Das Verhältnis zwischen Bergbau und öffentlichen Verkehrsanstalten als Gegenstand richterlicher und gesetzgeberischer Bewertung

Das Verhältnis zwischen Bergbau und öffentlichen Verkehrsanstalten als Gegenstand richterlicher und gesetzgeberischer Bewertung von Westermann,  Harry
Das Verhältnis des Bergbaus zu den öffentlichen Verkehrs anstalten ist ein altes Problem; es ist in jüngster Zeit in einer die Praxis z. T. belastenden Art aktuell geworden. Das Institut für Berg-und Energierecht der Universität Münster ist mit den Fragestellungen unter verschiedensten Gesichtspunkten konfrontiert worden. Die jetzt vorliegende Darstellung faßt die Ergebnisse der einzelnen Arbeiten zusammen. Herr Rechtsanwalt Dr. H. Schulte und Herr Assessor Forne/li haben während der ganzen Zeit der Bearbeitung wesentlich mitgewirkt. Ihnen und den Herren der Praxis, die durch Diskussionen und Überlassung prak tischen Anschauungsmaterials geholfen haben, ist auch an dieser Stelle herzlich zu danken. INHALT A. Grundlegung ............................................... 9 1. Eigenart der Fragestellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 1. Überblick .... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 2. Methodische Besonderheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 11. Bedeutung der Kollision von Bergbau und öffentlichen Verkehrsanstalten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 . . . . . . . . . . . . 1. Ausdehnung öffentlicher Verkehrsanlagen .............. 10 2. Art der Kollision. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . 11 . . . . . . . . . 3. Belastung des Bergbaus ............................. 11 4. Historische Entwicklung... . ... . . . . .. . . . . . . . . . . .. . . 16 . . III. Interessenwiderstreit kollidierender Nutzungsrechte im Raum 22 1. Die beteiligten Interessen. . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . 22 . . . . . . 2. Methode der gesetzlichen Interessenbewertung ....... . .. 23 3. Methode der richterlichen Interessenbewertung . . . . . . .. . . 26 4. Vergleich der Kollisionsregelung des ABG mit dem Plan feststellungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . 28 . . . . . . . . B. Das Recht des ABG ........................................ 30 1. Systematische Stellung der § § 153, 154 ABG .............. 30 1. §§ 153, 154 ABG als Sonderfall der Regelung des Ver hältnisses von Grundeigentum und Bergwerkseigentum . .. 30 2. Allgemeines Verhältnis von Grundeigentum und Be- werkseigentum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . 31 . . . . . . . . . . 3. Spezialregelung für das Verhältnis von Verkehrsanstalten und Bergwerkseigentum ............................. 33 II. Inhalt der §§ 153, 154 ABG . . .. .. . . . . . . . . . . . . . . .. . . 34 . . . . . 1. Begriff der öffentlichen Verkehrsanstalt. . . . . . . . . . . .. . . 34 . .
