Aktualisiert: 2023-06-15
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Seit Einführung der digitalen Fernmeldetechnik wird über jede Telekommunikationsbeziehung ein Datensatz angelegt und gespeichert, über den die Telekommunikationsunternehmen auf Anforderung der Strafverfolgungsorgane Auskunft zu erteilen haben. Die Daten unterfallen dem Schutz des Art. 10 GG. Der Eingriffstatbestand (§ 12 des Fernmeldeanlagengesetzes) enthält gleichwohl keine begrenzenden Kriterien hinsichtlich der Anlaßtaten, des Verdachtsgrades und der Subsidiarität des Eingriffs. Reformvorhaben des Gesetzgebers sind gescheitert. Nach wiederholten Verlängerungen ist die Geltungsdauer des § 12 FAG nunmehr bis zum 31. 12. 2001 befristet. Der Autor erörtert in der vorgelegten Arbeit den Anwendungsbereich des Eingriffstatbestandes, analysiert seine verfassungsrechtlichen Defizite und entwickelt die Anforderungen, denen eine Nachfolgenorm zu entsprechen hat.
Im einzelnen behandelt Jürgen Welp im Rahmen der Erörterungen zum Anwendungsbereich der Eingriffsnorm den Gegenstand der Auskunftspflicht, die Informationsbeschaffungspflicht der Telekommunikationsunternehmen, die Individualisierung des Nachrichtenverkehrs, den zeitlichen Anwendungsrahmen, das Kompetenzsystem und den Rechtsschutz. Die Verfassungsmäßigkeit der Norm wird unter den Gesichtspunkten der Erforderlichkeit und der Angemessenheit erörtert. Besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang die Zielwahl-Suche; sie besteht in einem Abgleich aller von dem Telekommunikationsunternehmen gespeicherten Verbindungsdaten, um die Anschlußnummern der unbekannten Anrufer eines bekannten Anschlusses zu ermitteln. Der Autor erörtert abschließend die prozessualen Befugnisse der Telekommunikationsunternehmen und die Entschädigungspflicht.
Unter Überwachung versteht Welp die begleitende Beobachtung der Telekommunikation, unter Kontrolle die Überprüfung der hinterlassenen Datenspuren. Unter den Bedingungen der elektronischen Speicherung von Verbindungsdaten gehen beide Eingriffsformen ineinander über. Die differenzierenden Eingriffstatbestände des § 100 a StPO und des § 12 FAG werden dieser Gegebenheit nicht gerecht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Als sich die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster im Jahre 1983 entschloß, die alte, gemeinsam mit der heutigen Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät herausgegebene Schriftenreihe der "Münsterischen Beiträge zur Rechts- und Staatswissenschaft" mit einer Reihe rechtswissenschaftlicher Abhandlungen fortzusetzen, war der Erfolg dieses Vorhabens nicht absehbar. In nur dreizehn Jahren konnten einhundert Bände veröffentlicht werden. Die Fakultät nimmt den Band 100 zum Anlaß, sich zu einem Thema zu äußern, das seit Jahrzehnten im Zentrum der rechtswissenschaftlichen Diskussion steht. In zwanzig Beiträgen zeigen Mitglieder der Fakultät aus Sicht ihrer Fachgebiete vielfältige Aspekte des Rechts der Persönlichkeit auf. Die Fakultät hofft zuversichtlich, daß die "Münsterischen Beiträge zur Rechtswissenschaft" mit gleicher Lebendigkeit in das nächste Jahrtausend fortgeführt werden können.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Frontmatter -- Inhalt -- Gedanken zur Begriffsgeschichte der Rechtsphilosophie / WELZEL, HANS -- Über den Zirkelschluß in der Rechtsfindung / KAUFMANN, ARTHUR -- Theodor Fontane und die Askanier / SCHMIDT, EBERHARD -- Die Kriminalpolitik der deutschen Strafrechtsreformgesetze im Vergleich mit der österreichischen Regierungsvorlage 1971 / JESCHECK, HANS-HEINRICH -- Vérité au deçà des Pyrénées, erreur au delà? / SCHULTZ, HANS -- Wilhelm GALLAS’ „Gedanken zum Begriff des Verbrechens“ aus Imminologischer Sicht / LEFERENZ, HEINZ -- Gesinnungsethik und Gesinnungsstrafrecht / SCHMIDHÄUSER, EBERHARD -- Spielraum-Theorie, Schuldbegriff und Strafzumessung nach den Strafrechtsreformgesetzen / SCHAFFSTEIN, FRIEDRICH -- § 13 StGB – eine Fehlleistung des Gesetzgebers? / LACKNER, KARL -- Bestimmtheitsgebot, tatbestandliche Typisierung und die Technik der Regelbeispiele / MAIWALD, MANFRED -- Tun und Unterlassen / ENGISCH, KARL -- Die Grenzen des dolus eventualis und der willentlichen Verletzung / WOLFF, ERNST AMADEUS -- Bemerkungen zum Prinzip der Risikoerhöhung / STRATENWERTH, GÜNTER -- Zum Schutzzweck der Norm bei fahrlässigen Delikten / ROXIN, CLAUS -- Zur Problematik der Beteiligung an vermeintlich vorsätzlich rechswidrigen Taten / BOCKELMANN, PAUL -- Die Umstimmung des Tatentschlossenen zu einer schwereren oder leichteren Begehungsweise / BEMMANN, GÜNTER -- Probleme beim Rücktritt des Beteiligten / LENCKNER, THEODOR -- Der Paragraph mit dem Januskopf / DREHER, EDUARD -- Probleme strafrechtlicher Verjährung / SCHRÖDER, HORST -- Das Legalitätsprinzip und die Strafrechtsreform / HANACK, ERNST-WALTER -- Der Schutz der Intimsphäre im Strafprozeß / KRAUSS, DETLEF -- Die Geheimsphäre des Verteidigers in ihren strafprozessualen Funktionen / WELP, JÜRGEN -- Zur Problematik der Eidesverweigerung / LANGE, RICHARD -- Gescheiterte Wiederaufnahmeverfahren / PETERS, KARL
Aktualisiert: 2023-05-29
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Frontmatter -- Inhalt -- Gedanken zur Begriffsgeschichte der Rechtsphilosophie -- Über den Zirkelschluß in der Rechtsfindung -- Theodor Fontane und die Askanier -- Die Kriminalpolitik der deutschen Strafrechtsreformgesetze im Vergleich mit der österreichischen Regierungsvorlage 1971 -- Vérité au deçà des Pyrénées, erreur au delà? -- Wilhelm GALLAS’ „Gedanken zum Begriff des Verbrechens“ aus Imminologischer Sicht -- Gesinnungsethik und Gesinnungsstrafrecht -- Spielraum-Theorie, Schuldbegriff und Strafzumessung nach den Strafrechtsreformgesetzen -- § 13 StGB – eine Fehlleistung des Gesetzgebers? -- Bestimmtheitsgebot, tatbestandliche Typisierung und die Technik der Regelbeispiele -- Tun und Unterlassen -- Die Grenzen des dolus eventualis und der willentlichen Verletzung -- Bemerkungen zum Prinzip der Risikoerhöhung -- Zum Schutzzweck der Norm bei fahrlässigen Delikten -- Zur Problematik der Beteiligung an vermeintlich vorsätzlich rechswidrigen Taten -- Die Umstimmung des Tatentschlossenen zu einer schwereren oder leichteren Begehungsweise -- Probleme beim Rücktritt des Beteiligten -- Der Paragraph mit dem Januskopf -- Probleme strafrechtlicher Verjährung -- Das Legalitätsprinzip und die Strafrechtsreform -- Der Schutz der Intimsphäre im Strafprozeß -- Die Geheimsphäre des Verteidigers in ihren strafprozessualen Funktionen -- Zur Problematik der Eidesverweigerung -- Gescheiterte Wiederaufnahmeverfahren
Aktualisiert: 2023-05-29
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Aktualisiert: 2023-05-25
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Seit Einführung der digitalen Fernmeldetechnik wird über jede Telekommunikationsbeziehung ein Datensatz angelegt und gespeichert, über den die Telekommunikationsunternehmen auf Anforderung der Strafverfolgungsorgane Auskunft zu erteilen haben. Die Daten unterfallen dem Schutz des Art. 10 GG. Der Eingriffstatbestand (§ 12 des Fernmeldeanlagengesetzes) enthält gleichwohl keine begrenzenden Kriterien hinsichtlich der Anlaßtaten, des Verdachtsgrades und der Subsidiarität des Eingriffs. Reformvorhaben des Gesetzgebers sind gescheitert. Nach wiederholten Verlängerungen ist die Geltungsdauer des § 12 FAG nunmehr bis zum 31. 12. 2001 befristet. Der Autor erörtert in der vorgelegten Arbeit den Anwendungsbereich des Eingriffstatbestandes, analysiert seine verfassungsrechtlichen Defizite und entwickelt die Anforderungen, denen eine Nachfolgenorm zu entsprechen hat.
