Zum Werk
Dieser Klassiker ist der führende und für die Meinungsbildung unverzichtbare patenrechtliche Kommentar - nicht nur dank seiner traditionellen Nähe zur Rechtsprechung des BGH. Bezüge insbesondere zum Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ), zum internationalen und zum ausländischen Recht werden, wo nötig, stets hergestellt.
Vorteile auf einen BlickErläuterung durch erfahrene Praktikerinnen und PraktikerGründliche Darstellung nach deutschem KommentarstandardMitbehandlung des Gebrauchsmustergesetzes
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung und wird sowohl in wissenschaftlicher Hinsicht als auch in ihrem Praxisbezug höchsten Ansprüchen gerecht.
Behandelt werden etwa Fragen zur Lizenzierung standardessenzieller Patente (SEP) sowie zum Europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung (EPeW) und dem Einheitlichen Patentgericht (EPG).
Ebenfalls enthalten sind die Änderungen aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts, wie insbesondere die Neuregelung des patentrechtlichen Unterlassungsanspruchs.
Zielgruppe
Für Rechts- und Patentanwaltschaft, Unternehmen, Gerichte, Studium, Referendariat und sonstige Auszubildende in Rechts- und Patentanwaltskanzleien sowie in Behörden.
Aktualisiert: 2023-06-26
Autor:
Claus Dietrich Asendorf,
Klaus Bacher,
Georg Benkard,
Hermann Deichfuß,
Friedrich-Wilhelm Engel,
Stephan Fricke,
Frank Peter Goebel,
Klaus Grabinski,
Reiner Hall,
Stefan Kettler,
Helga Kober-Dehm,
Klaus-Jürgen Melullis,
Julia Nobbe,
Rüdiger Rogge,
Annette Rupp-Swienty,
Hubertus Schacht,
Alfons Schäfers,
Uwe Scharen,
Christof Schmidt,
Ina Schnurr,
Walter Schramm,
Hans-Detlef Schwarz,
Peter Tochtermann,
Eike Ullmann,
Carsten Zülch
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Dieser Klassiker ist der führende und für die Meinungsbildung unverzichtbare patenrechtliche Kommentar - nicht nur dank seiner traditionellen Nähe zur Rechtsprechung des BGH. Bezüge insbesondere zum Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ), zum internationalen und zum ausländischen Recht werden, wo nötig, stets hergestellt.
Vorteile auf einen BlickErläuterung durch erfahrene Praktikerinnen und PraktikerGründliche Darstellung nach deutschem KommentarstandardMitbehandlung des Gebrauchsmustergesetzes
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung und wird sowohl in wissenschaftlicher Hinsicht als auch in ihrem Praxisbezug höchsten Ansprüchen gerecht.
Behandelt werden etwa Fragen zur Lizenzierung standardessenzieller Patente (SEP) sowie zum Europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung (EPeW) und dem Einheitlichen Patentgericht (EPG).
Ebenfalls enthalten sind die Änderungen aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts, wie insbesondere die Neuregelung des patentrechtlichen Unterlassungsanspruchs.
Zielgruppe
Für Rechts- und Patentanwaltschaft, Unternehmen, Gerichte, Studium, Referendariat und sonstige Auszubildende in Rechts- und Patentanwaltskanzleien sowie in Behörden.
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Autor:
Claus Dietrich Asendorf,
Klaus Bacher,
Georg Benkard,
Hermann Deichfuß,
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Klaus Grabinski,
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Stefan Kettler,
Helga Kober-Dehm,
Klaus-Jürgen Melullis,
Julia Nobbe,
Rüdiger Rogge,
Annette Rupp-Swienty,
Hubertus Schacht,
Alfons Schäfers,
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Christof Schmidt,
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Walter Schramm,
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Dieser Klassiker ist der führende und für die Meinungsbildung unverzichtbare patenrechtliche Kommentar - nicht nur dank seiner traditionellen Nähe zur Rechtsprechung des BGH. Bezüge insbesondere zum Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ), zum internationalen und zum ausländischen Recht werden, wo nötig, stets hergestellt.
