Das Investitionsschutzrecht als völkerrechtliches Individualschutzrecht im Mehrebenensystem
Nicolas Klein
Das Investitionsschutzrecht steht in der Kritik. Vor diesem Hintergrund ordnet die Arbeit das Investitionsschutzrecht konzeptionell als völkerrechtliches Individualschutzrecht ein und bewertet praktisch relevante Streitfragen – vom Erfordernis des Erschöpfens nationaler Rechtswege bis zu Kostenentscheidungen von Investitionsschiedsgerichten – neu und zeigt systematisch Lösungswege, sowohl für eine systemimmanente Reform des Investitionsschutzrechts de lege lata, als auch für Reformprozesse des Investitionsschutzrechts de lege ferenda auf. Obgleich die Einordnung des Investitionsschutzrechts als völkerrechtliches Individualschutzrecht nicht gänzlich neu ist, kommt die Arbeit hinsichtlich vieler praktischer Einzelfragen zu neuen Ergebnissen und Ansätzen, die sowohl für die Wissenschaft als auch für die Praxis von großem Interesse sind.