Atomrecht
Atomgesetz und Ausstiegsgesetze
Walter Frenz
Das neue Recht
Mit der 19. Novelle des Atomgesetzes wurde der Atomausstieg zum 15. April 2023 vollzogen. Doch die Betreiberpflichten gelten weiter, vom beendeten Betrieb über die Stilllegung bis hin zur Lagerung.
Die Neuauflage des NK-Atomrecht
Die 2. Auflage des hochgelobten NomosKommentars erläutert die Regelungen
zur Laufzeitverlängerung
insbesondere zur weiteren Sicherung des AKW-Betriebs
zur finanziellen Entschädigung der AKW-Betreiber.
Aktuell berücksichtigt dabei:
19. AtG-Novelle – Laufzeitverlängerung für die letzten drei AKWs
18. AtG-Novelle – Finanzieller Ausgleich für entwertete Investitionen
17. AtG-Novelle – Nukleare Sicherung von Atomkraftwerken, Zwischenlagern und Transporten
Übergreifend werden sowohl der Ausstieg als auch die fortlaufenden Betreiberpflichten im Detail dargestellt und die Regelungszusammenhänge offengelegt. Die sich neu stellenden unions- und verfassungsrechtlichen Fragen werden Punkt für Punkt behandelt.
Mit den Neuregelungen gewinnen die Ausstiegsgesetze (EntsorgFondsG, EntsorgÜbG, TransparenzG, NachhG) noch mehr an Bedeutung. Die Neuauflage bringt sämtliche Kommentierungen auch hierzu auf den aktuellen Stand.
Die Autoren sind Experten ihres Fachs:
Judith Bongartz, Rechtsanwältin, Essen | Dr. Olaf Däuper, Rechtsanwalt, Berlin | Dr. Alexander Dietzel, Rechtsanwalt, Berlin | Georg Franßen, Rechtsanwalt, Düsseldorf | Prof. Dr. Walter Frenz, RWTH Aachen | Prof. Dr. jur. Dipl.-Pol. Daniel Graewe, Rechtsanwalt, Hamburg | Dr. Michéle John, Rechtsanwältin, Hamburg | Prof. Dr. Tobias Leidinger, Rechtsanwalt, Düsseldorf | Dr. Christian Raetzke, Rechtsanwalt, Leipzig | Prof. Dr. Gerhard Roller, Technische Hochschule Bingen, Bingen am Rhein | Dr. Marc Ruttloff, Rechtsanwalt, Berlin | Dr. Tobias Thienel, Rechtsanwalt, Kiel | Dr. Laurence Westen, Rechtsanwalt, Düsseldorf | Dr. Ulrich Wollenteit, Rechtsanwalt, Hamburg