Die Bedeutung der DS-GVO ist kaum zu überschätzen. Wer personenbezogene Daten in der EU verarbeitet, ist ihren Regelungen unterworfen. Dies betrifft alle Unternehmen ungeachtet ihrer Größe oder ihres Sitzes innerhalb oder außerhalb der EU, fast alle Behörden und sogar Privatpersonen bei nicht-kommerziellen Tätigkeiten.
Dabei ist die DS-GVO vielfach weniger präzise als das vor ihrem Inkrafttreten geltende Recht. Unbestimmte Rechtsbegriffe werfen unzählige Auslegungsfragen auf. Auf die bisherige Rechtsprechung kann nicht ohne Weiteres zurückgegriffen werden. Die jeweiligen mitgliedstaatlichen Rechtstraditionen sind in Frage gestellt. Dies alles führt auch nach Inkrafttreten der DS-GVO noch zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Eine EU-weit einheitliche Auslegung wird erst langfristig durch den EuGH erreicht werden - und das auch nur in Einzelfragen. Bis dahin beanspruchen viele die Deutungshoheit über die DS-GVO. Dies sind mitgliedstaatliche Gesetzgeber, Datenschutzaufsichtsbehörden,
Datenschutzbeauftragte, Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Verbände, Unternehmensberater, Rechtsanwälte, die Europäische Kommission und viele mehr.
Von diesem vielstimmigen Chor hebt sich der vorliegende Kommentar dadurch ab, dass er Auslegungsfragen, Wertungswidersprüche und Anwendungsprobleme der DS-GVO offen diskutiert. Er macht praktikable Umsetzungsvorschläge und enthält Argumentationshilfen für die kommenden rechtlichen Auseinandersetzungen. Der Kommentar Datenschutz-Grundverordnung bietet wertvolle Hinweise zu der für die Auslegung wichtigen Entstehungsgeschichte und verschweigt auch nicht Fragen der rechtspolitischen Sinnhaftigkeit. Ferner berücksichtigt er die BDSG-Vorschriften. Diese werden im Kontext mit den relevanten Vorschriften der DS-GVO erläutert.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Die Bedeutung der DS-GVO ist kaum zu überschätzen. Wer personenbezogene Daten in der EU verarbeitet, ist ihren Regelungen unterworfen. Dies betrifft alle Unternehmen ungeachtet ihrer Größe oder ihres Sitzes innerhalb oder außerhalb der EU, fast alle Behörden und sogar Privatpersonen bei nicht-kommerziellen Tätigkeiten.
Dabei ist die DS-GVO vielfach weniger präzise als das vor ihrem Inkrafttreten geltende Recht. Unbestimmte Rechtsbegriffe werfen unzählige Auslegungsfragen auf. Auf die bisherige Rechtsprechung kann nicht ohne Weiteres zurückgegriffen werden. Die jeweiligen mitgliedstaatlichen Rechtstraditionen sind in Frage gestellt. Dies alles führt auch nach Inkrafttreten der DS-GVO noch zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Eine EU-weit einheitliche Auslegung wird erst langfristig durch den EuGH erreicht werden - und das auch nur in Einzelfragen. Bis dahin beanspruchen viele die Deutungshoheit über die DS-GVO. Dies sind mitgliedstaatliche Gesetzgeber, Datenschutzaufsichtsbehörden, Datenschutzbeauftragte, Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Verbände, Unternehmensberater, Rechtsanwälte, die Europäische Kommission und viele mehr.
Von diesem vielstimmigen Chor hebt sich der vorliegende Kommentar dadurch ab, dass er Auslegungsfragen, Wertungswidersprüche und Anwendungsprobleme der DS-GVO offen diskutiert. Er macht praktikable Umsetzungsvorschläge und enthält Argumentationshilfen für die kommenden rechtlichen Auseinandersetzungen. Der Kommentar Datenschutz-Grundverordnung bietet wertvolle Hinweise zu der für die Auslegung wichtigen Entstehungsgeschichte und verschweigt auch nicht Fragen der rechtspolitischen Sinnhaftigkeit. Ferner berücksichtigt er die BDSG-Vorschriften. Diese werden im Kontext mit den relevanten Vorschriften der DS-GVO erläutert.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Zum Werk
Das öffentlich-rechtliche Äußerungsrecht ist ein neues, sich schnell entwickelndes Rechtsgebiet, das vor allem durch die zahlreichen neuen Kommunikationswege von Behörden über Social Media immer mehr an Bedeutung gewinnt. Warnhinweise von Lebensmittelbehörden, Auskünfte von Staatsanwaltschaften und andere staatliche Äußerungen können für die Betroffenen rufschädigende Folgen haben. Umgekehrt sehen sich auch staatliche Repräsentanten Angriffen auf ihren sozialen Achtungsanspruch ausgesetzt.