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Die Neuauflage berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung und wird sowohl in wissenschaftlicher Hinsicht als auch in ihrem Praxisbezug höchsten Ansprüchen gerecht.
Behandelt werden etwa Fragen zur Lizenzierung standardessenzieller Patente (SEP) sowie zum Europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung (EPeW) und dem Einheitlichen Patentgericht (EPG).
Ebenfalls enthalten sind die Änderungen aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts, wie insbesondere die Neuregelung des patentrechtlichen Unterlassungsanspruchs.
Zielgruppe
Für Rechts- und Patentanwaltschaft, Unternehmen, Gerichte, Studium, Referendariat und sonstige Auszubildende in Rechts- und Patentanwaltskanzleien sowie in Behörden.
Aktualisiert: 2023-06-16
Autor:
Claus Dietrich Asendorf,
Klaus Bacher,
Georg Benkard,
Hermann Deichfuß,
Friedrich-Wilhelm Engel,
Stephan Fricke,
Frank Peter Goebel,
Klaus Grabinski,
Reiner Hall,
Stefan Kettler,
Helga Kober-Dehm,
Klaus-Jürgen Melullis,
Julia Nobbe,
Rüdiger Rogge,
Annette Rupp-Swienty,
Hubertus Schacht,
Alfons Schäfers,
Uwe Scharen,
Christof Schmidt,
Ina Schnurr,
Walter Schramm,
Hans-Detlef Schwarz,
Peter Tochtermann,
Eike Ullmann,
Carsten Zülch
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Der Autor setzt die »Freiburger Reihe« textkritischer Werkuntersuchungen fort. Gegenstand ist der »liber singularis responsorum« des Ulpius Marcellus, der seine Werke in der zweiten Hälfte des zweiten Jahrhunderts und damit zur Zeit der Hochblüte der klassischen römischen Jurisprudenz verfaßte. Viele Juristen der klassischen Epoche haben »libri responsorum« geschrieben, in denen einzelne Rechtsfälle und ihre Entscheidung dargestellt sind. Der »liber singularis responsorum« des Marcellus zeichnet sich durch eine ungewöhnliche, fast stereotype Gleichförmigkeit der formalen Darstellung aus.
Der überschaubare Umfang des Werks erlaubt es, sämtliche überlieferten Fragmente im Werkzusammenhang zu untersuchen und sie darüber hinaus mit Texten aus dem Hauptwerk des Marcellus, den »digesta«, zu vergleichen. Mittel der Untersuchung ist die Exegese der Fragmente unter juristischen und philologischen Gesichtspunkten. Sie ergibt folgende Überlieferungsgeschichte: Der »liber singularis responsorum« wurde Anfang des vierten Jahrhunderts, möglicherweise im Rahmen einer Neuausgabe, mit einem Notenapparat versehen, der sowohl der Erläuterung wie der Einarbeitung juristischer Neuerungen diente. Die Noten wurden durchweg am Schluß der Fragmente angefügt; der vorangehende ursprüngliche Text blieb unberührt. Bei der späteren Übernahme in die Digesten Justinians haben die Fragmente nur wenige Veränderungen erfahren.
Das Originalwerk des Marcellus enthielt ausschließlich wirkliche Rechtsfälle unterschiedlicher Schwierigkeit aus der Gutachterpraxis des Juristen; anders als die »digesta« verfolgte es keine akademischen Zwecke. Offenbar handelte es sich um ein Nachschlagewerk für den juristischen Praktiker. Die behandelten Rechtsfälle, die mehrheitlich aus dem Erbrecht, aber auch aus zahlreichen anderen Gebieten des Privatrechts stammen, bieten deshalb auch einen instruktiven Einblick in die Rechtswirklichkeit des Prinzipats.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Autor setzt die »Freiburger Reihe« textkritischer Werkuntersuchungen fort. Gegenstand ist der »liber singularis responsorum« des Ulpius Marcellus, der seine Werke in der zweiten Hälfte des zweiten Jahrhunderts und damit zur Zeit der Hochblüte der klassischen römischen Jurisprudenz verfaßte. Viele Juristen der klassischen Epoche haben »libri responsorum« geschrieben, in denen einzelne Rechtsfälle und ihre Entscheidung dargestellt sind. Der »liber singularis responsorum« des Marcellus zeichnet sich durch eine ungewöhnliche, fast stereotype Gleichförmigkeit der formalen Darstellung aus.
