Der Streit um das Schulkreuz hat die Öffentlichkeit in Deutschland und Italien bewegt. Richard Wiedemann stellt die Auseinandersetzung um die Anbringung von Kreuzen in öffentlichen Schulen beider Länder gegenüber. Sein Augenmerk gilt dabei besonders der Argumentation mit der weltanschaulich-religiösen Neutralität und der laicità des Staates. Er plädiert dafür, Neutralität durch Offenheit für die Pluralität religiöser Strömungen zu wahren, statt religiöse Bezüge aus der Schule zu verbannen. Schließlich ordnet er die Rechtssprechung des EGMR zum Kreuz in der Schule in die deutsche und italienische Diskussion ein.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Streit um das Schulkreuz hat die Öffentlichkeit in Deutschland und Italien bewegt. Richard Wiedemann stellt die Auseinandersetzung um die Anbringung von Kreuzen in öffentlichen Schulen beider Länder gegenüber. Sein Augenmerk gilt dabei besonders der Argumentation mit der weltanschaulich-religiösen Neutralität und der laicità des Staates. Er plädiert dafür, Neutralität durch Offenheit für die Pluralität religiöser Strömungen zu wahren, statt religiöse Bezüge aus der Schule zu verbannen. Schließlich ordnet er die Rechtssprechung des EGMR zum Kreuz in der Schule in die deutsche und italienische Diskussion ein.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der Streit um das Schulkreuz hat die Öffentlichkeit in Deutschland und Italien bewegt. Richard Wiedemann stellt die Auseinandersetzung um die Anbringung von Kreuzen in öffentlichen Schulen beider Länder gegenüber. Sein Augenmerk gilt dabei besonders der Argumentation mit der weltanschaulich-religiösen Neutralität und der laicità des Staates. Er plädiert dafür, Neutralität durch Offenheit für die Pluralität religiöser Strömungen zu wahren, statt religiöse Bezüge aus der Schule zu verbannen. Schließlich ordnet er die Rechtssprechung des EGMR zum Kreuz in der Schule in die deutsche und italienische Diskussion ein.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Der Streit um das Schulkreuz hat die Öffentlichkeit in Deutschland und Italien bewegt. Richard Wiedemann stellt die Auseinandersetzung um die Anbringung von Kreuzen in öffentlichen Schulen beider Länder gegenüber. Sein Augenmerk gilt dabei besonders der Argumentation mit der weltanschaulich-religiösen Neutralität und der laicità des Staates. Er plädiert dafür, Neutralität durch Offenheit für die Pluralität religiöser Strömungen zu wahren, statt religiöse Bezüge aus der Schule zu verbannen. Schließlich ordnet er die Rechtssprechung des EGMR zum Kreuz in der Schule in die deutsche und italienische Diskussion ein.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Der Kommentar zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) erläutert umfassend das aktuelle Organisations- und Prozessrecht des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) mit seinen verfassungsrechtlichen Bezügen. Das besondere Augenmerk liegt, neben den allgemeinen Organisations- und Verfahrensvorschriften, auf ausführlichen Kommentierungen des Verfassungsbeschwerdeverfahrens und des einstweiligen Rechtsschutzes, der abstrakten und konkreten Normenkontrolle, des Organstreits und der Bund-Länder-Streitigkeiten. Die wachsende Bedeutung der europa- und völkerrechtlichen Bezüge auch im Verfassungsprozess wird durch die Erörterung bei den einzelnen Verfahrensarten und zusätzlich mit einem zusammenfassenden Überblick gewürdigt. Die Neuauflage berücksichtigt insbesondere die zwischenzeitlich ergangene umfangreiche Rechtsprechung der beiden Senate und der Kammern des BVerfG und die seit der Vorauflage erfolgten Änderungen des BVerfGG, namentlich das neue Verfahren über den Ausschluss verfassungswidriger Parteien von der staatlichen Finanzierung. Alle in der amtlichen Sammlung des Gerichts veröffentlichten Senatsurteile und -beschlüsse werden nunmehr mit einem Entscheidungsnamen und dem Entscheidungsjahr zitiert. Eine Synopse der Änderungsgeschichte des BVerfGG sowie der Richterspiegel ergänzen den Kommentar.
Die Verfasser sind aktive und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BVerfG, die in Justiz, Wissenschaft, Ministerialverwaltung und Rechtsanwaltschaft tätig sind. Ihre persönlichen Erfahrungen mit der prozessualen Praxis des BVerfG und genaue Kenntnis der internen Abläufe einerseits sowie die wissenschaftlich fundierte Erläuterung des Verfahrensrechts des höchsten deutschen Gerichts andererseits zeichnen den Heidelberger Kommentar zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz aus. Der Kommentar wendet sich an alle, die in anwaltlicher, behördlicher und gerichtlicher Praxis sowie in Lehre und Wissenschaft mit dem Verfassungsrecht, dem BVerfG und seinem Prozessrecht befasst sind.
