Bindungswirkung kartellbehördlicher Entscheidungen im Zivilprozess
Zur Verzahnung von Kartellverwaltungs- und Kartellprivatrecht
Dirk Wiegandt
Der Nachweis des Kartellrechtsverstoßes bildet einen neuralgischen Punkt bei der Durchsetzung kartellrechtlicher Schadensersatzansprüche. Der durch den Beibringungsgrundsatz geprägte Zivilprozess erweist sich insofern gegenüber dem kartellbehördlichen Verfahren, das den Wettbewerbsbehörden weitreichende Ermittlungsbefugnisse an die Hand gibt, als strukturell unterlegen. Die Bindungswirkung schafft hier Abhilfe, indem sie die private mit der behördlichen Kartellrechtsdurchsetzung verzahnt und den Kläger vom Nachweis des Kartellrechtsverstoßes befreit. Dirk Wiegandt beleuchtet das Instrument der Bindungswirkung kartellbehördlicher Entscheidungen im Zivilprozess und zeigt zugleich, dass es seinerseits auf die behördliche Kartellrechtsdurchsetzung zurückwirkt.