Das neue Handbuch zum Öffentlich-Rechtlichen Äußerungsrecht behandelt diese Rechtsfragen wissenschaftlich fundiert und praxisnah aufbereitet. In der erstmaligen Gesamtdarstellung zu diesem Thema werden alle relevanten Aspekte behandelt.
Aus dem Inhalt
Teil A. Äußerungen von Hoheitsträgern - Allgemeiner TeilBegriff des Hoheitsträgers und des öffentlich-rechtlichen ÄußerungsrechtsGrundprinzipien des Äußerungsrechts von HoheitsträgernOriginäre Informationstätigkeit und InformationsbefugnisÄußerungsbefugnisse aufgrund von InformationsansprüchenTeil B. Äußerungen von Hoheitsträgern - Besonderer TeilÄußerungen von politischen Hoheitsträgern und BehördenÖffentlich-rechtliche AutonomieträgerÄußerungen des Gerichts und der StaatsanwaltschaftTeil C. Fragen zum Rechtsschutz und zu den RechtsfolgenMögliche Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das öffentlich-rechtliche ÄußerungsrechtRechtsschutz gegen HoheitsträgerExkurs: Rechtschutz von Hoheitsträgern gegen Äußerungen
Vorteile auf einen Blickzahlreiche Praxisbeispiele und Praxistippsrechtsprechungsorientierte Lösungen für komplexe äußerungsrechtliche Fragen
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Behörden, Staatsanwaltschaft, Richterschaft, Unternehmen und Wissenschaft.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Anna K. Bernzen,
Christian Conrad,
Matthias Friehe,
Charlotte Gaschke,
Jonas Göttert,
Stefanie Grünewald,
Nicolas Harding,
Jonas Hennig,
Annika Jacobsen,
Fiete Kalscheuer,
Christian Klein,
David Krebs,
Sebastian Laoutoumai,
Lennart Laude,
Tobias Mast,
Malte May,
Alexander Merschmann,
Jens Milker,
Sebastian Nellesen,
Kristin Pfeffer,
Anette Purucker,
Moritz von Rochow,
Ruben Schneider,
Simon Schuster,
Winfried Veil,
Alena Wolf
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Die Bedeutung der DS-GVO ist kaum zu überschätzen. Wer personenbezogene Daten in der EU verarbeitet, ist ihren Regelungen unterworfen. Dies betrifft alle Unternehmen ungeachtet ihrer Größe oder ihres Sitzes innerhalb oder außerhalb der EU, fast alle Behörden und sogar Privatpersonen bei nicht-kommerziellen Tätigkeiten.
Dabei ist die DS-GVO vielfach weniger präzise als das vor ihrem Inkrafttreten geltende Recht. Unbestimmte Rechtsbegriffe werfen unzählige Auslegungsfragen auf. Auf die bisherige Rechtsprechung kann nicht ohne Weiteres zurückgegriffen werden. Die jeweiligen mitgliedstaatlichen Rechtstraditionen sind in Frage gestellt. Dies alles führt auch nach Inkrafttreten der DS-GVO noch zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Eine EU-weit einheitliche Auslegung wird erst langfristig durch den EuGH erreicht werden - und das auch nur in Einzelfragen. Bis dahin beanspruchen viele die Deutungshoheit über die DS-GVO. Dies sind mitgliedstaatliche Gesetzgeber, Datenschutzaufsichtsbehörden, Datenschutzbeauftragte, Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Verbände, Unternehmensberater, Rechtsanwälte, die Europäische Kommission und viele mehr.
