Arbeitsrechtlicher Schutz und moderne Erwerbsverhältnisse
Der Arbeitnehmerbegriff im Spannungsfeld zwischen § 611a BGB und Arbeitswelt 4.0
Christian Rentschler
Modernes Arbeiten ist in aller Munde. Der Frage nach der Ausgestaltung modernen Arbeitens ist aber stets die Frage vorgelagert, ob Arbeitsrecht überhaupt Anwendung finden kann, oder, mit anderen Worten, ob die jeweilige Erwerbsperson überhaupt Arbeitnehmer ist. So ist es für moderne Erwerbsarten im Digitalzeitalter geradezu typisch, dass sie mit den klassischen Arbeitnehmerindizien brechen: Anstelle von einer Arbeitsausführung nach Weisungen wird mehr und mehr Eigenständigkeit und Eigenverantwortung zur Erledigung der Aufgaben gefordert, statt einer Nine-to-five-Beschäftigung im Betrieb des Arbeitgebers können die Arbeiten oft zeit- und ortsflexibel mit teilweise stets wechselnden Vertragspartnern von überall aus erbracht werden, solange nur eine Internetverbindung verfügbar ist.
Der Autor geht der Frage nach, ob moderne Erwerbsformen dennoch als Arbeitsverhältnisse angesehen werden können. Dabei wird der in § 611a BGB zugrunde gelegte Arbeitnehmerbegriff der Rechtsprechung anhand von zahlreichen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts kritisch überprüft und dem teleologischen Begriffsmodell von Rolf Wank gegenübergestellt, um hieran anknüpfend die Statusfrage für moderne Erwerbsverhältnisse beantworten zu können.
Die Studie ist nicht auf die Untersuchung einer bestimmten modernen Erwerbsform begrenzt. Vielmehr werden neben Crowdwork auch B2C-Plattformerwerbsverhältnisse sowie Scrum als Beispiel agiler Prozessmethoden untersucht. Dabei bleibt stets die Frage leitend, ob die jeweilige Erwerbsform unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten schutzbedürftig ist. In diesem Zusammenhang wird auch das Crowdworker-Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 01.12.2020 kritisch hinterfragt.
Wenn der Fokus der Studie zwar auf der Beantwortung der Statusfrage liegt, wird darüber hinaus auch überprüft, ob und inwiefern moderne Erwerbsformen überhaupt den Schutz der Rechtsordnung benötigen und wie zukünftiges Recht ausgestaltet sein müsste, um ein adäquates Schutzniveau für moderne Erwerbsformen bereitstellen zu können.