Aktualisiert: 2023-06-30
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Aktualisiert: 2023-06-30
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Die Autoren gehen davon aus, daß die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein möglichst weitgehend harmonisiertes Steuerrecht brauchen, nicht zuletzt auch ein harmonisiertes Einkommensteuerrecht, freilich nicht irgendeine Harmonisierung, sondern eine auf rechtsstaatlich-gerechten Prinzipien aufbauende. Sie beziehen sich daher auf das in der italienischen und in der spanischen Verfassung expressis verbis verankerte Prinzip der »Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit«, das zugleich das tertium comparationis für die Anwendung des Gleichheitssatzes abgibt, soweit es um Fiskalzwecksteuern geht. Eine strenge Rechtfertigungslehre muß dazu beitragen, daß Steuervergünstigungen restringiert werden.
Da das Leistungsfähigkeitsprinzip inhaltlich unbestimmt ist, muß dieses Prinzip, das der Besteuerung auch Grenzen setzt, grenzübergreifend inhaltlich möglichst in gleicher Weise ausgefüllt werden. Die Autoren mehrerer Beiträge befassen sich rechtsvergleichend mit dem objektiven und dem subjektiven Nettoprinzip als Subprinzipien des Leistungsfähigkeitsprinzips, auch mit den aus Gründen der Praktikabilität unvermeidlichen typisierenden Grenzen dieser Prinzipien, ferner mit den bisher unterschiedlich gelösten Problemen der Ehegattenbesteuerung.
Zum Unternehmensteuerrecht, und speziell zum Körperschaftsteuerrecht sind ebenfalls zwei Beiträge aufgenommen worden. Zwei weitere Beiträge zum internationalen Einkommensteuerrecht runden die Untersuchungen ab.
Allgemein wird die Einrichtung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Italien, Spanien und Deutschland für weise gehalten. Kritisiert wird jedoch, daß vor allem das italienische und das spanische Gericht dem Gesetzgeber - mit Rücksicht auf die Politik und die Staatsfinanzen - zuviel Spielraum lassen.
Die Beiträge von F. Moschetti, L. Paladin, G. Gaffuri, E. De Mita, G. Falsitta, P. Adonnino und G. Muraro wurden von Nadya Bozza übersetzt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-07
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Die Autoren gehen davon aus, daß die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein möglichst weitgehend harmonisiertes Steuerrecht brauchen, nicht zuletzt auch ein harmonisiertes Einkommensteuerrecht, freilich nicht irgendeine Harmonisierung, sondern eine auf rechtsstaatlich-gerechten Prinzipien aufbauende. Sie beziehen sich daher auf das in der italienischen und in der spanischen Verfassung expressis verbis verankerte Prinzip der »Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit«, das zugleich das tertium comparationis für die Anwendung des Gleichheitssatzes abgibt, soweit es um Fiskalzwecksteuern geht. Eine strenge Rechtfertigungslehre muß dazu beitragen, daß Steuervergünstigungen restringiert werden.
Da das Leistungsfähigkeitsprinzip inhaltlich unbestimmt ist, muß dieses Prinzip, das der Besteuerung auch Grenzen setzt, grenzübergreifend inhaltlich möglichst in gleicher Weise ausgefüllt werden. Die Autoren mehrerer Beiträge befassen sich rechtsvergleichend mit dem objektiven und dem subjektiven Nettoprinzip als Subprinzipien des Leistungsfähigkeitsprinzips, auch mit den aus Gründen der Praktikabilität unvermeidlichen typisierenden Grenzen dieser Prinzipien, ferner mit den bisher unterschiedlich gelösten Problemen der Ehegattenbesteuerung.
Zum Unternehmensteuerrecht, und speziell zum Körperschaftsteuerrecht sind ebenfalls zwei Beiträge aufgenommen worden. Zwei weitere Beiträge zum internationalen Einkommensteuerrecht runden die Untersuchungen ab.
Allgemein wird die Einrichtung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Italien, Spanien und Deutschland für weise gehalten. Kritisiert wird jedoch, daß vor allem das italienische und das spanische Gericht dem Gesetzgeber - mit Rücksicht auf die Politik und die Staatsfinanzen - zuviel Spielraum lassen.