Der überschaubare Umfang des Werks erlaubt es, sämtliche überlieferten Fragmente im Werkzusammenhang zu untersuchen und sie darüber hinaus mit Texten aus dem Hauptwerk des Marcellus, den »digesta«, zu vergleichen. Mittel der Untersuchung ist die Exegese der Fragmente unter juristischen und philologischen Gesichtspunkten. Sie ergibt folgende Überlieferungsgeschichte: Der »liber singularis responsorum« wurde Anfang des vierten Jahrhunderts, möglicherweise im Rahmen einer Neuausgabe, mit einem Notenapparat versehen, der sowohl der Erläuterung wie der Einarbeitung juristischer Neuerungen diente. Die Noten wurden durchweg am Schluß der Fragmente angefügt; der vorangehende ursprüngliche Text blieb unberührt. Bei der späteren Übernahme in die Digesten Justinians haben die Fragmente nur wenige Veränderungen erfahren.
Das Originalwerk des Marcellus enthielt ausschließlich wirkliche Rechtsfälle unterschiedlicher Schwierigkeit aus der Gutachterpraxis des Juristen; anders als die »digesta« verfolgte es keine akademischen Zwecke. Offenbar handelte es sich um ein Nachschlagewerk für den juristischen Praktiker. Die behandelten Rechtsfälle, die mehrheitlich aus dem Erbrecht, aber auch aus zahlreichen anderen Gebieten des Privatrechts stammen, bieten deshalb auch einen instruktiven Einblick in die Rechtswirklichkeit des Prinzipats.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Dieser Klassiker ist der führende und für die Meinungsbildung unverzichtbare patenrechtliche Kommentar - nicht nur dank seiner traditionellen Nähe zur Rechtsprechung des BGH. Bezüge insbesondere zum Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ), zum internationalen und zum ausländischen Recht werden, wo nötig, stets hergestellt.
Vorteile auf einen BlickErläuterung durch erfahrene Praktikerinnen und PraktikerGründliche Darstellung nach deutschem KommentarstandardMitbehandlung des Gebrauchsmustergesetzes
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Die Neuauflage berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung und wird sowohl in wissenschaftlicher Hinsicht als auch in ihrem Praxisbezug höchsten Ansprüchen gerecht.
Behandelt werden etwa Fragen zur Lizenzierung standardessenzieller Patente (SEP) sowie zum Europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung (EPeW) und dem Einheitlichen Patentgericht (EPG).
Ebenfalls enthalten sind die Änderungen aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts, wie insbesondere die Neuregelung des patentrechtlichen Unterlassungsanspruchs.
Zielgruppe
Für Rechts- und Patentanwaltschaft, Unternehmen, Gerichte, Studium, Referendariat und sonstige Auszubildende in Rechts- und Patentanwaltskanzleien sowie in Behörden.
Aktualisiert: 2023-05-24
Autor:
Claus Dietrich Asendorf,
Klaus Bacher,
Georg Benkard,
Hermann Deichfuß,
Friedrich-Wilhelm Engel,
Stephan Fricke,
Frank Peter Goebel,
Klaus Grabinski,
Reiner Hall,
Stefan Kettler,
Helga Kober-Dehm,
Klaus-Jürgen Melullis,
Julia Nobbe,
Rüdiger Rogge,
Annette Rupp-Swienty,
Hubertus Schacht,
Alfons Schäfers,
Uwe Scharen,
Christof Schmidt,
Ina Schnurr,
Walter Schramm,
Hans-Detlef Schwarz,
Peter Tochtermann,
Eike Ullmann,
Carsten Zülch
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Dieser Klassiker ist der führende und für die Meinungsbildung unverzichtbare patenrechtliche Kommentar - nicht nur dank seiner traditionellen Nähe zur Rechtsprechung des BGH. Bezüge insbesondere zum Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ), zum internationalen und zum ausländischen Recht werden, wo nötig, stets hergestellt.