Aktualisiert: 2023-07-03
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Das Verhältnis zwischen Bergbau und öffentlichen Verkehrsanstalten als Gegenstand richterlicher und gesetzgeberischer Bewertung

Das Verhältnis zwischen Bergbau und öffentlichen Verkehrsanstalten als Gegenstand richterlicher und gesetzgeberischer Bewertung von Westermann,  Harry
Das Verhältnis des Bergbaus zu den öffentlichen Verkehrs anstalten ist ein altes Problem; es ist in jüngster Zeit in einer die Praxis z. T. belastenden Art aktuell geworden. Das Institut für Berg-und Energierecht der Universität Münster ist mit den Fragestellungen unter verschiedensten Gesichtspunkten konfrontiert worden. Die jetzt vorliegende Darstellung faßt die Ergebnisse der einzelnen Arbeiten zusammen. Herr Rechtsanwalt Dr. H. Schulte und Herr Assessor Forne/li haben während der ganzen Zeit der Bearbeitung wesentlich mitgewirkt. Ihnen und den Herren der Praxis, die durch Diskussionen und Überlassung prak tischen Anschauungsmaterials geholfen haben, ist auch an dieser Stelle herzlich zu danken. INHALT A. Grundlegung ............................................... 9 1. Eigenart der Fragestellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 1. Überblick .... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 2. Methodische Besonderheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 11. Bedeutung der Kollision von Bergbau und öffentlichen Verkehrsanstalten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 . . . . . . . . . . . . 1. Ausdehnung öffentlicher Verkehrsanlagen .............. 10 2. Art der Kollision. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . 11 . . . . . . . . . 3. Belastung des Bergbaus ............................. 11 4. Historische Entwicklung... . ... . . . . .. . . . . . . . . . . .. . . 16 . . III. Interessenwiderstreit kollidierender Nutzungsrechte im Raum 22 1. Die beteiligten Interessen. . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . 22 . . . . . . 2. Methode der gesetzlichen Interessenbewertung ....... . .. 23 3. Methode der richterlichen Interessenbewertung . . . . . . .. . . 26 4. Vergleich der Kollisionsregelung des ABG mit dem Plan feststellungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . 28 . . . . . . . . B. Das Recht des ABG ........................................ 30 1. Systematische Stellung der § § 153, 154 ABG .............. 30 1. §§ 153, 154 ABG als Sonderfall der Regelung des Ver hältnisses von Grundeigentum und Bergwerkseigentum . .. 30 2. Allgemeines Verhältnis von Grundeigentum und Be- werkseigentum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . 31 . . . . . . . . . . 3. Spezialregelung für das Verhältnis von Verkehrsanstalten und Bergwerkseigentum ............................. 33 II. Inhalt der §§ 153, 154 ABG . . .. .. . . . . . . . . . . . . . . .. . . 34 . . . . . 1. Begriff der öffentlichen Verkehrsanstalt. . . . . . . . . . . .. . . 34 . .
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Das Verhältnis zwischen Bergbau und öffentlichen Verkehrsanstalten als Gegenstand richterlicher und gesetzgeberischer Bewertung

Das Verhältnis zwischen Bergbau und öffentlichen Verkehrsanstalten als Gegenstand richterlicher und gesetzgeberischer Bewertung von Westermann,  Harry
Das Verhältnis des Bergbaus zu den öffentlichen Verkehrs anstalten ist ein altes Problem; es ist in jüngster Zeit in einer die Praxis z. T. belastenden Art aktuell geworden. Das Institut für Berg-und Energierecht der Universität Münster ist mit den Fragestellungen unter verschiedensten Gesichtspunkten konfrontiert worden. Die jetzt vorliegende Darstellung faßt die Ergebnisse der einzelnen Arbeiten zusammen. Herr Rechtsanwalt Dr. H. Schulte und Herr Assessor Forne/li haben während der ganzen Zeit der Bearbeitung wesentlich mitgewirkt. Ihnen und den Herren der Praxis, die durch Diskussionen und Überlassung prak tischen Anschauungsmaterials geholfen haben, ist auch an dieser Stelle herzlich zu danken. INHALT A. Grundlegung ............................................... 9 1. Eigenart der Fragestellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 1. Überblick .... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 2. Methodische Besonderheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 11. Bedeutung der Kollision von Bergbau und öffentlichen Verkehrsanstalten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 . . . . . . . . . . . . 1. Ausdehnung öffentlicher Verkehrsanlagen .............. 10 2. Art der Kollision. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . 11 . . . . . . . . . 3. Belastung des Bergbaus ............................. 11 4. Historische Entwicklung... . ... . . . . .. . . . . . . . . . . .. . . 16 . . III. Interessenwiderstreit kollidierender Nutzungsrechte im Raum 22 1. Die beteiligten Interessen. . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . 22 . . . . . . 2. Methode der gesetzlichen Interessenbewertung ....... . .. 23 3. Methode der richterlichen Interessenbewertung . . . . . . .. . . 26 4. Vergleich der Kollisionsregelung des ABG mit dem Plan feststellungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . 28 . . . . . . . . B. Das Recht des ABG ........................................ 30 1. Systematische Stellung der § § 153, 154 ABG .............. 30 1. §§ 153, 154 ABG als Sonderfall der Regelung des Ver hältnisses von Grundeigentum und Bergwerkseigentum . .. 30 2. Allgemeines Verhältnis von Grundeigentum und Be- werkseigentum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . 31 . . . . . . . . . . 3. Spezialregelung für das Verhältnis von Verkehrsanstalten und Bergwerkseigentum ............................. 33 II. Inhalt der §§ 153, 154 ABG . . .. .. . . . . . . . . . . . . . . .. . . 34 . . . . . 1. Begriff der öffentlichen Verkehrsanstalt. . . . . . . . . . . .. . . 34 . .