Von diesem vielstimmigen Chor hebt sich der vorliegende Kommentar dadurch ab, dass er Auslegungsfragen, Wertungswidersprüche und Anwendungsprobleme der DS-GVO offen diskutiert. Er macht praktikable Umsetzungsvorschläge und enthält Argumentationshilfen für die kommenden rechtlichen Auseinandersetzungen. Der Kommentar Datenschutz-Grundverordnung bietet wertvolle Hinweise zu der für die Auslegung wichtigen Entstehungsgeschichte und verschweigt auch nicht Fragen der rechtspolitischen Sinnhaftigkeit. Ferner berücksichtigt er die BDSG-Vorschriften. Diese werden im Kontext mit den relevanten Vorschriften der DS-GVO erläutert.
Aktualisiert: 2023-04-24
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Die Bedeutung der DS-GVO ist kaum zu überschätzen. Wer personenbezogene Daten in der EU verarbeitet, ist ihren Regelungen unterworfen. Dies betrifft alle Unternehmen ungeachtet ihrer Größe oder ihres Sitzes innerhalb oder außerhalb der EU, fast alle Behörden und sogar Privatpersonen bei nicht-kommerziellen Tätigkeiten.
Dabei ist die DS-GVO vielfach weniger präzise als das vor ihrem Inkrafttreten geltende Recht. Unbestimmte Rechtsbegriffe werfen unzählige Auslegungsfragen auf. Auf die bisherige Rechtsprechung kann nicht ohne Weiteres zurückgegriffen werden. Die jeweiligen mitgliedstaatlichen Rechtstraditionen sind in Frage gestellt. Dies alles führt auch nach Inkrafttreten der DS-GVO noch zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Eine EU-weit einheitliche Auslegung wird erst langfristig durch den EuGH erreicht werden - und das auch nur in Einzelfragen. Bis dahin beanspruchen viele die Deutungshoheit über die DS-GVO. Dies sind mitgliedstaatliche Gesetzgeber, Datenschutzaufsichtsbehörden, Datenschutzbeauftragte, Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Verbände, Unternehmensberater, Rechtsanwälte, die Europäische Kommission und viele mehr.
Von diesem vielstimmigen Chor hebt sich der vorliegende Kommentar dadurch ab, dass er Auslegungsfragen, Wertungswidersprüche und Anwendungsprobleme der DS-GVO offen diskutiert. Er macht praktikable Umsetzungsvorschläge und enthält Argumentationshilfen für die kommenden rechtlichen Auseinandersetzungen. Der Kommentar Datenschutz-Grundverordnung bietet wertvolle Hinweise zu der für die Auslegung wichtigen Entstehungsgeschichte und verschweigt auch nicht Fragen der rechtspolitischen Sinnhaftigkeit. Ferner berücksichtigt er die BDSG-Vorschriften. Diese werden im Kontext mit den relevanten Vorschriften der DS-GVO erläutert.
Aktualisiert: 2023-04-19
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Die Bedeutung der DS-GVO ist kaum zu überschätzen. Wer personenbezogene Daten in der EU verarbeitet, ist ihren Regelungen unterworfen. Dies betrifft alle Unternehmen ungeachtet ihrer Größe oder ihres Sitzes innerhalb oder außerhalb der EU, fast alle Behörden und sogar Privatpersonen bei nicht-kommerziellen Tätigkeiten.
Dabei ist die DS-GVO vielfach weniger präzise als das bisherige Recht. Unbestimmte Rechtsbegriffe werfen unzählige Auslegungsfragen auf. Auf die bisherige Rechtsprechung kann nicht ohne weiteres zurückgegriffen werden. Die jeweiligen mitgliedstaatlichen Rechtstraditionen sind in Frage gestellt. Dies alles führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Eine EU-weit einheitliche Auslegung wird erst langfristig durch den EuGH erreicht werden - und das auch nur in Einzelfragen. Bis dahin beanspruchen viele die Deutungshoheit über die DS-GVO. Dies sind mitgliedstaatliche Gesetzgeber, Datenschutzaufsichtsbehörden, Datenschutzbeauftragte, Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Verbände, Unternehmensberater, Rechtsanwälte, die Europäische Kommission und viele mehr.