Vorteile auf einen BlickErläuterung durch erfahrene Praktikerinnen und PraktikerGründliche Darstellung nach deutschem KommentarstandardMitbehandlung des Gebrauchsmustergesetzes
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung und wird sowohl in wissenschaftlicher Hinsicht als auch in ihrem Praxisbezug höchsten Ansprüchen gerecht.
Behandelt werden etwa Fragen zur Lizenzierung standardessenzieller Patente (SEP) sowie zum Europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung (EPeW) und dem Einheitlichen Patentgericht (EPG).
Ebenfalls enthalten sind die Änderungen aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts, wie insbesondere die Neuregelung des patentrechtlichen Unterlassungsanspruchs.
Zielgruppe
Für Rechts- und Patentanwaltschaft, Unternehmen, Gerichte, Studium, Referendariat und sonstige Auszubildende in Rechts- und Patentanwaltskanzleien sowie in Behörden.
Aktualisiert: 2023-05-22
Autor:
Claus Dietrich Asendorf,
Klaus Bacher,
Georg Benkard,
Hermann Deichfuß,
Friedrich-Wilhelm Engel,
Stephan Fricke,
Frank Peter Goebel,
Klaus Grabinski,
Reiner Hall,
Stefan Kettler,
Helga Kober-Dehm,
Klaus-Jürgen Melullis,
Julia Nobbe,
Rüdiger Rogge,
Annette Rupp-Swienty,
Hubertus Schacht,
Alfons Schäfers,
Uwe Scharen,
Christof Schmidt,
Ina Schnurr,
Walter Schramm,
Hans-Detlef Schwarz,
Peter Tochtermann,
Eike Ullmann,
Carsten Zülch
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Der Autor setzt die »Freiburger Reihe« textkritischer Werkuntersuchungen fort. Gegenstand ist der »liber singularis responsorum« des Ulpius Marcellus, der seine Werke in der zweiten Hälfte des zweiten Jahrhunderts und damit zur Zeit der Hochblüte der klassischen römischen Jurisprudenz verfaßte. Viele Juristen der klassischen Epoche haben »libri responsorum« geschrieben, in denen einzelne Rechtsfälle und ihre Entscheidung dargestellt sind. Der »liber singularis responsorum« des Marcellus zeichnet sich durch eine ungewöhnliche, fast stereotype Gleichförmigkeit der formalen Darstellung aus.
Der überschaubare Umfang des Werks erlaubt es, sämtliche überlieferten Fragmente im Werkzusammenhang zu untersuchen und sie darüber hinaus mit Texten aus dem Hauptwerk des Marcellus, den »digesta«, zu vergleichen. Mittel der Untersuchung ist die Exegese der Fragmente unter juristischen und philologischen Gesichtspunkten. Sie ergibt folgende Überlieferungsgeschichte: Der »liber singularis responsorum« wurde Anfang des vierten Jahrhunderts, möglicherweise im Rahmen einer Neuausgabe, mit einem Notenapparat versehen, der sowohl der Erläuterung wie der Einarbeitung juristischer Neuerungen diente. Die Noten wurden durchweg am Schluß der Fragmente angefügt; der vorangehende ursprüngliche Text blieb unberührt. Bei der späteren Übernahme in die Digesten Justinians haben die Fragmente nur wenige Veränderungen erfahren.