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Festschrift der Arbeitsgemeinschaft für Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen zu Ehren des Herrn Ministerpräsidenten Karl Arnold

Festschrift der Arbeitsgemeinschaft für Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen zu Ehren des Herrn Ministerpräsidenten Karl Arnold von Alder,  Kurt, Alewyn,  Richard, Aschoff,  Volker, Axer,  Heinrich, Becker,  Friedrich, Behnke,  Heinrich, Beste,  Theodor, Brandt,  Leo, Braun,  Hans, Einem,  Herbert von, Fucks,  Wilhelm, Groth,  Wilhelm, Gummert,  Fritz, Helferich,  Burckhardt, Hoffmann,  Walther G., Höffner,  Joseph, Jachmann,  Günther, Kegel,  Gerhard, Kikuth,  Walter, Kroll,  Josef, Kuske,  Bruno, Lehmann,  Gunther, Lehnartz,  Emil, Löbl,  Oskar, Lotze,  Franz, Micheel,  Fritz, Niemczyk,  Oskar, Ohm,  Thomas, Opitz,  Herwart, Peters,  Hans, Pieper,  Josef, Prager,  Stephan, Rengstorf,  Karl Heinrich, Rensch,  Bernhard, Riezler,  Wolfgang, Schalk,  Fritz, Schreiber,  Georg, Schumann,  Friedrich Karl, Seÿffert,  Rudolf, Steinbach,  Franz, Stier,  Hans Erich, Strugger,  Siegfried, Trier,  Jost, Weisgerber,  Leo, Weizel,  Walter, Weltzien,  Wilhelm, Westermann,  Harry, Wever,  Franz, Wolff,  Hans J., Ziegler,  Karl
Fünf Jahre Arbeitsgemeinschaft für wissenschaftliche Forschung in den vielfältigen Bezirken der Naturwissenschaften und Technik, seit einigen Jahren notwendig und wirksam ergänzt durch die Forschung auf geistes wissenschaftlichem Gebiet, ist zu einem Begriff für deutsche Forschung und hervorragende Forschungsergebnisse nicht nur in Nordrhein-Westfalen, ihrem Wurzel- und Nährboden, sondern weit darüber hinaus im Bereich unseres gesamten Vaterlandes geworden, sogar mit Ausstrahlungen in die ganze Welt und Resonanz aus der ganzen Welt. Ein Beweis dafür, daß die Insti tution, die gar keine Institution im engeren und regelnden Sinne ist und auch nicht sein sollte, sondern ein freiwilliger Zusammenschluß namhafter Wissen schaftler und Forscher aus allen Gebieten der wissenschaftlichen Disziplinen, in Plan und Anlage richtig war und sich sinnvoll und zweckdienlich ent faltet hat. Was heißt in diesem Falle "zweckdienlich"? Dem Zweck des Austausches, der gegenseitigen Befruchtung von Forschern der verschiedensten Species in Rede und Aussprache dienen, um der Gefahr der Einseitigkeit, der jeder Spezialwissenschaftler ausgesetzt ist, zu begegnen und zu entgehen, um teilzuhaben an den Aufgaben, Erkenntnissen und Ergebnissen des Kollegen der benachbarten, aber und besonders auch der entfernteren wissenschaft lichen Bereiche. Die Arbeitsgemeinschaft für Forschung hat in ihren regelmäßigen Sitzun gen und durch ihre zahlreichen Veröffentlichungen einen Reichtum aus " ... Wort und Widerwort und wieder Wort ... " wie es auf der Beschriftung des Vogel Phönix von Ewald Mathare in der Vorhalle des Landtags heißt, gewonnen, eine Fülle von Erkenntnissen geschaffen, wie sie in dieser Reich weite und Tiefe kaum auf andere Weise zu erzielen sind als in einer solchen wissenschaftlichen "Societät".