Die Beiträge von F. Moschetti, L. Paladin, G. Gaffuri, E. De Mita, G. Falsitta, P. Adonnino und G. Muraro wurden von Nadya Bozza übersetzt.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Die Autoren gehen davon aus, daß die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein möglichst weitgehend harmonisiertes Steuerrecht brauchen, nicht zuletzt auch ein harmonisiertes Einkommensteuerrecht, freilich nicht irgendeine Harmonisierung, sondern eine auf rechtsstaatlich-gerechten Prinzipien aufbauende. Sie beziehen sich daher auf das in der italienischen und in der spanischen Verfassung expressis verbis verankerte Prinzip der »Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit«, das zugleich das tertium comparationis für die Anwendung des Gleichheitssatzes abgibt, soweit es um Fiskalzwecksteuern geht. Eine strenge Rechtfertigungslehre muß dazu beitragen, daß Steuervergünstigungen restringiert werden.
Da das Leistungsfähigkeitsprinzip inhaltlich unbestimmt ist, muß dieses Prinzip, das der Besteuerung auch Grenzen setzt, grenzübergreifend inhaltlich möglichst in gleicher Weise ausgefüllt werden. Die Autoren mehrerer Beiträge befassen sich rechtsvergleichend mit dem objektiven und dem subjektiven Nettoprinzip als Subprinzipien des Leistungsfähigkeitsprinzips, auch mit den aus Gründen der Praktikabilität unvermeidlichen typisierenden Grenzen dieser Prinzipien, ferner mit den bisher unterschiedlich gelösten Problemen der Ehegattenbesteuerung.
Zum Unternehmensteuerrecht, und speziell zum Körperschaftsteuerrecht sind ebenfalls zwei Beiträge aufgenommen worden. Zwei weitere Beiträge zum internationalen Einkommensteuerrecht runden die Untersuchungen ab.
Allgemein wird die Einrichtung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Italien, Spanien und Deutschland für weise gehalten. Kritisiert wird jedoch, daß vor allem das italienische und das spanische Gericht dem Gesetzgeber - mit Rücksicht auf die Politik und die Staatsfinanzen - zuviel Spielraum lassen.
Die Beiträge von F. Moschetti, L. Paladin, G. Gaffuri, E. De Mita, G. Falsitta, P. Adonnino und G. Muraro wurden von Nadya Bozza übersetzt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Strukturen verstehen und Neuerungen sofort anwenden können – das gelingt mit dem Tipke/Lang als systematischem Lehrbuch und Nachschlagewerk für alle Steuerarten, Verfahren und aktuellen Themen.
Buchstäblich systemrelevante Rechtsänderungen sind in der Neuauflage eingearbeitet – wie immer tiefgründig und mit Verweisen, die die logischen Zusammenhänge sichtbar machen. Darunter die Grundsteuerreform, die finanzverfassungsrechtlichen Änderungen des Grundgesetzes, der Datenschutz im Besteuerungsverfahren, das Brexit-Steuerbegleitgesetz, die COVID19-Steuerhilfegesetze und Vieles mehr.
Der Klassiker im Steuerrecht
Der Handbuchklassiker erläutert tiefgründig die Steuerrechtsordnung, die Steuerarten und Steuerverfahren und die logische Struktur des Steuerrechts.
Das Werk auf einen Blick
-Alle Steuerarten, u.a. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Grundsteuer
-Unternehmensbesteuerung und Unternehmensbewertung
-Verfahrensrecht, Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
Der Nutzen
-Effektives Studium und schnelles Einarbeiten in neue Steuerrechtsgebiete
-Nachschlagen von Spezialproblemen und methodische Lösungsansätze
Umfassende Aktualisierung
So viel Änderungsbedarf gibt es selten – in der 24. Auflage des Tipke/Lang sind alle Neuerungen so ideal aufbereitet, dass Sie sofort damit arbeiten können.
Neue und weiterentwickelte Themen
-COVID19-Steuerhilfegesetze, neue Vorschriften und COVID19-Auswirkungen auf Steuerverfahren und Steuerstrafverfahren
-EU-DSGVO Datenschutz im Besteuerungsverfahren
-Neue Steuersätze in der Umsatzsteuer
-Änderung der Finanzverfassung im Grundgesetz
-Grundsteuerreform mit Abweichungsklausel für die Ländergesetzgebung
-Umstrukturierungen bei Mitunternehmerschaften
-Gewerbesteuer und Umwandlungssteuerrecht
Neue Vorschriften
Erbschaftsteuerrichtlinien und Erbschaftsteuerhinweise 2019, Elektromobilität, 2. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU, Brexit-Steuerbegleitgesetz, Familienentlastungsgesetz
Die Autoren
Den gut verständlichen Erläuterungen des hochkarätigen Autorenquartetts können Sie sich bedenkenlos anvertrauen.