Das Originalwerk des Marcellus enthielt ausschließlich wirkliche Rechtsfälle unterschiedlicher Schwierigkeit aus der Gutachterpraxis des Juristen; anders als die »digesta« verfolgte es keine akademischen Zwecke. Offenbar handelte es sich um ein Nachschlagewerk für den juristischen Praktiker. Die behandelten Rechtsfälle, die mehrheitlich aus dem Erbrecht, aber auch aus zahlreichen anderen Gebieten des Privatrechts stammen, bieten deshalb auch einen instruktiven Einblick in die Rechtswirklichkeit des Prinzipats.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Dieser Klassiker ist der führende und für die Meinungsbildung unverzichtbare patenrechtliche Kommentar - nicht nur dank seiner traditionellen Nähe zur Rechtsprechung des BGH. Bezüge insbesondere zum Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ), zum internationalen und zum ausländischen Recht werden, wo nötig, stets hergestellt.
Vorteile auf einen BlickErläuterung durch erfahrene Praktikerinnen und PraktikerGründliche Darstellung nach deutschem KommentarstandardMitbehandlung des Gebrauchsmustergesetzes
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung und wird sowohl in wissenschaftlicher Hinsicht als auch in ihrem Praxisbezug höchsten Ansprüchen gerecht.
Behandelt werden etwa Fragen zur Lizenzierung standardessenzieller Patente (SEP) sowie zum Europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung (EPeW) und dem Einheitlichen Patentgericht (EPG).
Ebenfalls enthalten sind die Änderungen aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts, wie insbesondere die Neuregelung des patentrechtlichen Unterlassungsanspruchs.
Zielgruppe
Für Rechts- und Patentanwaltschaft, Unternehmen, Gerichte, Studium, Referendariat und sonstige Auszubildende in Rechts- und Patentanwaltskanzleien sowie in Behörden.
Aktualisiert: 2023-05-19
Autor:
Claus Dietrich Asendorf,
Klaus Bacher,
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Hermann Deichfuß,
Friedrich-Wilhelm Engel,
Stephan Fricke,
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Klaus Grabinski,
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Christof Schmidt,
Ina Schnurr,
Walter Schramm,
Hans-Detlef Schwarz,
Peter Tochtermann,
Eike Ullmann,
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Der Autor setzt die »Freiburger Reihe« textkritischer Werkuntersuchungen fort. Gegenstand ist der »liber singularis responsorum« des Ulpius Marcellus, der seine Werke in der zweiten Hälfte des zweiten Jahrhunderts und damit zur Zeit der Hochblüte der klassischen römischen Jurisprudenz verfaßte. Viele Juristen der klassischen Epoche haben »libri responsorum« geschrieben, in denen einzelne Rechtsfälle und ihre Entscheidung dargestellt sind. Der »liber singularis responsorum« des Marcellus zeichnet sich durch eine ungewöhnliche, fast stereotype Gleichförmigkeit der formalen Darstellung aus.
Der überschaubare Umfang des Werks erlaubt es, sämtliche überlieferten Fragmente im Werkzusammenhang zu untersuchen und sie darüber hinaus mit Texten aus dem Hauptwerk des Marcellus, den »digesta«, zu vergleichen. Mittel der Untersuchung ist die Exegese der Fragmente unter juristischen und philologischen Gesichtspunkten. Sie ergibt folgende Überlieferungsgeschichte: Der »liber singularis responsorum« wurde Anfang des vierten Jahrhunderts, möglicherweise im Rahmen einer Neuausgabe, mit einem Notenapparat versehen, der sowohl der Erläuterung wie der Einarbeitung juristischer Neuerungen diente. Die Noten wurden durchweg am Schluß der Fragmente angefügt; der vorangehende ursprüngliche Text blieb unberührt. Bei der späteren Übernahme in die Digesten Justinians haben die Fragmente nur wenige Veränderungen erfahren.
