit, die Kosten für öffentliche Einrichtungen zur Grundwasserhaltung im wesentlichen auf die Bürger umzulegen. Unter welchen Bedingungen dies möglich ist und welche rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten sich hierfür anbieten, ist Gegenstand des ersten Beitrages. Der zweite Beitrag befaßt sich mit den erheblichen Haftungsrisiken der Gemeinden, die Gebiete mit flurnahen Grundwasserständen als Bauland ausgewiesen oder für gefährdete Grundstücke Baugenehmigungen erteilt haben.
Aktualisiert: 2023-04-15
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