Aktualisiert: 2023-07-03
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Wirtschaftsfragen der Gegenwart

Wirtschaftsfragen der Gegenwart von Fischer,  Robert, Möhring,  Philipp, Westermann,  Harry
Frontmatter -- Inhaltsverzeichnis -- Zueignung -- Verzeichnis der Veröffentlichungen von Carl Hans Barz -- I. RECHT DER PERSONENGESELLSCHAFTEN -- Probleme des Kommanditvertrages -- Gedanken über einen Minderheitenschutz bei den Personengesellschaften -- Zur Zulässigkeit von Abfindungsklauseln in den Verträgen der Handelsgesellschaften -- Die GmbH & Co KG als Einheitsgesellschaft -- Ausgleichsansprüche des Kommanditisten, dessen Haftsumme die Pflichteinlage übersteigt, bei Inanspruchnahme von Gläubigern der KG -- II. RECHT DER JURISTISCHEN PERSONEN -- Zur Anfechtung wegen Strebens nach Sondervorteilen (§ 243 Abs. 2 AktG) -- Das Ausscheiden aus der GmbH nach geltendem und künftigem Recht -- Versorgungszusagen in fehlerhaften Vorstandsverträgen -- Die Bereinigung fehlerhafter GmbH-Anteile -- Unternehmensträger-Stiftung und Unternehmensrechtsreform -- Zur rechtlichen Beurteilung von Vorstandsverträgen mit nicht beschlußfähigem Aufsichtsratsausschuß -- Teilfusionen im Gesellschaftsrecht -- Bemerkungen zum Internationalen Privatrecht der Aktiengesellschaft und des Konzerns -- Das Aktienpaket Teilaspekt einer Veränderung des Rechts -- Zur Existenzberechtigung der Kommanditgesellschaft auf Aktien -- Die Vorstandshaftung gegenüber sog. Neugläubigern bei Verletzung der Konkursantragspflicht des § 92 Abs. 2 AktG -- Zum Umkreis der von § 114 AktG Betroffenen -- Anfechtungsklage und Auskunftserzwingungsverfahren -- III. BILANZIERUNG UND STEUERRECHT -- Sinngehalt und Ausformung der Sonderprüfung wegen Unterbewertung -- Überlegungen zur Bewertung in Abwicklungs-Abschlüssen -- Die Zwischengesellschaft und ihre amerikanischen Schwestern -- Zur Bilanzierung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften in Einzel- und Konzernabschlüssen -- Leasing-Geschäfte und ihre Bilanzierung — eine Lücke im Aktiengesetz -- IV. ALLGEMEINES ZUM WIRTSCHAFTSRECHT -- Unlauterer, relevanter und potentieller Wettbewerb -- Zur Rechtsstellung des gutgläubigen Wechselerwerbers -- Subventionen nach Art. 104 a Grundgesetz und ihre rechtliche Überprüfbarkeit -- Die Gütergemeinschaft im Blickfeld des Erbschaftsteuergesetzes 1974 -- Einigungsstelle und tarifliche Schlichtungsstelle nach dem Betriebsverfassungsgesetz 1972 -- Zum Begriff und Inlandsschutz des „Handelsnamens" (Nom commercial) im deutschen und französischen Recht gemäß Art 8 PVÜ -- Die Zulassung von Personen zum Börsenhandel mit Wertpapieren im Lichte des Art. 12 Abs. 1 GG -- Das Verhältnis von Standesregeln und guten Sitten im Wettbewerbsrecht -- Unternehmerische Verantwortlichkeit und formale Unternehmensziele in einer zukünftigen Unternehmensverfassung
Aktualisiert: 2023-05-29
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Freiheit und Verantwortung im Recht