Das Originalwerk des Marcellus enthielt ausschließlich wirkliche Rechtsfälle unterschiedlicher Schwierigkeit aus der Gutachterpraxis des Juristen; anders als die »digesta« verfolgte es keine akademischen Zwecke. Offenbar handelte es sich um ein Nachschlagewerk für den juristischen Praktiker. Die behandelten Rechtsfälle, die mehrheitlich aus dem Erbrecht, aber auch aus zahlreichen anderen Gebieten des Privatrechts stammen, bieten deshalb auch einen instruktiven Einblick in die Rechtswirklichkeit des Prinzipats.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Dieser Klassiker ist der führende und für die Meinungsbildung unverzichtbare patenrechtliche Kommentar - nicht nur dank seiner traditionellen Nähe zur Rechtsprechung des BGH. Bezüge insbesondere zum Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ), zum internationalen und zum ausländischen Recht werden, wo nötig, stets hergestellt.
Vorteile auf einen BlickErläuterung durch erfahrene Praktikerinnen und PraktikerGründliche Darstellung nach deutschem KommentarstandardMitbehandlung des Gebrauchsmustergesetzes
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung und wird sowohl in wissenschaftlicher Hinsicht als auch in ihrem Praxisbezug höchsten Ansprüchen gerecht.
Behandelt werden etwa Fragen zur Lizenzierung standardessenzieller Patente (SEP) sowie zum Europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung (EPeW) und dem Einheitlichen Patentgericht (EPG).
Ebenfalls enthalten sind die Änderungen aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts, wie insbesondere die Neuregelung des patentrechtlichen Unterlassungsanspruchs.
Zielgruppe
Für Rechts- und Patentanwaltschaft, Unternehmen, Gerichte, Studium, Referendariat und sonstige Auszubildende in Rechts- und Patentanwaltskanzleien sowie in Behörden.
Aktualisiert: 2023-05-05
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Claus Dietrich Asendorf,
Klaus Bacher,
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Hermann Deichfuß,
Friedrich-Wilhelm Engel,
Stephan Fricke,
Frank Peter Goebel,
Klaus Grabinski,
Reiner Hall,
Stefan Kettler,
Helga Kober-Dehm,
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Julia Nobbe,
Rüdiger Rogge,
Annette Rupp-Swienty,
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Ina Schnurr,
Walter Schramm,
Hans-Detlef Schwarz,
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Dieser Klassiker ist der führende und für die Meinungsbildung unverzichtbare patenrechtliche Kommentar - nicht nur dank seiner traditionellen Nähe zur Rechtsprechung des BGH. Bezüge insbesondere zum Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ), zum internationalen und zum ausländischen Recht werden, wo nötig, stets hergestellt.
Vorteile auf einen BlickErläuterung durch erfahrene Praktikerinnen und PraktikerGründliche Darstellung nach deutschem KommentarstandardMitbehandlung des Gebrauchsmustergesetzes
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung und wird sowohl in wissenschaftlicher Hinsicht als auch in ihrem Praxisbezug höchsten Ansprüchen gerecht.
Behandelt werden etwa Fragen zur Lizenzierung standardessenzieller Patente (SEP) sowie zum Europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung (EPeW) und dem Einheitlichen Patentgericht (EPG).
Ebenfalls enthalten sind die Änderungen aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts, wie insbesondere die Neuregelung des patentrechtlichen Unterlassungsanspruchs.
Zielgruppe
Für Rechts- und Patentanwaltschaft, Unternehmen, Gerichte, Studium, Referendariat und sonstige Auszubildende in Rechts- und Patentanwaltskanzleien sowie in Behörden.