Im einzelnen behandelt Jürgen Welp im Rahmen der Erörterungen zum Anwendungsbereich der Eingriffsnorm den Gegenstand der Auskunftspflicht, die Informationsbeschaffungspflicht der Telekommunikationsunternehmen, die Individualisierung des Nachrichtenverkehrs, den zeitlichen Anwendungsrahmen, das Kompetenzsystem und den Rechtsschutz. Die Verfassungsmäßigkeit der Norm wird unter den Gesichtspunkten der Erforderlichkeit und der Angemessenheit erörtert. Besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang die Zielwahl-Suche; sie besteht in einem Abgleich aller von dem Telekommunikationsunternehmen gespeicherten Verbindungsdaten, um die Anschlußnummern der unbekannten Anrufer eines bekannten Anschlusses zu ermitteln. Der Autor erörtert abschließend die prozessualen Befugnisse der Telekommunikationsunternehmen und die Entschädigungspflicht.
Unter Überwachung versteht Welp die begleitende Beobachtung der Telekommunikation, unter Kontrolle die Überprüfung der hinterlassenen Datenspuren. Unter den Bedingungen der elektronischen Speicherung von Verbindungsdaten gehen beide Eingriffsformen ineinander über. Die differenzierenden Eingriffstatbestände des § 100 a StPO und des § 12 FAG werden dieser Gegebenheit nicht gerecht.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Als sich die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster im Jahre 1983 entschloß, die alte, gemeinsam mit der heutigen Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät herausgegebene Schriftenreihe der "Münsterischen Beiträge zur Rechts- und Staatswissenschaft" mit einer Reihe rechtswissenschaftlicher Abhandlungen fortzusetzen, war der Erfolg dieses Vorhabens nicht absehbar. In nur dreizehn Jahren konnten einhundert Bände veröffentlicht werden. Die Fakultät nimmt den Band 100 zum Anlaß, sich zu einem Thema zu äußern, das seit Jahrzehnten im Zentrum der rechtswissenschaftlichen Diskussion steht. In zwanzig Beiträgen zeigen Mitglieder der Fakultät aus Sicht ihrer Fachgebiete vielfältige Aspekte des Rechts der Persönlichkeit auf. Die Fakultät hofft zuversichtlich, daß die "Münsterischen Beiträge zur Rechtswissenschaft" mit gleicher Lebendigkeit in das nächste Jahrtausend fortgeführt werden können.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Seit Einführung der digitalen Fernmeldetechnik wird über jede Telekommunikationsbeziehung ein Datensatz angelegt und gespeichert, über den die Telekommunikationsunternehmen auf Anforderung der Strafverfolgungsorgane Auskunft zu erteilen haben. Die Daten unterfallen dem Schutz des Art. 10 GG. Der Eingriffstatbestand (§ 12 des Fernmeldeanlagengesetzes) enthält gleichwohl keine begrenzenden Kriterien hinsichtlich der Anlaßtaten, des Verdachtsgrades und der Subsidiarität des Eingriffs. Reformvorhaben des Gesetzgebers sind gescheitert. Nach wiederholten Verlängerungen ist die Geltungsdauer des § 12 FAG nunmehr bis zum 31. 12. 2001 befristet. Der Autor erörtert in der vorgelegten Arbeit den Anwendungsbereich des Eingriffstatbestandes, analysiert seine verfassungsrechtlichen Defizite und entwickelt die Anforderungen, denen eine Nachfolgenorm zu entsprechen hat.