Freiheit und Verantwortung im Recht von Baer,  Rolf, Baur,  Fritz, Bucher,  Andreas, Bydlinski,  Franz, Dutoit,  Bernard, Ebenroth,  Carsten Thomas, Forstmoser,  Peter, Gauch,  Peter, Grossen,  Jacques-Michel, Großfeld,  Bernhard, Hausheer,  Heinz, Heini,  Anton, Isler,  Peter, Nobel,  Peter, Ott,  Walter, Rausch,  Heribert, Rey,  Heinz, Rittner,  Fritz, Schluep,  Walter, Schluepp,  Walter R., Vischer,  Frank, Weber,  Rolf H., Westermann,  Harry, Wohlmann,  Herbert, Zäch,  Roger, Zobl,  Dieter, Zweifel,  Martin
Arthur Mayer-Hayoz war ein grosser Jurist […], der auf Grund seiner grossen Verdienste als Lehrer und Forscher zweifellos unter die bedeutendsten schweizerischen Rechtslehrer des 20. Jahrhunderts einzureihen ist. Dieter Zobl Freiheit und Verantwortung im Recht ist der Titel der Festschrift, die Schüler, Wegbegleiter und Freunde zum sechzigsten Geburtstag von Arthur Meier-Hayoz verfasst haben. Sie sprachen so Ihre Dankbarkeit, Freundschaft und Zuneigung aus. Diese Festschrift beinhaltet Beiträge von: Rolf Bär, Fritz Baur, Andreas Bucher, Franz Bydlinski, Bernard Dutoit, Carsten Thomas Ebenroth, Peter Forstmoser, Peter Gauch, Jacques-Michel Grossen, Bernhard Grossfeld, Heinz Hausheer, Anton Heini, Peter Isler, Peter Nobel, Walter Ott, Heribert Rausch, Heinz Rey, Fritz Rittner, Walter R. Schluep, Frank Vischer, Rolf H. Weber, Harry Westermann, Herbert Wohlmann, Roger Zäch, Dieter Zobl und Martin Zweifel Biblio
Aktualisiert: 2023-03-11
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Freiheit und Verantwortung im Recht

Freiheit und Verantwortung im Recht von Baer,  Rolf, Baur,  Fritz, Bucher,  Andreas, Bydlinski,  Franz, Dutoit,  Bernard, Ebenroth,  Carsten Thomas, Forstmoser,  Peter, Gauch,  Peter, Grossen,  Jacques-Michel, Großfeld,  Bernhard, Hausheer,  Heinz, Heini,  Anton, Isler,  Peter, Nobel,  Peter, Ott,  Walter, Rausch,  Heribert, Rey,  Heinz, Rittner,  Fritz, Schluep,  Walter R, Vischer,  Frank, Weber,  Rolf H., Westermann,  Harry, Wohlmann,  Herbert, Zäch,  Roger, Zobl,  Dieter, Zweifel,  Martin
Arthur Mayer-Hayoz war ein grosser Jurist […], der auf Grund seiner grossen Verdienste als Lehrer und Forscher zweifellos unter die bedeutendsten schweizerischen Rechtslehrer des 20. Jahrhunderts einzureihen ist. Dieter Zobl Freiheit und Verantwortung im Recht ist der Titel der Festschrift, die Schüler, Wegbegleiter und Freunde zum sechzigsten Geburtstag von Arthur Meier-Hayoz verfasst haben. Sie sprachen so Ihre Dankbarkeit, Freundschaft und Zuneigung aus. Diese Festschrift beinhaltet Beiträge von: Rolf Bär, Fritz Baur, Andreas Bucher, Franz Bydlinski, Bernard Dutoit, Carsten Thomas Ebenroth, Peter Forstmoser, Peter Gauch, Jacques-Michel Grossen, Bernhard Grossfeld, Heinz Hausheer, Anton Heini, Peter Isler, Peter Nobel, Walter Ott, Heribert Rausch, Heinz Rey, Fritz Rittner, Walter R. Schluep, Frank Vischer, Rolf H. Weber, Harry Westermann, Herbert Wohlmann, Roger Zäch, Dieter Zobl und Martin Zweifel
Aktualisiert: 2020-07-07
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Festschrift der Arbeitsgemeinschaft für Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen zu Ehren des Herrn Ministerpräsidenten Karl Arnold

