Behördliche Aufsicht über grenzüberschreitende Online-Dienste
Tobias Schelinski
Bei juristischen Abhandlungen über den grenzüberschreitenden E-Commerce stehen zumeist internationalprivatrechtliche Probleme im Mittelpunkt der Auseinandersetzung. Die Arbeit von Tobias Schelinski behandelt dagegen die öffentlich-rechtliche Seite des Internets, im Einzelnen die wenig beachteten Aspekte der Aufsicht deutscher Behörden über Online-Dienste, deren Anbieter im europäischen und aussereuropäischen Ausland ansässig sind. Der Autor setzt sich dabei mit den Gegensatz der Internationalität des Internets auf der einen Seite und der lediglich nationalstaatlichen Geltung öffentlich-rechtlicher Normen auseinander. Er spricht damit gleichzeitig Grundlagen des öffentlichen Rechts an, die trotz der Zunahme grenzüberschreitender Interaktion bislang wenig Beachtung gefunden haben. >Den Ausgangspunkt der Arbeit bilden eingangs Ausführungen zur Bedeutung des Teledienstgesetzes für die Ausübung behördlicher Aufsicht deutscher Behörden. Anschliessend widmet sich der Autor fünf unterschiedlichen Rechtsgebieten (Bankenaufsicht, Versicherungsaufsicht, Rechtsberatung, Glücksspielrecht und allgemeines Gewerberecht) und erörtert konkret den internationalen Anwendungsbereich der Aufsichtstatbestände über ausländische Online-Dienste. >In diesem Zusammenhang bestimmt er zunächst die jeweilige Kollisionsnorm für die Anwendung der deutschen Gesetze und entwickelt auf der Grundlage des Internationalen Privatrechts entsprechende Anknüpfungsprinzipien. Die Anknüpfungsprinzipien werden anschliessend für den Bereich des E-Commerce modifiziert, so dass im Ergebnis ein spezielles Anknüpfungsprinzip für Online-Sachverhalte entsteht. >Darüber hinaus geht der Autor auf Probleme ein, die sich aus der Durchführung der behördlichen Aufsicht über die Online-Dienste ergeben. Hier sind insbesondere die Aus-führungen über die örtliche Zuständigkeit von Behörden hervorzuheben. Dem Autor gelingt es insoweit, anhand einzelner Gesetze Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen wie der Gegensatz einer beschränkten örtlichen Zuständigkeit im Verhältnis zu der weltweiten Präsenz von Online-Diensten zu lösen ist.