Amtsermittlung und Amtshaftung in der Zusammenschlusskontrolle nach dem GWB
Tilmann Gäde
Die Zusammenschlusskontrolle verlangt vom Bundeskartellamt eine rasche Prüfung unter Umständen sehr komplexer Unternehmensfusionen. Zugleich gilt auch hier der Amtsermittlungsgrundsatz, der die Kartellbehörde zur Ermittlung des maßgeblichen Sachverhalts verpflichtet. Der Autor untersucht Umfang und Grenzen der behördlichen Untersuchungspflicht und nimmt die Mitwirkung von Unternehmen bei der Sachverhaltsermittlung in den Blick. In einem weiteren Abschnitt wird ein möglicher Amtshaftungsanspruch betroffener Unternehmen erörtert. Untersucht wird dabei der Fall eines aufgrund unzureichender Sachaufklärung zu Unrecht untersagten Fusionsvorhabens.