Aktualisiert: 2023-05-10
Autor:
Burkiczak Dollinger Schorkopf (Hrsg.),
Lars Bechler,
Andrea Bindig,
Christian Burkiczak,
Dirk Diehm,
Lars Dittrich,
Franz-Wilhelm Dollinger,
Jan-Marcel Drossel,
Johanna Föllmer,
Malte Graßhof,
Kai Haberzettl,
Mario Häfen,
Paul Heinrichsmeier,
Angela Henke,
Juliane Hettche,
Andreas Heusch,
Lars Hummel,
Sathia Lorenz,
Karim Maciejewski,
Stefan Magen,
Nele Matz-Lück,
Johannes Meister,
Daniel Bernhard Müller,
Jörg Peterek,
Damian Preisner,
Adelheid Puttler,
Barbara Reiter,
Stefan Ruppert,
Wolfgang Schenk,
Karsten Schneider,
Frank Schorkopf,
Kyrill-Alexander Schwarz,
Richard Wiedemann
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Der Kommentar zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) erläutert umfassend das aktuelle Organisations- und Prozessrecht des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) mit seinen verfassungsrechtlichen Bezügen. Das besondere Augenmerk liegt, neben den allgemeinen Organisations- und Verfahrensvorschriften, auf ausführlichen Kommentierungen des Verfassungsbeschwerdeverfahrens und des einstweiligen Rechtsschutzes, der abstrakten und konkreten Normenkontrolle, des Organstreits und der Bund-Länder-Streitigkeiten. Die wachsende Bedeutung der europa- und völkerrechtlichen Bezüge auch im Verfassungsprozess wird durch die Erörterung bei den einzelnen Verfahrensarten und zusätzlich mit einem zusammenfassenden Überblick gewürdigt. Die Neuauflage berücksichtigt insbesondere die zwischenzeitlich ergangene umfangreiche Rechtsprechung der beiden Senate und der Kammern des BVerfG und die seit der Vorauflage erfolgten Änderungen des BVerfGG, namentlich das neue Verfahren über den Ausschluss verfassungswidriger Parteien von der staatlichen Finanzierung. Alle in der amtlichen Sammlung des Gerichts veröffentlichten Senatsurteile und -beschlüsse werden nunmehr mit einem Entscheidungsnamen und dem Entscheidungsjahr zitiert. Eine Synopse der Änderungsgeschichte des BVerfGG sowie der Richterspiegel ergänzen den Kommentar.
Die Verfasser sind aktive und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BVerfG, die in Justiz, Wissenschaft, Ministerialverwaltung und Rechtsanwaltschaft tätig sind. Ihre persönlichen Erfahrungen mit der prozessualen Praxis des BVerfG und genaue Kenntnis der internen Abläufe einerseits sowie die wissenschaftlich fundierte Erläuterung des Verfahrensrechts des höchsten deutschen Gerichts andererseits zeichnen den Heidelberger Kommentar zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz aus. Der Kommentar wendet sich an alle, die in anwaltlicher, behördlicher und gerichtlicher Praxis sowie in Lehre und Wissenschaft mit dem Verfassungsrecht, dem BVerfG und seinem Prozessrecht befasst sind.
Aktualisiert: 2023-03-13
Autor:
Burkiczak Dollinger Schorkopf (Hrsg.),
Lars Bechler,
Andrea Bindig,
Christian Burkiczak,
Dirk Diehm,
Lars Dittrich,
Franz-Wilhelm Dollinger,
Jan-Marcel Drossel,
Johanna Föllmer,
Malte Graßhof,
Kai Haberzettl,
Mario Häfen,
Paul Heinrichsmeier,
Angela Henke,
Juliane Hettche,
Andreas Heusch,
Lars Hummel,
Sathia Lorenz,
Karim Maciejewski,
Stefan Magen,
Nele Matz-Lück,
Johannes Meister,
Daniel Bernhard Müller,
Jörg Peterek,
Damian Preisner,
Adelheid Puttler,
Barbara Reiter,
Stefan Ruppert,
Wolfgang Schenk,
Karsten Schneider,
Frank Schorkopf,
Kyrill-Alexander Schwarz,
Richard Wiedemann
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Der Kommentar zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) erläutert umfassend das aktuelle Organisations- und Prozessrecht des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) mit seinen verfassungsrechtlichen Bezügen. Das besondere Augenmerk liegt, neben den allgemeinen Organisations- und Verfahrensvorschriften, auf ausführlichen Kommentierungen des Verfassungsbeschwerdeverfahrens und des einstweiligen Rechtsschutzes, der abstrakten und konkreten Normenkontrolle, des Organstreits und der Bund-Länder-Streitigkeiten. Eingehend berücksichtigt sind auch die neuen Verfahren der Nichtanerkennungsbeschwerde bei Nichtzulassung als Partei zur Bundestagswahl und der Verzögerungsbeschwerde sowie die mit Wirkung zum 14.3.2015 reformierte Geschäftsordnung des BVerfG. Die wachsende Bedeutung der europa- und völkerrechtlichen Bezüge auch im Verfassungsprozess wird durch die Erörterung bei den einzelnen Verfahrensarten und zusätzlich mit einem zusammenfassenden Überblick gewürdigt. Eine Synopse der Änderungsgeschichte des BVerfGG sowie der Richterspiegel ergänzen den Kommentar.