Von diesem vielstimmigen Chor hebt sich der vorliegende Kommentar dadurch ab, dass er Auslegungsfragen, Wertungswidersprüche und Anwendungsprobleme der DS-GVO offen diskutiert. Er macht praktikable Umsetzungsvorschläge und enthält Argumentationshilfen für die kommenden rechtlichen Auseinandersetzungen. Er bietet wertvolle Hinweise zu der für die Auslegung wichtigen Entstehungsgeschichte und verschweigt auch nicht Fragen der rechtspolitischen Sinnhaftigkeit. Ferner berücksichtigt er bereits die aktuelle Rechtslage der am 25. Mai 2018 in Kraft getrenenen neuen BDSG-Vorschriften. Diese werden im Kontext mit den relevanten Vorschriften der DS-GVO erläutert.
Aktualisiert: 2023-04-24
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Zum Werk
Das Handbuch orientiert sich bei der Darstellung an den betrieblichen Themenstellungen, die der Datenschutz mit Umsetzung der DS-GVO mit sich bringt. Es bietet Unternehmen sowie deren Beratern fundierte, praxisorientierte Hilfestellungen zur Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Implementierung der Datenschutz- und Datensicherheits-Mechanismen.
Die seit 25. Mai 2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung löste für Unternehmen und beratende Berufe dringenden Handlungsbedarf aus, die teilweise strengeren Anforderungen der VO (etwa Auskunftspflicht gegenüber Kunden und Verbrauchern) einzuhalten. Dies gilt auch wegen des drastisch erhöhten Bußgeldrahmens (bis zu 4% des Weltjahresumsatzes). Zugleich erhöhten sich Haftungsrisiken der Unternehmensleitung und beim Einsatz von Subunternehmern.
Inhalt
- Allgemeine datenschutzrechtliche Grundlagen und Strukturen
- Datenschutzorganisation
- Informationspflichten
- Archivierung und Entsorgung
- Arbeitnehmer-/Beschäftigtendatenschutz
- Datenschutz in Betrieb, Unternehmen und Konzern
- Outsourcing und neue Technologien als Herausforderung für den Datenschutz
- Datenschutz in Telemediendiensten, Telekommunikation, Internet und anderen Kommunikationsformen
- E-Commerce
- Datenschutz im Gesundheitssektor
- Information als Wirtschaftsgut
- Datensicherheit, technische und organisatorische Maßnahmen
- Konfliktmanagement im Datenschutz
- Datenschutz im Wirtschaftsstrafrecht
Vorteile auf einen Blick
- in einem Band: das breite Spektrum der Anwendung des Datenschutzrechts im Unternehmen
- Erörterung vielfältiger Fragestellungen
- Darstellungen von Spezialisten
- Vorschläge zur praktischen Gestaltung und Umsetzung
Zur Neuauflage
Für die 3. Auflage ist das Werk durchgängig überarbeitet, aktualisiert und auf die DS-GVO ausgerichtet worden. Neu aufgenommen wurden Kapitel zur Rechenschaftspflicht, zu den Informationspflichten, Anforderungen an die IT-Sicherheit und zum Risikomanagement unter BSIG und KritisV.
Neu wird ergänzend die Rechtslage in Österreich kurz dargestellt und Länderberichte zur Umsetzung bzw. Anwendung der DS-GVO sowohl aus EU- als auch aus Nicht-EU-Ländern gegeben.