Festschrift der Arbeitsgemeinschaft für Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen zu Ehren des Herrn Ministerpräsidenten Karl Arnold von Alder,  Kurt, Alewyn,  Richard, Aschoff,  Volker, Axer,  Heinrich, Becker,  Friedrich, Behnke,  Heinrich, Beste,  Theodor, Brandt,  Leo, Braun,  Hans, Einem,  Herbert von, Fucks,  Wilhelm, Groth,  Wilhelm, Gummert,  Fritz, Helferich,  Burckhardt, Hoffmann,  Walther G., Höffner,  Joseph, Jachmann,  Günther, Kegel,  Gerhard, Kikuth,  Walter, Kroll,  Josef, Kuske,  Bruno, Lehmann,  Gunther, Lehnartz,  Emil, Löbl,  Oskar, Lotze,  Franz, Micheel,  Fritz, Niemczyk,  Oskar, Ohm,  Thomas, Opitz,  Herwart, Peters,  Hans, Pieper,  Josef, Prager,  Stephan, Rengstorf,  Karl Heinrich, Rensch,  Bernhard, Riezler,  Wolfgang, Schalk,  Fritz, Schreiber,  Georg, Schumann,  Friedrich Karl, Seÿffert,  Rudolf, Steinbach,  Franz, Stier,  Hans Erich, Strugger,  Siegfried, Trier,  Jost, Weisgerber,  Leo, Weizel,  Walter, Weltzien,  Wilhelm, Westermann,  Harry, Wever,  Franz, Wolff,  Hans J., Ziegler,  Karl
Fünf Jahre Arbeitsgemeinschaft für wissenschaftliche Forschung in den vielfältigen Bezirken der Naturwissenschaften und Technik, seit einigen Jahren notwendig und wirksam ergänzt durch die Forschung auf geistes wissenschaftlichem Gebiet, ist zu einem Begriff für deutsche Forschung und hervorragende Forschungsergebnisse nicht nur in Nordrhein-Westfalen, ihrem Wurzel- und Nährboden, sondern weit darüber hinaus im Bereich unseres gesamten Vaterlandes geworden, sogar mit Ausstrahlungen in die ganze Welt und Resonanz aus der ganzen Welt. Ein Beweis dafür, daß die Insti tution, die gar keine Institution im engeren und regelnden Sinne ist und auch nicht sein sollte, sondern ein freiwilliger Zusammenschluß namhafter Wissen schaftler und Forscher aus allen Gebieten der wissenschaftlichen Disziplinen, in Plan und Anlage richtig war und sich sinnvoll und zweckdienlich ent faltet hat. Was heißt in diesem Falle "zweckdienlich"? Dem Zweck des Austausches, der gegenseitigen Befruchtung von Forschern der verschiedensten Species in Rede und Aussprache dienen, um der Gefahr der Einseitigkeit, der jeder Spezialwissenschaftler ausgesetzt ist, zu begegnen und zu entgehen, um teilzuhaben an den Aufgaben, Erkenntnissen und Ergebnissen des Kollegen der benachbarten, aber und besonders auch der entfernteren wissenschaft lichen Bereiche. Die Arbeitsgemeinschaft für Forschung hat in ihren regelmäßigen Sitzun gen und durch ihre zahlreichen Veröffentlichungen einen Reichtum aus " ... Wort und Widerwort und wieder Wort ... " wie es auf der Beschriftung des Vogel Phönix von Ewald Mathare in der Vorhalle des Landtags heißt, gewonnen, eine Fülle von Erkenntnissen geschaffen, wie sie in dieser Reich weite und Tiefe kaum auf andere Weise zu erzielen sind als in einer solchen wissenschaftlichen "Societät".
Aktualisiert: 2023-02-20
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