Die Verfasser sind aktive und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BVerfG, die in Justiz, Wissenschaft, Ministerialverwaltung und Rechtsanwaltschaft tätig sind. Ihre persönlichen Erfahrungen mit der prozessualen Praxis des BVerfG und genaue Kenntnis der internen Abläufe einerseits sowie die wissenschaftlich fundierte Erläuterung des Verfahrensrechts des höchsten deutschen Gerichts andererseits zeichnen den Heidelberger Kommentar zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz aus. Der Kommentar wendet sich an alle, die in anwaltlicher, behördlicher und gerichtlicher Praxis sowie in Lehre und Wissenschaft mit dem Verfassungsrecht, dem BVerfG und seinem Prozessrecht befasst sind.
Aktualisiert: 2021-10-01
Autor:
Lars Bechler,
Frank-Konrad Brede,
Christian Burkiczak,
Dirk Diehm,
Franz-Wilhelm Dollinger,
Malte Graßhof,
Kai Haberzettl,
Mario von von Häfen,
Thomas Hammer,
Paul Heinrichsmeier,
Angela Henke,
Andreas Heusch,
Lars Hummel,
Sathia Lorenz,
Karim Maciejewski,
Stefan Magen,
Nele Matz-Lück,
Johannes Meister,
Jörg Peterek,
Damian Preisner,
Adelheid Puttler,
Barbara Reiter,
Stefan Ruppert,
Wolfgang Schenk,
Karsten Schneider,
Frank Schorkopf,
Kyrill-Alexander Schwarz,
Sabine Speckmaier,
Philipp Stark,
Richard Wiedemann
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Aktualisiert: 2021-08-03
Autor:
Lars Bechler,
Frank-Konrad Brede,
Christian Burkiczak,
Dirk Diehm,
Franz-Wilhelm Dollinger,
Malte Graßhof,
Kai Haberzettl,
Mario von von Häfen,
Thomas Hammer,
Paul Heinrichsmeier,
Angela Henke,
Andreas Heusch,
Lars Hummel,
Sathia Lorenz,
Karim Maciejewski,
Stefan Magen,
Nele Matz-Lück,
Johannes Meister,
Jörg Peterek,
Damian Preisner,
Adelheid Puttler,
Barbara Reiter,
Stefan Ruppert,
Wolfgang Schenk,
Karsten Schneider,
Frank Schorkopf,
Kyrill-Alexander Schwarz,
Sabine Speckmaier,
Philipp Stark,
Richard Wiedemann
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Der Streit um das Schulkreuz hat die Öffentlichkeit in Deutschland und Italien bewegt. Richard Wiedemann stellt die Auseinandersetzung um die Anbringung von Kreuzen in öffentlichen Schulen beider Länder gegenüber. Sein Augenmerk gilt dabei besonders der Argumentation mit der weltanschaulich-religiösen Neutralität und der laicità des Staates. Er plädiert dafür, Neutralität durch Offenheit für die Pluralität religiöser Strömungen zu wahren, statt religiöse Bezüge aus der Schule zu verbannen. Schließlich ordnet er die Rechtssprechung des EGMR zum Kreuz in der Schule in die deutsche und italienische Diskussion ein.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Sowohl in Deutschland als auch in Frankreich ist die Diskussion um unabhängige Regulierungsbehörden von zunehmender politischer Bedeutung und mit grundlegenden organisationsrechtlichen Fragen behaftet. Dabei gestaltet sich die Behördenwirklichkeit in beiden Ländern grundverschieden und damit setzt das Problemverständnis in der jeweiligen Rechtsprechung und Rechtswissenschaft konzeptionell an unterschiedlichen Ausgangpunkten an. Die Autoren der hier gesammelten Beiträge arbeiten in dialogischer Auseinandersetzung auf der Grundlage eines länderübergreifenden Forschungsprojekts die deutsche und die französische Perspektive auf unabhängige Behörden auf, bringen diese einander näher und gelangen darüber zu einem vertieften Sachverständnis. Im Spannungsfeld von tatsächlicher und vermeintlicher "Unabhängigkeit" sowie grundlegenden Verfassungsprinzipien gilt die Aufmerksamkeit der Rechtfertigung ihrer Einrichtung, der demokratischen Legitimität und der rechtsstaatlichen Aufgabenbeschreibung dieses Behördenmodells ebenso wie ihrer strukturellen Rückbindung durch materielles und formelles Recht: Wie weit reichen eigenständige Gestaltungsbefugnisse unabhängiger Behörden? Können sie verwaltungsrechtliche Sanktionen aussprechen? Welche Art von Rechtschutz ist gegen ihre Entscheidungen statthaft? Warum spielt Artikel 6 EMRK in der französischen Auseinandersetzung mit unabhängigen Behörden eine herausragende Rolle und bleibt zugleich im deutschen Diskurs gänzlich unbeachtet? Antworten auf diese Fragen führen nicht zuletzt in verschiedene Traditionen, Grundkonzeptionen und Grundentscheidung des jeweiligen Verfassungsrechts.
Aktualisiert: 2022-12-22
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