Im einzelnen behandelt Jürgen Welp im Rahmen der Erörterungen zum Anwendungsbereich der Eingriffsnorm den Gegenstand der Auskunftspflicht, die Informationsbeschaffungspflicht der Telekommunikationsunternehmen, die Individualisierung des Nachrichtenverkehrs, den zeitlichen Anwendungsrahmen, das Kompetenzsystem und den Rechtsschutz. Die Verfassungsmäßigkeit der Norm wird unter den Gesichtspunkten der Erforderlichkeit und der Angemessenheit erörtert. Besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang die Zielwahl-Suche; sie besteht in einem Abgleich aller von dem Telekommunikationsunternehmen gespeicherten Verbindungsdaten, um die Anschlußnummern der unbekannten Anrufer eines bekannten Anschlusses zu ermitteln. Der Autor erörtert abschließend die prozessualen Befugnisse der Telekommunikationsunternehmen und die Entschädigungspflicht.
Unter Überwachung versteht Welp die begleitende Beobachtung der Telekommunikation, unter Kontrolle die Überprüfung der hinterlassenen Datenspuren. Unter den Bedingungen der elektronischen Speicherung von Verbindungsdaten gehen beide Eingriffsformen ineinander über. Die differenzierenden Eingriffstatbestände des § 100 a StPO und des § 12 FAG werden dieser Gegebenheit nicht gerecht.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Als sich die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster im Jahre 1983 entschloß, die alte, gemeinsam mit der heutigen Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät herausgegebene Schriftenreihe der "Münsterischen Beiträge zur Rechts- und Staatswissenschaft" mit einer Reihe rechtswissenschaftlicher Abhandlungen fortzusetzen, war der Erfolg dieses Vorhabens nicht absehbar. In nur dreizehn Jahren konnten einhundert Bände veröffentlicht werden. Die Fakultät nimmt den Band 100 zum Anlaß, sich zu einem Thema zu äußern, das seit Jahrzehnten im Zentrum der rechtswissenschaftlichen Diskussion steht. In zwanzig Beiträgen zeigen Mitglieder der Fakultät aus Sicht ihrer Fachgebiete vielfältige Aspekte des Rechts der Persönlichkeit auf. Die Fakultät hofft zuversichtlich, daß die "Münsterischen Beiträge zur Rechtswissenschaft" mit gleicher Lebendigkeit in das nächste Jahrtausend fortgeführt werden können.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Frontmatter -- Inhalt -- Gedanken zur Begriffsgeschichte der Rechtsphilosophie -- Über den Zirkelschluß in der Rechtsfindung -- Theodor Fontane und die Askanier -- Die Kriminalpolitik der deutschen Strafrechtsreformgesetze im Vergleich mit der österreichischen Regierungsvorlage 1971 -- Vérité au deçà des Pyrénées, erreur au delà? -- Wilhelm GALLAS’ „Gedanken zum Begriff des Verbrechens“ aus Imminologischer Sicht -- Gesinnungsethik und Gesinnungsstrafrecht -- Spielraum-Theorie, Schuldbegriff und Strafzumessung nach den Strafrechtsreformgesetzen -- § 13 StGB – eine Fehlleistung des Gesetzgebers? -- Bestimmtheitsgebot, tatbestandliche Typisierung und die Technik der Regelbeispiele -- Tun und Unterlassen -- Die Grenzen des dolus eventualis und der willentlichen Verletzung -- Bemerkungen zum Prinzip der Risikoerhöhung -- Zum Schutzzweck der Norm bei fahrlässigen Delikten -- Zur Problematik der Beteiligung an vermeintlich vorsätzlich rechswidrigen Taten -- Die Umstimmung des Tatentschlossenen zu einer schwereren oder leichteren Begehungsweise -- Probleme beim Rücktritt des Beteiligten -- Der Paragraph mit dem Januskopf -- Probleme strafrechtlicher Verjährung -- Das Legalitätsprinzip und die Strafrechtsreform -- Der Schutz der Intimsphäre im Strafprozeß -- Die Geheimsphäre des Verteidigers in ihren strafprozessualen Funktionen -- Zur Problematik der Eidesverweigerung -- Gescheiterte Wiederaufnahmeverfahren
