Beteiligung der Arbeitnehmer im Unternehmen auf der Grundlage des europäischen Rechts
Kommentar zum SE-Beteiligungsgesetz – SEBG. SCE-Beteiligungsgesetz – SCEBG. Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung – MgVG
Gerhild Freis, Georg Kleinsorge, Bernhard Nagel
Eine Analyse des SCEBG, des MgVG sowie der jeweiligen europäischen Rechtsvorschriften verdeutlicht die enge gesellschaftsrechtliche und beteiligungsrechtliche Verwandtschaft dieser Vorhaben mit der Societas Europaea (SE). Die am 8. Oktober 2001 verabschiedeten Regelungen zur SE, die Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft und die Richtlinie zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer markieren einen Meilenstein in der Geschichte des europäischen Gesellschafts- und Arbeitsrechts, denn sie sind Vorbild und Grundlage der nachfolgenden Rechtsakte. Dementsprechend bilden die Ausführungen zur SE den Schwerpunkt der vorliegenden Kommentierung. Die SE wird von der Praxis „angenommen“, denn sie bietet eine Alternative zu den jeweiligen nationalen Gesellschaftsformen der Mitgliedstaaten. Sie trägt den organisatorischen und wirtschaftlichen Bedürfnissen grenzüberschreitend tätiger Gesellschaften ebenso Rechnung wie den berechtigten Forderungen der Arbeitnehmer nach Mitgestaltung und Mitentscheidung an wirtschaftlichen Prozessen. Die SE findet insbesondere in Deutschland vermehrt Zuspruch; nicht nur bei Großunternehmen, sondern auch in der mittelständischen Wirtschaft. Ihre Akzeptanz liegt ganz wesentlich in der – im Vergleich zu nationalen Rechtsformen – größeren Gestaltungsfreiheit und Flexibilität. Der Kommentar beleuchtet die Entstehungsgeschichte der SE, SCE und der Richtlinie über die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften sowie der jeweiligen nationalen Umsetzungsgesetze und schafft dadurch die Grundlage für ein richtiges Verständnis dieser Rechtsakte. Es folgt ein Überblick über die jeweiligen gesellschaftsrechtlichen Regelungen. Die ausführliche Kommentierung der Bestimmungen des SEBG wird ergänzt durch Erläuterungen der spezifischen Regelungen im SCEBG und MgVG, die vom SE-Recht abweichen.