Band 11: Vor Artikel 38, Artikel 38 Absatz 1 Satz 1, Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 und gestrichener Artikel 18
Jutta Krämer, Hans-Peter Schneider
Band 11 dokumentiert die Entstehung des Artikels 38 Absätze 1 und 2 zu Beginn des III. Abschnitts des Grundgesetzes über den „Bundestag“. Darin enthalten sind die maßgeblichen Bestimmungen über das Wahlrecht (in Abs. 1 Satz 1 die Wahlrechtsgrundsätze, in Abs. 2 das Wahlalter) sowie über die Stellung der Abgeordneten (in Abs. 1 Satz 2 das „freie Mandat“). Außerdem wurde der später gestrichene Art. 18 („Wahlfreiheit“) aufgenommen. Die Dokumentation des Absatzes 3 („Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz“) nimmt wegen des für die Vorbereitung des (ersten) Bundeswahlgesetzes eigens geschaffenen, sach- und fachspezifischen „Ausschusses für Wahlrechtsfragen“, dessen Protokolle, Kurzprotokolle und Materialien zusätzlich einbezogen werden mussten, sehr viel Raum ein; daher wurde sie in Band 12 (bestehend aus zwei Teilbänden) gleichsam „nachgeholt“. Weil im Parlamentarischen Rat auch übergreifende Fragen (Namengebung der Volksvertretung, Entscheidungen über die Verteilung des Stoffes auf das Grundgesetz und das Bundeswahlgesetz, Unvereinbarkeit eines Mandats mit anderen Ämtern, Größe des Parlaments bzw. Zahl der Abgeordneten, Einwirkungen des Wahlrechts auf das Parteiensystem) zu debattieren und zu klären waren, wurden diese Themen zur Entlastung der nachfolgenden Artikel und zur Vermeidung von Wiederholungen wie bei allen übrigen Verfassungsorganen in einem gesonderten Kapitel „Vor Artikel 38“ dokumentiert, also gleichsam vor die Klammer gezogen.