Außerdem werden
- ausführliche Orientierungen für die möglicherweise noch nachzuholende Umsetzung an die neuen Anforderungen der DS-GVO angeboten
- bestehender Handlungsbedarf sowie Handlungsspielräume aufgezeigt
- ein Ausblick auf die ePrivacy-VO gegeben
Zielgruppe
Für Geschäftsführer, Rechtsabteilungen und deren Berater, Unternehmensberatungen, Rechtsanwälte sowie interne und externe Datenschutz- und Datensicherheitsbeauftragte.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Marian Arning,
Benno Barnitzke,
Maria Angela Biasiotti,
Julia Bichlmaier,
Christiane Bierekoven,
Dirk Bieresborn,
Georg Borges,
Tobias Born,
Isabell Conrad,
Sara Conti,
Kai Cornelius,
Jonas von Dall'Armi,
Maria-Urania Dovas,
Sonja Dürager,
Eugen Ehmann,
Sonja Fechtner,
Lukas Feiler,
Thorsten Feldmann,
Nikolaus Forgó,
Uwe Günther,
Nils Christian Haag,
Stefan Hanloser,
Dominik Hausen,
Christian Hawellek,
Joerg Heidrich,
Marcus Helfrich,
Sarah Jensen,
Timoleon Kosmides,
Sebastian Kraska,
Iryna Lishchuk,
Cecilia Magnusson Sjöberg,
Flemming Moos,
Antoni Napieralski,
Radim Polčák,
Simon Quae,
Till Reichert,
Elisabeth Rieß,
Laura Schabmair,
Gregor Scheja,
Hans-Hermann Schild,
Fabian Schmieder,
Barbara Schmitz,
Jochen Schneider,
Georg F. Schröder,
Christian Schroeder,
Robert Selk,
Žiga Škorjanc,
Axel Spies,
Marc Stauch,
Fabienne Suter,
Winfried Veil,
Rolf H. Weber,
Christoph Wegener,
Hans Peter Wiesemann,
Magdalena Wohlgemuth,
Felix Zopf
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Das Werk bietet eine Neubewertung des Demokratiedefizits der EU in seinen unterschiedlichen Erscheinungsformen. Aus der Geistes- und Ideengeschichte wird die Notwendigkeit einer demokratischen Legitimation der europäischen Herrschaftsordnung hergeleitet. Anhand eines Systems von Mechanismen demokratischer Rückbindung wird gezeigt, dass eine solche Rückkoppelung der europäischen Politik an die Völker kaum stattfindet.
Im zweiten Teil wird der mögliche Beitrag der direkten Demokratie zur Demokratisierung der EU untersucht. Hierbei werden praktische Vorschläge für eine Implementation verschiedener direktdemokratischer Verfahren gemacht. Die rechtliche Kompatibilität mit dem bestehenden Institutionen- und Vertragsgefüge wird ebenso gewürdigt wie die Folgen für das politische System, den Prozess und den Inhalt der Politik.
Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass die legitimierende Wirkung der vorgeschlagenen Verfahren etwaige Nachteile für Systemstabilität oder Effizienz der EU kompensiert.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Die Bedeutung der DS-GVO ist kaum zu überschätzen. Wer personenbezogene Daten in der EU verarbeitet, ist ihren Regelungen unterworfen. Dies betrifft alle Unternehmen ungeachtet ihrer Größe oder ihres Sitzes innerhalb oder außerhalb der EU, fast alle Behörden und sogar Privatpersonen bei nicht-kommerziellen Tätigkeiten.
Dabei ist die DS-GVO vielfach weniger präzise als das bisherige Recht. Unbestimmte Rechtsbegriffe werfen unzählige Auslegungsfragen auf. Auf die bisherige Rechtsprechung kann nicht ohne weiteres zurückgegriffen werden. Die jeweiligen mitgliedstaatlichen Rechtstraditionen sind in Frage gestellt. Dies alles führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Eine EU-weit einheitliche Auslegung wird erst langfristig durch den EuGH erreicht werden - und das auch nur in Einzelfragen. Bis dahin beanspruchen viele die Deutungshoheit über die DS-GVO. Dies sind mitgliedstaatliche Gesetzgeber, Datenschutzaufsichtsbehörden,
Datenschutzbeauftragte, Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Verbände, Unternehmensberater, Rechtsanwälte, die Europäische Kommission und viele mehr.
Von diesem vielstimmigen Chor hebt sich der vorliegende Kommentar dadurch ab, dass er Auslegungsfragen, Wertungswidersprüche und Anwendungsprobleme der DS-GVO offen diskutiert. Er macht praktikable Umsetzungsvorschläge und enthält Argumentationshilfen für die kommenden rechtlichen Auseinandersetzungen. Der Kommentar Datenschutz-Grundverordnung bietet wertvolle Hinweise zu der für die Auslegung wichtigen Entstehungsgeschichte und verschweigt auch nicht Fragen der rechtspolitischen Sinnhaftigkeit. Ferner berücksichtigt er bereits die aktuelle Rechtslage der am 25. Mai 2018 in Kraft getretenen neuen BDSG-Vorschriften. Diese werden im Kontext mit den relevanten Vorschriften der DS-GVO erläutert.
Aktualisiert: 2023-04-24
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