Aktualisiert: 2023-03-27
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Der Tagungsband gibt die Referate wieder, die im Oktober 2001 während der 13. Alsberg-Tagung in Berlin, veranstaltet von dem Deutsche Strafverteidiger e. V. und dem Deutscher Richterbund e. V., gehalten worden sind. Die Themen der Tagung befassen sich mit den Gefährdungen, die von der Netzkriminalität ausgehen und mit den Chancen und Risiken, die mit den Ermittlungen wegen solcher Delikte verbunden sind. Die Autoren: Heinz Fromm, Jens Gruhl, Rainer Spatscheck, Manfred Möhrenschlager und Jürgen Welp. Die Themen der Referate sind für Strafverteidiger, Strafverfolgungsbehörden und Richter von Interesse, die in der Praxis mit Fragen der Netzkriminalität befasst sind.
Der Band dokumentiert ferner die Verleihung des Max Alsberg-Preises 2001 an die Redaktion der Zeitschrift Strafverteidiger in persona Prof. Dr. Klaus Lüderssen, Prof. Dr. Reinhold Schlothauer und Dr. Hans-Joachim Weider. Der Deutsche Strafverteidiger e. V. hat mit der Auszeichnung die Tätigkeit der Preisträger für die Zeitschrift Strafverteidiger geehrt, deren Mitbegründer sie waren und die sie redaktionell seit mehr als 20 Jahren betreuen.
Aktualisiert: 2019-12-03
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Aktualisiert: 2023-04-15
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Seit Einführung der digitalen Fernmeldetechnik wird über jede Telekommunikationsbeziehung ein Datensatz angelegt und gespeichert, über den die Telekommunikationsunternehmen auf Anforderung der Strafverfolgungsorgane Auskunft zu erteilen haben. Die Daten unterfallen dem Schutz des Art. 10 GG. Der Eingriffstatbestand (§ 12 des Fernmeldeanlagengesetzes) enthält gleichwohl keine begrenzenden Kriterien hinsichtlich der Anlaßtaten, des Verdachtsgrades und der Subsidiarität des Eingriffs. Reformvorhaben des Gesetzgebers sind gescheitert. Nach wiederholten Verlängerungen ist die Geltungsdauer des § 12 FAG nunmehr bis zum 31. 12. 2001 befristet. Der Autor erörtert in der vorgelegten Arbeit den Anwendungsbereich des Eingriffstatbestandes, analysiert seine verfassungsrechtlichen Defizite und entwickelt die Anforderungen, denen eine Nachfolgenorm zu entsprechen hat.
Im einzelnen behandelt Jürgen Welp im Rahmen der Erörterungen zum Anwendungsbereich der Eingriffsnorm den Gegenstand der Auskunftspflicht, die Informationsbeschaffungspflicht der Telekommunikationsunternehmen, die Individualisierung des Nachrichtenverkehrs, den zeitlichen Anwendungsrahmen, das Kompetenzsystem und den Rechtsschutz. Die Verfassungsmäßigkeit der Norm wird unter den Gesichtspunkten der Erforderlichkeit und der Angemessenheit erörtert. Besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang die Zielwahl-Suche; sie besteht in einem Abgleich aller von dem Telekommunikationsunternehmen gespeicherten Verbindungsdaten, um die Anschlußnummern der unbekannten Anrufer eines bekannten Anschlusses zu ermitteln. Der Autor erörtert abschließend die prozessualen Befugnisse der Telekommunikationsunternehmen und die Entschädigungspflicht.