Aktualisiert: 2023-02-28
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Strukturen verstehen und Neuerungen sofort anwenden können – das gelingt mit dem Tipke/Lang als systematischem Lehrbuch und Nachschlagewerk für alle Steuerarten, Verfahren und aktuellen Themen.
Buchstäblich systemrelevante Rechtsänderungen sind in der Neuauflage eingearbeitet – wie immer tiefgründig und mit Verweisen, die die logischen Zusammenhänge sichtbar machen. Darunter die Grundsteuerreform, die finanzverfassungsrechtlichen Änderungen des Grundgesetzes, der Datenschutz im Besteuerungsverfahren, das Brexit-Steuerbegleitgesetz, die COVID19-Steuerhilfegesetze und Vieles mehr.
Der Klassiker im Steuerrecht
Der Handbuchklassiker erläutert tiefgründig die Steuerrechtsordnung, die Steuerarten und Steuerverfahren und die logische Struktur des Steuerrechts.
Das Werk auf einen Blick
-Alle Steuerarten, u.a. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Grundsteuer
-Unternehmensbesteuerung und Unternehmensbewertung
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Der Nutzen
-Effektives Studium und schnelles Einarbeiten in neue Steuerrechtsgebiete
-Nachschlagen von Spezialproblemen und methodische Lösungsansätze
Umfassende Aktualisierung
So viel Änderungsbedarf gibt es selten – in der 24. Auflage des Tipke/Lang sind alle Neuerungen so ideal aufbereitet, dass Sie sofort damit arbeiten können.
Neue und weiterentwickelte Themen
-COVID19-Steuerhilfegesetze, neue Vorschriften und COVID19-Auswirkungen auf Steuerverfahren und Steuerstrafverfahren
-EU-DSGVO Datenschutz im Besteuerungsverfahren
-Neue Steuersätze in der Umsatzsteuer
-Änderung der Finanzverfassung im Grundgesetz
-Grundsteuerreform mit Abweichungsklausel für die Ländergesetzgebung
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-Gewerbesteuer und Umwandlungssteuerrecht
Neue Vorschriften
Erbschaftsteuerrichtlinien und Erbschaftsteuerhinweise 2019, Elektromobilität, 2. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU, Brexit-Steuerbegleitgesetz, Familienentlastungsgesetz
Die Autoren
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Aktualisiert: 2022-02-12
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Aktualisiert: 2023-04-04
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Aktualisiert: 2021-03-25
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Der Klassiker zum Steuerrecht seit über 40 Jahren. In einem Band stellt der Tipke/Lang sämtliche Teilgebiete des deutschen Steuerrechts dar, von den Grundlagen über die einzelnen Steuerarten bis zum Verfahrensrecht. Er eignet sich sowohl zum Lernen für den Anfänger als auch zum Nachlesen für den Praktiker. Dabei bleibt er nicht an der Oberfläche, sondern kommentiert steht kritisch und meinungsbildend – ein Konzept, das sich bewährt hat.
Wichtige neue Gesetze waren seit der Vorauflage einzuarbeiten, z.B. das Gesetz zum Abbau der kalten Progression, das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz, das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes, das AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz und das „Kroatien-Anpassungs-Gesetz“. Eine Vielzahl von Entscheidungen ist nicht nur berücksichtigt, sondern auch kenntnisreich in den Gesamtkontext einbezogen.
Dank der Darstellung der steuersystematischen Zusammenhänge eine ideale Ergänzung zur Kommentarliteratur und eine Bereicherung des universitären Unterrichts.
Aktualisiert: 2020-09-28
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Der Klassiker zum Steuerrecht seit über 40 Jahren. In einem Band stellt der Tipke/Lang sämtliche Teilgebiete des deutschen Steuerrechts dar, von den Grundlagen über die einzelnen Steuerarten bis zum Verfahrensrecht. Er eignet sich sowohl zum Lernen für den Anfänger als auch zum Nachlesen für den Praktiker. Dabei bleibt er nicht an der Oberfläche, sondern kommentiert steht kritisch und meinungsbildend – ein Konzept, das sich bewährt hat.
