§ 33g GWB: Offenlegung versus Geheimnisschutz
Der Umgang mit vertraulichen Informationen im harmonisierten Kartellschadensersatzverfahren
Edmund James Melzer
Die Durchsetzung des Kartellverbots auf privatrechtlichem Wege war für Kartellgeschädigte bislang wenig attraktiv. Regelmäßig verfügten sie nicht über jene Informationen, die nötig wären, um einen konkreten Schaden zu beziffern und vor Gericht zu beweisen. Zur Stärkung ihrer Rechte hat der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung der Kartellschadensersatzrichtlinie 2014/104/EU durch die 9. GWB Novelle mit § 33g GWB einen materiell-rechtlichen Auskunfts- und Herausgabeanspruch geschaffen. Jedoch kollidiert dieses Informationsinteresse mit dem Geheimhaltungsinteresse der in Anspruch genommen Partei.°°°°Edmund James Melzer widmet sich der Lösung dieses Konflikts. Prozessuale Geheimnisschutzmaßnahmen – und damit die Suche nach rechtlich zulässigen und wirksamen Handlungsoptionen – erweisen sich als Schlüssel für die Durchsetzung des neuen Offenlegungsanspruchs. Da das GWB hierzu keine Regelungen trifft, untersucht der Autor verschiedene Geheimnisschutzmodelle aus anderen Rechtsgebieten und versucht diese – unter Berücksichtigung jüngster Entwicklungen auf europäischer Ebene – auf den Anwendungsfall des Kartellschadensersatzverfahrens zu übertragen.