Das faschistische Verfassungsrecht Italiens aus der Sicht von Gerhard Leibholz
Zu den Ursprüngen der Parteienstaatslehre
Susanne Benöhr
Im Jahre 1928 hielt der Staatsrechtler und spätere Bundesverfassungsrichter Gerhard Leibholz seine Antrittsvorlesung, die unter dem Titel „Zu den Problemen des faschistischen Verfassungsrechts“ publiziert wurde. Diese Untersuchung stellt einen weitgehend verkannten Schlüssel zum Verständnis von Leibholz‘ Parteienstaatslehre dar: Es gelingt nämlich anhand der zeitgenössischen deutschsprachigen und italienischen Literatur der Nachweis, daß Leibholz seine Parteienstaatslehre unter anderem am Vorbild des faschistischen Einparteiensystems orientierte. Die Untersuchung ist nicht nur von rechtshistorischem Interesse, sondern weist auch einen aktuellen rechtlichen Bezug auf, da Leibholz‘ Theorie nachhaltig die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und damit nicht zuletzt die heutige Sichtweise der politischen Parteien beeinflußt hat.
Die Studie wendet sich daher sowohl an Staats- und Verfassungsrechtler als auch an Politologen und (Rechts-)Historiker.