Wichtige neue Gesetze waren seit der Vorauflage einzuarbeiten, z.B. das Gesetz zum Abbau der kalten Progression, das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz, das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes, das AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz und das „Kroatien-Anpassungs-Gesetz“. Eine Vielzahl von Entscheidungen ist nicht nur berücksichtigt, sondern auch kenntnisreich in den Gesamtkontext einbezogen.
Dank der Darstellung der steuersystematischen Zusammenhänge eine ideale Ergänzung zur Kommentarliteratur und eine Bereicherung des universitären Unterrichts.
Aktualisiert: 2020-09-28
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Der Begriff „Steuerrechtsordnung“ hat seit dem Erscheinen der Erstauflage 1993 Karriere gemacht. In der völlig überarbeiteten 2. Auflage von Band III stellt Klaus Tipke die
zwischenzeitlichen Entwicklungen und Fehlentwicklungen dar und hinterfragt sie kritisch.
Die Themen:
– Steuerrecht als Wissenschaft
– Der Gesetzgeber als Gestalter der
Steuergesetze
– Die Steuerverwaltunsgbehörden
als Mitgestalter der Steuerrechtslage
– Steuerrechtsschutz der Steuerbürger
– Strafen und andere Sanktionen zum Schutz
der Steuerrechtsordnung
– Steuerreform und Steuerrechtswissenschaft.
Damit ist das „Meisterwerk“ in 2. Auflage komplett.
Aktualisiert: 2022-02-12
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Mit dieser Gedächtnisschrift würdigen namhafte Wissenschaftler und Steuerrechtspraktiker den im Jahre 2003 im Alter von 60 Jahren verstorbenen Professor Dr. Christoph Trzaskalik. Die Beiträge beschäftigen sich mit den Themenbereichen Allgemeines Steuerrecht und Finanzverfassung, Einkommensteuer und Ertragsteuern, andere Steuern und Lenkungsabgaben sowie Steuerstrafrecht.
Aktualisiert: 2022-02-12
Autor:
Dieter Birk,
Kurt J von Bornhaupt,
Werner Doralt,
Walter Drenseck,
Klaus D Drüen,
Peter Fischer,
Jörg Giloy,
Rüdiger von Groll,
Johanna Hey,
Rainer Hüttemann,
Monika Jachmann,
Christian Kaeser,
Paul Kirchhof,
Heinrich W Kruse,
Sebastian Müller-Franken,
Lerke Osterloh,
Rolf Peffekoven,
Heinz J Pezzer,
Wolfram Reiss,
Hans G Ruppe,
Joachim Schulze-Osterloh,
Roman Seer,
Peter Selmer,
Klaus Sieker,
Hartmut Söhn,
Joachim N Stolterfoht,
Klaus Tipke,
Franz Wassermeyer,
Werner Widmann,
Anne Wohlfeil
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Aktualisiert: 2019-08-08
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Aktualisiert: 2019-08-08
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Aktualisiert: 2019-08-08
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Zuletzt erschien Lieferung 174 (März 2023/109,- € zzgl. 24,- € für das Online-Modul).
Aktualisiert: 2023-04-11
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Aktualisiert: 2019-08-08
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Der Begriff „Steuerrechtsordnung“ hat seit dem Erscheinen der Erstauflage 1993 Karriere gemacht. In der völlig überarbeiteten 2. Auflage von Band III stellt Klaus Tipke die zwischenzeitlichen Entwicklungen und Fehlentwicklungen bis hin zum Steuerstrafrecht dar und hinterfragt sie kritisch. Unvermindert engagiert beleuchtet Tipke seine drei Grundfragen:
I.Worin besteht das Wissenschaftliche der Steuerrechtswissenschaft?
II.Inwieweit weicht die Steuerrechtswirklichkeit von den Idealen des Steuerrechts ab?
III.Warum gelingen Steuerreformen nicht, und insbesondere: Warum greifen Steuerpolitik und Steuergesetzgebung Steuerreformvorschläge aus der Steuerrechtswissenschaft nicht auf?
Die von ihm angebotenen Antworten machen deutlich, dass es auch in Zukunft für die Steuerrechtler gegen die Un-Ordnung des Steuerrechts etwas zu tun gibt. Urteilen Sie selbst. Mit der Neuauflage des dritten Bandes ist die Trilogie der Steuerrechtsordnung jetzt komplett lieferbar.
Aktualisiert: 2021-03-08
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