Das Bayerische Gesetz zum Schutz des Eigentums an Erzeugnissen der Literatur und Kunst gegen Nachdruck vom 15.04.1840
Vorgeschichte und Zustandekommen
Andreas Feld
In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gab es in den deutschen Bundesstaaten Bestrebungen, den Büchernachdruck durch ein Gesetz zu verbieten, um so das «geistige Eigentum» zu schützen. Wegen der Zerstrittenheit der einzelnen Bundesstaaten war es zunächst nicht möglich, im deutschsprachigen Raum ein allgemein gültiges Gesetz zu schaffen. Das Königreich Preußen verabschiedete 1837 ein entsprechendes Gesetz «zum Schutz des Eigenthums an Werken der Wissenschaft und Kunst». Beeinflusst von dieser Maßnahme wurde 1840 in Bayern ein ähnliches Gesetz beraten und beschlossen. Die Arbeit untersucht eines der ersten deutschen Gesetze zum Schutz vor dem Nachdruck. Dargestellt wird die Vorgeschichte und das Zustandekommen des Bayerischen Gesetzes von 1840. Untersucht wurden dabei zahlreiche Originalquellen im Bayerischen Hauptstaatsarchiv sowie Parlamentsprotokolle.