Das Gebot der zivilprozessualen Waffengleichheit
Grundrechtsgleiches Recht, Prozessmaxime, Allzweckwaffe?
Kilian Friedrich
Das zivilprozessuale Gebot der Waffengleichheit wird in Rechtsprechung und Literatur beinahe einhellig anerkannt. Zugleich ist die Diskussion bis heute kaum über kasuistische Ansätze zu seiner Konkretisierung hinausgekommen. Umstritten sind nicht nur normative Verankerung und Abgrenzung von anderen verfassungsrechtlichen Positionen, sondern auch die dogmatische Einordnung als Prozessgrundrecht oder Verfahrensgrundsatz. Die vorliegende Arbeit untersucht auf Basis einer ausführlichen Darstellung der bisherigen Anwendungsfelder den konsensfähigen Gehalt des Waffengleichheitsgebots und wirft die Frage auf, ob zur Lösung der einzelnen Problemlagen der Zugangs- und Mitwirkungsgleichheit speziellere Garantien und Prinzipien zur Verfügung stehen.