Aktualisiert: 2023-05-02
Autor:
Claus Dietrich Asendorf,
Klaus Bacher,
Georg Benkard,
Hermann Deichfuß,
Friedrich-Wilhelm Engel,
Stephan Fricke,
Frank Peter Goebel,
Klaus Grabinski,
Reiner Hall,
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Klaus-Jürgen Melullis,
Julia Nobbe,
Rüdiger Rogge,
Annette Rupp-Swienty,
Hubertus Schacht,
Alfons Schäfers,
Uwe Scharen,
Christof Schmidt,
Ina Schnurr,
Walter Schramm,
Hans-Detlef Schwarz,
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Eike Ullmann,
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Der Autor setzt die »Freiburger Reihe« textkritischer Werkuntersuchungen fort. Gegenstand ist der »liber singularis responsorum« des Ulpius Marcellus, der seine Werke in der zweiten Hälfte des zweiten Jahrhunderts und damit zur Zeit der Hochblüte der klassischen römischen Jurisprudenz verfaßte. Viele Juristen der klassischen Epoche haben »libri responsorum« geschrieben, in denen einzelne Rechtsfälle und ihre Entscheidung dargestellt sind. Der »liber singularis responsorum« des Marcellus zeichnet sich durch eine ungewöhnliche, fast stereotype Gleichförmigkeit der formalen Darstellung aus.
Der überschaubare Umfang des Werks erlaubt es, sämtliche überlieferten Fragmente im Werkzusammenhang zu untersuchen und sie darüber hinaus mit Texten aus dem Hauptwerk des Marcellus, den »digesta«, zu vergleichen. Mittel der Untersuchung ist die Exegese der Fragmente unter juristischen und philologischen Gesichtspunkten. Sie ergibt folgende Überlieferungsgeschichte: Der »liber singularis responsorum« wurde Anfang des vierten Jahrhunderts, möglicherweise im Rahmen einer Neuausgabe, mit einem Notenapparat versehen, der sowohl der Erläuterung wie der Einarbeitung juristischer Neuerungen diente. Die Noten wurden durchweg am Schluß der Fragmente angefügt; der vorangehende ursprüngliche Text blieb unberührt. Bei der späteren Übernahme in die Digesten Justinians haben die Fragmente nur wenige Veränderungen erfahren.
Das Originalwerk des Marcellus enthielt ausschließlich wirkliche Rechtsfälle unterschiedlicher Schwierigkeit aus der Gutachterpraxis des Juristen; anders als die »digesta« verfolgte es keine akademischen Zwecke. Offenbar handelte es sich um ein Nachschlagewerk für den juristischen Praktiker. Die behandelten Rechtsfälle, die mehrheitlich aus dem Erbrecht, aber auch aus zahlreichen anderen Gebieten des Privatrechts stammen, bieten deshalb auch einen instruktiven Einblick in die Rechtswirklichkeit des Prinzipats.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Klarheit von höchster Instanz
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Die 11. Auflage ist eine komplette Neubearbeitung, die sowohl in wissenschaftlicher Hinsicht als auch in ihrem Praxisbezug höchsten Ansprüchen gerecht wird. Die Autoren, überwiegend Richter, haben vielfach selbst entscheidend die herrschende Meinung zum Patent- und Gebrauchsmusterrecht mitgeprägt. Mit jedem Detail bestens vertraut, zeichnen sie ein hochaktuelles, differenziertes und rechtsprechungsorientiertes Bild des aktuellen Rechts- und Meinungsstandes. Die Benutzer gewinnen hieraus wertvollen Aufschluss und werden in die Lage versetzt, selbst fundiert zu argumentieren und auch schwierige Fragen zuverlässig zu beantworten. Bezüge insbesondere zum Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ), zum Gemeinschaftspatentübereinkommen (PCT) und zum ausländischen Recht werden, wo nötig, stets hergestellt.
Der Kommentar berücksichtigt sowohl das Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts sowie das Gesetz zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes, als auch das Einheitspatentgericht und die Einheitspatentverordnung.
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Für Rechts- und Patentanwälte, Unternehmen, Gerichte, Referendare, Assessoren und sonstige Auszubildende in Rechts- und Patentanwaltskanzleien sowie in Behörden.
Aktualisiert: 2022-09-08
Autor:
Claus Dietrich Asendorf,
Klaus Bacher,
Georg Benkard,
Hermann Deichfuß,
Friedrich-Wilhelm Engel,
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