Beweisverwertungsverbote im arbeitsgerichtlichen Verfahren
Thomas Gemmeke
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der aufgrund rasanter technischer Entwicklung immer praxisrelevanter werdenden Frage, ob Beweismittel, die rechtswidrig, etwa durch heimliche Tonbandaufzeichnung oder versteckte Videoüberwachung, erlangt wurden, im folgenden Arbeitsprozess verwertet werden dürfen. Nach umfassender Auseinandersetzung mit den zu dieser Frage vertretenen Lösungsvorschlägen in Literatur und Rechtsprechung gelangt der Verfasser zu dem Ergebnis, dass rechtswidrig erlangte Beweismittel wegen Verstoßes gegen das im Arbeitsprozess besonders ausgeprägte Gebot zu redlicher Prozessführung regelmäßig einem Beweisverwertungsverbot unterliegen. Eigene Abschnitte sind Sonderfragen wie der Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten und der Heilung einer Verwertung trotz Beweisverwertungsverbots gewidmet.