Unter Überwachung versteht Welp die begleitende Beobachtung der Telekommunikation, unter Kontrolle die Überprüfung der hinterlassenen Datenspuren. Unter den Bedingungen der elektronischen Speicherung von Verbindungsdaten gehen beide Eingriffsformen ineinander über. Die differenzierenden Eingriffstatbestände des § 100 a StPO und des § 12 FAG werden dieser Gegebenheit nicht gerecht.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Sammlung der Änderungsgesetze und Neubekanntmachungen, Supplementband 1: 130 Jahre Strafgesetzgebung - Eine Bilanz
Aktualisiert: 2022-01-20
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Aktualisiert: 2022-01-20
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Der zweite Supplementband enthält die Änderungen des Strafgesetzbuches in der DDR bzw. (seit 1968) das Strafgesetzbuch der DDR und dessen Änderungen. Damit bietet die Edition eine vollständige Information über die Entwicklungen der zentralen Strafrechtskodifikation in Deutschland. Aufgebaut ist der Band nach denselben Grundsätzen wie die vier Textbände zum Strafgesetzbuch von 1870.
Aktualisiert: 2022-01-20
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Frontmatter -- Inhalt -- Gedanken zur Begriffsgeschichte der Rechtsphilosophie / WELZEL, HANS -- Über den Zirkelschluß in der Rechtsfindung / KAUFMANN, ARTHUR -- Theodor Fontane und die Askanier / SCHMIDT, EBERHARD -- Die Kriminalpolitik der deutschen Strafrechtsreformgesetze im Vergleich mit der österreichischen Regierungsvorlage 1971 / JESCHECK, HANS-HEINRICH -- Vérité au deçà des Pyrénées, erreur au delà? / SCHULTZ, HANS -- Wilhelm GALLAS’ „Gedanken zum Begriff des Verbrechens“ aus Imminologischer Sicht / LEFERENZ, HEINZ -- Gesinnungsethik und Gesinnungsstrafrecht / SCHMIDHÄUSER, EBERHARD -- Spielraum-Theorie, Schuldbegriff und Strafzumessung nach den Strafrechtsreformgesetzen / SCHAFFSTEIN, FRIEDRICH -- § 13 StGB – eine Fehlleistung des Gesetzgebers? / LACKNER, KARL -- Bestimmtheitsgebot, tatbestandliche Typisierung und die Technik der Regelbeispiele / MAIWALD, MANFRED -- Tun und Unterlassen / ENGISCH, KARL -- Die Grenzen des dolus eventualis und der willentlichen Verletzung / WOLFF, ERNST AMADEUS -- Bemerkungen zum Prinzip der Risikoerhöhung / STRATENWERTH, GÜNTER -- Zum Schutzzweck der Norm bei fahrlässigen Delikten / ROXIN, CLAUS -- Zur Problematik der Beteiligung an vermeintlich vorsätzlich rechswidrigen Taten / BOCKELMANN, PAUL -- Die Umstimmung des Tatentschlossenen zu einer schwereren oder leichteren Begehungsweise / BEMMANN, GÜNTER -- Probleme beim Rücktritt des Beteiligten / LENCKNER, THEODOR -- Der Paragraph mit dem Januskopf / DREHER, EDUARD -- Probleme strafrechtlicher Verjährung / SCHRÖDER, HORST -- Das Legalitätsprinzip und die Strafrechtsreform / HANACK, ERNST-WALTER -- Der Schutz der Intimsphäre im Strafprozeß / KRAUSS, DETLEF -- Die Geheimsphäre des Verteidigers in ihren strafprozessualen Funktionen / WELP, JÜRGEN -- Zur Problematik der Eidesverweigerung / LANGE, RICHARD -- Gescheiterte Wiederaufnahmeverfahren / PETERS, KARL
Aktualisiert: 2023-03-27
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Aktualisiert: 2022-01-20
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