Acta Borussica – Neue Folge. Preußen als Kulturstaat. Das preußische… / Die Behörde und ihr höheres Personal – Darstellung
Berlin-Brandenburgische, Wolfgang Neugebauer
Das im Jahre 1817 gegründete preußische „Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten“ war eines der ersten seiner Art in Europa. Seit der Reformzeit hat der preußische Staat in Erweiterung seiner Wirkungsbereiche die Kultur als ein eigenes Arbeitsfeld für sich (vergleichsweise spät) erkannt und zunehmend besetzt. Bildung und Künste standen für die Heranbildung der Staatsbürger genauso in seinem Blickfeld wie der Kultus, also die Kirchen, und ein modernes Medizinalwesen. Das preußische Kultusministerium indes entstand nicht aus diesen programmatischen Ansprüchen. Die Hintergründe seiner Einrichtung werden ebenso dargestellt wie seine über viele Jahrzehnte verlaufende Entwicklung von einem vorwiegend geistlichen Ministerium zu einem Forschungs-, Unterrichts- und auch Kunstministerium, das Impulse für seine Wandlung ganz wesentlich aus der sich herausbildenden Zivilgesellschaft und dem Industrialisierungsprozess bezog und schließlich in der Demokratie von Weimar Preußens Kulturpolitik als „Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung“ verantwortete. Der erste der drei Bände zum preußischen Kultusministerium widmet sich auf einer breiten archivalischen Quellenbasis staatlicher Akten und privater Nachlässe zum einen der Entwicklung dieser Zentralbehörde: Ihre inhaltlichen Kompetenzen, Binnenorganisation, darüber geführte Reformdebatten sowie ihr Etat werden für die gesamte Zeit ihres Bestehens dargestellt. Zum anderen analysiert der Band das höhere Personal des Ressorts: Kultusminister, Unterstaatssekretäre, Ministerialdirektoren und Räte werden kollektivbiografisch in ihren Sozialprofilen und Laufbahnmustern erfasst, exemplarisch Gründe für ihre Rekrutierung benannt sowie ihre privat-dienstlichen Vernetzungen in die Gesellschaft wie zum Hof offen gelegt. Der Band enthält im Anhang Auflistungen aller Kultusminister und Unterstaatssekretäre sowie der zum Ministerium gehörenden Institutionen und Gremien.